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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Boot fahren in Holland erst ab 18 trotz Führerschein ?
Hallo
mein sohn (16 jahre) hat im winter seinen boots führerschein gemacht, und hat inzwischen auch sein eigenes boot... wir fahren fast jedes wochenende nach holland zum boot fahren, er war auchschon recht oft alleine mit dem boot unterwegs... jetzt habe ich durch zufall erfahren das man in holland 18 jahre alt sein muss um ein boot zu führen... zählt der deutsche bootsschein meines sohnes denn garnichts in den niederlanden ? und muss man in holland ein blaues regelbuch mit an bord haben laut polizei ? MfG |
#2
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Hallo
Der Führerschein deines Sohnes ist in Holland wertlos
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MFG Sascha
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#3
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aber da steht doch drauf: internationales Zertifikat für führer von sport und freizeitfahrzeugen...
MfG |
#4
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Bei einem Boot mit holländischer Zulassung, okay.....aber ich könnte ja auch mit dem Boot auf dem Wasserweg nach Holland reisen...und dann darf ich nicht mehr????? Geht nicht! Da könnten mir die Bullen viel erzählen, ein Holländer darf ja auch mit seinem in Holland führerseinfreien Boot in Deutschland fahren!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#5
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Hendrik,sag bescheid,wenn du das mit der Entenpolizei ausdisskutierst,will ich sehen
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MFG Sascha
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#6
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Zitat:
Aber ich würde es drauf ankommen lassen....in der EU gilt ja Reisefreiheit und die müssten mir erstmal nachweisen, das ich nicht auf eigenem Kiel angereist bin!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#7
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...kommt ja nicht auf den Kiel an,sondern aufs Alter
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MFG Sascha |
#8
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Wie gesagt wenn ich mit 16 auf dem Wasserweg nach Holland mit dem eigenen Boot komme, was wollten die dann machen, mir die Weiterfahrt verbieten?Never!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#9
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Hallo,
vor über 15 Jahren hatten wir so ein Problem mit der Niederländischen Rechtsauffassung. Wir waren zu dritt auf der Maas zum Wasserskilaufen. Mein Vater auf Ski´ern, ich als Aufsichtsperson für den Läufer und mein Bruder (damals 16) hat das Boot gefahren. Nach einigen Kilometern hielt uns ein Boot von der Waterpolitie an. Es folgte eine halbstündige Diskussion über die Regelung, wobei sich die königlichen Beamten auch nicht so einig werden konnten, warum ein Führerschein, der damals sogar das EG-Banner auf der Außenseite trug, in den Niederlanden mit 16 nicht ausreicht. Wo man zu diesem Zeitpunkt mit 18 noch gar keinen Schein in NL gebraucht hätte. Gut, bezahlen mussten wir dafür dann nicht, durften aber 60 Gulden löhnen, weil ich als Aufsichtsperson beim Wasserskilaufen noch nicht alt genug war. Sollte sich nicht maßgeblich was daran geändert haben, wird das wohl immer noch so sein. Was das verbieten der Weiterfahrt angeht: Wenn ein Binnenschiffer mit einem Patent von der Donau in den Rhein fährt, kann ihn die WSP oder das WSA auch festlegen. Rechtlich besteht da kein Unterschied. Es gelten halt die örtlichen Vorschriften und Gesetze. Das hat wenig mit Reisefreiheit zu tun. Bis dann Dominic |
#10
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Hast du da irgendwas schriftlich zu? Einige Kumpels von mir haben mit 16 während ihres Auslandaufenthaltes in den USA dort Ihren PKW Führerschein gemacht und durften hier mit 17 damit fahren. ist aber schon 10-15 Jahre her.
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einfache Genüsse sind die letzte Zuflucht komplizierter Menschen! (Oscar Wilde) In dubio pro navis |
#11
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Hallo,
der Führerschein ist auch nicht wertlos, sondern wird erst mit erreichen des 18. Lebensjahr in NL anerkannt. Interessant wäre noch, ob dies in ganz NL gilt. Wie sieht es z.B. im Grenzbereich des Rheins aus. Was jetzt PKW-Führerscheine aus den USA und deren Gültigkeit in der BRD angeht, erschließt sich mir gerade nicht. Soweit ich weiß, wurde diese Gesetzeslücke auch mittlerweile geschlossen. Bis dann Dominic
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#12
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Schaut mal hier
http://www.politie.nl/klpd/klpddiens...kaartwater.asp Relativ weit nach unten scrollen unter der Rubrik "snelle motorboten" Varen terwijl een persoon die stuurt jonger dan 18 jaar is 130 euro Diskutieren hier lohnt sich hier eh überhaupt nicht - und wenn Du den gültigen "klein vaarbewijs" nicht dabei hast sind EURO 360 oder die EURO 150 für den Nichtnutzung des "dodemansknop" schon nicht mehr lustig Auf der anderen Seite sind die Jungs (und Mädels !) hier in der Regel auch echt nett - fröhlich/freundlich winken (rote Kordel wird an der rechten Hand sichtbar ) - letzten Sonntag sind die Jungs im Kanal umgedreht - wir haben ein paar nette Worte gewchselt (was für ein moie boot - und lekker dag und alles - holt der eine noch einen Fotoapperat raus macht 2/3 Bilder - fröhlich winken - umdrehn und weiterfahren) - in spätestens einem Jahr kennt man sich in so einem Revier wie in Friesland sowieso. Das hat gut Seiten (wenn man sich bemüht einigermaßen regelkonform zu fahren) - dann ist es ein gutes Miteinander - hat schlechte Seiten, wenn man ständig zu schnell ist oder in den Kneipen am Wasser auffällt - dann kontrolliert Dich auch irgendwann jeder Ist aber einfach ne geile Gegend hier oben - besser gehts fast nicht
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Liebe Grüße Andreas -------------------------------------------- Wer Lust hat auf "schnelle Videos": http://www.youtube.com/profile?user=...er&view=videos |
#13
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Gut dan zeige ich ab jetzt jeden holländischen Verdräger und Segler, wegen fahres ohne Führerschein an! Ihr glaubt das doch nicht wirklich, oder?
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#14
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Zitat:
Seit wann ist ein Bußgeldkatalog "Glaubenssache"? Im Zweifelsfall sitzt du doch "als Kontrollierter" immer am kürzeren Hebel - ich lass meine Tochter nur noch fahren wenn ich das Revier einigermaßen überblicken kann - keinen Bock auf Ärger oder soviel unnützes Geld - tanl ich lieber für
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#15
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Zitat:
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#16
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Hi, meines Wissens gibt es ein Abkommen zwischen D u.NL in dem solche Sachen geregelt wurden. Leider hab ich keinen Quellenverweis.
Sollte man aber beim WSA erfragen können.
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#17
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Hab ich eben mal schnell gefunden. Hier sollte alles genau beschrieben sein, sogar die Märchen mit 16 dürfe man in NL kein Boot fahren. Es sind nur bestimmte Fahrzeuge gemeint.
http://www.polizei-nrw.de/wasserschu...ehrer-2008.pdf
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#18
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Hi !
Einfach mal Google bemüht ... hier findet man alles dazu in Kurzform: http://www.sportbootfuehrerschein.de...ederlande.html Gruss, Jörg |
#19
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Hallo,
Danke schonmal für die antworten... Aber ich lese aus den beiden links leider das man in NL mind. 18 Jahre alt sein muss um ein "Schnelles Motorboot" zu führen... Das wars dann wohl für ihn mit dem Bootfahren... MfG |
#20
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Nö, langsames Boot fahren
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#21
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hallo,
bin selber 18 boot in D anmelden und führerschein alles OK in nl angemeldet (über25km/H Y nummer) bei der Y nummer musst du einen NL führerschein haben so weit ich weiß unter 25km/h und über 16 ist der führerschein in nl bis her nicht pflicht ,denn ab 16 darfst du in nl auch ohne führerschein ein boot <25km/h chartern. michael
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Hubraum ist durch nichts zu ersetzen |
#22
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das boot fährt aber deutlich über 25 km/h...
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#23
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ich würde es trotzdem tun, oder wie schon geschrieben jeden Holländer in Deutschland anzeigen! Wenn ich dann ein knöllchen geben würde, ginge ich bis vors Eu- Gericht! Die Käsköppe probieren es halt!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#24
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Hendrik, cool bleiben. Du brauchst nur jeden Holländer in einem "snellen boot" anzeigen - das reduziert die Zahl Deiner Bemühungen schon ganz erheblich
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#25
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Nö wieso, in Deutschland jeden mit mehr wie 5PS und vermutlich ohne Führerschein! Denn in Deutschland braucht man dafür einen fertig - aus die Maus!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
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