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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Woran erkenne ich ob mein Boot EU versteuert ist?
Hi leute
ich hab mein Boot von einem Deutschen gekauft und weiss nicht ob es EU Versteuert ist wie sieht so ein Formular aus
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LG. Hans |
#2
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Hans,
seine Kaufrechnung mit ausgewiesener MWSt. oder ein Nachweis des Finanzamtes über die nachträgliche Zahlung der Steuer. Hast Du beides nicht, bzw. der Verkäufer, mußt Du versteuern, wenn Du in ein EU-Land kommst. Außerdem, wenn das Boot längere Zeit, 36 Monate, nicht in der EU war. Ein Problem, was viele Bootseigner haben, wenn sie lange außerhalb der EU unterwegs waren. Bleibst Du in Croatien, keine Probleme. Ahoi Dietrich
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#3
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Verstehe ich nicht? Dann musst du es ja HR Verzollen.
Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#4
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Hallo Immermutig,
Zitat:
Du brauchst den Kaufvertrag, mit dem das Boot erstmals in die EU verkauft wurde. Ersatzweise tut es eine Bescheinigung des Zolls, daß alle Steuern und Abgaben erhoben wurden. Die kann der Erstverkäufer jederzeit vom Zollamt, an das er die Abgaben entrichtet hat, bekommen. Ein (Weiter-)Kaufvertrag sagt nichts darüber aus, ob die Einfuhrumsatzsteuer und Zoll unsprünglich bezahlt wurden, selbst wenn in diesem Vertrag USt ausgewiesen sein sollte. Eine Nachweis über den sog. zollredlichen Besitz wird gelegentlich vom deutschen Zoll geprüft. Im August gab es sogar eine Großaktion an der deutschen Küste (siehe: http://www.zoll.de/f0_veroeffentlich...fen/index.html). In der gesamten EU kann der Nachweis gefordert werden.
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Beste Grüße John Geändert von JohnB (10.11.2009 um 15:25 Uhr)
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#5
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Aber nicht, wenn es in einem Zollldepot steht bzw. in einer Marina, die eine solche Zulassung hat.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#6
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Mit dem Zolldepot unterbreche ich aber nicht die 36 Monate ausserhalb der EU, oder?
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#7
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Stimmt, aber dann mußt du es bei Wiedereinfuhr in die EU versteuern, wenn du nicht zwischenzeitlich mal in I oder SL einklariert hast und nicht in HR.
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#8
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Hallo Bernd,
Zitat:
Die 36-Monatsdauer wird aber nach Auskunft der Zollbehörde in M nicht streng gehandhabt, wenn man die längere Abwesenheit plausibel machen kann (und natürlich die vorherige Verzollung nachweisen). Stellenweise wurde empfohlen, sich "abzumelden". Ob das für Trailerboote sinnvoll ist, kann ich nicht sagen, da ein Zollamt ja nicht genau weiß, wann das Boot die EU verließ. Ein aktueller TÜV am Trailer spräche z.B. deutlich für eine kürzere Abwesenheit. Im Übrigen beginnen nach jedem Wiederaufenthalt in der EU die 36 Monate neu, und die italienischen Gewässer sind doch nicht so weit und sehr schön, so daß man doch sicherlich in 36 Monaten mal dort war.
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Beste Grüße John
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#9
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Bernd,
die Vorposter haben es schon dargestellt, aber ich glaube es geht hier darum, dass das Boot noch nicht versteuert ist/war, deshalb die Frage. Hier in Kroatien liegen tausende unversteuerte Boote aus ganz Europa und dies schon seit vielen Jahren. Kroatien war nach Hallond, Spanien, Frankreich, Italien der letzte "Fluchtpunkt" vor den Finanzministern der EU, der noch blieb. Nach EU-Beitritt Kroatiens wird man weiter ziehen. Ahoi Dietrich
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#10
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Ja tatsache ist ich habe einen Kaufvertrag mit einen Händlerfirmenstempel
und glaubte daher alle Steuern sind bezahlt und erledigt. Wenn ich Ware verkaufe und meinen Händlerstempel daruntersetze gehen meine Kunden ja auch davon aus dass alles versteuert ist. Hab jetzt wieder dazugelernt und werde abwarten was passiert wenn HR zu EU kommt.
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LG. Hans |
#11
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Hans,
es ist nur die Steuer entrichtet, die auf der Rechnung ausgewiesen ist (nicht Kaufvertrag). Wenn du als Händler eine Rechnung ausstellst, steht ja auch die MwSt drauf. Wenn sie nicht draufsteht, ist sie auch nicht entrichtet. Das wäre bei "Inlandsgeschäften" nicht zulässig, bei Booten, die in Drittstaaten liegen uU schon.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#12
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Hans,
ein Kaufvertrag mit welchem Stempel auch immer, sagt nichts über eine entrichtete "Zusatzsteuer" , wie auch immer sie heißen mag aus. Wenn Du in Kroatien gekauft hast, gehe mal davon aus, dass die Steuer nicht bezahlt wurde, Andrerseits würde Dir der Verkäufer den Beleg liefern, schon im eigenen Interesse. Ohne einen amtlichen Beleg, der aus Kroatien gilt nicht, mußt Du das Boot bei der Einfuhr in die EU versteuern, aber zum Zeitwert, bzw, zum Kaufpreis laut Vertrag, hier gibt es dehnbare Auslegungen. Ahoi Dietrich
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#13
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sagte ja schon LEHRGELD LEHRGELD LEHRGELD LEHRGELD
macht ja auch schlauer oder auf jedenfall danke für eure Beitäge
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LG. Hans |
#14
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Wenn das Boot schon älter ist, hast du kaine Probleme (vor 1.1.85).
Wo war denn dein Händler?
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#15
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Zitat:
Erstwasserung 2005 wo mein Händler war ? ( Die Frage versteh ich nicht )
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LG. Hans |
#16
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Ob Deutscher oder in Kroatien meinte ich. ich war aber nur Neugierig.
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#17
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Es war ein Deutscher Übergabe in Kroatien
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LG. Hans
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#18
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Der einfachste Weg ist jetzt, dass Du Ihn ganz einfach mal anrufst und fragst. Wenn er es positiv beantwortet lasse Dir die Ursprungskaufrechnung in Kopie schicken und alles ist in Butter.
Wenn nicht, tja, dann musst Du halt nochmal kräftig in den Beutel springen. Ich persönlich wäre ja schon skeptisch, wenn mir ein deutscher Staatsbürger ein Boot in Kroatien übergibt.
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#19
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Zitat:
Denn Bayliner 245 Diesel um den Preis gabs sonst nur noch in England und in Spanien. Da ich in HR fahren möchte kam mir das entgegen. Und über den Kaufpreis kann ich auch nicht meckern war alles in Ordnung.
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LG. Hans |
#20
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Zitat:
Du verschiebst das Problem damit nur, aufgehoben ist es damit nicht, also würde ich mich darum kümmern, sonst macht das irgendwann jemand anderes für Dich. Oma hat immer gesagt:" Jedes Extremschnäppchen hat immer einen großen Haken, den sollte man finden, bevor es richtig teuer oder unangenehm wird." |
#21
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Ich seh das genau andersrum, sollte HR beitreten, bekommt das Boot den Status "Gemeinschaftsware" und die "EU-Steuer" (Welche Steuer meinst Du eigentlich genau?) entfällt. Auf der Rechnung des Händlers sind doch bestimmt irgendwelche HR-Steuern ausgewiesen?
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Gruß, Jörg!
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#22
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Man sollte mal richtig lesen.
Es war kein Händler, sondern ein Deutscher hat einem Deutschen ein Boot verkauft, was in Kroatien liegt und daher immer noch nicht MWSt.-Pflichtig ist. Was mal kommt steht auf einem ganz anderen Blatt. Bleibt er mit dem Boot in Kroatien, brauch er nichts zu machen. Will er in die EU damit, muß er versteuern, aber nur den Zeitwert, bzw. den Kaufpreis lt. Vertrag. Hier wird zuviel durcheinander gebracht. Ahoi Dietrich PS. Nicht zu vergessen, in Croa eine neue Vignette beim zuständigen Hafenamt holen.
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#23
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Zitat:
Die ausgewiesene MwSt. reicht nur aus, wenn die Rechnung jene ist, die der Händler oder die Werft beim Erstverkauf des neuen Bootes ausgestellt hat. Alle weiteren Rechnungen gelten nicht als Nachweis, auch wenn dort eine MwSt. ausgewiesen ist. Ich zum Beispiel habe das Boot innerhalb der EU von einem deutschen Händler gekauft und war als Österreicher laut EU-Recht verpflichtet dort zu versteuern, wo das Boot zum Einsatz kommt (bei mir Italien). Da dies offenbar ein völlig unübliches Verfahren in Italien ist, brauchte es Monate, um dem italienischen Finanzamt das Geld aufzuzwingen. Ich glaube, nochmals würde ich das nicht tun...
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Servus felix
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#24
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Zitat:
Wo hast du das gelesen? Wenn ich dieses lese Zitat:
klingt das durchaus nach einem Kauf vom Händler. Als ich genau nachgelesen habe, konnte ich auch keine gegenteilige Aussage finden.
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#25
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Zitat:
Sie würden daher - sobald sie die "zollfrei-Marina" landseitig verlassen EU-Territorium betreten, und dann wird Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zoll fällig. Das gilt im übrigen auch heute: Wenn ein Kroate von einem zB Deutschen aus der Marina ein Boot kauft, müsste er es in Kroatien ordnungsgemäß einführen (obwohl das Boot scheinbar schon seit Jahren in HR ist, aber eben nicht steuer- und zolltechnisch) und daher verzollen und versteuern. Wie man hört, passiert das eher in Ausnahmefällen. Es wird daher dann auf die konkrete Praxis ankommen, was mit den vielen derzeitig exterritorialen EU-Booten passieren wird. Aber die Sache ist klar: Beim Verlassen der Marina als Zollhafen werden solche Boote in der EU in Verkehr gebracht und das heißt: Import.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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