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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Motorbootschein
Hallo,
Ich bin absolut neu hier im Forum, mich hat es hierhergeführt weil ich eine Idee habe und Ideen werden bei mir auch immer umgesetzt :-D Ich habe mal eine Frage zum Motorbootschein. Hatte mich da auch etwas bei Wikipedia eingelesen, aber irgendwie blick ich da nicht recht durch. Ich möchte Motorbootschein für Binnen+See+Bodesee machen. Preis wäre hierfür 400€ (ist der Preis ok?) Ziel ist es später mal mit einer eigenen Motorjacht (ca 10 m) auch das Mittelmeer + Atlantik zu befahren. Aber auch um Australien rumzufahren. Mit dem Motorbootschein See muss ich ja aber 12sm von der Küste entfernt bleiben. Welchen Schein muss ich dann noch machen, um weiter als 12sm von der Küste entfernt sein zu dürfen. um z.B. nach Malle zu schippern? Macht da privat + gewerbliche Nutzung ein Unterschied? Sind die Scheine international? (Ich nehme an ja, so wie ich es rausgelesen habe) Ich bin nämlich die nächsten 2 Jahre in Australien, wär vll praktisch wenn man so ein Schein auch gewerblich nutzen könnte. Vielen dank für die Mühe, auf meine Fragen zu antworten. Carlo |
#2
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Zitat:
Mach den See-Führerschein vor dem Binnen, da sparst du dir beim zweiten die praktische Prüfung. |
#3
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Ach, hab ich vergessen: Das sind SPORTbootführerscheine, nur für Freizeit und Sport, absolut nicht für gewerblichen Einsatz.
Ich vermute allerdings, daß du in Australien da sowieso keinen Schein brauchst. Oder wenn doch, dann muß der deutsche umgeschrieben werden, wenn du längere Zeit dort bleibst. |
#4
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Ich hatte da daher bzw so verstanden
Zitat Wikipedia: "Der SBF See ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Booten, welche für Sport- und Freizeitzwecken gebaut wurden,[1] im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, d. h. auf den Seeschifffahrtsstraßen (3-Seemeilen-Zone und Fahrwasser innerhalb der 12-Seemeilen-Zone)" + "Aus gesetzlicher Sicht ist der SBF See nicht auf die 3-Meilen-Zone beschränkt. Er reicht offiziell auch aus, um beispielsweise eine Yacht im Wattenmeer zu führen, obwohl Gezeitenkenntnisse bei der Prüfung kaum abgefragt werden. Aus zivilrechtlicher Sicht muss der Schiffsführer nach einem Unfall allerdings nachweisen, dass er die erforderliche Qualifikation für das entsprechende Fahrtgebiet besitzt, beispielsweise durch Seemeilennachweise oder freiwillige zusätzliche Kenntnisnachweise. Ist dies nicht der Fall, kann ihm dies von einem Seeamt oder einer Versicherung als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden." Ich will halt auf der sicheren Seite sein... deswegen frage ich WAS ich brauch speziell auch für gewerbliche Nutzung. |
#5
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Zitat:
Grob Fahrlässig angerechnet. Für eine gewerbliche Nutzung sprich Personenbeförderung brauchst Du zu Deinem Sportboot See Schein zumindest den 1. Aufbauschein den SKS.
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Gruß Hans Folge dem Fluß und finde das Meer |
#6
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Hallo und guten Morgen,
für die gewerbliche Nutzung ist der Sporthochseeschifferschein erforderlich. Eigentlich ist es bei wikepedia gut erklärt. Lies einfach nochmal. Gruß Michael
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Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen. |
#7
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Jooo Odin - Michael sollte es wissen als Vercharterer auf Malle.
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Gruß Hans Folge dem Fluß und finde das Meer |
#8
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Ich glaub das ist hier aus der Diskussion noch nicht so ganz hervorgegangen: Außerhalb der 12-Meilen-Zone befindest du dich in internationalen Gewässern und brauchst gar keinen Schein mehr, deshalb ist der SBF da auch nicht mehr gültig. Es gibt quasi keine Kontrollinstanz für die Internationalen Gewässer.
Bei der Realisierung von solch "großen Fahrten" steigt imho. der Vorbereitungsbedarf exponentiell. Ich will nicht von vorherein sagen das es idiotisch ist so etwas mit wenig Erfahrung anzugehen aber man sollte sich im Klaren sein, dass so etwas auch alles andere als ein Spaziergang ist. Es ist sicherlich empfehlenswert sich langsam ranzutasten und vielleicht auch erst mal bei jemanden mit mitzufahren. Auch die Kosten sind natürlich alles andere als unerheblich. vg Sascha
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#9
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Zitat:
Zitat:
Theoriestunden? Anzahl? Praxisstunden? Anzahl? Lehrmaterial / Bücher? Betreuungsverhältnis ? (Anzahl Schüler/Lehrer) Qualität der Ausbildung? (schwer zu beurteilen) Prüfungsgebühren? (in der Regel nicht) .... Zitat:
Aber du meinst eher, du dürftest nicht weiter als 3sm von der Basislinie bzw. 12sm auf SeeSchStr. Zitat:
gewerblich: SHS Sehbeer |
#10
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ok vielen dank für die Antworten, hat mir geholfen
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#11
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Gruß Stefan
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#12
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Kommt doch darauf an, was er da gewerblich mit einem Boot machen will. Segelausbildung und so - SSS.
Bohrinseln versorgen oder Tanker fahren - sicher auch nicht mit SHS. Und in Australien sieht es todsicher anders aus als bei uns - da würde ich auf jeden Fall mal bei der Botschaft nachfragen.
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#13
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gewerblich wär bei mir: Touri rundfahrten
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#14
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So hatte ich es mir vorgestellt. Wenn du nicht immer in Sichtweite des Leuchturm bleiben willst, also unter 12 SM brauchst du bei zahlenden Gästen( sprich gewerblich ) den SHS, Sporthochseeschifferschein.
Ohne diesen Schein könnte ich zum Beispiel nicht zwischen Mallorca und Ibiza mit Paxen unterwegs sein. Oder du kannst nicht zwischen Italien und Kroatien hin und her düsen. Wohl gemerkt mit zahlenden Paxen. Gruß Michael
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Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen.
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#15
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Unter 12 sm würde es aber klar gehen, oder?
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#16
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dann brauchst du den Sportseeschifferschein.
Oder sehr viel Glück das du nie kontrolliert wirst oder niemals was passiert. Da aber dadurch viel Geld verdient wird, gibt es auch immer Neider die sich nicht scheuen werden dir Kontrollen vorbei zu schicken.
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Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen.
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#17
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vielen Dank!
Noch eine Frage... Reihenfolge ist: SBF See --> SKS --> SSS --> SHS Oder kann mann SKS auslassen? Weil es ja nur ein Befähigungsnachweis ist? Wie kann man die gefahrenen Seemilen nachweisen? Geändert von Odin0815 (06.07.2009 um 17:46 Uhr) |
#18
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Reihenfolge OK.
Seemeilen: Vordrucke des DSV selbst ausfüllen (wenn man selbst Schiffsführer war und belegen, z. B. Kopie Chartervertrag) oder auf den Törns diese Formulare vom Schiffsführer ausfüllen lassen oder Kopien des Logbuches, aus dem die Teilnahme und die gesegelten Meilen hervorgehen. Die sind dort ziemlich locker. Im Zweifel direkt mit dem Prüfungsausschuß sprechen. Weil: Spätestens bei der prakt. Prüfung sitzt ein alter Hase an Bord, der sofort sieht, ob jemand das Schiff beherrscht oder nicht! Wichtig: Seemeilen auf dem Ijsselmeer gelten nicht für den SSS, wohl aber für SKS!
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Gruß Stefan
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#19
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Nur nebenbei wenn du eine 10m Motoryacht haben willst welche es nach Australien schafft. Solltest du dir keine sorgen um 400€ machen sollen... Bist du dir der Ksoten bewusst? Und schein haben und fahren können ist nicht wie beim Auto wo es keinen Unterschied macht da die Straßen doch recht gut sind. Zwischen bisschen in der Kieler Förde rumfahrne und eine Tour zum Mittelmeer sind schon ein paar Jahre Erfahrung gefragt
beste Grüße Juhn
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einfache Genüsse sind die letzte Zuflucht komplizierter Menschen! (Oscar Wilde) In dubio pro navis |
#20
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ich versteh Carlo in seinem ersten Beitrag so, dass er zwei Jahre in Australien ist und dort Boot fahren will, aber nicht mit dem Boot da hin will
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#21
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Zitat:
ja so ist es. In Australien bissl rumschippern und später hier in Deutschland mal nen 10 Meter Boot haben.. so ist der Plan :-D
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#22
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Gewerbsmäßige Nutzung von Sportbooten - BMVBS kündigt Erleichterungen an
Eins Änderung der bisherigen Regelung ist geplant, siehe hier: http://www.bvww.org/index.php?id=131&uid=807 (auch hier http://www.vdws.org/newsboard/news/v...0323190726.htm)
Demnach wäre dann der SKS für küstennahe (12 sm) gewerbliche Ausbildungsfahrten ausreichend. Bisher ist hierfür der SSS vorgeschrieben. Gruß Ralph |
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