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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 16.07.2009, 08:41
Damon Damon ist offline
Deckschrubber
 
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Standard Trailer nach §13 FGV zulassen???

Hallo zusammen, ich bin neu im Boote Forum und werde in den nächsten Tagen mein neues Boot erhalten. Den Trailer konnte ich letzten Freitag schon einmal auf meinen Namen zulassen. Da der Trailer ein ausländisches Fabrikat ist, lag mir nur ein TÜV-Gutachten usw. vor, mit dem der Trailer nach §13 FGV zugelassen werden konnte.

Jetzt meine Frage: Die Zulassungsstelle meinte, dass sie in diesem Zulassungsverfahren KEINE Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ausstellt. Alles, was ich also jetzt in den Händen halte ist die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und das von der Zulassungsbehörde unterschriebene TÜV-Gutachten mit dem Vermerk der Erteilung einer Betriebserlaubnis. Die Kosten beliefen sich (inkl. 100 km/h-Zulassung) auf horrende 111,70,- €.

Woher bekomme ich denn jetzt den Fahrzeugbrief? Oder muss ich bei jeder Neu-Anmeldung des Trailers wieder mit dem Gutachten zur Zulassungsstelle und mir den Schein ausstellen lassen?

Hat schon einmal jemand von Euch dieses Prozedere durchlaufen und kann mir weiterhelfen? Irgendwie muss ich doch jetzt einen Fahrzeugbrief beantragen können...

Vielen Dank schon mal

Damon
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  #2  
Alt 16.07.2009, 09:04
Benutzerbild von jaka-bubi
jaka-bubi jaka-bubi ist offline
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543 Danke in 435 Beiträgen
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meine trailer sind alle ganz "normal" als steuerfreier sportgeräteanhänger bootstransporter zugelassen und haben fahrzeigschein und betriebeserlaubnis-anstelle fahrzeugbrief. was ist denn §13 ?
__________________
Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert

Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus




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  #3  
Alt 16.07.2009, 09:20
Damon Damon ist offline
Deckschrubber
 
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Boot: Hammermeister Family 560
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Zitat:
Zitat von jaka-bubi Beitrag anzeigen
was ist denn §13 ?
Sorry, hätte ich vielleicht erwähnen sollen...

§13 FGV ist seit der EU-Rechtsänderung von ich glaube 2007 anstelle des §21 STVZO getreten. Das war früher die Einzelabnahme von Fahrzeugen, die bislang noch nicht beim Kraftfahrtbundesamt erfasst wurden.

Steuerfrei mit grüner Nummer ist mein Trailer auch zugelassen, nur eben habe ich keinen Brief erhalten....
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  #4  
Alt 16.07.2009, 09:30
Rotenbeker Rotenbeker ist offline
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52 Danke in 25 Beiträgen
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Ich habe auch nur Teil 1 und eine Bescheinigung vom TÜV das dem Anhänger die Betriebserlaubnis erteilt wurde, mehr gibt es meine Wissens bei Steuerfreien Anhängern auch nicht.

LG
Frank
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