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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 12.08.2009, 14:53
kaptainkoch kaptainkoch ist offline
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Standard Holländischen trailer in Deutschland anmelden?

Hallo,

wenn ich einen holländischen in Deutschland anmelden möchte könnte es ein Problem geben bzw. muß ich nur zum Tüv und kann ihn anschl. beim Starßenverkehrsamt anmelden.

Ist auch ein holländisches Fabrikat.
__________________
Gruß Carsten
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  #2  
Alt 12.08.2009, 14:59
Sealine Hippe Sealine Hippe ist offline
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Hallo Carsten,

neuer oder gebrauchter Trailer?

Die neuen entsprechen den TÜV-Vorgaben, muß allerdings eine Einzelabnahme gemacht werden - falls es noch kein Gutachten für den Trailer gibt (Importeur).

Gruß Ralf
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  #3  
Alt 12.08.2009, 15:17
kaptainkoch kaptainkoch ist offline
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Zitat:
Zitat von Sealine Hippe Beitrag anzeigen
Hallo Carsten,

neuer oder gebrauchter Trailer?

Die neuen entsprechen den TÜV-Vorgaben, muß allerdings eine Einzelabnahme gemacht werden - falls es noch kein Gutachten für den Trailer gibt (Importeur).

Gruß Ralf
Nein ist ein gebrauchter Tandem 2,5t Bj.2007 und es gibt wohl keinen deutschen Importeur. Einzelabnahe ist die 21er oder? Ich brauche aber kein Bremsenzeugniss oder irgendwas von der Achse, weil da habe ich wohl keine Papiere bzw. muß ich nochmal prüfen.
__________________
Gruß Carsten
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  #4  
Alt 12.08.2009, 16:12
Benutzerbild von Hardy20
Hardy20 Hardy20 ist offline
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Zitat:
Zitat von kaptainkoch Beitrag anzeigen
Nein ist ein gebrauchter Tandem 2,5t Bj.2007 und es gibt wohl keinen deutschen Importeur. Einzelabnahe ist die 21er oder? Ich brauche aber kein Bremsenzeugniss oder irgendwas von der Achse, weil da habe ich wohl keine Papiere bzw. muß ich nochmal prüfen.
Du brauchst die holländischen Papiere für den Trailer (quasi das, was dem deutschen "Brief" entspricht). Mit einem Kurzzulassungskennzeichen, das du bei deiner Zulassungsstelle bekommst, holst du den Trailer nach Deutschland und läßt beim TÜV deines Wohnortes bzw. deiner Zulassungsstelle eine Einzelabnahme machen. Dann kannst du zulassen. Wichig ist, dass du die originalen holländischen Papiere hast.

(Ich hab dasselbe Spielchen mal mit einem österreichischen Trailer gemacht - problemlos)
__________________
Gruß von Hartmut
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  #5  
Alt 12.08.2009, 17:06
rubberduckV162 rubberduckV162 ist offline
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Wenn es einer von RIBA ist, da gab es auch mal Dokumente vom Hersteller,
die die Zulassung in Deutschland ohne grossen Aufwand ermöglichten.
Ist bei unserem Trailer aber schon 10 Jahre her.
__________________
Gruß


Heinrich

gesendet von Telefonzelle
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  #6  
Alt 12.08.2009, 18:12
Benutzerbild von Hardy20
Hardy20 Hardy20 ist offline
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Zitat:
Zitat von Hardy20 Beitrag anzeigen
Du brauchst die holländischen Papiere für den Trailer (quasi das, was dem deutschen "Brief" entspricht). Mit einem Kurzzulassungskennzeichen, das du bei deiner Zulassungsstelle bekommst, holst du den Trailer nach Deutschland und läßt beim TÜV deines Wohnortes bzw. deiner Zulassungsstelle eine Einzelabnahme machen. Dann kannst du zulassen. Wichig ist, dass du die originalen holländischen Papiere hast.

(Ich hab dasselbe Spielchen mal mit einem österreichischen Trailer gemacht - problemlos)
Hallo Ralf,
ich hab vergessen zu schreiben, dass die Einzelabnahme nur vom TÜV und nicht von der DEKRA, KÜS oä. gemacht werden darf - jedenfalls ist es bei uns (in Bayern) so. Dies nur noch zur Info.
__________________
Gruß von Hartmut
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  #7  
Alt 12.08.2009, 18:36
murphys law murphys law ist offline
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Hallo Ralf,
vorsicht mit dem deutschen Überführungskennzeichen. Wird m.E.n. in Holland nicht anerkannt, d.h. darf in holland nicht benutzt werden!
Dies war jedenfalls die Auskunft für mich vor Jahren bei der Douane und der Polite nl. für Transport eines Campers voD nach NL.
Gruß Thomas
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  #8  
Alt 12.08.2009, 18:49
Benutzerbild von Hardy20
Hardy20 Hardy20 ist offline
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Doch, das mit dem Überführungskennzeichen sollte heute kein Problem mehr sein, früher gab es ja dafür das "rote".
Du darfst für die Überführung des Trailers nur kein Boot drauf haben, der Trailer muß leer sein. Mit dem Überführungskennzeichen erhälts du auch ein entsprechendes Papier von deiner Zulassungsstelle. Dort kannst du dich auch hinsichtlich Holland nochmal absichern.
__________________
Gruß von Hartmut
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  #9  
Alt 12.08.2009, 22:03
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corvette-gold corvette-gold ist offline
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Zitat:
Zitat von Hardy20 Beitrag anzeigen
Hallo Ralf,
ich hab vergessen zu schreiben, dass die Einzelabnahme nur vom TÜV und nicht von der DEKRA, KÜS oä. gemacht werden darf - jedenfalls ist es bei uns (in Bayern) so. Dies nur noch zur Info.
Hallo.
Huch Bayern. Das kann eigentlich fast jede Organisation machen.
Wichtig : Es darf kein normaler Tüv Prüfer oder Prüfing. sein.
Es muss ein ausgebildeter Sachverständiger sein!
Die gibt es selbst beim TÜV oder Dekra nur auf Anfrage und in
wenigen großen Niederlassungen. So musste ich bei meinem Hänger
quer durch Berlin, das bei der Dekra nur an 2 Stellen solche Leute sitzen.
Das Zulassen des Hängers hat, mit allem, übrigens 160 Euronen gekostet :-(
Grüße
Frank
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  #10  
Alt 30.11.2014, 08:57
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Mario HB Mario HB ist offline
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Hat das mit dem Anmelden des Trailer wie oben beschrieben so geklappt?
Ich war gestern in Holland und habe mir dort ein Boot samt Trailer angeguckt. Über den Trailer gab es aber garkeine Papiere oder Bescheinigungen ( original Lund Trailer aus den Staaten ) er hatte lediglich die Plakette mit der VIN.
Soweit der Verkäufer mir weiß machen wollte, gibt es in Holland KEINE Papiere dazu, nun die Frage: Geht die deutsche Anmeldung auch ohne die Papiere?

Gruß Mario
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  #11  
Alt 30.11.2014, 09:45
Frank-HH Frank-HH ist gerade online
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Moin Mario,

der Thread ist von 2009!
Da hat sich evtl. schon wieder viel geändert.
__________________
Gruß
Frank
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  #12  
Alt 30.11.2014, 11:30
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wiwe27 wiwe27 ist offline
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Zitat:
Zitat von Mario HB Beitrag anzeigen
Hat das mit dem Anmelden des Trailer wie oben beschrieben so geklappt?
Ich war gestern in Holland und habe mir dort ein Boot samt Trailer angeguckt. Über den Trailer gab es aber garkeine Papiere oder Bescheinigungen ( original Lund Trailer aus den Staaten ) er hatte lediglich die Plakette mit der VIN.
Soweit der Verkäufer mir weiß machen wollte, gibt es in Holland KEINE Papiere dazu, nun die Frage: Geht die deutsche Anmeldung auch ohne die Papiere?

Gruß Mario
Einen US-Trailer musst Du zunächst mal auf EU-Standard umbauen und es ist anschließend auch eine TÜV-Vollabnahme nötig, wodurch Du dann Papiere zur Zulassung erhältst.

Gruß
Wilfried
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Unser Boot ist ein grosses Loch im Wasser, in das wir unser ganzes Geld werfen
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  #13  
Alt 30.11.2014, 11:43
maolst maolst ist offline
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Hallo Mario,

leider wird in den Threads immer viel Halbwissen preisgegeben (leider auch in diesem Beitrag), was natürlich auch schon mal gefährliche Auswirkungen haben kann.
Zwar habe auch ich nicht "die Weisheit mit Löffeln gefressen", aber bin selbst für eine Prüforganisation tätig und kann dir folgende Informationen für dein Problem liefern:
Den Trailer wirst du in Deutschland nicht zugelassen bekommen , denn er stammt aus dem Amiland. Ich gehe davon aus, dass er nicht für den europäischen Markt gebaut wurde. Daher wird er die für Europa geforderten eg-typgenehmigten bzw ECE.genehmigten Teile, wie Bremse, Achsen, Auflaufeinrichtung, Deichsel, Beleuchtung und mittlerweile auch Reifen nicht verbaut haben.
Dies bedeutet für dich im Umkehrschluss, dass du für eine Zulassung über eine Einzelabnahme, die übrigens in den alten Bundesländern nur der TÜV und in den neuen Bundesländern nur die DEKRA ausüben darf, zunächst alle Teile nachrüsten bzw. ersetzen musst.
Da sich das eigentlich gar nicht rechnet, kannst du den Trailer lediglich als Hafentrailer einsetzen.
Selbst der Transport des Trailers nach Deutschland auf eigenen Rädern, egal ob Überführungskennzeichen oder rote Nummer, ist nicht zulässig.
Gruß
Marc
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  #14  
Alt 30.11.2014, 13:12
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Zitat:
Zitat von kaptainkoch Beitrag anzeigen
Hallo,

wenn ich einen holländischen in Deutschland anmelden möchte könnte es ein Problem geben bzw. muß ich nur zum Tüv und kann ihn anschl. beim Starßenverkehrsamt anmelden.

Ist auch ein holländisches Fabrikat.
Moin Moin,

kontaktiere mal den Dirk, der hat den Prozess letzte Woche durchlaufen.
http://www.boote-forum.de/member.php?u=47960
__________________
noch einen schönen Tag

Freddy

Mit Seemannsgarn lässt sich keine Hängematte knüpfen.
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  #15  
Alt 30.11.2014, 17:51
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Hallo Frank,
mir war bewusst, das dieser von 2009 ist, ich wollte das Thema aber nicht neu aufmachen, sondern nur neu aufrollen.

Gruß Mario
Zitat:
Zitat von Frank-HH Beitrag anzeigen
Moin Mario,

der Thread ist von 2009!
Da hat sich evtl. schon wieder viel geändert.
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  #16  
Alt 30.11.2014, 17:53
Benutzerbild von Mario HB
Mario HB Mario HB ist offline
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Zitat:
Zitat von maolst Beitrag anzeigen
Hallo Mario,

leider wird in den Threads immer viel Halbwissen preisgegeben (leider auch in diesem Beitrag), was natürlich auch schon mal gefährliche Auswirkungen haben kann.
Zwar habe auch ich nicht "die Weisheit mit Löffeln gefressen", aber bin selbst für eine Prüforganisation tätig und kann dir folgende Informationen für dein Problem liefern:
Den Trailer wirst du in Deutschland nicht zugelassen bekommen , denn er stammt aus dem Amiland. Ich gehe davon aus, dass er nicht für den europäischen Markt gebaut wurde. Daher wird er die für Europa geforderten eg-typgenehmigten bzw ECE.genehmigten Teile, wie Bremse, Achsen, Auflaufeinrichtung, Deichsel, Beleuchtung und mittlerweile auch Reifen nicht verbaut haben.
Dies bedeutet für dich im Umkehrschluss, dass du für eine Zulassung über eine Einzelabnahme, die übrigens in den alten Bundesländern nur der TÜV und in den neuen Bundesländern nur die DEKRA ausüben darf, zunächst alle Teile nachrüsten bzw. ersetzen musst.
Da sich das eigentlich gar nicht rechnet, kannst du den Trailer lediglich als Hafentrailer einsetzen.
Selbst der Transport des Trailers nach Deutschland auf eigenen Rädern, egal ob Überführungskennzeichen oder rote Nummer, ist nicht zulässig.
Gruß
Marc
Hey Marc,
Das ist doch mal eine Antwort, mit der ich arbeiten kann!
Ist leider nicht ganz so leicht, wie man sich das immer vorstellt bzw wünscht.
Gruß Mario
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  #17  
Alt 03.12.2015, 09:50
YakuzaInk YakuzaInk ist offline
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Guten Morgen,

ich hole den Thread auch nochmal hoch.

Ich habe in NL ein neues Boot und einen neuen Trailer gekauft (Abholen werde ich das Gespann im Januar).

Nun die Frage was brauche ich damit ich den Trailer hier in DE anmelden kann mit 100km/h Zulassung?

Der Trailer ist neu vom Hersteller, die CE Dokumente bekomme ich vom Trailer auch.

Was fehlt mir jetzt noch oder fehlt überhaupt etwas?

Der Trailer ist vom Hersteller KALF.

Danke und Grüße

Martin
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  #18  
Alt 03.12.2015, 10:01
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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http://www.igfd.org/?q=http%3A%2F%2F...ines-anhangers
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  #19  
Alt 03.12.2015, 10:43
horstj horstj ist offline
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen

Achtung: die oben verlinkte Seite ist eine reine Werbeseite, die Informationen weder amtlich noch richtig.

Bei mir wars bislang so:

Wenn der Trailer neu oder jüngeren Datum ist, dann bekommst Du vom Hersteller über den Händler eine sogenannte COC Bescheinigung, die alle für die Zulassung notwendigen Eintragungen enhalten sollte. Zusätzlich benötigst Du noch den Kaufvertrag. Bei Neuzulassung mit COC muss der Trailer nicht einmal vorgeführt werden. COC ist definitv am einfachsten, man kann das Nummernschild vorher besorgen und den Trailer damit abholen.

Bei älteren Trailern oder kleinen Herstellern brauchst Du möglichst vom Hersteller eine detaillierte Beschreibung, wenn da im ganzen oder in Teilen noch CE drauf steht, um so besser. Zusätzlich müssen die für 100km/h nötigen Voraussetzungen vom Hersteller bescheinigt sein. Dann mit Kaufvertrag zur Zulassung. Dann kommts drauf an: Vielleicht wird eine Vorführung zum Abgleich der IDs verlangt oder auch eine Abnahme beim TÜV. Das hängt eben von den Papieren und vom Wetter ab.
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  #20  
Alt 03.12.2015, 10:56
YakuzaInk YakuzaInk ist offline
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Ah ok, mit der Aussage kann ich ja schonmal sehr viel anfangen. Dankeschön =)

Ich gehe davon aus das der Händler mit CE Bescheinigung die COC meint, werde ich aber nochmal nachfragen.

Das mit dem eigenen Kennzeichen ist auch super, dann brauch ich mich nicht mehr um ein Überführungskennzeichen kümmern.

Na mal sehen was die COC sagt wenn ich sie bekomme.
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  #21  
Alt 06.12.2015, 15:18
Weserstein Weserstein ist offline
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Habe auch einen Kalf Trailer - allerdings hier in Deutschland gekauft. Von Kalf bekommst du Papiere, die hier anerkannt werden. Zulasssung und dann abholen sollte gehen.
Tempo 100 hat bei mir vor der Zulassung die Dekra bescheinigt. Frag mal dort nach, ob dies vor dem Abholen schon möglich ist, sondt musst Du Tempo 100 in Deutschland nachholen und nochmal zur Zulassungsstelle,

Gruß

Weserstein
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  #22  
Alt 06.12.2015, 17:20
YakuzaInk YakuzaInk ist offline
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Super, danke für diese info!

Werde ich mich dann entsprechen erkundigen, 2 amtsgänge muss nicht sein
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  #23  
Alt 06.12.2015, 19:05
horstj horstj ist offline
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Hallole,
wenn in der Konformitätserklärung vom Hersteller (COC) Tempo 100 drin steht, dann erhältst Du Eintrag und Aufkleber sofort. Falls nicht sollte der Hersteller eine gesonderte Bescheinigung ausfüllen.
Sonst müstest Du ja für den Hänger tatsächlich 2x zum Amt.
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  #24  
Alt 07.12.2015, 20:23
Benutzerbild von bootsfreunde.com
bootsfreunde.com bootsfreunde.com ist offline
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Zitat:
Zitat von horstj Beitrag anzeigen
....

Bei älteren Trailern oder kleinen Herstellern brauchst Du möglichst vom Hersteller eine detaillierte Beschreibung, wenn da im ganzen oder in Teilen noch CE drauf steht, um so besser. Zusätzlich müssen die für 100km/h nötigen Voraussetzungen vom Hersteller bescheinigt sein. Dann mit Kaufvertrag zur Zulassung. Dann kommts drauf an: Vielleicht wird eine Vorführung zum Abgleich der IDs verlangt oder auch eine Abnahme beim TÜV. Das hängt eben von den Papieren und vom Wetter ab.
Sorry, aber das ist einfach Unsinn. Entweder man bekommt vom Hersteller COC-Papiere oder es muss bei einem neuen Trailer eine Begutachtung nach § 13 EG-FGV erfolgen. Bei alten ein Gutachten nach § 21 STVZO
Mit dem Wetter hat das nix zu tun.

Ist nicht für YakuzaInk, sondern ein genereller Tipp für gebrauchte Boote und Trailer aus NL: manchmal findet man zwischen den holländischen Papieren auch noch eine Kopie von einer alten deutschen Zulassung. Dann spart man sich den Aufwand mit Gutachten, usw.
__________________
Viele Grüße
Thomas
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  #25  
Alt 07.12.2015, 20:40
horstj horstj ist offline
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Oha, wollte Dir und Deinen Kollegen nicht zu nahe treten.

Aber es gibt auch Zulassungsstellen und TÜV Prüfer mit Humor.

Und bei unserer Zulassungsstelle gehts bei gutem Wetter definitv schneller. Aber das ist hier selten.
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