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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 24.08.2009, 21:17
Kurti Kurti ist offline
Ensign
 
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26 Danke in 14 Beiträgen
Standard Boot, Starnd und Badebereich befahren

Moin Moin Leute,

ich hab da mal eins zwei Fragen und hoffe Sie kann mir einer beantworten und ein zwei tips geben! Denn die Wasserrenleitung konnte mir da auch nicht richtig weiterhelfen und die müßten es Wissen!

So 1.: Hat jemand schon mal ein Boot auf den Strand gezogen!
Worauf muß man da achten?
Was sollte man vermeiden?

2.: Wenn ich einen badebereich (Ostseestrand) habe wo ich in gekennzeichnete Öffnungen einfahren darf! Quasi in den Badebereich mit einem Motorboot bei Badebetrieb! Ist ja meist mit extra Fähnchen gekennzeichnet! Darf ich da Ankern?

und 3.: Hat jemand die Telefonnummer von der Wettertonne vor Rostock Warnemünde?


Gruß Kurti
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  #2  
Alt 25.08.2009, 09:03
Benutzerbild von Jörg L.
Jörg L. Jörg L. ist offline
Admiral
 
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2.302 Danke in 1.470 Beiträgen
Standard

Moin,

1)
hatte früher hin und wieder mein kleines Motorboot (NorDan 16) auf den Strand gezogen. Der Aussenborder wurde komplett hochgeklappt und das Boot per Hand an den Strand gezogen. War aber nicht sehr komfortabel: Das Boot konnte kippen und wenn man nicht durch das Wasser einstieg, kam viel Sand ins Boot. Das einsteigen war eine kleine Kletterpartie. Habe dann später nur noch im Knietiefen Wasser geankert.
Du solltest das Boot nur auf Sandstränden, wo keine grösseren Steine liegen, hochziehen. Ansonsten schädigst Du die Aussenhaut des Bootes.

2)
In den Badebereich, ausserhalb der Einfahrtsschneise, darfst Du nicht einfahren und dementsprechend auch nicht ankern.
In der Einfahrtsschneise würde ich auch nicht ankern, da die Einfahrtsschneise als Einfahrt fungiert und nicht als Ankerplatz. Beim ankern behinderst Du andere Boote, die auch diese Einfahrtsschneise benutzen wollen (müssen). Ein grundsätzliches Ankerverbot gibt es wohl nicht (steht zumindest nichts ausdrückliches in der SSchStrO) ein ankern könnte aber als Behinderung angesehen werden.

Jörg
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