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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Rechtliches zum Dauerliegeplatz....?
Salut,
ich habe vor längerer Zeit mal ein Seegrundstück erworben, dass eine Zufahrt und einen Stromanschluß hat, zu DDR-Zeiten als Wasserwander-Campingplatz genutzt wurde aber nun als "Grünland" deklariert wurde und nicht bebaut werden darf... Irgendwer kümmert sich immer liebevoll um das Grundstück (mäht Gras und schneidet Büsche) und ab und an sehe ich da Pferde grasen oder Leute grillen... Irgendwann wollte ich es aber auch mal selber nutzen (tageweise). Schuppen wäre nur 2*2m genehmigungsfähig, oder was teures mit begrüntem Dach etc - mehr nicht... Und auch nur zur "Liegenschaftspflege". Daher meine Idee, mal so etwas (wird ja im Moment regelmäßig in der Bucht angeboten Ponton_mit_Schuppen (PaidLink) in den See vorm Grundstück zu schmeißen... 12V Solaranlage für kleine Lampen und 'ne Wasserpumpe für mitgebrachte Kanister und 'nen Chemieklo für "Notfälle"... Frage: Wenn man es da auf lange Sicht (Jahre?) liegen lassen will, braucht man dafür eine Genehmigung? Eigentlich wollte ich keinen Motor dranhängen, ergo keine Zulassung, notfalls könnte man es aber mit 3 PS Quirl anmelden und den dann mitnehmen... Geht so etwas oder liege ich ganz falsch...? Handelt sich um ein Mecklenburger Binnensee. Die Tiefe wächst langsam vom Ufer aus gesehen, sinken kann es also kaum, man könnte es im Winter an Land ziehen... und Vandalismus dürfte ein Risiko sein, müßte man halt gut verankern und entsprechend sichern...
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Ein Herz für Außenseiterboote
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#2
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Hallo,
versuche doch zunächste einmal herauszubekommen, wem die Hottehüs gehören. Nicht, dass die sich überlegen, auf Seepferdchen zu machen . Ansonsten frage doch einmal ganz unverbindlich Dein WSA des Vertrauens, vielleicht reicht da ja auch schon der Landkreis/die Gemeinde/Stadt. Dann bist Du aber auf jeden Fall auf der sicheren Seite, egal ob als Ponton oder als "motorisierte Arbeitsplattform". Bleibt dann nur die Frage mit der Versicherung, aber da hilft dann bestimmt auch ein kurzes Telefonat . Viel Erfolg bei der Umsetzung Deines Projektes Boris |
#3
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Hallo,
du Glücklicher, hast ein Grundstück und brauchst es selber nicht pflegen. Geh einfach zum Liegenschaftsdienst der Stadt oder Gemeinde und schau dir genau die Grenzen an. Eventuell ist das Ufer noch dein Grundstück. Dann würde ich mich beim zuständigen Wasserstraßenamt erkundigen, ob ich dort eine schwimmende Laube anbinden darf. Übrigens, wenn es dort eine Nutzungsänderung gegeben hat, solltest du eigentlich als Eigentümer vom Katasteramt eine Info bekommen haben. Da dieses dann auch im Grundbuch geändert wird. Gruß Karl-Heinz von der Elbe |
#4
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Das Grundstück liegt vermutlich im Außenbereich mit den erheblichen baulichen Einschränkungen des § 35 BauGB. Womöglich ist das auch noch Naturschutzgebiet.
Musst dann also mit der Baubehörde auskaspern, ob so ein Hausboot und in welcher Größe eine zulässige bauliche Anlage darstellt. Diese kniffligen baurechtlichen Fragen wird dir keiner aus der Distanz beantworten können, ohne die lokale baurechtliche Lage wirklich im Detail zu kennen. Der zuständige Ansprechpartner von der Baubehörde wird dir als einziger eine verlässliche Auskunft geben können, zumal häufig auch Ermessensfragen eine Rolle spielen. Justin
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Rat ist wie Schnee, je weicher er fällt, desto länger bleibt er liegen und desto tiefer sinkt er ins Hirn (Samuel Taylor Coleridge) |
#5
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Wenn es ein See ist, dann ist nicht das WSA sondern die zuständige Wasserbehörde - da gibt es eine Untere / Obere Wasserbehörde - zuständig.
Evtl. hat die Gemeinde das alleinige Sagen. Kommt auf die Größe des Sees an. Auf jeden Fall musst du mit der Gemeindeverwaltung Kontakt aufnehmen; dort das Bauamt/Planungsamt, oder wie immer das dort dann heißt. Die können dir weiterhelfen. Ohne Deatils zu kennen, würde ich mal vermuten, dass du das von dir gewünschte Wassersportgerät nicht an dein Ufer wirst benzeln dürfen. Aber du solltest mal dier Leute fragen, die das zu entscheiden haben.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#6
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Wie ist denn dieser See? Darf man dort Bootfahren? Darf man dort Ankern? Ist das Ankern dort üblich? Sind Unwetterschäden dort selten? Ich weiß nichts genaues darüber, aber in einem ähnlichen Fall wurde mal für das Festliegen am immer gleichen Ort eine Genehmigung ähnlich einer Baugenehmigung gefordert.
So wie ich mir Deine Lage vorstelle, würde ich wohl das teure Gebäude mit begrüntem Dach in möglichst groß wählen, dort dann nur unauffällig übernachten und ein Böötchen vandalismussicher aufbewahren. Langfristig scheint mir das billiger und sicher auch streßfreier als ein einsames, nur selten tageweise betreutes Wasserfahrzeug. sea u in denmark |
#7
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Danke für alle Tipps, abgearbeitet aber kein Deut schlauer...
@Boris Zitat:
@Karl-Heinz Zitat:
@Justin Zitat:
@ Micha Zitat:
@sea u in denmark Zitat:
Zitat:
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Ein Herz für Außenseiterboote
Geändert von ToDi (19.07.2009 um 13:57 Uhr) Grund: Zitat repariert |
#8
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Ich würde einfach das Boot dort festmachen, Telefonnummer dran und gucken was passiert. Kann dir ja niemand vorwerfen, nicht gefragt zu haben. Das ist auch kein böser Wille von den Beteiligten, es interessiert einfach niemanden, das ist hier tatsächlich so. Ein 4 km See reißt hier keinen aus der Hecke, davon gibts über 1000 Stück. Also würde ich mich häuslich einrichten und alles so hübsch machen, dass es aussieht, als muss das so. Und wenn einer kommt, hallo, immerhin ist es dein Grundstück!
Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#9
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Dann werde halt Mitglied in dem Angelverein, dann darfst du zumindest schon mal da Bootfahren. Darf der ANgelverein auch dein Grundstück zum Angeln benutzen, gibt es da ein Wegerecht etc.?
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Grüße Michael |
#10
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Hallo,
gehört der See denn jetzt zu einer Bundeswasserstraße ? Wenn ja und das WSA ist zuständig, brauchst du eine SSG (Strom- und Schifffahrtspolizeiliche Genehmigung) vom WSA. Nach den Vorschriften ist es eine schwimmende Anlage vglb. einem Steiger im Fahrwasser. Im schlimmsten Fall benötigt man für die SSG auch ein Schwimmkörperattest. Ich würde das WSA fragen, ob die zuständig sind und was die in dem Fall alles verlangen würden. Bis dann Dominic |
#11
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Zitat:
Sondern möchte auf seinem eigenen Grundbesitz ein Pontonboot mit einer Gangway zum Land verankern. Wer soll ihm das verbieten? Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#12
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Hallo,
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Es kommt nur darauf an, wer Eigentümer des Gewässers ist. Der ist für die Genehmigung und die zu erfüllenen Auflagen zum Erhalt dieser Verantwortlich. Auf Bundesgewässern/Bundeswasserstraßen, sind eben solche Pontons genehmigungspflichtig, ob mit Steg oder ohne. Bis dann Dominic
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#13
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Zitat:
Zitat:
Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi
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#14
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Hallo,
Zitat:
Da die Gemeinde schon gesagt hat, dass sie nicht zuständig ist, scheidet diese als Eigentümer wohl schon mal aus. Bis dann Dominic
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#15
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Zitat:
Wegerechte o.ä. gibt es über mein Grundstück nicht, wäre ja noch schöner... Zitat:
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Ein Herz für Außenseiterboote
Geändert von OceanixTS (21.07.2009 um 11:58 Uhr) |
#16
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Zitat:
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Ein Herz für Außenseiterboote
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#17
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eine bauliche anlage ist es nicht - weil nicht auf dem festen erdboden.
wenn kein ankarn verboten, kannst du dort ankern, festmachen. steg bauen - wird schwer - wäre die untere wasserbehörde zuständig. eine baugenehmigung vom bauamt für dem steg brauchst du (in brandenburg) nicht - MV keine ahnung. legs hin
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Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus
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#18
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Hallo,
das Ponton ist eine Anlage im Gewässer und hat damit wenig mit dem Baurecht an Land zu tun. Der Landanschluss ist auch kein Problem, da das Anliegergrundstück ja ihm selber gehört. Das Gewässer gehört wohl dem WSA, ansonsten könnten die das auch nicht fischereirechtlich verpachten. Wie schon gesagt, der Begriff Bundeswasserstraße sagt nichts über die Größe und Befahrbarkeit aus. Gehört es dem WSA ist es vermutlich trotzdem eine. Ich würde mich an folgende Vorschrift halten. Zitat:
Bis dann Dominic
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#19
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Zitat:
Danke, Dominic
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Ein Herz für Außenseiterboote
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#20
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hast Du einen Katasterauszug ?, Du könntest zum Katasteramt gehen und, wenn Du nett fragst und die Sachbearbeiterin einen guten Tag hat, bekommst Du evtl. eine hilfreiche Auskunft zu Deinen Nachbarn (z.B. zu dem *Verpächter - ausdrucken lassen) und zu den Zeichen (falls welche auf der Karte zu sehen sind), du könntest anschließend auch zum Bau-Archiv gehen und in die alte Pläne einen Blick werfen - es gibt oft interessante Sachen , falls Du gefragt wirst was Du mit den alten Plänen vorhast: einfach mal reinschauen wie es dort (am See) früher aussah
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren
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#21
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Hallo,
Zitat:
Fischereipachtverträge enthalten i.d.R. nur Rechte im Bereich des Fischfangs und der Hegemassnahmen, wie z.B. Uferbetretungs- und Wegerechte, je nach Vertragsinhalt und gültigem Landesfischereigesetz. Mit der Anzeige seiner geplanten Baumassnahme beim WSA ist er schon auf dem richtigen Weg. Sollte das WSA Lauenburg selbst Einwände haben oder bestehende Verträge mit Dritten stehen der Massnahme im Wege, werden die ihm das wohl mitteilen. Selbst wenn das WSA den See- und Uferbereich z.B. an die Gemeinde o.Ä. abgetreten hat, zwingt das Gesetz sie dazu auf seine Anzeige zu reagieren. Bis dann Dominic
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#22
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Ich würde, wie Ecki schon meinte , einfach machen .. Wer viel fragt bekommt viel Antworten und schreckt evtl. noch die "Beamten" auf
Ponton schön machen und ans Ufer damit. Eine klappbare Gangway aus Alu habe ich noch... Die kannst dann ala Zugbrücke ein/ hochziehen und es kann Dir keiner was
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By Karsten
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#23
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Zitat:
deshalb denke ich mal - erst Auskünfte einholen (damit schreckt man niemanden auf ), dann handeln
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren
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#24
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Hallo,
er hat ja auch schon geschrieben, das der ansässige Angelverein dagegen ist. Damit gäbe es schon mal einen Beschwerdeführer. Dann hat er sich ein schönes Ponton gebaut und muss es wie schon beschrieben, innerhalb kurzer Zeit wieder aus dem Wasser schaffen. Da wäre mir das Geld zu schade für, mal von der zu erwartenden Strafe mal abgesehen, immerhin bis zu 5.000€. Nach dem Bundeswasserstraßengesetz kann das WSA ihm die Genehmigung ja auch gar nicht so einfach verwehren, da nach meinem Eindruck keine Beeinträchtigung des Verkehrs oder eine Störung des Allgemeingebrauches besteht. Bis dann Dominic
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#25
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Der Angelverein hat für seine rund 100m entfernte fest installierte Steganlage aber auch keine Genehmigung (erklärte mir die nette Dame vom WSA, die mein Schreiben vorliegen hat, heute morgen). Wer im Glashaus sitzt, sollte mit Steinwürfen sehr vorsichtig sein...
Werde mal sehen, ob ich da am WE einen legalen Vereinsangler stelle, die letzten wußten nicht mal, dass das Vereinsgewässer sind...
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Ein Herz für Außenseiterboote
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