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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Wie war das noch mit der Mehrwertsteuer in NL?
Moin,
ich habe da mal etwas aufgeschnappt, das die Steuer, ab einem gewissen Baujahr, im Kaufvertrag ausgewiesen sein muss. Muss ich da den originalen Neukaufvertrag haben oder reicht das in meinem Gebrauchtkaufvertrag? Ist es irgendwie anders, wenn ich ein Boot von einem Deutschen in NL kaufe, muss ich darauf achten, wo der es gekauft hat? Unsere bisherigen Boote waren uralt, nun zeichnet sich aber der Erwerb eines etwas jüngeren Bootes ab und grad kam mir diese Steuersache in den Sinn, da hab ich gedacht, weil ich doch keine Ahnung habe, "frag mal lieber ehe du los juckelst". Gruß Willy PS. der Trend scheint wieder zum Segler zu gehen....ich such aber noch. (Slipbar - max. 2100kg incl. Trailer - Kuchenbude - Stehhöhe 1,75 - max. 20KE) |
#2
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http://209.85.129.132/search?q=cache...&ct=clnk&gl=de
Schau mal dort, Grenze war und ist wohl 1985 bzgl. Nachbesteuerung. Zitat aus dem o.g. Link: ADAC-Sportschifffahrt Umsatzsteuer für Boote innerhalb der EU Seit 1. Januar 1993 ist eine "Umsatzsteuer-Übergangsregelung im EU-Binnenmarkt" in Kraft. Für den privaten Kauf von Waren in einem anderen Land der EU gilt seitdem generell das "Kauflandprinzip", wonach die Mehrwertsteuer grundsätzlich dort zu zahlen ist und dort bleibt, wo der Kauf stattfindet. Neufahrzeuge Die einzige Ausnahme von dieser Regel betrifft Neufahrzeuge, genauer: - motorgetriebene Landfahrzeuge über 48 ccm Hubraum oder 7,2 Kilowatt, - Wasserfahrzeuge über 7,5 m Länge, - Luftfahrzeuge. Als neu nach EU-Definition gilt ein Boot, wenn die erste Inbetriebnahme zum Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht länger als 3 Monate zurückliegt oder wenn es noch nicht mehr als 100 Betriebsstunden auf dem Wasser eingesetzt worden ist. D.h. gebraucht im steuerlichen Sinne ist es erst dann, wenn es mehr als 3 Monate in Betrieb war und mehr als 100 Stunden auf dem Wasser gefahren wurde. Für diese Neufahrzeuge gilt das "Bestimmungslandprinzip", das heißt, die Mehrwertsteuer ist dort zu zahlen, wo das Fahrzeug neu - nach vorstehender Definition - in Betrieb genommen wird. Eigner, die ihr Boot in Deutschland fahren wollen, müssen also 19 % Mehrwertsteuer bei ihrem Finanzamt entrichten, die Mehrwertsteuersätze der anderen EU- Länder entnehmen Sie bitte der Tabelle. Beispiel: Auf einer Bootsmesse in Großbritannien kauft ein Deutscher ein neues Boot eines niederländischen Anbieters, das in den Niederlanden eingesetzt werden soll: Ist das Boot länger als 7,5 m, also nach EU-Definition ein "Fahrzeug", wird der Käufer beim Kauf keine, dafür aber in den Niederlanden 19 % Mehrwertsteuer entrichten müssen, weil in diesem Fall das "Bestimmungslandprinzip" gilt. Ist das Boot kürzer, würde es wie jede andere privat gekaufte Ware nach dem "Kauflandprinzip" behandelt, die Mehrwertsteuer wäre also beim Kauf in Großbritannien fällig. Gebrauchtboote Für gebrauchte Boote - nach oben geschriebener Definition - gilt die steuerliche Sonderbehandlung nicht! Wer in einem anderen Land der EU ein gebrauchtes Boot bei einem Händler kauft, zahlt an diesen die landesübliche Mehrwertsteuer - siehe Rückseite. Wenn der Händler jedoch im Auftrag eines Kunden einen Käufer für das Boot sucht, gilt das gleiche wie beim Kauf von Privat an Privat: Der Handel bleibt mehrwertsteuerfrei. Page 2 ADAC e.V. Grenzverkehr & Sportschifffahrt - Am Westpark 8 - 81373 München Telefon 089/7676-0 - Fax 089 / 760 75 72 Internet: http://www.adac.de/sportschifffahrt - e-mail: sportschifffahrt@zentrale.adac.de Nachversteuerung Ein ganz anderes Thema ist die sog. Nachversteuerung: - Auf die neuen EU-Länder bezogen betrifft sie Boote, die ab dem 01. Mai 1996 in Betrieb genommen wurden und vor dem 01.05.2004 in einem der alten EU-Länder mehrwertsteuerfrei gekauft und in einem der neu beigetretenen Länder zu den bis dahin noch möglichen "Bedingungen der vorübergehenden zollfreien Einfuhr" stationiert wurden. - Auf die alten EU-Länder bezogen betrifft sie Boote, die ab Januar 1985 in Betrieb genommen wurden und am 01.01.1993 in einem damaligen Land der EU stationiert waren. Die Nachversteuerung für diese Boote ist inzwischen weitgehend abgeschlossen. Grundlage der Berechnung ist der Wert des Bootes zum Zeitpunkt der Nachversteuerung. Die Mehrwertsteuer ist immer dort nachzuentrichten, wo sich das Boot aktuell befindet. Der Nachweis, dass die Mehrwertsteuer einmal in einem Land der EU bezahlt oder nachentrichtet wurde, darf grundsätzlich in jedem Hafen verlangt werden. Es ist deshalb sehr ratsam, den entsprechenden Beleg oder zumindest Kopien davon immer mitzuführen. Die Pflicht zur Nachversteuerung entfällt, wenn der nachzuentrichtende Betrag "geringfügig" ist, wenn also voraussichtlich nicht mehr als ca. 13 € Mehrwertsteuer nachzuentrichten wären. Mehrwertsteuer Belgien 21 % Malta 18 % Bulgarien 20 % Niederlande 19 % Dänemark 25 % Österreich 20 % Deutschland 19 % Polen 22 % Estland 18 % Portugal 19 % Finnland 22 % Rumänien 19 % Frankreich 19,6 % Schweden 25 % Griechenland 19 % Slowakei 19 % Großbritannien 17,5 % Slowenien 20 % Irland 21 % Spanien 16 % Italien 20 % Tschechien 22 % Lettland 18 % Ungarn 20 % Litauen 18 % Zypern 15 % Luxemburg 15 % Stand Januar 2007 Diese Informationen wurden mit viel Sorgfalt zusammengestellt. Für Vollständigkeit und Richtigkeit kann keine Gewähr übernommen werden.
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Gruß Kai Geändert von KaiB (18.06.2009 um 14:02 Uhr) Grund: Sorry, hatte das wohl doppelt im Zwischenspeicher... |
#3
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Uff....Amtsdeutsch
Wenn ich zusammenfassend meine, das ich bei einem Gebrauchtboot, das ich in D von privat kaufe, nur den Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und mir benötige, eine Kopie des (Neukauf) Originals mit aufgeführter MWST. aber sinnvoll sein kann, liege ich richtig? Gruß Willy
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#4
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Hallo Willy,
Du mußt ein Dokument haben, aus dem die Mehrwertsteuerbezahlung hervorgeht. Ein privater Kaufvertrag reicht nicht. Entweder Du hast eine Händlerrechnung mit ausgewiesener MWSt oder ein Dokument vom Zoll, das bescheinigt, daß schon einmal die Steuer entrichtet wurde. Gruß Kirsten
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#5
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Zitat:
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Gruß Uwe
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#6
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Auf die alten EU-Länder bezogen betrifft sie Boote, die ab Januar 1985 in Betrieb
genommen wurden und am 01.01.1993 in einem damaligen Land der EU stationiert waren. Die Nachversteuerung für diese Boote ist inzwischen weitgehend abgeschlossen. Grundlage der Berechnung ist der Wert des Bootes zum Zeitpunkt der Nachversteuerung. Die Mehrwertsteuer ist immer dort nachzuentrichten, wo sich das Boot aktuell befindet. Der Nachweis, dass die Mehrwertsteuer einmal in einem Land der EU bezahlt oder nachentrichtet wurde, darf grundsätzlich in jedem Hafen verlangt werden. Es ist deshalb sehr ratsam, den entsprechenden Beleg oder zumindest Kopien davon immer mitzuführen. Die Pflicht zur Nachversteuerung entfällt, wenn der nachzuentrichtende Betrag "geringfügig" ist, wenn also voraussichtlich nicht mehr als ca. 13 € Mehrwertsteuer nachzuentrichten wären. In derlei Fällen sollte man dazu neigen die Empfehlung als Order auszulegen Bei mir wollte das übrigens tatsächlich mal einer sehen....in NL
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Gruß Kai |
#7
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Zitat:
Was heißt, das ich ein Boot ohne die "Neurechnung" zu kopieren, gar nicht kaufen, bzw. in Holland betreiben darf ohne Gefahr zu laufen, nachbesteuert zu werden? Gruß Willy (manchmal dauerts länger) |
#8
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Zitat:
Zumindestens kannst Du nachhaltigen Ärger bekommen und ein solches Dokument nachreichen müssen Ich hab bei mir auch immer ne Kopie des Originalvertrages dabei aus dem hervorgeht, wer wo in welcher Höhe Mehrwertsteuer bezahlt hat - dazu meinen Vertrag mit dem Händler. Und genau das wollten "die Herren" auch schon sehen - wobei ich mich manchmal frage, wieviel Sprachen die denn beherrschen wollen / sollen / müssen um hier die vielen denkbaren Varianten VERSTEHEN (?) zu können. Meine Verträge sind in englisch - da haben die nur mal drüber geschaut und gut war
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Liebe Grüße Andreas -------------------------------------------- Wer Lust hat auf "schnelle Videos": http://www.youtube.com/profile?user=...er&view=videos
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#9
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Wunderbar,
nun habe ich es verstanden! Danke euch, Willy |
#10
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Hallo Willy,
mache dir nicht so viele Sorgen, bei deinem Aktionsradius wirst du mit dem Boot nie die EU verlassen und wieder einreisen, von daher kannst du dich auch ohne den Nachweis gelassen zurücklehnen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#11
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Hallo Ralph,
es gibt Kontrollen in jedem Land, auch in den Niederlanden und in Deutschland. Man soll dann gerne einen Kaufvertrag mit ausgewiesener Umsatzsteuer vorweisen können. Man erspart sich dadurch ganz viel Ärger.
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Gruß Uwe |
#12
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Genau davon sprach ich
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Liebe Grüße Andreas -------------------------------------------- Wer Lust hat auf "schnelle Videos": http://www.youtube.com/profile?user=...er&view=videos |
#13
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... ich hatte es auch nur zum dritten Mal erwähnt, weil Ralph es vorher negiert hatte.
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Gruß Uwe |
#14
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Und genau den Ärger möchte ich vermeiden.
Gruß Willy |
#15
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... weiss Bescheid!
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Gruß Uwe |
#17
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Wenn der MwSt-Nachweis nicht schon gefordert würde, müsste er glatt erfunden werden. Ich habe durch Einsicht in die Originalrechnung die gewährten Rabatte und auch die gesamte Zusatzausstattung in Erfahrung gebracht.
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Gruss Thomas, Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen. |
#18
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Zitat:
Kann stimmen, muss aber nicht. Du kannst auch das Boot zum Preis X eingeführt haben, wenn es aus einem Drittland kommt und die Ausrüstung "später nachzahlen, rein netto". Oder eine Anzahlung im Drittland wird auf Wusch gesondert ausgewiesen.... Mast + Schotbruch, Lucky Boatman |
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