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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 24.08.2009, 11:32
Benutzerbild von rabfanfamilie
rabfanfamilie rabfanfamilie ist offline
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Hallo Zusammen!

Ein Freund hat hier im Forum gestöbert und einen Beitrag zu einem nicht angemeldeten Hilfsmotor gefunden . Er weiß aber nicht mehr wo und ich habe über die Suche auch nichts gefunden!

Demnach soll ein nicht für das Boot angemeldeter Hilfsmotor viel Ärger verursacht haben?

Ist das so ? Wir haben z.Zt. für eine kleine Tour den AB (15 PS) eines Bekannten am Boot. Müssen wir das irgendwo eintragen lassen?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
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Birgit

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  #2  
Alt 24.08.2009, 11:53
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ja, im Bootsschein muß der Motor eingetragen sein
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  #3  
Alt 24.08.2009, 11:55
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nidelv610 nidelv610 ist offline
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Hallo also am Bodensee muss er eingetragen sein hängt aber auch mit der Abgasverordnung / Bodenseezulassung zusammen. In Kroatien würde ich den Hilfsmotor auch in die Papieren eintragen lassen. Sonst denkt der Zoll noch du möchtest den dort verscherbeln. In Deutschland außer Bodensee muss der Hilfsmotor nicht eingetragen sein. Ich würde ihn aber trotzdem eintragen denn falls er mal geklaut wird steht er in den Papieren. Das ist dann auch in einem Versicherungsfalles besser. Ich habe und würde meinen Hilfsmotor in die Papiere mit eintragen.


Gruß Tomas
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  #4  
Alt 24.08.2009, 12:02
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Dank schon mal!

In unserem Fall ist es nur so, dass es sich um den AB eines Bekannten handelt, den wir nur leihweise für die Tour am Boot haben.
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Birgit

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  #5  
Alt 24.08.2009, 12:07
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pottkieker pottkieker ist offline
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Zitat:
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In unserem Fall ist es nur so, dass es sich um den AB eines Bekannten handelt, den wir nur leihweise für die Tour am Boot haben.
Dann brauchst Du ja nun bloß noch prüfen wo Dein Fahrgebiet sein soll und dann entscheiden ob Du / Ihr den eintragen lasst oder eben nicht.
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Gruß Hans
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  #6  
Alt 24.08.2009, 12:28
Matze66 Matze66 ist offline
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Zitat:
Zitat von rabfanfamilie Beitrag anzeigen
Dank schon mal!

In unserem Fall ist es nur so, dass es sich um den AB eines Bekannten handelt, den wir nur leihweise für die Tour am Boot haben.
Da würde ich den Bekannten bitten irgend eine Kopie eines amtlichen Dokuments mitzugeben (also Bootsschein, Versicherungsschein, o.Ä.) in dem der Motor aufgeführt ist. Somit dürfte klar sein, dass Ihr den Motor nicht geklaut habt, wenn Ihr überprüft werdet.

Natürlich sollte Euer Boot trotzdem versichert sein - klar. Einen "Leihmotor" würde ich natürlich bei Eurem Boot nicht eintragen lassen.
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  #7  
Alt 24.08.2009, 12:34
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burmi burmi ist offline
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Grundsätzlich ist es so, dass alle in Frage kommenden Motorisierungen bei einem Boot im Binnenbereich im Registrierschein stehen müssen.
Bei einem meiner Boote sind 3 Motoren eingetragen, ein Problem bei der Anmeldung/Registrierung beim WSA ist das nicht.

Keine Ahnung, wie die Rennleitung bei der Ausrede "Probefahrt", "Ausgeliehen" und ähnliches reagiert...........

Gruß
Martin
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