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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
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Kontrolliert eure Avatare
Fiese Fallen für Internet-Nutzer
Jens Müller/bd Bilderklau im Internet kann teuer werden. (Montage: t-online.de) Dass sich jeder Computer-Besitzer mit Internet-Anschluss vor Viren und Trojanern in Acht nehmen sollte, ist mittlerweile weitläufig bekannt. Doch es lauern auch Gefahren von ganz anderer Seite. Immer mehr Internet-Nutzer sehen sich mit teuren Abmahnungen konfrontiert. Zum Durchklicken Die schlimmsten Fallen im Internet Anzeige ASSTEL: Privathaftpflichtversicherung mit 20% Rabatt von Anfang an. mehr Abmahnungen bei Bilderklau Schon das vermeintlich harmlose Kopieren von fremden Bildern für die eigene Webseite kann plötzliche viele tausend Euro kosten.Ein Münchner EDV-Unternehmen hat dies unlängst zu spüren bekommen. Für die Neugestaltung der Webseite der Firma hatte die beauftragte Designerin sechs Fotos der Bildagentur Getty Images verwendet – ohne ausdrückliche Erlaubnis. Nach dem Start der Seite staunte der Geschäftsführer des Unternehmens dann nicht schlecht, als ihm eine Rechnung von Getty über mehrere tausend Euro ins Haus flatterte. Selbst ein folgender Rechtsstreit konnte da nicht mehr helfen. Das Gericht verurteilte das Unternehmen zur Zahlung von 10.460 Euro Nachzahlung und Strafgebühren – das macht 1743 Euro pro Bild. Klarer Fall: Ohne ausdrückliche Genehmigung des Urhebers dürfen fremde Bilder nicht für die eigene Webseite benutzt werden. Auch ein Hinweis auf die Bildquelle reicht nicht aus. Google Earth und Avatare Auch GeoContent, Lieferant für Satellitenfotos in Google Earth, hat bereits Homepage-Besitzer abgemahnt, die Screenshots aus dem Online-Globus für eigene Webseiten verwendet hatten. Vorsicht ist auch bei Avataren angebracht. Die kleinen Bildchen hübschen das Profil in einem Online-Forum oder einem sozialen Netzwerk wie Wer-kennt-wen und StudiVZ auf. Gerne werden hier Fotos von Stars oder aus Filmen genommen, der Nutzername entsprechend angepasst. Dies ist eine klare Verletzung des Urheberrechts durch den Forennutzer und ein gefundenes Fressen für Abmahn-Anwälte, die gezielt nach solchen Verstößen fahnden. Auch nachträgliche Bearbeitungen der Fotos reichen nicht immer aus. Im Zweifelsfall entscheidet ein Richter. Was Experten raten So surfen Sie sicher im Internet Google-Suche Diese Stars locken häufig in die Virenfalle Überblick Die gefährlichsten Bereiche des Internets Kostenfallen Fiese Abo-Abzock-Seiten im Internet Tauschbörsen und Online-Abos Auch Tauschbörsennutzer müssen mit Abmahnungen rechnen. So kann schon der Download eines urheberrechtlich geschützten Werkes über eine Tauschbörse bis zu 100 Euro kosten - dieser Betrag wurde durch die Bagatellklausel gedeckelt. Vor Abmahnungen, die im Zusammenhang mit dubiosen Online-Abos wie opendownload.de stehen, muss man hingegen in der Regel keine Angst haben. Die Verbraucherzentralen sehen zumeist den Surfer im Recht und raten dazu, Geldforderungen nicht zu zahlen und statt dessen Widerspruch einzulegen Abo-Fallen Fiese Abo-Abzock-Seiten im Internet Abmahnwelle Verbraucher-Schützer warnen vor opendownload.de Quelle: T-online |
#2
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Danke für den Hinweis. Für meine gesch. Internetseite habe ich alles geliehene Material vor einiger Zeit rausgeschmissen und der webdesigner hat bei einem sehr preisgünstigen Portal eher allgemeines Bildmaterial + ein Eigenfoto das ich geschossen habe verwendet.
Aber es kann auch im privaten Bereich Probleme geben , wenn z.B. die Bilder von Angehörigen oder deren Kinder ins Netz gestellt werden. Da kann nach Jahren Ruhe echter Ärger ins Haus stehen. Gut gemeint ist dann in der Tat nicht gut gemacht. So ist es mir ergangen. Cross the finger. Lucky Boatman |
#3
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Hallo Rolf,
das kopieren von kompletten Beiträgen aus dem Internet kann auch sehr teuer werden. Wie wäre es, wenn du den Beitrag entweder in eigene Worte fasst, oder den Originalbeitrag einfach verlinkst? Dann bist du immer auf der sicheren Seite, was Urheberrechte anbelangt. Die gibt es nämlich auch 'am eigenen Wort'!
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Gruß Birgit |
#4
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Zitat:
Als zahlender T-Online-Nutzer sieht das wohl anders aus, zumindest solange ich kein Geld damit verdiene |
#5
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Zitat:
Ob T-online so etwas ahndet, weiß ich nicht, aber wenn der Verfasser es ahnden würde, wäre er im Recht!
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Gruß Birgit |
#6
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Ach das ist doch alles nicht so schwer zu verstehen, und es hat auch nichts mit dem Internet zu tun.
Was einem nicht gehört, kann man nicht veröffentlichen. Es sei denn, man hat die Erlaubnis dessen, dem das Zeug gehört. Auch ohne Internet durfte man nicht Bilder, Texte oder sonstwas kopieren und veröffentlichen, worauf andere das copyright hatten. Das ist im I-Net genau so. Also: Wer sein Schiff fotografiert und als Avatar verwendet, macht es richtig. Wer das Bild eines Berufsfotografen verwendet, riskiert Abmahnung. Berufsfotografen leben vom Verkauf ihrer Bilder (und reagieren verschnupft, wenn sie frei kursieren), nicht anders, als Architekten und Ingenieure vom Verkauf ihrer Entwürfe leben. Ein Handwerker verschenkt seine Leistung auch nicht. |
#7
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warum nicht weiter veröffentlichen, was schon veröffentlich ist.
Unter Angabe der Quelle ist es doch auch gleichzeitig Werbung für den Anbieter. |
#8
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Würde doch dann auch für Bilder gelten....
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gregor |
#9
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Ja klar! Hast Du das Bild gemacht (oder Frau, Freund, Freundin, Kind, Onkel, Tante, Seelsorger, Stammkneipenwirt, deren Einverständnis Du hast - kein Problem. Kopierst Du das Bild eines Berufsfotografen (auch wenn es bereits mal veröffentlicht ist - z.B. in einem Buch ) kannst Du Ärger bekommen.
Wäre ich Fotograf, wäre es mir auch nicht egal, wenn die Bilder (von deren Verkauf ich die Frühstücksbrötchen und die Stromrechnung bezahlen muß) kostenlos irgendwie herumvagabundieren. |
#10
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Ich bezog mich auf den Beitrag von rolopolo vorher. Er warnt vor der Verwendung von Bilder, sieht bei Texten jedoch kein Problem...
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gregor |
#11
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Nicht bei jedem Text!
Zum Beispiel urheberechtlich geschütze Anleitungen zum Bau von Bomben, Gartenlauben oder ähnlichem würde ich auch nicht veröffentlichen. Die Angabe der Quelle ist völlig ausreichend und im Sinne des Verfassers, ebenso hätte ich einfach den Link einsetzen können. http://computer.t-online.de/c/16/95/79/34/16957934.html. Geändert von rolopolo (15.06.2009 um 00:11 Uhr) Grund: Link eingefügt |
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