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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 15.09.2009, 22:48
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Shark72 Shark72 ist offline
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Standard Trailer Heinemann Bj 85 Neuzulassung??

Hallo

Habe nen gebrauchten Trailer erstanden der noch nie angemeldet war und somit auch nie Tüv gesehen hat .
Wollte nu wissen ob man da nu ne Neuzulassung beim Verkehrsamt bekommt oder ist es gekoppelt mit einer Vollabnahme beim Tüv?
__________________
MFG Matthias
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  #2  
Alt 15.09.2009, 22:56
real time real time ist offline
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Zitat:
Zitat von Shark72 Beitrag anzeigen
Hallo

Habe nen gebrauchten Trailer erstanden der noch nie angemeldet war und somit auch nie Tüv gesehen hat .
Wollte nu wissen ob man da nu ne Neuzulassung beim Verkehrsamt bekommt oder ist es gekoppelt mit einer Vollabnahme beim Tüv?
hallo ,

mit alten brief zum tüv und dann zum sva .

da bekommste den neuen brief .
kann aber von sva zu sva unterschiedlich sein !!
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  #3  
Alt 16.09.2009, 09:38
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Es gibt gar keine Briefe mehr.
Bei Autos heissen die Dinger "Zulassungsbescheinigung, Teil II". Bei Anhängern (zumindest bei meinem, Baujahr 91) gibt's lediglich eine Betriebserlaubnis. Das ist so ein kleiner grüner Zettel im Format einer "Zulassungsbescheinigung Teil I".
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  #4  
Alt 16.09.2009, 10:06
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hmigor hmigor ist offline
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...du brauchst auf alle Fälle eine Vollabnahme. Weil ohne gültige HU bekommst du kein Fahrzeug zugelassen.
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #5  
Alt 16.09.2009, 18:02
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Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
...du brauchst auf alle Fälle eine Vollabnahme. Weil ohne gültige HU bekommst du kein Fahrzeug zugelassen.
Das ist mir klar das ich Tüv brauche aber Vollabnahme oder normal Tüv ?
Vollabnahme liegt glaub ich bei 93€ und normal bei 26 € .Und bei Neufahrzeugen gibt es ja 3 Jahre was der Trailer auf grund des alters nu nicht mehr ist
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MFG Matthias
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  #6  
Alt 16.09.2009, 20:05
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Hallo Matthias,
das alle Neufahrzeuge 3 Jahre TÜV bekommen ist so leider nicht richtig.
Mein neuer 5,5 t Iveco (Firmenfahrzeug) bekam z.B nur 1 Jahr.
Und mein Segelboottrailer wurde nach 20 Jahren das erste Mal für den Straßenverkehr zugelassen.2 Jahre TÜV und dann Zulassungsbescheinigung Teil I erhalten.
Zum TÜV bin ich ohne Kennzeichen,nur mit der Allgemeinen Betriebserlaubnis, gefahren !!! Dann mit Prüfbericht zur Zulassungstelle.Dort grünes Kennzeichen mit den beiden Stempeln drauf und gut.Bezahlt habe ich im Februar 2008 39,70 € für den TÜV und 44,20 € für die Zulassung !
__________________
Gruß
Peer

Geändert von bentabe (16.09.2009 um 20:35 Uhr)
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  #7  
Alt 16.09.2009, 20:32
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Zitat:
Zitat von bentabe Beitrag anzeigen
Hallo Matthias,
das Neufahrzeuge 3 Jahre TÜV bekommen ist so leider nicht richtig.
Mein neuer 5,5 t Iveco (Firmenfahrzeug) bekam z.B nur 1 Jahr.
Und mein Segelboottrailer wurde nach 20 Jahren das erste Mal für den Straßenverkehr zugelassen.2 Jahre TÜV und dann Zulassungsbescheinigung Teil I erhalten.
Zum TÜV bin ich ohne Kennzeichen,nur mit der Allgemeinen Betriebserlaubnis, gefahren !!! Dann mit Prüfbericht zur Zulassungstelle.Dort grünes Kennzeichen mit den beiden Stempeln drauf und gut.Bezahlt habe ich im Februar 2008 39,70 € für den TÜV und 44,20 € für die Zulassung !

Hi

Also ich hab mir im Juni nen neuen Bendrup u 600 damit zum Veerkehrsamt und hab 3 Jahre Tüv bekommen
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MFG Matthias
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  #8  
Alt 17.09.2009, 10:57
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...bei Anhängern gibt es ab 2 to auch als Neufahrzeug nur 2 Jahre HU. Lkw, Busse, Taxen und Mietwagen bekommen prinzipiell nur 1 Jahr HU
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Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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