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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Versicherung aus dem Ausland
Hallo,
nachdem ich nun die erste Hürde überwunden habe, und mir mein erstes eigenes Böötchen zugelegt habe bin ich nun auf der Suche nach einer günstigen Versicherung. Ich habe mit nun mit Hilfe der Links hier im Forum diverse Angebote zuschicken lassen. Darunter ist auch ein sehr preiswertes einer Niederländischen Versicherung. Nun meine Frage. Welche Unterschiede gibt es im Gegensatz zu deutschen Anbietern? Ich meine, geplant ist, dass ich mit dem Boot ausschließlich auf deutschen Binnengewässern unterwegs bin. Kann ich mir als deutscher Staatsbürger dennoch eine Niederländische Versicherung nehmen?Gibt es versteckte Fallstricke (zusätzlich zu den Versicherungsbedingungen)? Danke MUE |
#2
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Hallo MUE,
frage doch mal bei Norman "blaue-elise" nach. Er ist Versicherungsmakler. Gruß Sepp
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Gruß Sepp Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!! Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat. |
#3
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Re: Versicherung aus dem Ausland
Zitat:
wo ist der gerichtsstand deines ausländischen anbieters? bist du dir absolut sicher, dass du als deutscher kunde eines ausländischnen anbieters eine (eventuelle) deckungsklage nach deutschem recht führen kannst? gibt dir deine (eventuell vorhandene) rechtsschutzversicherung deckung bei einem rechtsstreit mit einem ausländischen versicherer? ich sach nur: vorsicht, besorg dir weitere informationen. pfennigschlau kann talerdumm enden. le loup ********** |
#4
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Laß mich raten: Die Versicherung ist Eerdmans.
War bei mir auch am günstigsten. Habe dann aber aus Gründen die le loup nannte eine andere gewählt. Lothar |
#5
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ausländische Versicherung
Hallo,
aus eigener Erfahrung, muss nicht Eeerdmans sein, Kuiper ist auch günstig. Probleme beim Schadensfall bei Liegeplatz in Deutschland sind vorprogramiert: Bezahlung nur nach NL-Standard-geht ggf. soweit, dass der Schaden in NL repariert werden muss. Lass Dir bitte schriftlich geben dass dein STÄNDIGER Liegeplatz in Deutschland ist, da kneifen die meisten schon. Die NL - Versicherer sind günstig wenn du in NL liegst, aber auch da gib es bestimmte Konstellationen, wo die Probleme vorprogramiert sind.
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Mfg Jürgen |
#6
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mehr Gefuehl als Fakten ?
Abgezockt kannst Du auch von deutschen Gesellschaften werden - Beispiele brauch ich glaube ich nicht zu nennen
(wie war noch der Name des Schiffes das wir hier alle gesehen haben " Nie wieder..." ?) Hinter der Mehrzahl der abgeschlossenen Poilices stehen ne handvoll eigentliche Riskotraeger (bspw Sun&Alliance). Das wichtigste ist ein guter Makler der das fuer Dich regelt. Meine Erfahrung mit Eerdmans war uebrigens in ZWEI Schadensfaellen hervorragend - ueber NL Buero mit Trailerboot / Schadensort UK ! Alles geht, aber man auch einfach um die Ecke zum Einkaufen - lies das Kleingedruckte und frag die Makler nach den Fallstricken / Schwachstellen (sic!) der anderen. MAchst Du das 2-3 mal kriegst Du ne Idee der Tricks chris Der das Boot ueber eine englische Versicherung abgedeckt hat - bei Liegeplatz NL. |
#7
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In der Tat, es ist Eerdmans,
wenn ich gewusst hätte, das so ein neues Böötchen so viel Streß machen kann, zumal es jetzt auch mit dem Bootsschuppen nicht mehr zu klappen scheint, da könnt ich langsam verzweifeln. Dabei wollt ich mich mit dem Spielzeug erholen! Aber danke für eure Hinweise. Die Probleme mit dem Gerichtsstand scheinen einleuchtend. Andererseits ist ja als Fahrgebiet ganz Nordeuropa "freigegeben" somit währen ja Unstimmigkeiten programmiert. Ich werde wohl um ein paar Gespräche nicht herum kommen. Eine Hausratversicherung ist da einfacher abzuschliessen :o) Warscheinlich wird das Argument mit den NL-Reperaturpreisen wohl das Ausschlaggebende sein ... Noch mal Danke @ all!!! MUE |
#8
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Zitat:
Aber mal zurück zur eigentlichen Frage. Bei Eerdmans ist für Boote mit Liegeplatz ausserhalb den Niederlanden, der Gerichtsstand und Erfüllungsort Hamburg. Die Bedingungen lesen sich auf den ersten Blick auch ganz gut. Allerdings kann ich aus diversen Gründen trotzdem nicht dazu raten: Z.B. wegen völlig "schwammiger" Definitionen in den Bedingungen wie: "Keine Deckung wenn das Diebstahlrisiko nicht durch unmittelbare Aufsicht, Sicherungen, etc. weit möglichst vermindert wird." "Weit möglichst" wäre Boot in Beton giessen und bewaffnete Wachmannschaft drauf sitzen lassen. Das ist natürlich bewusst übertrieben, soll aber auch nur verdeutlichen, welche Probleme es im Schadenfall allein nur in Bezug auf diese Definition geben wird. Anderes Beispiel: Mangelnde Sorgfaltspflicht besteht dort sogar schon, wenn man seinen Z-Antrieb und die Schraube nicht mit einem hierfür vorgesehenen Bolzenschloss gesichert hat. usw... Gruß Norman |
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