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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Holländischen Trailer nach Deutschland holen, welches Kennzeichen?
Hallo,
ich möchte in Holland ein Boot + Trailer kaufen. Habe bei der Zulassungsstelle angerufen, aber die haben KEINE Ahnung. Was brauche ich denn? Das Kurzzeitkennzeichen oder aber gar keins? Denn der Trailer ist in NL noch zugelassen, hat also auch ein Kennzeichen. Reicht es aus ihn damit nach DE zu bringen und dann hier ab zum TÜV und dann zulassen? Wer hat Erfahrung damit? danke, marc |
#2
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Hallo Marc
schwarze Zeichen auf gelbem Grund
halte Abstand und bleib gesund Also niederländische Zulassung ist etwas defizil. Wenn der Trailer neben dem Kennzeichen einen "Kentekenbewijs" hat, kannst Du die Überführungsfahrt damit machen. Gruß Ralf |
#3
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Also ich kenne es so, dass entweder dein Verkäufer das Gespann zur Grenze bringen muss und Du dann das Kurzzeitkennzeichen verwendest, oder Du bittest ihn, dass Gespann noch angemeldet zu lassen und das Du ihm zur Abmeldung dann das Kennzeichen wieder nach Holland schickst.
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Viele Grüße Olli
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#4
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ok, danke. Warte gerade auf die Antwort vom Verkäufer, ob Trailer noch zugelassen ist.
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#5
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Hol dir auf dem Straßenverkehrsamt ein Kurzeitkennzeichen, ehmals rote Nummer, und hol dein Boot damit aus Holland ab.
Habe ich seiner Zeit genau so gemacht. Der richtige offizelle Weg wäre ein Holländiches Überführungskennzeichen. Der Aufwand ist aber viel zu groß. Die Holländer akzeptieren die Deutschen Kurzzeitkennzeichen und machen da keinen Stress. Bei der versicherung für das Kurzzeitkennzeichen sagst du aber besser nicht das du damit ein Boot aus Holland holst da die sonst unnötig Stress machen. Versichert ist der Trailer über das Auto solange er angehangen ist. Also keine Panik von wegen wenn was passiert und die Versichjerung nicht weiß das du dich mit dem KzKennzeichen in Holland befindest Ist absolut problemlos. Ich bin mit dem Deutschen Kurzeitkennzeichen 400 km durch Holland und Belgien ohne ein Problem mit der obrigkeit.
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Gruß Jürgen
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#6
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Oder du leihst dir einen Anhänger für Automobile, und packst dir deinen unangemeldeten Hänger darauf.
Viele Grüße Volker
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#7
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Hallo
Gehe mit deinem Verkäufer zum Holländichen Tuf oder soähnlich heisen der wird es schon wissen.Dort bekommst du ein Plastekenzeichen mit Zertifikat in drei Sprachen,dauer 10 min.und du darfst dann 14 Tage durch Europafahren.So war es bei mir. Gruß jörgi-
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#8
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Jupp, altes Thema, aber für mich aktuell
Hi, ich möchte genau das, einen neuen Trailer in Niederlande kaufen und mit einem ebenfalls neuen Boot nach Deutschland bringen. Einen Hänger für den Hänger mieten möchte ich nicht. Bleiben also z.B. Kurzzeitkennzeichen als Idee Nr.1. Aktuell soll es wohl so sein das Kurzzeitkennzeichen NICHT im Ausland montiert werden dürfen. Das wäre wohl eine unzulässige Zulassung. Man darf wohl mit KzKz im Ausland fahren, aber nur von Deutschland aus raus und wieder zurück. Daher wird das schwierig, auf der Fahrt in Holland und/oder durch Belgien zu behaupten: der NEUE Trailer war in Deutschland und dort wurden die Kennzeichen montiert. Man liest zwar das viele mit KzKz ihren Trailer in den Niederlande abholen und dann schreiben .. ging problemlos. Aber die Frage bleibt, wurde denn mal jemand dabei in NL und/oder Belgien kontrolliert und nicht beanstandet ? Man liest nämlich auch von z.B. von Beschlagnahmungen in Belgien. Weitere Idee, Nr2. wäre ja noch ein Ausfuhr/Export Kennzeichen in den Niederlande zu benutzen. Aber was kostet so etwas und wie(ob überhaupt ?) ist der Trailer dann, in NL, in Belgien und dann in Deutschland versichert ? Und des weiteren, bekomme ich als Deutscher überhaupt ein Exportkennzeichen in NL und gilt das dann ,( inkl. Versicherung ?) auch für mich und wenn ich heimwärts durch Belgien fahre ? Und wie/wo und wie schnell bekomme ich das ? Da sind für mich viele Fragezeichen und jede Menge Unsicherheit dabei. Vielleicht kann mir da jemand von euch Tipps geben ? Das wäre nett ! Danke pebe |
#9
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Vielleicht hilft dir das weiter (Quelle Straßenverkehrsamt):
Da die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden (verbotene Fernzulassung). Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden. Allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich. Auch außerhalb der EU existieren Staaten, die das deutsche Kurzzeitkennzeichen tolerieren (ohne Rechtsanspruch). Dazu gehören:
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Grüße aus Rüdesheim am Rhein, Ralph!
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#10
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Danke.
Aber das hilft nicht wirklich. Die Aussage die sich selbst widerlegt ? "..ist es nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden (verbotene Fernzulassung)" Widerspricht der globale Aussage: "Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich." Leider ist diese Webseite keine staatliche Webseite und leider widersprechen "anscheinend" auch die Zulassungsstellen als auch die Versicherungen dieser globalen Aussage. Mir scheint es so als ob man wohl mit den Kennzeichen von deutschland aus los fahren darf und auch ins EU-Ausland darf, aber man dort nicht los fahren darf, weil man die Kennzeichen dort nicht montieren darf. (Unzulässige Fernzulassung) |
#11
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Hallo pebe,
mache es dir nicht so schwer, beim ADAC steht auch das die KZ Kennzeichen in der EU anerkannt werden, was mich stört ist höchstens der hohe Preis von über 60 Euro für eine Fahrt ein Autotransportanhänger koste hier um die Ecke nur 30 Euro für 24 Stunden, ist zwar mehr Aufwand aber die kann wenigstens keiner ans Bein pinkeln weil der Trailer evtl. doch nicht so richtig verkehrssicher ist
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#12
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Für 30 Euro bekomme ich im Badischen keinen KFZ-Hänger.
Und vor allem ist der an sich schon so schwer das ich ihn mit max 1700 Zuggewicht meines KFZ evtl. dann schon nicht mehr ziehen darf. Sprich Gesamtmasse max zul. Gesamtgewicht zu groß. Aber auch die Hinfahrt würde dann ordentlich länger dauern. 60 Euro, nur für die Schilder, plus Versicherung ? Aber selbst das wäre noch ok für mich, wenn es wasserdicht wäre Doof nur das einige in 2012 geschrieben habe das sie auf der Zulassungsstelle in die Papiere eingetragen bekommen haben das sie damit nichts aus dem Ausland holen dürfen. Und beim ADAC habe ich das gefunden http://www.adac.de/infotestrat/fahrz...cePageId=48896 Da steht das sie nicht für die Benutzung im Ausland und zur Überführung geeignet sind. ? |
#13
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Kannst du nicht den Trailer in D anmelden, bevor du ihn in Holland abholst ? Wenn dir der Händler das COC-Dokument zuschickt, müsste das ohne Probleme gehen.
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Grüße Jens
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#14
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Wenn es ein COC gäbe ja.
Aber anscheinend ist das bei 750er Trailern dort nicht nötig und anscheinend haben das daher nicht alle Trailer ? Die Antwort des Händlers dazu steht leider noch aus. Aber z.B. bei Pega, stand früher mal etwas das ab Jan. 2012 COC Papiere dabei wären, aber im März 2012 gabs es das z.B. noch nicht. Und aktuell finde ich auf deren Seiten auch keine Angabe ob alle Trailer ein COC dabei haben. Und ich würde mir gerne eine zweite Fahrt ersparen, aber vorher gerne eine Probefahrt mit dem Boot machen. Also hin fahren Probefahrt mit dem Boot machen und wenn das passt, dann alles gleich mitnehmen und nicht erst nochmal heim fahren Trailer anmelden und dann nochmal hin zum abholen. Aber vielleicht muss ich ja doch irgend einen Kompromiss eingehen, entweder doppelt fahren oder etwas extra zahlen oder...sonstiges. |
#15
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#16
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Ich hab es kürzlich gemacht wie die Holländer.. mein Autokennzeichen auf Pappe geschrieben und bis zur Grenze gefahren. Nach D rein gefahren und rote Nummer ran und Heim.
Wurde in NL von 2 Polizeiwagen überholt, Beide sahen sich das Gespann nur an im vorbei fahren und Keiner wollte was von mir. Beim anmelden meines neuen Trailers heute sah ich was am Nummernschilderhausle.. in einige Länder, u.A. auch NL glaube ich, darfst nicht MEHR mit Kurzzeit fahren, da hagelte strafen. Dafür gibts Uberfuhrungskennzeichen oder wie die das nannten und kostet 60 oder 70€.
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Gruß an alle, Mitch |
#17
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Hallo Zusammen,
ich habe im letzten Jahr ein Boot samt Trailer aus den Niederlanden nach Deutschland gebracht. Nach vielen Überlegungen und Recherchen, auch hier im Forum, habe ich mich dazu entschlossen es so zu machen. Den Trailer mit niederländischem Kennzeichen, der dazugehörigen Zulasung, und Kopie oder orginalem Kaufvertrag des Bootes mitgeführt, angehängt und nach Deutschland eingereist - fertig. Den Trailer habe ich noch mit niederlänischem Kennzeichen dem deutschen TÜV vorgeführt, keinerlei Probleme. Ich würde es so wiedermachen. PS. Der Trailer bekommt hier eine neue Vollabnahme, Kosten dafür beim TÜV ca. 250 Euro, Du muß aber noch vom Trailerhersteller das Dtenblatt mit Abmessung und Gewichten besorgen (kostenlos bei Riba), eventuell eine Bremsberechnung vom Achsenhersteller ordern (ca. 45 Euro, Alko). All diese Unterlagen benötigt der TÜV-Prüfer bei der Neuzulassung. Falls Du noch Fragen dazu hast, gerne per PN Tschö Andreas |
#18
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Hallo pepe,
ich habe vergangene Woche gerade ein Boot samt Trailer aus NL geholt. Bin mit dem Verkäufer zu einer Varkaufsstelle der "vwe" gegangen (war im Bahnhof in einem Money-Ex-Change-Laden integriert). Diese ist für den Export zuständig: http://www.vwe-niederlande.de/Export.aspx Dort wird das Kennzeichen eingezogen und deregistirert beim RDW (holländische Zulassungsstelle) und du erhälst eine Exportbescheinigung und ein Exportkennzeichen. Damit darfst du dann 14 Tage fahren. Kosten: 58,97 € OHNE Versicherung (Trailer ist ja über Zugfahrzeug mitversichert). Man kann es aber auch mit Versicherung kaufen. Ist dann halt teurer. Wenn die im System eine COC-Bescheinigung haben, dann lass dir diese ausdrucken. Kostet nur 10 € und du ersparst dir eine Menge Lauferei und Geld. Für meinen W.S.C. Trailer war leider keine im System und deswegen muss ich nun zur Vollabnahme, Rechtsakte anfertigen lassen und das ganze muss zur Genehmigungsstelle für Hessen (bei mir Marburg-Biedenkopf). Wenn du nicht in Hessen wohnst hast du es etas einfacher, da derzeit in den anderen Bundesländern die Zulassungsstellen die CE-Konformität der Vollabnahme des TÜVs selbst prüfen und registrieren.
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Viele Grüße Thomas |
#19
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Das sind ja tolle Tipps, Danke!
Dann lag ich da nicht so falsch mit der Befürchtung zu den Kurzzeitkennzeichen. ------- Der Händler gibt an das der Trailer ein COC hätte. Yippieh, hoffe das stimmt auch so. Da das Boot Lieferzeit hat, werde ich das ganze nun wohl doch mit zwei mal hin fahren handhaben. Das erscheint mir am einfachsten. Und dann wenn das Boot lieferbar ist, habe ich hoffentlich schon das Kennzeichen und kann so in aller Gelassenheit das Boot und den Trailer heim bringen. Als erstes also Musterboot und Trailer anschauen und wenn es passt evtl. gleich COC vom Trailer mitnehmen. Dann in aller Ruhe zu Hause zur Zulassungsstelle und den Trailer zulassen. Ich hoffe ich bekomme den nur mit den Papieren zugelassen, also ohne das der Trailer bzgl. der FIN von der Zulassungsstelle angeschaut werden muss ? Weiß jemand wie das in BaWü gehandhabt wird ? Oder ist das vielleicht sogar von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich ? So hätte sich dann aller Aufwand mit Exportkennzeichen oder sonstigem erledigt. Mehrkosten wäre dann, sagen wir mal 1000 Km mehr auf dem Tacho und etwas über 100 Euro Benzin sowie einen Tag. ABER, dafür viel weniger Lauferei, Quälerei, Unsicherheit etc. und der Trailer ist schon bei der Überführung versichert. usw..
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#20
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Hallo pebe,
kaufst du beim Händler einen neuen Trailer oder einen gebrauchten der schon mal zugelassen war? Beim neuen bekommst du vom Hersteller eine Bescheinigung und die COC mit. Damit kannst du dann zur Zulassungsstelle. Beim gebrauchten musst du die alten NL-Papiere Registration Certificate I mitbringen (wenn er abgemeldet ist - wenn er nicht abgemeldet ist auch Teil 2). Du kannst aber einfach auf deiner Zulassungsstelle nachfragen was du brauchst und wie es aussieht. Die haben von jedem Land die Dokumente im Computer.
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Viele Grüße Thomas |
#21
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Hi,
die Zulassungsstelle war leicht überfordert. Erst nach drängen und Vortrag meiner bisher zusammen getragenen Infos wurde dann beim Abteilungsleiter nachgefragt und dann im Prinzip nur bestätigt was hier auch schon an Infos zusammen getragen wurde. Bsp. Mit COC (echtem COC, in dem alle Daten gemäß der Buchstaben Kennungen usw. drin sind) Zulassung ohne Trailer vor Ort möglich. Unklar ist welcher Nachweis für die Verkehrssicherheit (Bei einem NEUFAHRZEUG,...) notwendig ist, oder ob überhaupt notwendig. Dann sollte noch eine Zollbescheinigung dabei sein.... ...Brauche ich doch nicht . "Aber sie fahren doch über die Grenze, da brauchen sie das" ...Wieso denn ? "Um überhaupt über die Grenze zu kommen, aber das Dokument bekommen sie ja dort automatisch" ..Aber von wem ? Wer soll mir das denn dort ausstellen, da steht doch keiner mehr .... Nach weiteren Kontakten mit dem CHEF wurde dann verstanden das es beim EG Import so etwas nicht braucht, aber statt dessen eine Bescheinigung über die Verwendung und bzgl. der Mw.St., aber das war ja klar. Kurzzeitkennzeichen dürfen nicht für einen Import verwendet werden. ------------ Ja, es ist ein neuer Trailer der angeblich ein COC Papier hätte. Daher mache ich das ja jetzt in zwei Zügen, das scheint mir die einfachste und sicherste Lösung zu sein.
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#22
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Hallo pebe,
wenn du einen neuen Trailer kaufst, würde ich ihn hier in D kaufen, zulassen und zur Bootsabholung mitnehmen. Ersparst du dir das Palaver auf der Zulassungsstelle.
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Viele Grüße Thomas |
#23
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Jo, aber wo bekomme ich in D einen preiswerten, kippbaren, 750er ?
Und das "kippbar" auch noch so das ich die Zugstange komplett demontieren kann, damit der Trailer mit dem Boot in eine kleine Garage passt. Dann soll er auch noch 3 Kielrollen und 4 Bugrollen haben. By the Way, Kollege bekommt ein neues Auto, der muss das Auto zur Zulassungsstelle vorführen, damit die die FIN kontrollieren können. Als ich bei der gleichen Zulassungsstelle wegen eines Anhängers fragte hieß es... muss nicht vorgeführt werden kann zugelassen werden OHNE den Hänger zu zeigen. Schon komisch diese Regelungen. Geändert von pebe (23.05.2013 um 14:29 Uhr) |
#24
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Zitat:
Kippbar ist er zwar nicht, aber bei dem kann man die Deichsel ausziehen und wieder einstecken http://www.neptun-trailers.com/produ...978,n7-17.html 889 € kostet er auch hier beim Händler. Rollen kann man ja selbst nachrüsten. Das mit der Vorführung (KFZ = ja, Trailer = nein) ist bei uns auch so.
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Viele Grüße Thomas |
#25
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Danke für den Tipp, das zählt als Preiswert.
Aber das Zugrohr ist nicht demontierbar während das Boot auf dem Trailer ist, weil das Boot direkt auf der Kielrolle die auf dem Zugrohr montiert ist drauf sitzt. Und die Länge des Trailers ist auch um mindestens 50cm zu lang. Die Garage hat nur 5,5 Meter, daher muss ich wenn das Boot drauf ist das Zugrohr entfernen können, ohne das dann Rollen auf denen das Boot liegt weg fallen. Das heißt der Trailer darf nur 5 Meter lang sein. Und bei dem kippbaren den ich im Auge habe kann ich einfach das Zugrohr entfernen und alle Kielrollen bleiben an ihrer Position. So kann das Boot drauf bleiben und das ganze ist nicht mehr länger als das Boot.
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