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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 13.07.2009, 10:33
Visara Visara ist offline
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Standard Kaufabwicklung Niederlande

Moin!

Da es passieren könnte (), dass ich in den Niederlanden von privat ein Boot kaufe kommen mir folgende Fragen in den Sinn:
1. Ich gehe davon aus, dass ein Kaufvertrag nach niederländischem Recht zustande kommt. Gibt es diesbezüglich irgendetwas 'Spezielles' zu beachten?

2. Bezahlung. Eine Anzahlung kann man ja eventuell noch vor Ort und in Bar leisten. Den Bärenanteil möchte ich aber auf alle Fälle Bargeld los transferieren. Gibt es hier irgendetwas zu beachten oder kann ich die Angelegenheit (weitesgehend) sorglos meiner Bank anvertrauen?

Eure Erfahrungen?

Gruß Visara.
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  #2  
Alt 13.07.2009, 10:46
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boneman boneman ist offline
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Moin,

wann möchtest Du bezahlen ? Also nach und vor physischer Übergabe ?
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  #3  
Alt 13.07.2009, 10:48
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Methusalix Methusalix ist offline
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Zu 1.: Keine Peilung
Zu 2.: In jedem Falle Überweisungsgebühren vorher klären! (gab mal Zeiten, da kostete so ein Transfer irgendwas zwischen einem sehr guten Abendessen für ziemlich viele Leute und einem halben Urlaub). Es gibt inzwischen zumindest mit NL ein vereinfachtes und preiswertes Transferverfahren, das hat aber meiner Kenntnis nach eine Obergrenze (Knöllchen kann man damit ganz gut bezahlen ). Also nachfragen, vielleicht ist dann doch das stilvolle Köfferchen angesagt (eventuell in Venlo oder so einzahlen!)
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Grüße,
Andreas
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  #4  
Alt 13.07.2009, 10:56
JanOstsee JanOstsee ist offline
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Moin,

bei meinem letzten Bootskauf in Holland hatte ich einen deutschen Vertrag mitgebracht, den der Verkäufer anstandslos unterzeichnet hatte. Er sprach aber auch sehr gut germanisch ... .

Bezahlt hatte ich allerdings komplett in bar. Du wirst wohl probleme haben, das Boot zu holen und erst im nachhinein die Überweisung zu tätigen. Würde ich als VK nicht machen.
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  #5  
Alt 13.07.2009, 11:01
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Meistereder Meistereder ist offline
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Zitat:
Zitat von Methusalix Beitrag anzeigen
Zu 1.: Keine Peilung
Zu 2.: In jedem Falle Überweisungsgebühren vorher klären! (gab mal Zeiten, da kostete so ein Transfer irgendwas zwischen einem sehr guten Abendessen für ziemlich viele Leute und einem halben Urlaub). Es gibt inzwischen zumindest mit NL ein vereinfachtes und preiswertes Transferverfahren, das hat aber meiner Kenntnis nach eine Obergrenze (Knöllchen kann man damit ganz gut bezahlen ). Also nachfragen, vielleicht ist dann doch das stilvolle Köfferchen angesagt (eventuell in Venlo oder so einzahlen!)
EU-Überweisungen sind kostenlos

Viele Grüße, Patrick
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  #6  
Alt 13.07.2009, 11:10
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Methusalix Methusalix ist offline
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Zitat:
Zitat von Meistereder Beitrag anzeigen
EU-Überweisungen sind kostenlos

Viele Grüße, Patrick
In unbegrenzter Höhe?? Dann habe ich richtig was gelernt, vielen Dank!!
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Grüße,
Andreas
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  #7  
Alt 13.07.2009, 11:11
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Rauti Rauti ist offline
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Falls das Boot vom Verkäufer finanziert wurde unbedingt darauf achten, dass es aus dem holländischen Schiffsregister ausgetragen werden kann.

Wegen dem damit verbundenen, komplizierten Verfahren habe ich schonmal Verhandlungen abgebrochen.
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Gruss Thomas,

Glück und Zufriedenheit sind keine greifbaren Dinge; sie sind der Nebeneffekt von Leistung. Ray Kroc
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  #8  
Alt 13.07.2009, 11:13
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boneman boneman ist offline
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Zitat:
Zitat von Meistereder Beitrag anzeigen
EU-Überweisungen sind kostenlos

Du hast eine Ergänzung vergessen :

Bei meiner Bank sind EU-Überweisungen für mich kostenlos.
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  #9  
Alt 13.07.2009, 11:16
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boneman boneman ist offline
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Zitat:
Zitat von Methusalix Beitrag anzeigen
In unbegrenzter Höhe?? Dann habe ich richtig was gelernt, vielen Dank!!
Nein, 50.000 €.

Und wie gesagt, die sind nicht generell kostenlos, sie dürfen nur nicht teurer sein als Inlandszahlungen.

Gruß

Andreas
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  #10  
Alt 13.07.2009, 11:17
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
Moin,

wann möchtest Du bezahlen ? Also nach und vor physischer Übergabe ?
Wie Jan schon schrieb, gehe auch ich nicht davon aus, dass der Verkäufer sich auf eine Restzahlung nach Übergabe einlassen wird - würde ich als Verkäufer auch nicht machen.

Kostenlose EU-Überweisungen klingen nicht schlecht; das Thema werde ich dann mit meiner Bank mal besprechen. Bargeld scheidet wirklich aus - dafür ist es (mir) auch zu viel.

Falls noch jemandem etwas zum Thema Kaufvertrag einfällt...

Gruß Visara.
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  #11  
Alt 13.07.2009, 11:20
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von Rauti Beitrag anzeigen
Falls das Boot vom Verkäufer finanziert wurde unbedingt darauf achten, dass es aus dem holländischen Schiffsregister ausgetragen werden kann.
...
Sind niederländische Boote grundsätzlich im Schiffsregister eingetragen?

Visara.
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  #12  
Alt 13.07.2009, 11:22
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
Nein, 50.000 €.
...
Aha, da kommt das - nicht unwesentliche - Kleingedruckte

Visara.
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  #13  
Alt 13.07.2009, 11:28
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Hallo,

definitiv solltest Du nicht soviel Bargeld über die Grenze bringen. Das kann zu Problemen führen. Häufig wird ja an der niederländischen Grenze kontrolliert. Du darfst maximal EUR 10000.-- ohne Anmeldung über die Grenze bringen. Falls Du dabei erwischt wirst, wird Dein Finanzamt usw. informiert.

Grüße
Ernst
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  #14  
Alt 13.07.2009, 11:28
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Nach Bj (glaub ich) 85 muß der Nachweiß der Mehrwertsteuerzahlung geführt werden.
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Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #15  
Alt 13.07.2009, 11:40
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von klastey Beitrag anzeigen
Nach Bj (glaub ich) 85 muß der Nachweiß der Mehrwertsteuerzahlung geführt werden.
Fast richtig. Ab Baujahr 1985 muss ein Nachweis über die gezahlte Mehrwertsteuer erbracht werden.

Visara.
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  #16  
Alt 13.07.2009, 11:55
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Rauti Rauti ist offline
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Zitat:
Zitat von Visara Beitrag anzeigen
Sind niederländische Boote grundsätzlich im Schiffsregister eingetragen?

Visara.
Nein, das Objekt meiner Begierde hatte eine Art eingravierte, amtliche Nummer am Heck. Nach Recherche ist dies ein in Holland übliches Verfahren, wenn auf dem Boot eine Hypothek lastet. Ein derartiges Schiff kann nur über einen Notar ausgetragen und damit in deinen Besitz übergehen.
Wer will, kann es ja selbst einmal versuchen.

http://www.boatshop24.com/web/de/suc...&totalcount=56

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Gruss Thomas,

Glück und Zufriedenheit sind keine greifbaren Dinge; sie sind der Nebeneffekt von Leistung. Ray Kroc
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  #17  
Alt 13.07.2009, 12:07
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Meistereder Meistereder ist offline
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Zitat:
Zitat von Methusalix Beitrag anzeigen
In unbegrenzter Höhe?? Dann habe ich richtig was gelernt, vielen Dank!!
Bis 50.000 je Überweisung:
Guckst du hier: http://www.banktip.de/rubrik2/20031/...erweisung.html

Freut mich, dass ich was zum Lernerfolg beitragen konnte.

Grüße, Patrick
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  #18  
Alt 13.07.2009, 12:14
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von Meistereder Beitrag anzeigen
Bis 50.000 je Überweisung:
Guckst du hier: http://www.banktip.de/rubrik2/20031/...erweisung.html

Freut mich, dass ich was zum Lernerfolg beitragen konnte.

Grüße, Patrick
Patrick,
wenn du schneller gewesen wärst,
würde das stimmen
Schau Beitrag 9

Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
Nein, 50.000 €.

Und wie gesagt, die sind nicht generell kostenlos, sie dürfen nur nicht teurer sein als Inlandszahlungen.

Gruß

Andreas
Gruß
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #19  
Alt 14.07.2009, 12:24
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chrisma chrisma ist offline
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wie überall auf der welt muss der verkäufer auch der besitzer sein. am besten zum hafenmeister gehen. der "beurkundet" gerne gegen ein trinkgeld den ordnungsgemässen kaufvertrag. in der regel kennt er den verkäufer und das schiff. ausserdem gibt es selten einen hafenmeister in nl der nicht übersetzen kann. bei diesem kontakt verkäufer / hafenmeister / käufer kann auch die evtl. beabsichtige weitere nutzung des liegeplatzes geklärt werden. üblich sind da die hiswa-bedingungen und deshalb geht der bezahlte liegeplatz nicht automatisch über
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Andreas
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  #20  
Alt 14.07.2009, 15:06
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von chrisma Beitrag anzeigen
...
am besten zum hafenmeister gehen. der "beurkundet" gerne gegen ein trinkgeld den ordnungsgemässen kaufvertrag. in der regel kennt er den verkäufer und das schiff.
...
Hm, mag ja sein, dass ich neben der Spur stehe, aber wieso sollte ein Hafenmeister so blöd sein und die Ordnungsmäßigkeit eines Kaufvertrages anderer Leute mit seiner Unterschrift bestätigen? Und welchen Richter sollte diese Bestätigung im Falle eines Falles interessieren? Und warum sollte seine Unterschrift mich interessieren?
Ich will ja gerne glauben, dass so manch Hafenmeister mündlich bestätigt, dass ein Schiff soweit in Ordnung ist und ihm nichts Negatives zum Objekt der Begierde bekannt ist. Aber mit Verträgen hat er nun wirklich nichts zu tun. Und - um einen viel zitierten Satz zu gebrauchen - das ist auch gut so.

Gruß Visara.
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  #21  
Alt 14.07.2009, 15:14
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boneman boneman ist offline
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Zitat:
Zitat von chrisma Beitrag anzeigen
wie überall auf der welt muss der verkäufer auch der besitzer sein.
Entgegen meiner sonstigen Art will ich hier kein Haar spalten, aber

a) stimmt das nicht, siehe z.B. Kauf eines Neubootes vom Händler. (Abschluss Kaufvertrag über eine Sache, die im Zweifel noch gar nicht existiert) und
b) geht es zumindest in D den Besitzer im Zweifel nichts an, was der Eigentümer mit seinem Eigentum macht.

Gruß

Andreas
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  #22  
Alt 14.07.2009, 16:02
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Wenn, wie in meinem Falle, das Boot (soll in NL nicht unüblich sein) eigentlich der Bank gehört ist die Abwicklung nicht einfach, glaubt mir einfach.
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Gruss Thomas,

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  #23  
Alt 14.07.2009, 17:11
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
...
a) stimmt das nicht, siehe z.B. Kauf eines Neubootes vom Händler. (Abschluss Kaufvertrag über eine Sache, die im Zweifel noch gar nicht existiert) und
...
Ich hatte im Eröffnungsposting allerdings von einem 'Kauf von privat' gesprochen; von daher ist die Aussage von Chrisma schon korrekt.

Gruß Visara.
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  #24  
Alt 14.07.2009, 17:13
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von Rauti Beitrag anzeigen
Wenn, wie in meinem Falle, das Boot (soll in NL nicht unüblich sein) eigentlich der Bank gehört ist die Abwicklung nicht einfach, glaubt mir einfach.
Also ich glaub das gerne. Darum gehört auch in jeden Kaufvertrag der Hinweis, dass der Kaufgegenstand frei von Rechten Dritter ist.

Gruß Visara.
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  #25  
Alt 14.07.2009, 18:04
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Zitat:
Zitat von Visara Beitrag anzeigen
Hm, mag ja sein, dass ich neben der Spur stehe, aber wieso sollte ein Hafenmeister so blöd sein und die Ordnungsmäßigkeit eines Kaufvertrages anderer Leute mit seiner Unterschrift bestätigen? Und welchen Richter sollte diese Bestätigung im Falle eines Falles interessieren? Und warum sollte seine Unterschrift mich interessieren?
Ich will ja gerne glauben, dass so manch Hafenmeister mündlich bestätigt, dass ein Schiff soweit in Ordnung ist und ihm nichts Negatives zum Objekt der Begierde bekannt ist. Aber mit Verträgen hat er nun wirklich nichts zu tun. Und - um einen viel zitierten Satz zu gebrauchen - das ist auch gut so.

Gruß Visara.
ich biete hier einen praxistipp mit eigener erfahrung. der hafenmeister ist ein sachkundiger zeuge und in der regel in der lage beiden vertragspartnern alles zu erklären. sein vertragstext ist eine urkunde (was man schwarz auf weiss hat kann man getrost nach hause tragen). wer die fremdsprache nicht lesen kann bzw. nicht versteht sollte keinesfalls blind unterschreiben und sich an eine vertrauensperson wenden. das ist in nl regelmässig der hafenmeister und wie bereits erwähnt, braucht ihr den auch für die abmeldung oder übernahme des liegeplatzes. und was ist in deutschland mit der registrierung??? die geht auch nur mit einem ordentlichen kaufvertrag und hier gilt der grundsatz, dass die amtssprache deutsch ist.
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Andreas

Geändert von chrisma (14.07.2009 um 18:09 Uhr)
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