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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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gleichgestellter Befähigungsnachweis??
Hallo,
zur Zeit bin ich dabei, mich, nachdem ich seit 15 Jahren den Sportbootschein See besitze, und nun einmal mein Schiff vom Ijsselmeer nach hause und im Frühjahr zurück bewegen möchte, den geforderten Binnenschein zu machen. Bei einer der Fragen bin ich über den die Antwort gestolpert, ... muß im Besitz des Sportboot-Führerschein Binnen oder eines gleichgestellten Befähigungsnachweises sein.... Heute nacht, nach weiterem Frage und Antwortspiel mit meiner Frau und dem nachträglichem wegdämmern kam in mir die Frage auf. ?? Was ist ein gleichgestellten Befähigungsnachweises? Gleich heute morgen ich ins Netz und auf die Suche. Das einzig ergiebige war, dass ich auf dieses Forum gestossen bin. Von einer Definition, was dieser ominöse Nachweis ist oder einer Liste auf dem diese aufgeführt sind, weit gefehlt. Nun meine Frage im Klartext: Wer kann Auskunft darüber geben, was so ein gleichgestellter Nachweis wäre oder wo man das nachlesen kann. Bei meiner Suche danach kam mir noch ein Gedanke, wäre z. B. ein Sportboot- See einer diese Nachweise?? Dann könnte ich mir auch vorstellen, dass einige Interessengruppen nicht daran interessiert wären, dass so eine Frage in der Öffentlichkeit diskutiert und leicht beantwortet würde. Denn ehrlich gesagt, denn wer befähigt ist, die Ems bis zur Seeschleuse bei Herbrum mit einem Sportboot zu befahren, soll 150m weiter kein Sportboot mehr fahren dürfen?! Viele Grüße und einen schönen Restsonntag. |
#2
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Zitat:
HERZLICH Willkommen im boote-forum.de Du hast schlecht gegoogelt Schau mal hier unter Führerscheinpflicht / Patente http://www.wsa-schweinfurt.wsv.de/wi...ersportler.pdf und hier unter "Welche Führerscheine gelten zur Zeit?" http://www.heinz-kratz.de/polizei.htm#F%C3%BChrerschein Gruß UWE und noch viel Spaß hier
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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#3
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Hallo, von mir auch herzliches Willkommen.
Unter elwis.de gibt es auch was, guckst Du hier ... Weitergeltung von Fahrerlaubnissen zum Führen von Sportbooten. Gruß Ralph ... Uwe war schneller
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#4
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gewusst wo!
Danke Frage beantwortet also weiterlernen, obwohl nicht ganz nachvollziehbar warum es mit einem Sportboot See nicht erlaubt ist. aber so sind halt eben die deutschen Gesetze.
Uwe |
#5
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Wird an den unterschiedlichen Lerninhalten liegen.
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gregor |
#6
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Gleichgestellte Befähigungsnachweise sind die Patente der Berufsschiffahrt. Der SBF See zählt nicht dazu.
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#7
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Zitat:
Du hast da was falsch verstanden. Der Führerschein ist in Deutschland kein Nachweis, dass man ein Boot führen kann, sondern dass man die Gesetzestexte kennt. Alles klar?
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Gruß, Alfred Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön.
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#8
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Es gibt aber nach wie vor die Möglichkeit, Befähigungsnachweise von Bundeswehr, Rotes Kreuz, Technisches Hilfswerk, Feuerwehr, DLRG etc. in den entsprechenden Sportbootführerschein umschreiben zu lassen.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
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