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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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Trailer-100km/h und grünes Kennzeichen
Hallo Leute.
Wollte mal fragen ob von euch jemand weis worauf es ankommt das man 100 km/h zulassung bekommt für ein trailer und noch grüne Kennzeichen bekommt?????? Vielleich kann mir jemand von euch weiterhelfen,das wäre super |
#2
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Das grüne Kennzeichen hat mit der 100er Zulassung nicts gemein.
Der Trailer muß verschieden Voraussetzungen erfüllen ( Dämpfer, Reifen etc. ) dann bekommst du die 100er Zulassung. Wichtig ist auch was für ein Zugfahrzeug du hast den der Faktor 1 zu 1.1 ( max 1.2 ) darf nicht überschritten werden.
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Grüße Michael |
#3
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Schlingerkupplung,Stoßdämpfer und soviel bekannt,dürfen die Reifen nicht älter als 6 Jahre sein...
aber die Spezialisten werden sich noch melden,oder rufe doch einfach mal beim TÜV an... gruß Rudi |
#4
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So erhalten Sie die Tempo-100-Zulassung für Ihre Kfz-Anhänger-Gespanne
Mit der Tempo-100-Zulassung dürfen Kfz-Anhänger-Kombinationen auf der Autobahn und Schnellstraßen bis zu 100km/h fahren. Auf Landstraßen, außerhalb geschlossener Ortschaften gilt nach wie vor Tempo 80. 2. Voraussetzung: Ihr Anhänger
4. Voraussetzung: die Reifen Ihres Anhängers
5. Voraussetzung: die TÜV-Bestätigung
Mit der Bestätigung des TÜV gehen Sie zu Ihrer Zulassungsstelle. Dort erhalten Sie
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten: zG Anh = X x m Zugfz leer mit m Zugfz leer = Leermasse Zugfahrzeug Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung der Kombination folgende Werte: Technische Ausrüstung des Anhängersohne hydraulische Stoßdämpfermit Bremse und hydraulischen StoßdämpfernWohnwagenandere Anhänger0,30,8 bzw. 1,0*1,1 bzw. 1,2*Die mit * versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden wenn: Der Anhänger mit:
das Zugfahrzeug... ... ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt. In jedem Fall gilt, dass die zulässige Anhängermasse nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs.
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Peter Auf meinem Grabstein soll stehen: "Guck nicht so doof, ich läge jetzt auch lieber am Strand“ |
#6
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Das ging ja super schnell!!! Danke für eure antworten.
Da hätte ich ja selber drauf kommen müssen mal beim Tüv nachzufragen....... Da wäre das mit dem grünen kennzeichen, wann bekommt man das denn????? |
#7
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Zitat:
sobald Du deinen Trailer anmeldest und Dir ein Kennzeichen zugewiesen wird. Grünes Kennzeichen bedeutet: steuerfrei. Jörg |
#8
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Guckst Du hier:
Infos: http://www.bootstechnik.de/?p=7 Rechner: http://www.bootstechnik.de/?page_id=9
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#9
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Hi
Schlingerkupplung ? Keine Vorschrift. Vieleicht sinnvoll. Stoßdämfer ? Keine Vorschrift. Hat man sie nicht gilt eine ergeblich niedrige Zuladung ( Glaube 37 %) bei einer 100 Zulassung LG |
#10
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Ohne Schlingerkupplung ASK (o.ä. vergleichbare Einrichtungen) gilt Faktor 1,1 bei Trailern.
D.h., dass das zul. Gesamtgewicht des Anhängers max 1,1 mal dem Leergewicht des Zugfahrzeuges betragen darf. Mit ASK wäre es Faktor 1,2. Ohne Stoßdämpfer am Anhänger ist der Faktor dann nur noch 0,3. Also bliebe bei den meisten Zugfahrzeugen dann nur noch ein Schlauchbootrailer übrig, wenn man 100km/h fahren will. Gruß Friedhelm |
#11
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Ist hier wirklich das ZULÄSSIGE Gesamtgewicht maßgeblich?
Ich habe z.B. einen 1800kg Hänger mit 100km/h-Zulassung. Der ist für meine Bayliner 1952 überdimensioniert (bewusst), denn das Gespann wiegt geschätzte 1400kg. Ziehen tue ich das mit einem A4, der 1485kg ziehen darf. Wenn jetzt das ZULÄSSIGE Gesamtgewicht (die 1800kg) entscheidend sind, verstosse ich ja gegen alle möglichen Regeln...
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#12
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Zitat:
Dann musst du deinen Trailer beim TÜV ablasten lassen. Es gilt immer das zugel. Gewicht, nicht das tatsächliche.
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Gruß Benny |
#13
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Oder ich fahr einfach 80. Geht doch auch, oder?
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#14
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Gruß Benny |
#15
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Hallo,
Da darf ich ja mit meinem Golf Fünf (leergewicht1200Kg)sogar 1400Kg ziehen........gebremst versteht sich. Das Boot wiegt 750Kg. Wäre dann kein problem eine 100 Kmh zulassung zu bekommen,oder?????? |
#16
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#17
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Denke dran, der Trailer alleine wiegt auch schon etwas
Gruß Bernd
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Viele Grüße Bernd Hellwig Milos V630 IB Mercruiser QSD 2.0 150 Alpha One Diesel |
#18
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Hallo tomicheck,
wenn dein Golf 1200kg EG-Leergwicht hat, darfst du, wenn du 100km/h fahren willst, auf jeden Fall einen Trailer ziehen der max 1320kg zul. Gesamtgewicht hat, sofern der Trailer für 100km/h zugelassen ist. In der Realtität wäre das dann ein 1,3T-Trailer (oder man lastet einen anderen Trailer entsprechend ab). Den dürftest du dann beladen, bis er eben 1,3T auf die Waage bringt. Netto dürfte die Zuladung dann bei ungefähr 1000kg liegen. Falls dieser Trailer auch eine ASK (Antischlingerkupplung) hat oder dein Auto schon über ein "fahrdynamisches Stabilitätssystem" verfügt, gilt der Faktor 1,2 und du könntest theoretisch einen Anhänger mit 1440kg zu. Gesamtgewicht ziehen. Dadurch, dass deine Anhängelast aber auf 1400kg beschränkt ist, darfst du maximal einen Anhänger mit 1400kg zul. Gesamtgewicht ziehen, wenn du 100km/h fahren möchtest. Wenn du dich auf 80km/h beschränkst, kannst du z.B. auch eine Anhänger mit 3 Tonnen zul. Gesamtgewicht ziehen, solange das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers unter 1400kg bleibt. Gruß Friedhelm
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#19
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Super Sache.
Auf jeden fall ist es dann kein problem: 750Kg Boot + Trailer + beladung = 1400Kg + 100Km/h. Saubere Sache |
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