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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 24.08.2009, 19:22
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Hallo Leutz

bin seit mehreren jahren beim bund und wohne aber in berlin.jetz hat mir neulich ein kumpel gesagt,das ich mich mit Hauptwohnsitz Standort anmelden muss (in der gemeinde wo die kaserne ist).

andernfalls drohe mir 4000 euro strafe..


meine frage ist jetzt:

1.muss ich mich wirklich ummelden,wenn ja warum?
2.ist die strafe wirklich so hoch?
und drittens: kann ich meine fahrten nach hause (berlin,beinahe jedes we) trotzdem noch von der steuer absetzen,auch wenn der Hauptwohnsitz förmlich nicht mehr in berlin ist?
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Semper Fidelis
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  #2  
Alt 24.08.2009, 19:32
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ordnungswidrigkeit nach dem melderechtsrahmengesetz mrrg

max. 5 K, kauf dir dafür lieber einen neuen Motor
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Gruß Stephan
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  #3  
Alt 24.08.2009, 19:36
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Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder
Schlafen benutzt wird. Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der
Bundeswehr. Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie

nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.

Mehr dazu hier: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/mrrg/gesamt.pdf


§ 15 Ausnahmen von der Meldepflicht
(1) Eine Meldepflicht wird nicht begründet, wenn
1. ein Einwohner, der für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, eine
Gemeinschaftsunterkunft oder eine andere dienstlich bereitgestellte Unterkunft
bezieht, um Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz, Zivildienst nach dem
Zivildienstgesetz zu leisten oder um eine Dienstleistung nach dem Soldatengesetz zu
erbringen,
2. Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit und Beamte der Bundespolizei aus dienstlichen
Gründen für eine Dauer von bis zu sechs Monaten eine Gemeinschaftsunterkunft oder
eine andere dienstlich bereitgestellte Unterkunft beziehen und sie für eine Wohnung
im Inland gemeldet sind.


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Gruß Stephan
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  #4  
Alt 24.08.2009, 19:44
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mmhh...ist es jetzt besser alles zu löschen was ich geschrieben hab??
ich bin drüber...
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  #5  
Alt 24.08.2009, 19:45
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...wo kein Kläger, da kein Richter...


...melde doch deine Kaserne als Zweitwohnsitz...
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Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #6  
Alt 24.08.2009, 19:47
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Keine Ahnung, ich bin kein Anwalt und darf keine Rechtsauskünfte geben.

Wie handhaben das deine Kameraden?
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Gruß Stephan
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  #7  
Alt 24.08.2009, 19:55
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...das mit der Steuer kann dir sicherlich einer vom Lohnsteuerhilfeverein oder (d)ein Steuerverräter beantworten...


...gibbet es nicht auch für sowas einen Kummerkastenonkel beim Trachtenverein...



....fragt sich einer, der noch bei ner richtigen Armee gedient hat...
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Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #8  
Alt 24.08.2009, 20:00
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manche melden sich um,andere halten die füße still...ist unterschiedlich...ich hoffe nur das geht mit dem 2.wohnsitz..
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  #9  
Alt 24.08.2009, 20:07
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Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
... (d)ein Steuerverräter beantworten...
man möge mir mein jugendlichen leichtsinn verzeihen,aber solange ich das 10fache geld zurückbekomme,was ich ihm in den rachen schmeiße,ist er für mich kein verräter...

Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
...gibbet es nicht auch für sowas einen Kummerkastenonkel beim Trachtenverein...
den kann ich zuschmeißen bis er überquilt...das ist dem landkreis egal...und wenn die hier mal nicht mit der base gemeinsame sache machen...die sind hier nen ziemlich großer arbeitgeber, und die mieten komischerweise teurer als 50 km weiter...


Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
....fragt sich einer, der noch bei ner richtigen Armee gedient hat...
naja...
hat viel pro und contra

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Semper Fidelis
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  #10  
Alt 25.08.2009, 17:40
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Zitat:
Zitat von Mucke Beitrag anzeigen
Hallo Leutz

bin seit mehreren jahren beim bund und wohne aber in berlin.jetz hat mir neulich ein kumpel gesagt,das ich mich mit Hauptwohnsitz Standort anmelden muss (in der gemeinde wo die kaserne ist).

andernfalls drohe mir 4000 euro strafe..


meine frage ist jetzt:

1.muss ich mich wirklich ummelden,wenn ja warum?
2.ist die strafe wirklich so hoch?
und drittens: kann ich meine fahrten nach hause (berlin,beinahe jedes we) trotzdem noch von der steuer absetzen,auch wenn der Hauptwohnsitz förmlich nicht mehr in berlin ist?
Frage dazu doch mal deinen Spieß - oder habt ihr keinen mehr?
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  #11  
Alt 25.08.2009, 17:49
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mir geht es ähnlich - nur falle ich mit der zweitwohnung raus (ortsveränderlicher wohnwagen/wohnschiff) wie ist denn deine unterkunft dort ?

melderechlich muss es "menschenwürdig" sein, abgeschlossenees - allesin-zimmer mit abgeschlossenem-allein-bad ... hast du das ?

nie ummelden - dann kannst du die heimfahrten ja nicht von der steuer absetzen !!!!

die rede ist auch von "überwiegend" - wo bist du denn überwiegend ? - doch wohl in berlin - aufs jahr gesehen .... oder ? die woche hat 4 arbeitstage und 3 wochenendtage, dazu noch urlaub und feiertage .... 51% zu hause - 49% auf arbeit ....
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Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert

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  #12  
Alt 25.08.2009, 18:04
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Zitat:
Zitat von hansenloewe Beitrag anzeigen
Frage dazu doch mal deinen Spieß - oder habt ihr keinen mehr?

Gutes Stichwort....

Der bzw sein PersVerwalter sollte es wissen.

Ich weiß das, weil ich mal nem Spieß ne zeitlang gegenüber saß....


Aber das ist 10 Jahre her. Also ohne Gewähr

Damals galt, Hauptwohnsitz für SAZ ist dort wo seine Stammeinheit ist.

Stichwort Kasernenpflicht für SAZ Mannschaften, Uffze,Feldwebel bis zum vollendeten 25. Lebesjahr.

DH Deine Kaserne ist dein Hautwohnsitz, Berlin deine 2. Wohnung.

Wir mußten/haben das damals routinemäßig nach 6 Monaten in der Einheit geprüft ob die Soldaten sich umgemeldet hatten...
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MFG René

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  #13  
Alt 25.08.2009, 18:04
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Zitat:
Zitat von jaka-bubi Beitrag anzeigen
mir geht es ähnlich - nur falle ich mit der zweitwohnung raus (ortsveränderlicher wohnwagen/wohnschiff) wie ist denn deine unterkunft dort ?

melderechlich muss es "menschenwürdig" sein, abgeschlossenees - allesin-zimmer mit abgeschlossenem-allein-bad ... hast du das ?

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die rede ist auch von "überwiegend" - wo bist du denn überwiegend ? - doch wohl in berlin - aufs jahr gesehen .... oder ? die woche hat 4 arbeitstage und 3 wochenendtage, dazu noch urlaub und feiertage .... 51% zu hause - 49% auf arbeit ....

...die Nachrechnung ist aber z. Bsp. beim Schumacher schonmal schiefgegangen (und dann ist er von Monaco nach Osiland umgezogen...)
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  #14  
Alt 25.08.2009, 19:03
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naja...also mit 49% ist schon zu optimistisch...wenn ich mein spieß frage,kenn ich die antwort schon...

ich mach mich da mal kundig...notfalls hab ich noch ein ass im ärmel...
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Semper Fidelis
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  #15  
Alt 26.08.2009, 07:30
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du hast in berlin einen eigenen haushalt - ja ?

du hast in der kaserne KEINEN eigenen haushalt - ja.

also auch kein problem ....

du fährst montags früh zum dienst und freitag mittag nach hause ? -- ja ?

dann bist du bereits (ohne urlaub) 43% zu hause und 57 in der kaserne

dann noch der urlaub dazu - passt es.
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  #16  
Alt 26.08.2009, 07:38
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Zitat:
Zitat von jaka-bubi Beitrag anzeigen

dann noch der urlaub dazu - passt es.
Paßt nicht

weil es dafür ne entsprechende Verordnung gab.....

Spätestens auf Batallionsebene sollte jemand Bescheid wissen.

Oder beim DBwV, die sind etwas unabängiger

Oder in nem Soldatenforum
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MFG René

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  #17  
Alt 26.08.2009, 07:48
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wenn dasagr 52 wochen hat - du 30 tage = 6 wochen urlaub, sind das 88% arbeitswochen und 22% urlaubswochen - das ganze mit den 57% --> ergibt genau halbe halbe - wenn mal einer fragt
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