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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 22.07.2009, 15:31
Benutzerbild von KäptnMarkus
KäptnMarkus KäptnMarkus ist offline
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Standard Boot gerwerblich vermieten?

Ahoi an alle,

besten Dank für die vielen Antworten auf die Frage "Besmer V68 und Geradeauslauf". Ihr könnt einem aber auch alle Illusionen rauben. Boot ist trotzdem noch in der engeren Wahl für den Kauf. Die Hübsche ist einfach traumhaft.

Aber mal ne andere Frage: Habe neulich dran gedacht, mein Boot, wenn ich´s denn mal endlich gekauft habe, gelegentlich zu verchartern. Seit Wochen fragen mich etliche Freunde, die von meiner Bootssuche wissen, ob ich ihnen das Boot denn auch mal vermieten würde. So für nen Tag.

Mal ganz abgesehen von den zwischenmenschlichen Problemen, wenn´s dabei Kratzer, Grundberührungen oder krumme Propeller gibt: Mir kam die Idee, für diese Vercharterei ein Kleingewerbe anzumelden. Auch mit dem Hintergedanken, dass sich die Betriebsausgaben (Liegeplatz, Wartung, Teile, Zubehör, Reparaturen, Treib-/Schmierstoffe) vom zu versteuernden Bruttoeinkommen abziehen lassen, was die Kosten für das Boot doch deutlich senken könnte.

Hat jemand Erfahrung mit sowas? Lohnt sich das, wenn das Boot natürlich überwiegend privat genutzt wird? Muß man da so eine Art Fahrtenbuch führen um die steuerliche Abzugsfähigkeit nachzuweisen? Oder wird die Versicherung für ein auch gewerblich genutztes Boot gleich brutal teurer als für ein rein privat genutztes?

Bin für jeden Hinweis dankbar.

Viele Grüße
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  #2  
Alt 22.07.2009, 16:05
Benutzerbild von RalphB
RalphB RalphB ist offline
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Hallo Käptn Markus,

schau mal hier rein:

Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung (kurz: BinSch-SportbootVermV).

See-Sportbootverordnung (pdf-Datei)


Ein Logbuch kann Dir helfen dem Fiskus zu belegen, wann das Boot tatsächlich verchartert wurde. Hier würde ich den Charterer verdonnern, die entsprechenden Eintragung vorzunehmen. Mehr zum Thema siehe z.B. hier: Seetagebücher.


Dazu kommen natürlich noch die unternehmens- bzw. steuerrechtlichen Fragen. Hier sollte ein entsprechend sachkundiger BF-ler oder Dein Steuerberater weiterhelfen können.

Gruß Ralph
P.S.: Viel Erfolg - halt uns bitte auf dem Laufenden
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  #3  
Alt 22.07.2009, 16:13
TageDieb TageDieb ist offline
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Es ist wahrscheinlich einfacher, das Ganze schwarz und mit Vorkasse zu machen...

Gruß
Mario
__________________

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  #4  
Alt 22.07.2009, 16:52
Benutzerbild von KäptnMarkus
KäptnMarkus KäptnMarkus ist offline
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Zitat:
Zitat von TageDieb Beitrag anzeigen
Es ist wahrscheinlich einfacher, das Ganze schwarz und mit Vorkasse zu machen...

Gruß
Mario
Klar wär das einfacher. Aber dann lassen sich ja keine Kosten mehr vom BruttoEinkommen abziehen. Ich will ja nicht möglichst oft verchartern. Sondern Kosten reduzieren.....
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  #5  
Alt 22.07.2009, 16:59
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Antaris Antaris ist offline
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Zitat:
Zitat von KäptnMarkus Beitrag anzeigen
... Aber dann lassen sich ja keine Kosten mehr vom BruttoEinkommen abziehen...
Kannste vergessen,
Liebhaberei (Aussage vom Finanzamt),

ist nur möglich als Vollzeit beschäftigter Vercharterer mit
mehreren Booten.

Fazit:

Boot für Vercharterung beim WSA zulassen, (Abnahme durch
z.b. Germanischer Loyd, war jedenfalls mal so)
zusätzlich als Charterboot versichern (ca. doppelte Prämie)

Gruß
Axel
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  #6  
Alt 22.07.2009, 17:08
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KäptnMarkus KäptnMarkus ist offline
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Zitat:
Zitat von RalphB Beitrag anzeigen
Hallo Käptn Markus,

schau mal hier rein:

Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung (kurz: BinSch-SportbootVermV).

See-Sportbootverordnung (pdf-Datei)


Ein Logbuch kann Dir helfen dem Fiskus zu belegen, wann das Boot tatsächlich verchartert wurde. Hier würde ich den Charterer verdonnern, die entsprechenden Eintragung vorzunehmen. Mehr zum Thema siehe z.B. hier: Seetagebücher.


Dazu kommen natürlich noch die unternehmens- bzw. steuerrechtlichen Fragen. Hier sollte ein entsprechend sachkundiger BF-ler oder Dein Steuerberater weiterhelfen können.

Gruß Ralph
P.S.: Viel Erfolg - halt uns bitte auf dem Laufenden
Besten Dank für den Hinweis.

Oh mein Gott. Hätt ich auch gleich drauf kommen können. Schließlich sind wir in - richtig - europäisch Deutschland, und da muß natürlich alles so kompliziert sein wie die Gasrechnung.
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  #7  
Alt 22.07.2009, 17:20
uwi uwi ist offline
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Zitat:
Zitat von KäptnMarkus Beitrag anzeigen
Besten Dank für den Hinweis.

Oh mein Gott. Hätt ich auch gleich drauf kommen können. Schließlich sind wir in - richtig - europäisch Deutschland, und da muß natürlich alles so kompliziert sein wie die Gasrechnung.
Hallo KäptnMarkus,

das ist nicht kompliziert wie die Gasrechnung, das ist komplizierter !!!, Wenn Fragen dann schick mir mal pn.

Gruss Uwe
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  #8  
Alt 22.07.2009, 17:30
bootepaul bootepaul ist offline
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hi,

wir haben hier um die ecke einen der verchartert sein boot of und hat es auch dementsprechend versichert, kostet 300 plus sprit am tag 7m daycruiser mit kabine und 200ps motor. der hat den ganzen juli und august voll...auch werktags

ich würde es an deiner stelle machen wenn dir der aufwand das alles zu managen (hinfahren, einweisen, abnahme, zum schluss wieder hinfahren, abnahme) nicht zu viel ist. ohne vertrag würde ich nichts machen, mal eben so dem kumpel das boot leihen, na ja, ist so eine sache, wehe es geht mal was schief dann ist die freundschaft schnell ebenso beschädigt wie das boot. also lieber einen chartervertrag machen, das boot ebenso komplett ausrüsten und versichern.

das da mal was kaputtgeht damit musst du rechnen, ich würde mich halt von der ahnung des kunden mit booten umzugehen überzeugen.

charterverträge findest du im web, infros über antahlungen etc auch.

ich würde es an deiner stelle machen wenn das boot ein wasserlieger im hafen ist, slippen sollte man seltenbootskapitänen nicht zumuten...

paul...
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  #9  
Alt 22.07.2009, 17:53
Benutzerbild von jaka-bubi
jaka-bubi jaka-bubi ist offline
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543 Danke in 435 Beiträgen
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ich finde die idee klasse.

vielleicht kann ich meine bessere hälfte auf diese weise doch noch überzeugen unsere 6 boote behalten zu dürfen.
was man da an kosten fürs finanzamt alles absetzen könnte - denn darum geht es ja schliesslich

halt uns mal auf dem laufenden.
__________________
Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert

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  #10  
Alt 22.07.2009, 23:07
Benutzerbild von Luger08
Luger08 Luger08 ist offline
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Standard Sportboot verchartern

hallo KäptnMarkus,

um die Kosten absetzen zu können, ist es erforderlich, diese genau auf die Zeiträume der Vercharterung umzulegen. Die Kosten sind nämlich nur für die Zeiträume als Betriebsausgaben abzugsfähig, die anteilig auf die Vercharterzeiträume entfallen. Der Rest ist nichtabzugsfähig (Kosten der Lebenshaltung). Dies wird sicherlich von der Steuerverwaltung sehr genau geprüft werden, da Liebhaberei mit im Spiel ist. Die Kosten mindern das Einkommen, die Chartereinnahmen werden dem Einkommen hinzugerechnet.

Die steuerlichen Auswirkung ergibt sich aufgrund des persönlichen Steuersatzes des Einzelnen, wobei diese sich mit dem Spitzensteuersatz auswirken, da sie "on Top" gerechnet oder "vom Top" abgezogen werden.

Der Aufwand ist aber sehr groß, weil Du z. B. extra Versicherungen dafür abschließen mußt, die wesentlich teurer sind, als die normale Bootshaftpflicht und Bootskasko. Dazu kommt ggf. noch eine Betriebshaftpflicht. Diese Kosten sind natürlich auch für die Zeiträume so hoch, in denen Du das Boot privat nutzt. Weiterhin sind die Kosten für die technische Abnahme des Bootes für die Zulassung zur gewerbsmäßigen Vermietung nicht unerheblich. Kosten für Reparaturen etc. sind sicher auch wesentlich höher als beim normalen, privaten Gebrauch durch den Eigener, der mit seinem Eigentum ganz anders umgeht als derjenige, der ein Boot mietet. Oft werden sicher auch Schäden vertuscht oder verschwiegen (Grundberührung von Boot und Propeller) etc. Außerdem mußt Du stets parat sein, wenn das Boot unterwegs ist, um ggf. vor Ort selber Hand anlegen zu können. Neben Abgabe, Rückgabe und Wartung verschlingt das ganze jede Menge Zeit.

Ich meine hier im Forum schon an anderer Stelle gelesen zu haben, das schon andere versucht hätten, ihr Boot teilzeit zu verchartern und festgestellt haben, das es sich nicht lohnt. Schwierig wird es immer bei Schäden am Boot. Und verchartern an Kumpels ist auch so eine Sache. Wenn es um Geld etc. geht, hat es schon oft Reibereien gerade mit Kumpels gegeben.

Versuche mal über die Suchfunktion ähnliche Themen hier im forum zu finden.

Und für die Sache mit den Kumpels noch ein Tipp: Chartert doch zusammen für eine oder zwei Wochen ein Boot in NL. In der Vor-und Nachsaison kann man manchmal als Last Min. recht preisgünstig chartern. Da haben dann alle etwas davon.
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cul8er
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Der Kopf ist rund, damit man beim Denken die Richtung ändern kann.

Geändert von Luger08 (22.07.2009 um 23:14 Uhr)
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  #11  
Alt 25.08.2010, 13:45
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floater167 floater167 ist offline
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Moin,

da ich mich auch gerade mit dem Thema "verchartern" beschäftige habe ich mal folgende frage:
Bei den ganzen Regeln und Vorschriften,die man einhalten muß,wenn man ein Boot verchartern will,habe ich eine Zeile gelesen,in der sinngemäß steht,das eben alle diese Vorschriften außer Kraft treten,wenn es sich um eine "Probefahrt" handelt.Diese darf bis zu 48h dauern.
Dann könnte man sein Boot doch zum Beispiel von Freitag 18Uhr bis Sonntag 18Uhr privat vermieten,also zur "Probefahrt" und man müßte nicht die ganzen Auflagen erfüllen.
Da hierbei auch nicht Unmengen an Geld mit verdient wird,sondern es lediglich zur Kostendeckung dient,kann das Finanzamt wohl auch keinen Ärger machen.
__________________
Schöne Grüße

Chris
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  #12  
Alt 25.08.2010, 14:33
Benutzerbild von Antaris
Antaris Antaris ist offline
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Zitat:
Zitat von floater167 Beitrag anzeigen
Moin,

....steht,das eben alle diese Vorschriften außer Kraft treten,wenn es sich um eine "Probefahrt" handelt.Diese darf bis zu 48h dauern.
Dann könnte man sein Boot doch zum Beispiel von Freitag 18Uhr bis Sonntag 18Uhr privat vermieten,also zur "Probefahrt" und man müßte nicht die ganzen Auflagen erfüllen.
....

das geht solange gut bis ein Unfall passiert...
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Gruß
Axel

wir sind anerkannte Führerschein-Ausbildungsstätte - Mitglied im DMYV
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  #13  
Alt 25.08.2010, 14:37
balticskipper balticskipper ist offline
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Standard und das Finanzamt

doch Ärger macht, denn für so etwas braucht man auch ein Gewerbe.....

Ahoi Balticskipper
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  #14  
Alt 25.08.2010, 19:14
printingmichel printingmichel ist offline
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Soweit ich weiß zählen Kleinboote zu Sportgeräten und diese darf man ofiziell tageweise an Sportkollegen verleihen und dafür einen Unkostenbeitrag verlangen. Wie hoch dieser sein darf, weiß ich allerdings nicht. Gibts aber sicher nen § drüber.

Gruß,

Michael
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  #15  
Alt 25.08.2010, 19:15
printingmichel printingmichel ist offline
Cadet
 
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Ach ja, das ist natürlich ohne Gewähr und basiert auf halb- bis garkeinwissen. )
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  #16  
Alt 25.08.2010, 19:36
Benutzerbild von Lucky Boatman
Lucky Boatman Lucky Boatman ist offline
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Ich hatte mal ein neuen Böötchen und ward vom benachbarter Vercharterer bekniert worden, doch ab und an, wenn ich`s nicht bräuchte verchartern zu lassen.

So haben wir einen Vertrag geschlossen und ich habe meine festen Zeiten blockiert etc.

Am Ende des Jahres hat sich die Rechnung weder für den Vercharterer noch für mich gelohnt. Entweder 100% Charterbetrieb und dann richtig über einen Profi oder Finger von.

Ebenso sieht es mit dem leidigen Thema der absetzbaren Kosten aus. Benutzt Du Dein eigenes Boot privat, Pech für Dich.

LG Guido
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  #17  
Alt 26.08.2010, 20:05
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von Antaris Beitrag anzeigen
Kannste vergessen,
Liebhaberei (Aussage vom Finanzamt),
Die Geschichte mit der Liebhaberei hat auch ihre Vorteile:

1. Man muss den Gewinn nicht versteuern, der bleibt einem netto.
2. Man muss keine MwSt abführen (Wettbewerbsvorteil).

Hat man den Bescheid das Gewerbe sei Liebhaberei erst einmal schriftlich vom Finanzamt können die nicht mehr zurück, egal wie ertragreich das Geschäft noch wird.
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  #18  
Alt 27.08.2010, 08:59
balticskipper balticskipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler Beitrag anzeigen
Die Geschichte mit der Liebhaberei hat auch ihre Vorteile:

1. Man muss den Gewinn nicht versteuern, der bleibt einem netto.
2. Man muss keine MwSt abführen (Wettbewerbsvorteil).

Hat man den Bescheid das Gewerbe sei Liebhaberei erst einmal schriftlich vom Finanzamt können die nicht mehr zurück, egal wie ertragreich das Geschäft noch wird.
Hat Dir dies Dein Finanzamt so erzählt????

Balticskipper
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  #19  
Alt 27.08.2010, 12:24
HansH HansH ist offline
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Hallo,
wenn ich hier - oder auch in anderen Foren, oder auch Wikipedia - mitlese, dann ist es wichtig, sich immer zu vergegenwärtigen, dass man sich auf Aussagen im Internet nicht verlassen kann, geschweige denn diese irgendwo so zitieren kann, dass sie eine rechtliche Wirkung erzielen.

Es wird auch einiges durcheinander geworfen. Das "Nichtabführen" von Mehrwertsteuer ist sicher kein Wettbewerbsvorteil. Es handelt sich ja nicht um die Tatsache, das jemand Mehrwertsteuer nicht mehr abführen muß, sondern darum, dass ein Gewerbetreibender Mehrwertsteuer für seine Leistungen nehmen muß und von dieser Mehrwertsteuer die Mehrwertsteuer seiner Kostenseite ( sog. Vorsteuer ) abziehen darf. Die Differenz muß der Gewerbetreibende dann entweder abfühern oder er bekommt sie erstattet.

Die Liebhaberei wird ein Finanzamt nicht sofort erklären. Die ersten Einkommensteuererklärungen werden - wie eigentlich immer - nur als vorläufig beschieden. Das Finanzamt behält sich eine endgültige steuerliche Bewertung vor. Wenn es also nach 5 Jahren festellt, der "Charterunternehmer" finanziert sich nur seine eigene Leidenschaft und das Finanzamt erstattet dem ständig seine Vorsteuer, wird es nach mehreren Jahren die vorläufigen Steuerbescheide aufheben und neu berechnen. Danach ist festgestellt, das es sich nur um Liebhaberei handelt. Das Gewerbe ist dann beendet. Die Frage nach Einnahmen aus Vermietung bleibt trotztdem immer Gegenstand jeder Steuererklärung.
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  #20  
Alt 27.08.2010, 12:56
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Luger08 Luger08 ist offline
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler Beitrag anzeigen
Die Geschichte mit der Liebhaberei hat auch ihre Vorteile:

1. Man muss den Gewinn nicht versteuern, der bleibt einem netto.
2. Man muss keine MwSt abführen (Wettbewerbsvorteil).

Hat man den Bescheid das Gewerbe sei Liebhaberei erst einmal schriftlich vom Finanzamt können die nicht mehr zurück, egal wie ertragreich das Geschäft noch wird.
Guter Trick! Frage mich bei solchen Tipps immer nur, warum da nicht alle drauf kommen.

Bei der Steuer wird jedes Jahr für sich einzeln geprüft und wenn sich an den Verhältnissen
etwa wesentlich ändert, ist dies wieder für die Besteuerung relevant und wird erfaßt.

Dann kann es Dir passieren, daß Du auf einmal rückwirkend, soweit noch keine Verjährung
eingetreten ist, für einen Zeitraum von ein paar Jahren die Umsatzsteuer nachzahlen mußt.
Denn die Umsatzsteuer ist eine Verkehrsteuer, bei der der Steuertatbestand an dem Ausführen
des Umsatzes und nicht an der Gewinnerzielungsabsicht geknüpft ist.
__________________
cul8er
Barney Liber Friso (und am liebsten immer ) Smalltalker!

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