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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 07.11.2009, 18:09
M&M M&M ist offline
Cadet
 
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Standard Anfängerfragen

Hallo,wir möchten uns für unseren nächsten Urlaub ein kl. Schlauchboot (3,40 m x 1,63m) mit Außenborder (5-10Ps) kaufen. Was wir wissen wollen ist ob man das Boot anzumelden hat(bzw. versichern muss) und ob man spezielle Sachen an Bord haben muss(wie Rettungsring etc.).
Außerdem fragen wir uns ob man einen speziellen Führerschein für das Meer braucht(Frankreich).
Müssen wir sonst noch etwas wissen???
Danke im voraus
Matthias
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  #2  
Alt 07.11.2009, 18:14
Graf Koks Graf Koks ist offline
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Hallo Matthias,

anmelden (registrieren) mußt du dein Boot auf jeden Fall. Ohne Versicherung würde ich persönlich keinen Meter fahren, auch wenn es in einigen Ländern nicht vorgeschrieben ist. Wie es in Frankreich mit dem Führerschein ist, weiß ich nicht, aber da kommen gleich bestimmt eine Menge Antworten von den anderen Forumsteilnehmern.
In den meisten Ländern sind Schwimmwesten für jedes Besatzungsmitglied vorgeschrieben.
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  #3  
Alt 07.11.2009, 18:18
M&M M&M ist offline
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Und wo registriere ich ein Schlauchboot?
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  #4  
Alt 07.11.2009, 18:20
Graf Koks Graf Koks ist offline
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Zitat:
Zitat von M&M Beitrag anzeigen
Und wo registriere ich ein Schlauchboot?
z.B. beim ADAC oder beim DMYV, auch bei den Wasser-und Schifffahrtsämtern.
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  #5  
Alt 07.11.2009, 18:35
mäcki51 mäcki51 ist offline
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ich glaube zu wissen,daß in fronkreich bis 9,9ps führerscheinfrei ist,oder war.in deutschland mußt du über 3,5 ps anmelden,und ab 6ps den schein haben.
gruß
lothar
__________________
mitglied www.neptunclub-neustrelitz.de
Wenn alles andere scheitert,kann man sich immer noch durch einen grandiosen Fehler unsterblich machen! J.K.Galbraith
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  #6  
Alt 07.11.2009, 18:36
M&M M&M ist offline
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also mein Vater hat bei der Marine einen Führerschein gemacht, deswegen ist das kein Problem.
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  #7  
Alt 07.11.2009, 18:45
Benutzerbild von RalphB
RalphB RalphB ist offline
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Hallo Matthias,

mach den Sportbootführerschein See, dann fährt es sich entspannter

Zitat:
§ 1 Fahrerlaubnis

(1) Wer auf den Seeschifffahrtsstraßen ein Sportboot führen will, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis). Sportboot im Sinne dieser Verordnung ist ein von seinem Bootsführer nicht gewerbsmäßig für Sport- oder Erholungszwecke verwendetes Wasserfahrzeug oder Wassermotorrad.
Keiner Erlaubnis bedürfen

1. Inhaber eines Befähigungszeugnisses nach § 3 der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Januar 1992 (BGBl. I S. 22, 227), die zuletzt durch Artikel 440 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, in jeweils geltender Fassung oder eines sonstigen vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung anerkannten amtlichen deutschen Befähigungszeugnisses zum Führen eines Wasserfahrzeugs auf den Seeschifffahrtsstraßen,

2.
ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten, es sei denn, dass in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Wasserstraßen, die mit den Seeschifffahrtsstraßen vergleichbar sind, ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben ist; in diesem Fall sind die Inhaber des in dem Staat ihres Wohnsitzes geltenden Befähigungsnachweises ausgenommen, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist,

3. Führer von Sportbooten, wenn die Sportboote keinen Motorantrieb haben oder mit einem Motorantrieb ausgerüstet sind, dessen größte nicht überschreitbare Nutzleistung an der Propellerwelle 3,68 Kilowatt oder weniger beträgt.

(2) Die Fahrerlaubnis ist durch eine amtliche Bescheinigung nach dem Muster der Anlage (Sportbootführerschein-See) nachzuweisen. Der Sportbootführerschein-See oder, wenn vorhanden, der Sportküstenschifferschein, der Sportseeschifferschein oder der Sporthochseeschifferschein nach der Sportseeschifferscheinverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 1998 (BGBl. I S. 394), zuletzt geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 28. September 1999 (BGBl. I S. 1938), in der jeweils geltenden Fassung oder ein in Absatz 1 Satz 3 Nr. 1 und 2 bezeichnetes Befähigungszeugnis ist beim Führen von Sportbooten mitzuführen und den zur Kontrolle befugten Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

(3) Eine nach der Motorbootführerscheinverordnung vom 17. Januar 1967 (BGBl. 1967 II S. 731), geändert durch die Verordnung vom 21. Oktober 1968 (BGBl. 1968 II S. 1107), erteilte Fahrerlaubnis steht einer Fahrerlaubnis im Sinne des Absatzes 1 gleich. Ein nach dieser Verordnung ausgestellter Motorbootführerschein gilt als Sportbootführerschein im Sinne des Absatzes 2.
Quelle: http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...e/1/index.html


Gruß Ralph
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  #8  
Alt 07.11.2009, 18:47
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jannie jannie ist offline
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Moin,
über Frankreich steht hier einiges: http://www.dmyv.de/index.php?id=377
gruesse
Hanse
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  #9  
Alt 07.11.2009, 18:48
Graf Koks Graf Koks ist offline
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Zitat:
Zitat von mäcki51 Beitrag anzeigen
ich glaube zu wissen,daß in fronkreich bis 9,9ps führerscheinfrei ist,oder war.in deutschland mußt du über 3,5 ps anmelden,und ab 6ps den schein haben.
gruß
lothar
Hallo Lothar,

die 6 PS gelten für den Bodensee, woanders in Deutschland brauchst du den Schein ab 5 PS.
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  #10  
Alt 08.11.2009, 02:58
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Hallo M&M,
du braucht für Frankreich See einen Bootsschein vom ADAC oder DMYV oder ein Flaggenzertivikat, als Versicherung sollte man Haftpflichtversicherung haben, die ist aber nicht in jedem Land vorgeschrieben
was für Ausrüstung vorgeschrieben ist steht in den Länderinfos
mindestens Rettungswesten für alle Personen an Bord

kauft den Motor nicht zu klein, 10 PS sind bei 3 Erwachsenen im Boot schon zu knapp für Gleitfahrt
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #11  
Alt 08.11.2009, 09:49
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Du brauchst in Frankreich für Boote über 5 PS einen Führerschein...ausgenommen sind davon Charterunternehmen welche ihren Kunden für die Zeit der Miete einen Charterschein (nach einem "Kurs") für die Dauer der Miete ausstellen.
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  #12  
Alt 08.11.2009, 12:15
M&M M&M ist offline
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also wir würden eigentlich immer mit einem Erwachsenen und einem Kind(13 Jahre) fahren. Währe da mit 10 Ps Gleitfahrt möglich???
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  #13  
Alt 08.11.2009, 12:23
Graf Koks Graf Koks ist offline
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Zitat:
Zitat von M&M Beitrag anzeigen
also wir würden eigentlich immer mit einem Erwachsenen und einem Kind(13 Jahre) fahren. Währe da mit 10 Ps Gleitfahrt möglich???
Eigentlich schon, bei dem kleinen Boot. Es kommt auf euer Gewicht an (Personen, Gepäck usw.), und auf die Gewichtsverteilung vorne - hinten. Wenn ihr euch beim Anfahren nach vorne setzt, wird es, denke ich, klappen.
Wenn ihr dann in Gleitfahrt seid, könnt ihr auch wieder etwas nach hinten.
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  #14  
Alt 08.11.2009, 14:17
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Ray Ray ist offline
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Habe ich etwas verpasst?

Seit wann muss ich ein Sportboot registrieren?
Die WSA verlangt nur eine Registrierung auf BINNENgewässern!
Und Schlauchboote muss man meines Erachtens nicht registrieren, da nur Feste Bootsrümpfe als Sportboote gelten.
Eine Registrierung beim Verband oder ADAC ist freiwillig und meines Erachtens auch ziemlich sinnlos, denn bei Diebstahl nützt einem das überhaupt nichts. Der Eigentumsnachweis ist ohnehin rein rechtlich ausschließlich durch den Besitz des Kaufvertrages ODER einer amtlichen Registrierung gedeckt. Denn der Verband und der ADAC verlangen ebenfalls diese gleichen Dokumente.

Oder liege ich ein einem Punkt falsch?

Es grüßt herzlich
Ray
__________________
******
An dieser Stelle sollte eine Weisheit stehen ...
******
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  #15  
Alt 08.11.2009, 15:04
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Zitat:
Zitat von Ray Beitrag anzeigen
Habe ich etwas verpasst?
....
Oder liege ich ein einem Punkt falsch?

Es grüßt herzlich
Ray
"Frankreich"

Gruß Ralph
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  #16  
Alt 08.11.2009, 17:04
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Zitat:
Zitat von Ray Beitrag anzeigen
Habe ich etwas verpasst?

Seit wann muss ich ein Sportboot registrieren?
Die WSA verlangt nur eine Registrierung auf BINNENgewässern!
Und Schlauchboote muss man meines Erachtens nicht registrieren, da nur Feste Bootsrümpfe als Sportboote gelten.

Oder liege ich ein einem Punkt falsch?

Es grüßt herzlich
Ray
Laut unserer Waschpo ja - mein Zodiac (kein RIB) hat die Registriernummer am Spiegel, sie ist bei Fahrt nicht zu erkennen - darum werde ich so oft angehalten ohne Zulassung wäre ich nicht kostenlos davongekommen...

Aber es geht hier um Urlaub in Frankreich ...
__________________
MfG Thorsten

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  #17  
Alt 08.11.2009, 21:49
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Hallo Ray,
ich fürchte du liegst falsch, gerade Frankreich ist da sehr komisch,
der ADAC und MBYV hat mit Frankreich ein Abkommen geschlossen daher werden die xxxxM und die xxxxA Nummern bei der Einreise von See her anerkannt früher wurden nur das Flaggenzertivikat anerkannt,
binnen ist in Frankreich auch eine WSA Nummer zulässig
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  #18  
Alt 08.11.2009, 21:51
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Zitat:
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also wir würden eigentlich immer mit einem Erwachsenen und einem Kind(13 Jahre) fahren. Währe da mit 10 Ps Gleitfahrt möglich???
Hallo M&M,
10 PS müßte dann gerade so reichen, 15 PS (2Takter) wären erheblich besser
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Bertrand Russell
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  #19  
Alt 09.11.2009, 15:45
M&M M&M ist offline
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So wie ich das verstehe muss ich in Frankreich (Meer) ein Schlauchboot mit 10 P.s Ausenborder bei Adac anmelden.
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  #20  
Alt 09.11.2009, 16:16
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Dein Schlauchboot ist ein motorisiertes, führerscheinpflichtiges Wasserfahrzeug.
Du brauchst deshalb eine Reg. Nr. - entweder vom ADAC, vom Verband oder vom WSA.

Je nach Reiseland ebenfalls noch eine Haftpflichtversicherung.
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Gruss Carsten
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  #21  
Alt 09.11.2009, 18:53
M&M M&M ist offline
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und in Frankreich muss man eine Haftpflichtversicherung haben, oder?
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  #22  
Alt 09.11.2009, 18:59
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-Skipper- -Skipper- ist offline
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In Frankreich ist eine Haftpflichtversicherung noch nicht Pflicht.
Aber ich persönlich würde nie ohne Versicherung fahren !
Einmal einen Schnorchler übersehen und dann geht's los.
Im Übrigen sind die Versicherungen für solch kleinere Boote recht preiswert.
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Gruss Carsten
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  #23  
Alt 09.11.2009, 19:27
M&M M&M ist offline
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hättest du einen ungefähre ahnung wieviel die haftpflichtversicherung kostet.
mein vater der den bootsführerschein hat ist schon ein bisschen demotiviert dass man nicht einfach losfahren kann, aber was sein muss mus sein.
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  #24  
Alt 09.11.2009, 19:47
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Deo so Sardu Deo so Sardu ist offline
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Hallo M&M,

grundsätzlich brauchst du einen Führerschein ab 3,68 kW (5PS), und da gibt es auch kein Pardon!!!

Selbst wenn du im Ausland bist und da "angeblich" (wie z.Bsp. in Italien) bis 40 PS Führerscheinfrei angeboten wird, werdet Ihr im Falle eines Falles nach deutschem Recht verurteilt, und da gelten, wie bereits beschrieben 5 PS.

Eine Versicherung kostet je nach Prämie um die 28 oder 34 €.

Einige Häfenlassen auch keinen mehr ins Wasser, wenn nicht eine Haftpflichversicherung vorgewiesen werden kann.

Viel Spaß beim Bootsfahren
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  #25  
Alt 09.11.2009, 19:49
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-Skipper- -Skipper- ist offline
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Ich kann Dir dazu nur sagen, dass ich für mein offenes Sportboot (4,80 m Länge) mit 65 PS AB Suzuki jährlich 120,- € bezahle.
Kleineres Boot + kleinerer Motor = günstiger Preis (wahrscheinlich)
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Gruss Carsten
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