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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 28.05.2002, 16:16
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Standard Tip: Grenzerlaubnis für Nord- und Ostsee

Die zunehmenden Kontrollen zum Schengener Abkommen seitens der Küstenwache sollte man problemloser gestalten. Unter folgender Homepage http://www.bgsamt-see.de/frame.htm zu Törnvorbereitung gehen und den Antrag für die Grenzerlaubnis herunterladen, ausfüllen, die Kopien der Personalausweise dazu und abschicken.
Nach ca. einer Woche habt Ihr völlig kostenfrei ein schicken Grenzerlaubnisschein mit dem Ihr nach belieben von allen Häfen rein und raus könnt. Es entfällt somit die Benutzung bestimmter Häfen vor und nach einem Grenzübertritt.
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  #2  
Alt 28.05.2002, 20:31
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:?: Hallo eastsailor,

mit dem Antrag kann ich für mich, für meine Frau und Kinder unter 18 Jahre den Grenzübertritt .
Der zweite Absatz der ersten Seite bringt mich ins Grübeln:

"Die Erteilung einer Grenzerlaubnis gem. § 61 Abs. 3 Bundesgrenzschutz
gesetz erlaubt nur das Verlassen und Betreten der Bundesrepublick Deutschland außerhalb der festgesetzten Verkehrsstunden bzw. außerhalb
zugelassener Grenzübergangsstellen."


-Was mache ich innerhalb der festgesetzten Verkehrszeiten?
-Was sind " festgesetzte Verkehrszeiten"?
-Was ist mit den anderen Zeiten, und was ist mit den Grenzübergangs-
stellen, brauch da keinen Grenzscheinß

Ich würde das ganze zu gerne begreifen!

ein ziemlich dusseliger Uwe
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  #3  
Alt 28.05.2002, 20:34
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Noch mehr Fragen:

-Was mach ich, wenn ich nicht mit meiner Famielie sondern mit Freunden
und Bekannten unterwegs bin?
- Wie lange ist der ev. erteilte grenzschein gültig?

:?: :?: Uwe :?: :?:
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  #4  
Alt 28.05.2002, 21:41
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Standard Grenzerlaubnis

Diese Bescheinigung heisst Grenzerlaubnis und wird von den Grenzschutzämtern erteilt, in deren Gebiet das Sportboot den regulären Liegeplatz hat (in SH Grenzschutzamt Flensburg, in NS und HB GSA Hannover, in MV GSA Rostock). Die Grenzerlaubnis ermöglicht den Grenzübergang ausserhalb der zugelassenen Grenzübergangsstellen (also an jedem Ort und zu jeder Zeit), erweitert also das Recht zum Grenzübertritt.
Alle Crewmitglieder müssen auf der Grenzerlaubnis verzeichnet sein, so dass bei Wechsel in der Crew auch die Erlaubnis entsprechend erweitert werden muss.
Früher war es so, dass der Antragsteller persönlich in der Dienststelle erscheinen, sich ausweisen und das ausgefüllte Antragsformular vorlegen musste, um dann die kostenlose Grenzerlaubnis zu erhalten. Für Ehepartner und Kinder musste nur der Ausweis vorgelegt werden. Die anderen Personen hatten ebenfalls persönlich "anzutreten". Ob die Verfahrensweise heute auch noch so ist, weiss ich nicht.

Bei den zugelassenen Grenzübergangsstellen, die ansonsten angelaufen werden müssen, wenn man/frau also nicht im Besitz der Grenzerlaubnis ist, müssen (lediglich) die gültigen Ausweispapiere mitgeführt werden und die Crew hat nach dem Festmachen innerhalb der festgelegten Grenzübergangszeit rund eine halbe Stunde an Bord abzuwarten, ob die Grenzpolizei von dem Kontrollrecht Gebrauch macht.

Helmut
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  #5  
Alt 28.05.2002, 22:03
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Zitat:
Zitat von uwekoerner
...
-Was mache ich innerhalb der festgesetzten Verkehrszeiten?
-Was sind " festgesetzte Verkehrszeiten"?
-Was ist mit den anderen Zeiten, und was ist mit den Grenzübergangs-
stellen, brauch ich da keinen Grenzschein?
...
*Innerhalb der festgesetzten Verkehrszeiten kannst Du also die Grenze ohne Grenzerlaubnis und nur an einer Grenzübergangsstelle übertreten; mit G.erlaubnis überall und immer. Kein erlaubter Grenzübertritt also ausserhalb dieser Zeiten ohne G.erlaubnis, auch an einer Grenzübergangstelle nicht.

*Die festgesetzten Verkehrszeiten ergeben sich aus dem Seehandbuch.

*Ausserhalb dieser Zeiten Grenzübertritt nur mit Grenzerlaubnis. An den Grenzübergangsstellen brauchst Du keine Grenzerlaubnis, wenn Du innerhalb der "festgesetzten Verkehrszeiten" einläufst.

Kann es leider nicht verständlicher darstellen...

Helmut
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  #6  
Alt 28.05.2002, 22:47
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Standard Grenzerlaubnis

Zitat:
Zitat von ventum

Früher war es so, dass der Antragsteller persönlich in der Dienststelle erscheinen, sich ausweisen und das ausgefüllte Antragsformular vorlegen musste, um dann die kostenlose Grenzerlaubnis zu erhalten. Ob die Verfahrensweise heute auch noch so ist, weiss ich nicht.
Helmut
Bei mir gings (Januar 2002) auch völlig unbürokratisch und vorallem blitzschnell via Internetformular nebst Passkopien. Die haben wohl Zufgriff auf die Melderegister.
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Gruss Thomas,

Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen.
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  #7  
Alt 29.05.2002, 08:49
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Die Erlaubnis gilt wohl zwei jahre und wird dann auf Antrag nach selbigem Verfahren verlängert. Ein persöhnliches Erscheinen ist nicht mehr notwendig.
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  #8  
Alt 29.05.2002, 08:52
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...das gilt aber doch nur bei verlassen der "Schengener Staaten" oder?
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Viele Grüsse,
Olaf
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  #9  
Alt 29.05.2002, 08:56
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Nein, auch zwischen diesen auf dem Seeweg da die Ost- und Nordsee im gewissen Sinne eine EU-Außengrenze darstellt.
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