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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Trailer mit grünem Nummerschild ??
Ist es möglich mit grünem Schild einen Trailerv anzumelden bzw.zu fahren.
Habe gestern wiedersprüchlige Aussagen erhalten und will in der kommenden Woche einenTrailer anmelden. Lolli
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ALLES IST SCHÖN - aber nur solange wie man selber dran glaubt ! |
#2
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ist möglich ich habe ja auch ein grünes warum sollte das nicht möglich sein
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gruß, Christoph |
#3
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Alle was unter den Begriff Sportanhänger fällt wird mit einem grünen Kennzeichen steuerfrei angemeldet. Versichert ist der Hänger über das Zugfahrzeug.
Grüsse Florian |
#4
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Zitat:
http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...t=9663&start=0 Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#5
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Tja mir war auch so ,dass grüne Schilder kein Problem sein sollten
hatte aber auch andere Antworten bekommen. Wie ist denn das Boot also das Transportgut z;B auf der Autobahn versichert. Greift dann die Kasko des Bootes ? Es ist ja eine Ladung des Anhängers/Trailers . Wir in unserem fuhrbetrieb schließen für die Ladung immer extra Versicherungen ab. Lolli
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#6
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Hallo Lolli,
das grüne Kennzeichen ist richtig. Es gilt für zulasssungsfreie, nicht versicherungspflichtige Fahrzeuge nach §21 STVO, zu denen Anhänger für Sportboote gehören. Mit dem grünen Kennzeichen bekommt Dein Trailer ein amtliches Kennzeichen inkl. TÜV-Plakette, sowie einen Fahrzeugschein in Verbindung mit der Betriebserlaubnis des Trailers. Er bleibt aber von der Versicherungspflicht befreit (anders als bei schwarzen Kennzeichen). Gruß Norman |
#7
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Hallo Norman - das bedeutet das mein Boot beim Unfall auf der Autobahn
wodurch versichert ist - durch das angekoppelte Fahrzeug oder durch die eigene Bootsversicherung (Bootskasko) Lolli
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#8
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Hallo Lolli,
Dein Boot selbst ist durch Deine eigene Bootsvollkasko versichert (Schäden am Boot). Die Haftpflicht kommt auf für Schäden, die Du bei Anderen angerichtet hast. Da nach aktueller Gesetzgebung auch bei angekuppeltem Zustand des Trailers nicht mehr in allen Fällen die Haftpflicht des Zugfahrzeuges einspringt, sollte der Trailer eine eigene Haftpflicht haben. Bei den guten Bootshaftpflichtversicherungen ist dieser Schutz kostenlos enthalten. In seltenen Fällen ist er sogar in der Privathaftpflicht versichert. Wenn beides nicht zutrifft, sollte eine eigene Trailerhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden (oder eine bessere Bootshaftpflicht mit Einschluß). Hier mal der dazu passende Thread mit allen Gesetzen und Versicherungsbedingungen: http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...=8073&start=15 Und hier noch die aktuellen Auswirkungen zusammengefasst: http://www.prosecura.de/aktuell/arch...ll_11_2003.pdf Gruß Norman |
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