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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 23.03.2004, 12:35
Benutzerbild von Matthias
Matthias Matthias ist offline
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Standard Kinder/Jugendliche mit Elektromotor

Hallo

gibt es eine gesetzliche Bestimmung die aussagt ob und wenn ja ab welchem Alter Kinder bzw. Jugendliche ein Schlauch- oder kleines Motorboot mit einem Elektromotor fahren dürfen ?

Gruß
Matthias
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  #2  
Alt 23.03.2004, 12:41
Benutzerbild von Detlef Schlingmann
Detlef Schlingmann Detlef Schlingmann ist offline
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Hey!
Es kommt darauf an, in welchem Revier Du fahren willst. Im Ausland gelten andere gesetztliche Bestimmungen.
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  #3  
Alt 23.03.2004, 12:57
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charlyvoss charlyvoss ist offline
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Hallo,

auf Gewässern die der Binnenschiffahrtsordnung unterliegen:


§ 1.09 Besetzung des Ruders

Auf jedem in Fahrt befindlichen Fahrzeug muss das Ruder mit einer hierfür geeigneten Person im Alter von mindestens 16 Jahren besetzt sein.


Diese Altersvorschrift gilt nicht für Kleinfahrzeuge ohne Antriebsmaschine.
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Charly
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  #4  
Alt 23.03.2004, 12:57
Miky Miky ist offline
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Im Übrigen kommte nicht darauf an, ob es ein E-Motor oder Verbrennungsmotor ist, sondern wieviel PS an der Propellerwelle ankommen (wieviel war das noch gleich? ), wenn ich mich recht entsinne.

Miky
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Grüße

Miky

Wer? Ich?
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  #5  
Alt 23.03.2004, 13:02
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Cyrus Cyrus ist offline
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Auf See bis 5 PS am Propeller ohne Altersbeschränkung.
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  #6  
Alt 23.03.2004, 13:44
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Zitat:
Zitat von Cyrus
Auf See bis 5 PS am Propeller ohne Altersbeschrängung.
Hmmm... da wär ich ein wenig vorsichtig. Ich hab zwar weder in den KVR noch in der Seeschiffahrtsstraßenordnung eine Altersangabe gefunden....allerdings wenn man den § 4 so sieht bezweifel ich ob z.B. ein 12 Jähriger dem gerecht wird:

SeeSchStrO § 4 Verantwortlichkeit

--------------------------------------------------------------------------------

(1) Der Fahrzeugführer und jeder sonst für die Sicherheit Verantwortliche haben die Vorschriften dieser Verordnung über das Verhalten im Verkehr und über die Ausrüstung der Fahrzeuge mit Einrichtungen für das Führen und Zeigen der Sichtzeichen und das Geben von Schallsignalen zu befolgen. Auf Binnenschiffen ist neben dem Fahrzeugführer hierfür auch jedes Mitglied der Besatzung verantwortlich, das vorübergehend selbständig den Kurs und die Geschwindigkeit des Fahrzeugs bestimmt.

(2) Verantwortlich ist auch der Seelotse; er hat den Fahrzeugführer oder dessen Vertreter so zu beraten, daß sie die Vorschriften dieser Verordnung befolgen können.

(3) Bei Schub- und Schleppverbänden ist unbeschadet der Vorschrift des Absatzes 1 der Führer des Verbandes für dessen sichere Führung verantwortlich. Führer des Verbandes ist der Führer des Schleppers oder des Schubschiffes; die Führer der beteiligten Fahrzeuge können vor Antritt der Fahrt auch einen anderen Fahrzeugführer als Führer des Verbandes bestimmen.

(4) Steht der Fahrzeugführer nicht fest und sind mehrere Personen zur Führung eines Fahrzeugs berechtigt, so haben sie vor Antritt der Fahrt zu bestimmen, wer verantwortlicher Fahrzeugführer ist.

(5) Die Verantwortlichkeit anderer Personen, die sich aus dieser Verordnung oder sonstigen Vorschriften ergibt, bleibt unberührt.

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Charly
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  #7  
Alt 23.03.2004, 15:03
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Matthias Matthias ist offline
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aha, alles klar, hätte ich mir normalerweise denken können dass das irgendwo in der BinSchStrO steht. Also man muss min. 16 Jahre alt sein um ein Boot mit Motor unter 5 PS fahren zu dürfen. Das mit dem Elektromotor hab ich nur erwähnt weil ich an so ein Ding evtl. für ein Schlauchbootchen dachte.
Über 5 PS besteht Führerscheinpflicht das ist ja sowieso klar.

Gruß
Matthias
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  #8  
Alt 23.03.2004, 15:06
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Cyrus Cyrus ist offline
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Charly,

die Kinder fahren doch keinen Schubverband.

Ich habe bei der WaSchoPo in Travemünde nach gefragt...
Keine Beschränkung...
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  #9  
Alt 23.03.2004, 15:07
Miky Miky ist offline
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So hatte ich das auch immer verstanden, Cyrus....

Miky
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Grüße

Miky

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  #10  
Alt 26.03.2004, 22:52
Didi Didi ist offline
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Also als 11 jähriger Stepke bin ich mit einem 3 PS Aussenborder und Schlauchboot auf Fehmarn(Burger Binnensee) zwischen Wulfener Hals/Burgstaaken rumgekurft, die Washpo hat uns nur ermahnt Schwimmwesten zu tragen.
Aber das war halt 1971 wer weiß wie die heute reagieren
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