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Motoren und Antriebstechnik Technikfragen speziell für Motoren und Antriebstechnik. |
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#1
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Motorschaden Yamaha 4.3 V6 Jg. 93 ohne CH Typen-Abgasprüfung, Ersatz erlaubt?
Hallo Zusammen
Ich habe im letzten Winter an meiner Chaparral 205, mit einer Yamaha 4.3 V6 134KW YEMSP Maschine, einen Anfänger-Frostschaden produziert. Die beiden Abgassammler (gerissen) und der Motorblock (Wasser im Oel) sind futsch. Mit Jg. 93 hat das Boot in der Schweiz noch keine Abgaszertifizierung und fällt in einen Grauzone, sprich das Boot darf zwar betrieben, aber am Motor dürfen keine unzertifizierten Teile mehr verbaut werden...und die Ersatzteile sind alle unzertifiziert somit auch nicht mehr zugelassen. Sackgasse! Frage; hat jemand Erfahrung wie Kulant die CH-Schifffahrtsämter sind, wenn ich einen Baugleichen Austausch-GM-Longblock (kompl. Motor mit Zylinderköpfen) einbauen will? Dieser kommt aus den USA und war dementsprechend noch nie in der Schweiz zugelassen. Optisch würde es kein Experte merken, die Motornummer lässt sich Locker "umnieten" und die Original-Gussnummer ist meiner Meinung auch nirgends vermerkt...aber ich will das Ding ja offiziell ersetzen und den Motorenersatz auch ausweisen können. Einen gebrauchten baugleichen CH-Motor finde ich leider auch nirgends. Danke für die Hilfe und die Tipps! Gruss aus der Schweiz, Sandro |
#2
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"Offiziell" hast Du keine Chance. Aber Deine Idee einen identischen Block zu montieren und die SN zu übertragen wird wohl funktionieren.
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#3
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Mir wurde gesagt, das am Bodensee, ein Zausch des Motorblockes erlaubt sei.
Es müssen nur die Anbauteile des Originalmotors wieder verbaut werden. Wie das in der Schweiz gehandhabt wird weiss ich allerdings nicht. Gruss Fiffi
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#4
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Hallo Sandrof
Wichtig ist einfach dass man den Unterschied nicht ausmachen kann. wenn du das Typenschild vom Motorblock umnieten kannst, wird es niemanden interessieren. Wichtig ist das ein passendes Typenschild vorhanden ist. Ob da nun ein neuer baugleicher Motor drin ist, kann dir niemand nachweisen. Du kannst immernoch bei Fragen argumentieren, dass der Motor revidiert wurde nach einem Kolbenfresser oder so.
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Viele Grüsse vom Rheinfall Mike Stingray 200CX
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#6
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@sandrof
hier gilt wohl einfach mal: lass Dich nicht erwischen. Bedenken musst Du jedoch auch noch: 1.) Seit dem 1.1.2007 (Übergangsfrist bis 1.6.2010 für alte Motoren) musst Du meines Wissens ein Abgasdokument auf dem Boot haben und eine periodische Abgasnachuntersuchung machen lassen. Du musst also auch noch eine für diese Nachuntersucheung zugelassene Werft finden, die den Wechsel nicht bemerkt. 2.) Willst Du das Boot später mal verkaufen, bist Du definitiv von der Grauzone in die Schwarzzone gewechselt. 3.) Unterschätze die Experten der Schifffahrtsämter nicht. Zumindest bei uns, sind das fast Ausnahmslos ehem. Motormechaniker mit Zusatzausbildung.
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