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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Lichtleiste kürzen
Moin,
es hat zwar nicht direkt mit Trailern zu tun, ist aber sicherlich übertragbar: Ich hab beim Rangiegen die Lichtleiste abgebrochen. Ich bin Rückwärts im Zaun hängen geblieben und weil jemand unbedingt durch musste hab ich nicht gleich bemerkt, dass die Lampe sich verabschiedet. Jedenfalls wollte ich jetzt die Lichtleiste einfach ein Stück kürzen, an der Stelle wo sie gebrochen ist, und so umändern, dass sie nicht mehr übersteht. Dann kann mir das ganze nicht nochmal passieren Meine Frage ist, darf man das einfach so? Oder muss die geflickte Leiste von den Experten begutachtet werden? Es ist nicht so, dass die Leiste das erste Mal kaputt ist. Zum Forumstreffen sind wir mit der Lichtleiste vom kleinen Bootstrailer an dem Anhänger gefahren und haben nur die Kennzeichen ausgetauscht. Deshalb wollte ich die Schiene nicht einfach richten sondern gleich auf Anhängerbreite kürzen. Ich habs mal skizziert
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MfG Dennis Mangelnde PS werden durch Wahnsinn ersetzt |
#2
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Wen Du noch diese Dreieckigen Katzenaugen auf die Kotflügel deines Hänger montierst, dürfte das kein Problem sein.
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Gruß Peter Grün lebt Blau bewegt Der wo liegen bleibt, wird ohne wen und aber abgeschleppt...
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#3
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Wenn die Rücklichter dadurch weiter als (30cm?, musst Du mal googeln) von der Aussenkante (seitlich) entfernt sind, wären Begrenzungsleuchten erforderlich.
Gruß Torben
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#4
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Ich habe da mal ergoogelt, hoffe es hilft Dir weiter!
StVZO zurück § 66a StVZO Lichttechnische Einrichtungen B. (Fahrzeuge) III. (Bau- und Betriebsvorschriften) 3. (Andere Straßenfahrzeuge) (1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, müssen die Fahrzeuge 1. nach vorn mindestens eine Leuchte mit weißem Licht, 2. nach hinten mindestens eine Leuchte mit rotem Licht in nicht mehr als 1.500 mm Höhe über der Fahrbahn führen; an Krankenfahrstühlen müssen diese Leuchten zu jeder Zeit fest angebracht sein. Beim Mitführen von Anhängern genügt es, wenn der Zug wie ein Fahrzeug beleuchtet wird; jedoch muss die seitliche Begrenzung von Anhängern, die mehr als 400 mm über die Leuchten des vorderen Fahrzeugs hinausragen, durch mindestens eine Leuchte mit weißem Licht kenntlich gemacht werden. Für Handfahrzeuge gilt § 17 Abs. 5 der Straßenverkehrs-Ordnung. (2) Die Leuchten müssen möglichst weit links und dürfen nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt angebracht sein. Paarweise verwendete Leuchten müssen gleich stark leuchten, nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und in gleicher Höhe angebracht sein. (3) Bei bespannten land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeugen, die mit Heu, Stroh oder anderen leicht brennbaren Gütern beladen sind, genügt eine nach vorn und hinten gut sichtbare Leuchte mit weißem Licht, die auf der linken Seite anzubringen oder von Hand mitzuführen ist. (4) Alle Fahrzeuge müssen an der Rückseite mit zwei roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. Diese dürfen nicht mehr als 400 mm (äußerster Punkt der leuchtenden Fläche) von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sowie höchstens 900 mm (höchster Punkt der leuchtenden Fläche) über der Fahrbahn in gleicher Höhe angebracht sein. Die Längsseiten der Fahrzeuge müssen mit mindestens je einem gelben Rückstrahler ausgerüstet sein, die nicht höher als 600 mm, jedoch so tief wie möglich angebracht sein müssen. (5) Zusätzliche nach der Seite wirkende gelbe rückstrahlende Mittel sind zulässig. (6) Leuchten und Rückstrahler dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein; die Leuchten dürfen nicht blenden.
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Gruß Peter Grün lebt Blau bewegt Der wo liegen bleibt, wird ohne wen und aber abgeschleppt...
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#5
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Ich würde die kaputte nicht kürzen, sondern durch ein Alu- Neuteil ersetzen (wegen Stabilität, Löcher schon drin.)
Foto, Maße? Kriegst bei den Hängerbauern. Günstiger: im guten Baumarkt, Geschäft für Bauzubehör: Ne Alu-Richtlatte kaufen. (damit zieht der Mauerer Estrich, Putz ab)
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Grüße von Herbert
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