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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 16.06.2009, 05:56
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Balu2000 Balu2000 ist offline
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Standard Wie kann ich Versicherung unter Druck setzen?

Wie kann ich eine Versicherung unter Druck setzen?
Folgendes ist passiert: Unser Sohn parkt sein Auto ortsüblich auf dem Randstreifen zwischen zwei Bäumen. Neben ihn steht/hält ein weiterer Pkw. Dann kommt ein weiterer Pkw um die Ecke, rammt den Pkw in 2. Reihe und schiebt ihn gegen das Auto unseres Sohnes. Unfall wurde von der Polizei registriert aber nicht weiter aufgenommen. Personalien und Versicherungsdaten wurden ausgetauscht. Bei Versicherung des Unfallverursachers gemeldet, worauf ein Schreiben kam, dass wenn der Schaden am Auto unseres Sohnes 1500,- Euro übersteigt ein Gutachten benötigt wird. Gutachten ergab einen Schaden von rund 1200,- Euro.
Seitdem wird unser Sohn hingehalten, es fehlen angeblich Unterlagen, die Schuldfrage sei nicht geklärt und und und…. Der Unfall ereignete sich bereits am 24.03.2009. Bin sauer und würde gerne die Versicherung hier benennen. Wer kann helfen (Rechtsanwalt wird ohnehin demnächst eingeschaltet, wenn sich nix rührt)?
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MfG Roland

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  #2  
Alt 16.06.2009, 08:09
Michael G. Michael G. ist offline
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Geh zu nem Rechtsanwalt, damit alles korrekt abläuft von wegen Fristen einhalten und so und setze ihnen ne Frist. Falls dann noch nix läuft kannst du das Auto reparieren lassen. Und natürlich ne Entschädigung für die Verzögerung verlangen.
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  #3  
Alt 16.06.2009, 08:21
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wenns wirklich am Sachbearbeiter liegt, mach ne Vorstandsbeschwerde. Die Akte wird dann vom Abteilungsleiter bearbeitet, der dem Vorstand über die Beschwerde unmittelbar berichten muß.

Wenn das noch nichts hilft, droh mit ner BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) - Beschwerde

Zitat:
Zitat von Michael G. Beitrag anzeigen
Geh zu nem Rechtsanwalt, damit alles korrekt abläuft von wegen Fristen einhalten und so und setze ihnen ne Frist. Falls dann noch nix läuft kannst du das Auto reparieren lassen. Und natürlich ne Entschädigung für die Verzögerung verlangen.
Fristen dürften nicht das Problem sein, da sich der Unfall im März ereignet hat.
Reparieren lassen kann man natürlich schon, er muß natürlich im Zweifel erstmal in Vorleistung gehen Ne Entschädigung für die Verzögerung gibts nicht, nur Zinsen, wenn mir der Reparatur in Vorleistung gegangen wurde.
__________________
Gruß Thomas
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  #4  
Alt 16.06.2009, 09:10
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In so einem Fall wird dich nur ein Rechtsanwalt voran bringen.

...oder mal bei der Versicherung anrufen und freundlich fragen wie lange
du denn noch einen Leihwagen auf ihre Kosten nehmen darfst...?
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Gruß vom Oberrhein.
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  #5  
Alt 16.06.2009, 09:26
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Soll das Auto denn repariert werden, oder wollt ihr das Geld von der Versicherung haben?

...im ersten Fall ab mit dem Auto zur Vertragswerkstatt und Schaden abtreten und beheben lassen du mußt auch nicht in Vorleistung gehen.
Ihr braucht euch um gar nichts mehr zu kümmern, denn die Werkstatt regelt alles mit der Versicherung.Fertig.

Wollt ihr Kohle und das Geld was das Gutachten gekostet hat, dann kann das schonmal ein paar Tage dauern
Die Gegnerische Versicherung zur Zahlung auffordern mit angemessener Fristsetzung + Anwaltsandrohung.
Nach Ablauf der Frist und ohne Zahlung ab zum Anwalt

PS: Die Schuldfrage braucht dich gar nicht zu interessieren, das regeln die Versicherungen zu 100% untereinander.
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Gr€€ts Stefan
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  #6  
Alt 16.06.2009, 09:41
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Zitat:
Zitat von sst Beitrag anzeigen
Wollt ihr Kohle und das Geld was das Gutachten gekostet hat, dann kann das schonmal ein paar Tage dauern
Die Gegnerische Versicherung zur Zahlung auffordern mit angemessener Fristsetzung + Anwaltsandrohung.
Nach Ablauf der Frist und ohne Zahlung ab zum Anwalt

PS: Die Schuldfrage braucht dich gar nicht zu interessieren, das regeln die Versicherungen zu 100% untereinander.
Wir möchten die Kohle und selbst reparieren. Bin ja Schlosser. Ein paar Tage ist ja auch ok., aber 3 Monate?
Habe gerade Versicherung angerufen, der Sachbearbeiter will prüfen ob ein Haftungsausschluß seiner Kundin (Unfallverursacherin) vorliegt. Aber wenn du schreibst, daß die Schuldfrage erstmal gar nicht interessiert, weiß ich gar nicht was der prüfen will. Seine Kundin knallt gegen 2 stehende Autos
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  #7  
Alt 16.06.2009, 09:45
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Zitat:
Zitat von Balu2000 Beitrag anzeigen
der Sachbearbeiter will prüfen ob ein Haftungsausschluß seiner Kundin (Unfallverursacherin) vorliegt. Aber wenn du schreibst, daß die Schuldfrage erstmal gar nicht interessiert, weiß ich gar nicht was der prüfen will. Seine Kundin knallt gegen 2 stehende Autos
Haftungsausschluß
kann höchstens sein, dass keine Deckung besteht (wegen Prämie nicht gezahlt o.ä.)

So wie du schreibst, sollte die Schuldfrage geklärt sein. Geparkte Autos sind, wenn sie ordnungsgemäß parken, eigentlich immer "unschuldig"
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Gruß Thomas
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  #8  
Alt 16.06.2009, 09:53
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Zitat:
Zitat von ToDi Beitrag anzeigen
Haftungsausschluß
kann höchstens sein, dass keine Deckung besteht (wegen Prämie nicht gezahlt o.ä.)

So wie du schreibst, sollte die Schuldfrage geklärt sein. Geparkte Autos sind, wenn sie ordnungsgemäß parken, eigentlich immer "unschuldig"
Ich kann mir nur vorstellen, dass die Haftung unklar ist, bzw. der Versicheurngsnehmer den Schaden nicht oder anders angezeigt hat. Dann kann die gegnerische Vericherung nicht zahlen.

Bei "komisch" geparkten Autos kann evtl. die Betriebsgefahr eine Rolle spielen. Das wird dann angerechnet; bis zu 20%. Wenn ich ortsüblich höre, klingeln bei mir die Alarmglocken.

Das mit dem Haftungsausschluss hast du wohl flasch verstanden. Das ist eine andere Baustelle.

Wie Thomas sagt; BaFin-Beschwerde androhen und die Sache läuft.
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Micha


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  #9  
Alt 16.06.2009, 10:44
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Zitat:
Zitat von Balu2000 Beitrag anzeigen
Gutachten ergab einen Schaden von rund 1200,- Euro.
War das Dein Gutachter oder der der gegnerischen Versicherung ??
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Gruß Fred
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  #10  
Alt 16.06.2009, 10:47
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Zitat:
Zitat von Balu2000 Beitrag anzeigen
. Aber wenn du schreibst, daß die Schuldfrage erstmal gar nicht interessiert, weiß ich gar nicht was der prüfen will. Seine Kundin knallt gegen 2 stehende Autos
Genau.

...ich gehe davon aus, euer war Auto ordnungsgemäß abgestellt, so kann euch die Schuldfrage gar nicht interessieren, sondern ihr seit Geschädigter und habt Anspruch auf den Ersatz des Schadens. Punkt aus.

Die Schuldfrage (also welche der beteiligten Versicherungen euren Schaden letztendlich bezahlen muss) klären die Versicherungen vom 1 und 2ten Auto unter sich...
...die sind sich (noch) nicht einig und halten euch hin

Mach so wie ich dir gesagt habe:
Die Versicherung (des Autos dass an euer Auto gedotzt ist) schriftlich auffordern (Mahnung) zu zahlen, gleich mit Anwaltsandrohung, nach Ablauf der Frist ab zum Anwalt...
das geht dann in der Regel ganz schnell, wirts sehen...
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Gr€€ts Stefan
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  #11  
Alt 16.06.2009, 10:52
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
War das Dein Gutachter oder der der gegnerischen Versicherung ??
Im Schreiben der gegnerischen Versicherung stand: "Sollte der Schaden 1500,00 Euro übersteigen, beauftragen sie bitte einen Sachverständigen."
Das haben wir getan, da wir es schlecht selbst einschätzen konnten. Der Sachverständige kam dann auf 1230, 25 Euro.
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MfG Roland

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  #12  
Alt 16.06.2009, 11:31
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Also mit Versicherung unter Druck und Anwalt habe ich meine Erfahrung gemacht nämlich schlechte!

Hatte am 31.10.2006 ein Unfall wo mir ein anderes KFZ die Vorfahrt genommen hat.
Schuldfrage zu 100% klar, Polizei vor Ort und Gegner zur Kasse gebeten.
Die Versicherung angerufen und den Unfall da gemeldet das ihr Versicherungsnehmer mir die Vorfahrt genommen hat.
Die Dame war gleich komisch drauf mit flapsigen antworten und Unterstellungen!
Gutachter kam und hat den Schaden aufgenommen.
Geld wurde nur zum Teil gezahlt, Gutachter kosten Schmerzensgeld und teil der Summe die der Gutachter festgestellt hat.

Nach 14 Tagen da angerufen wieder solche Aussagen das ich zuschnell gewesen sei und von so einem Unfall ja kein HWS Syndrom sein könne (beide PKW Totalschaden) alles Mutmaßungen von der Sachbearbeiterin.
Da habe ich es dem Anwalt übergeben, der hat dann Druck gemacht und die haben uns am langen Arm hungern lassen mit immer wieder neuen Sachen die die haben wollten, wie Arztbrief, Kaufvertrag ect muss ja auch immer geprüft sein was da an Dokumenten reinkommt.
Stand der dinge ist das Klage beim Gericht eingereicht ist und die Versicherung nun wieder 3 Monate Aufschub bekommen hat wegen angeblicher Prüfung der Sachlage (Gericht hat ihnen den Aufschub gewährt).
Es stehen noch rund 2000€ aus + Zinsen.
Wenn Anwalt dann einer der Fachanwalt für Verkehrsrecht ist und sich mit der Sache auskennt!

Den Fehler habe ich halt gemacht das es ein Allerwelts Anwalt ist!
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Gruß Harry .......


Dummheit kennt keine Grenzen....
....aber verdammt viele Menschen!!
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  #13  
Alt 16.06.2009, 11:39
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Ich habe mir schon vorsichtshalber einen sehr guten Fachanwalt von meiner Versicherung empfehlen lassen. Aber das sollte der letzte Gang sein. Der Sachbearbeiter hat mir noch heute eine Antwort zugesichert. Er war im Urlaub (3 Monate?).
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MfG Roland

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  #14  
Alt 16.06.2009, 11:53
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Ich frage mich immer, wie man auf die Idee kommen kann, dass Sachbearbeiter bei Versicheurngen und Rechtsanwälte totale Vollidioten sind, die sich einen Spaß daraus machen, anderen Menschen einen berechtigten Schadenersatzanspruch zu verwehren.

Glaubt ihr, dass eine unternehmerisch geführte Versicherung es lustig findet, einen Betrag von 1.000 nicht zu zahlen, um dann vor Gericht zu verlieren, damit dann dieser Betrag + Gerichtskosten + Anwaltshonorare (beide Parteien) + Verzugszinsen gezahlt werden muss?

Wo lebt ihr denn?

Ein Gericht gewährt keinen Aufschub, sondert bearbeitet eine Klage. Wenn das eben Monate dauert, dann sollte man sich mal an seinen Justizminister wenden, und diesen fragen, warum das so ist.

Es gibt jede Menge Unetrsuchungen, die nachweisen, dass eine schnelle und unbürokratische Schadenregulierung die billigste ist. Das geht aber nur, wenn die Sache kar ist. Unklare Schäden werden dann nach den Regeln der Kunst abgearbeitet.
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  #15  
Alt 16.06.2009, 11:55
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Zitat:
Zitat von Balu2000 Beitrag anzeigen
Er war im Urlaub (3 Monate?).
Das kann dir doch egal sein... Allein für so eine doofe Aussage würde ich ihm eins reinwürgen. -> www.bafin.de
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  #16  
Alt 16.06.2009, 12:04
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Schaut euch doch mal bei den Machenschaften der Versicherungen um.
Die sind nicht ohne. Ich weiß zumindest jetzt (nach eigener leidvollen Erfahrung) wo ich kein Auto oder Sonstiges versichere.


Beispiele auf : http://www.captain-huk.de/


Gruß der

Scholly
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irgendwie geht es weiter....

Geändert von Scholly (16.06.2009 um 12:40 Uhr)
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  #17  
Alt 16.06.2009, 12:20
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...es ist doch so, dass Versicherungen heute mehr denn je KOSTEN VERMEIDEN müssen....

die vorgenannten Erlebnisse höre ich auch ab und an, aber selbst noch nie erlebt...auch nicht mit "gegnerischen" Versicherungen und ich bekomme fast tagtäglich irgendein Schaden vorgelegt (nicht nur KfZ)...

PS: Aus meiner Erfahrung heraus ist es sogar oft so, wenn wir (als Firma) einen Schaden bei unseren Kunden verursachen und dies manchmal unter "ominösen" Umständen passiert ("da war aber vorher kein Kratzer") und ich fordere daher von unserer (Haftpflicht) Versicherung eine Schadensregulierer vor Ort, wird der nur in den allerseltensten Fällen eingesetzt, sondern zu 99% gleich den Schaden (meist nach Kostenvoranschlag) bezahlt.

Oft gehe ich sogar mit unserer Firma in Vorlage (!!!), weil ich aus Erfahrung weis dass Versicherungen in der Regel bei sog. Kleinschäden (bis 1500.--) jeglichen Aufwand vermeiden, so meine Erfahrungen über viele Jahre
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  #18  
Alt 16.06.2009, 13:04
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Die wenigsten Anwälte kennen die jeweiligen Versicherungsbedingungen und die Vertragsgesetze oder die interne Arbeit von Versicherungen.

Sowas ist Sache von zugelassenen Versicherungsberatern (bzw. früher gerichtlich zugelassene Rechtsbeistände genannt). Das ist ein geschützter Beruf, der sich NUR mit solchen Dingen beschäftigt.

Diese Leute verkaufen keine Versicherungen - dürfen sie auch gar nicht, sondern behandeln Schäden (wie Deinen), machen Gutachten oder checken die Versicherungen. Im Falle von gerichtlicher Auseinandersetzung arbeiten die Vers. Berater mit Anwälten zusammen, aber erstmal wird außergerichtlich gehandelt. Das ist aus meiner Erfahrung mit dem Thema der weitaus erfolgversprechendere Weg! Leider kennen den zuwenig.

Es gibt einen Berufsverband, bei dem Du Dir einen der ca. 200 Vers. Berater, die es in Dtl. gibt, in Deiner Gegend raussuchen kannst. http://www.bvvb.de/BeraterSuche.aspx

Viel Glück + Grüße
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  #19  
Alt 16.06.2009, 13:13
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Ich frage mich immer, wie man auf die Idee kommen kann, dass Sachbearbeiter bei Versicheurngen und Rechtsanwälte totale Vollidioten sind, die sich einen Spaß daraus machen, anderen Menschen einen berechtigten Schadenersatzanspruch zu verwehren.
Das sind nun mal Erfahrungswerte !
Die vornehmste Aufgabe von Versicherungen ist, Schadensansprüche abzuwehren. Da lassen die auch schon mal durch bewusste Verzögerungstaktik einen Geschädigten "am langen Arm verhungern ...."

Nun sag bloß nicht, das würde nicht stimmen ....
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Gruß Fred
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  #20  
Alt 16.06.2009, 13:13
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Zitat:
Zitat von togo Beitrag anzeigen
Die wenigsten Anwälte kennen die jeweiligen Versicherungsbedingungen und die Vertragsgesetze oder die interne Arbeit von Versicherungen.

Sowas ist Sache von zugelassenen Versicherungsberatern (bzw. früher gerichtlich zugelassene Rechtsbeistände genannt). Das ist ein geschützter Beruf, der sich NUR mit solchen Dingen beschäftigt.

Diese Leute verkaufen keine Versicherungen - dürfen sie auch gar nicht, sondern behandeln Schäden (wie Deinen), machen Gutachten oder checken die Versicherungen. Im Falle von gerichtlicher Auseinandersetzung arbeiten die Vers. Berater mit Anwälten zusammen, aber erstmal wird außergerichtlich gehandelt. Das ist aus meiner Erfahrung mit dem Thema der weitaus erfolgversprechendere Weg! Leider kennen den zuwenig.

Es gibt einen Berufsverband, bei dem Du Dir einen der ca. 200 Vers. Berater, die es in Dtl. gibt, in Deiner Gegend raussuchen kannst. http://www.bvvb.de/BeraterSuche.aspx

Viel Glück + Grüße
Ich hatte mich gerade gefragt, warum ich von dem Verein noch nie was gehört habe...

Das sind übrigens ganz normale Versicherungsmakler, weil sie nach 34e tätig werden. Also nix mit Rechtsberatung und Hilfe.

Die Junx verhökern, wie jeder Allianz-Agent auch, eine Versicherung.

So, ich steig dann mal wieder aus....
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  #21  
Alt 16.06.2009, 13:20
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Nun sag bloß nicht, das würde nicht stimmen ....
Dat stimmt nich, weil...

- viele Geschädigte und Versicherungsnehmer der deutschen Sprache nicht mächtig sind
- viele dieser Spezis ihre Kontoverbindung nicht fehlerfrei aufschreiben können
- viele dieser Sepzis den gerichtsvollzieher im Nacken sitzen haben, und eine Barauszahlung fordern, was in der heutigen Zeit nachvollziehbar nicht einfach ist
- viele dieser Spezis gar nicht Eigentümer der beschädigten Sache sind
- viele dieser Spezis überteuerte Kostenvoranschläge abrechnen wollen
- und viele andere Gründe den Schadensachbearbeitern in den Schadenabteilungen das Leben unnötig schwer machen
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  #22  
Alt 16.06.2009, 13:27
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Vielen Dank für eure Ratschläge. Verrechnungsscheck geht heute noch raus.
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  #23  
Alt 16.06.2009, 13:31
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Sicherlich ist es für den Geschädigten ärgerlich,
wenn die Regulierung dauert, bzw. die Versicherungen versuchen,
die Kosten für das eigene Unternehmen so gering wie möglich zu halten.
Aber man sollte wenigstens versuchen, die Versicherung zu verstehen:

Im allgemeinen beschweren sich alle über steigende Prämien,
viele versuchen aber auch, die Versicherungen über den Leisten zu ziehen,
sei es bei kleinen Haftpflichtschäden im Haushalt oder was auch immer.
Die Zahl der versuchten Versicherungsbetrügereien ist in den letzten
Jahren immer weiter angestiegen, was dazu führt, das die Versicherungen auch immer skeptischer werden. Die weitere Folge ist, das immer mehr Schadensfälle aufwendiger als früher geprüft werden.

Es ist also nicht die alleinige Schuld der Versicherungen, wenn es mittlerweile länger dauert. Ich habe bis dato bei KFZ Schäden immer an die KFZ-Werkstatt abgetreten und nie Probleme gehabt. Der letzte Schaden liegt aber auch schon 10 Jahre zurück.
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Gruß


Heinrich

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  #24  
Alt 16.06.2009, 13:51
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Ich hatte mich gerade gefragt, warum ich von dem Verein noch nie was gehört habe...

Das sind übrigens ganz normale Versicherungsmakler, weil sie nach 34e tätig werden. Also nix mit Rechtsberatung und Hilfe.

Die Junx verhökern, wie jeder Allianz-Agent auch, eine Versicherung.

So, ich steig dann mal wieder aus....
gesundes Halbwissen, hm?

Berater sind nach 34e zugelassen, Makler nach 34d GewO
Gerade Versicherungsberatern ist die Vermittlung von Versicherungen nicht gestattet! Daher unabhängige Beratung und vom jeweiligen Amtsgerichtspräs. zugelassen.
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  #25  
Alt 16.06.2009, 14:34
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Du hast nicht nur einen Ansprug gegen die Versicherung, sondern auch gegen den Verursacher.
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