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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Neuling braucht Hilfe Trailerproblem
Hallo Bootfreunde,
ich habe vor mir ein Boot zu kaufen das auf einem Trailer steht der seit laaaaangen Jahren keine Straßenzulassung mehr hatte, es ist kein Eigenbau und stammt aus dem Jahr 1960 laut Typenschild. Das Schild sagt es ist ein Warthmann Frick AG Trailer mit 170 Kg Eigengewicht. FRAGE Kennt jemand diese Firma, konnte beim googlen keine brauchbaren Ergebnisse finden. Auf der Achse steht keine Nummer und auf dem Zugmaul auch nicht habe nur auf dem Zugrohr die Nummer gefunden und das Typenschild. Laut TÜV gibt es eh keine Chance mehr wenn bereits auf dem Zugrohr geschweisst wurde, das hat er Besitzer nämlich getan um eine Originalnaht nachzubessern. Es gibt doch aber die Möglichkeit den Trailer mit 6 Km/h zu beschildern und dann ohne TÜV und so weiter zu nutzen oder. Hierzu brauche ich zumindest nur eine ABE. Was für ein Text sorry für das geschwafel, weis jemand Rat. Danke und Gruß |
#2
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muß man dem tüv die schweißnaht zeigen?
gruß lothar
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mitglied www.neptunclub-neustrelitz.de Wenn alles andere scheitert,kann man sich immer noch durch einen grandiosen Fehler unsterblich machen! J.K.Galbraith
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#3
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Lothar sollst Du solche schlimmen Tips geben
aberversuchenwürdeichesauch,wennssolidegemachtist
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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#4
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Kann ja auch einer mit geschweißt haben, der einen passende Schweißprüfung hat ,
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#5
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Hallo dermitdembootschwimmt,
Schweissnähte kann man auch mit Farbe tarnen, die Achse und Zugmaul wirst du wohl neu kaufen müssen, um an die Typenschilder und Nummern zu kommen wenn dann noch das Licht funktioniert und die Reifen nicht älter als 6 Jahre sind dürfte das mit dem TÜV schon klappen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#6
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mmmhh
Also, erst mal vielen Dank das geht ja richtig gut ab hier. Eine Frage um prompt kommen einige Tipps rüber SUPER!!!!!
Normalerweise sehe ich das auch so, aber ........ Ich war auf dem TÜV und habe gefragt wie das eben so ist mit dem Trailer und da sagte er ich soll einfach mal vorbei kommen, ja nee is klar der will ja auch Kohle sehen wenn da einer mit nem Hänger kommt. Da ich den Karren aber noch nicht gekauft habe, fragte er ob ich ein Foto hätte. Das wiederum fragte er nur weil ich erfahren habe das neue Trailer eine Nebelleuchte brauchen und alte nicht. Dann sagte Mr. TÜV :"so ein Typenschild is en Scheiß Wert das kann ich auch bedrucken", da steht nämlich 1960 drauf. Ich "schlau" wie ich halt bin:"hab en Foto da sieht man das das ding oll ist", und der Captain TÜV dann zeigt mal her. Nu is es so das auf dem Foto die geschweißte Stelle zu sehen ist und er dann "kannst vergessen, hat sich, da Zugrohrschweissen den Trailer zum edlen Metallschrott verwandelt." Er gab mi raber den Tipp das ich mit 6km/h Schild und ABE fahren kann ohne TÜV und Co. Ich wohne Luftlinie 150 m vom Wasser weg und bis zur Rampe sind es vielleicht 500m. Deshlab käme das für mich in Frage. Gruß |
#7
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Hallo dermitdembootschwimmt,
wenn du eh nicht weit trailer mußt, dann wäre das eine Alternative ansonsten wie ich schon geschrieben habe und bevor du da was machst, überprüfe mal was so ein Trailer neu kostet für Achse und Zugmaul wirst du schnell 300 Euro los, wenn dann noch Reifen oder was anderes dabei kommt kannst du den Trailer auch bei Ebay verkaufen und dir einen neuen kaufen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#8
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ja ralfschmidt,
genau deshalb habe ich bereits aufgegeben nach Nummern zu suchen und Ersatzteile zu checken, ich brauche aber eine ABE um keinen Ärger zu bekommen wenn ich mit 6 km/h zum Trailern fahre. Wenn die Sheriffs kommen und mich mit 6er Schild sehen können die doch kaum abwarten die Papiere zu sehen. Bin Angler und habe mit unseren Sheriffs schon üble Schikanen erlebt habe keinen Bock auf Stress. Gruß |
#9
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Zitat:
Vielleicht kommen dann ja noch einige Tips
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_____________ Gruss Carsten |
#10
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hahaha,
ich will doch keine ABE für die Schweissnaht sondern vom Trailer. Ich habe keine Achsnummer, Keine Zugmaulnummer, kein Fahrzeugbrief, keine STVO sicheres Gefährt Bremsanlage verfault und zu guter letzt ein vergriesknaddeltes Zugrohr am Trailer. Was ich brauche ist eine ABE damit komme ich dann in den grünes Bereich und alles ist gut. Kennt denn jetzt jemand hier die Firma Warthmann Frick AG!!!??? Kollege ralfschmidt hat Recht, mit Achsentausch und Zugamaultausch sowie Vollabnahme und Unbedenklichkeitsbescheinigung liegt ich bei kurz vor neuem Trailer. Das hat sich erledigt, nur die ABE kann helfen für mein 6er Schild. Gruß |
#11
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Sind Achse und Zugrohr angeschraubt? Wenn nicht, sind sie Teil des Hängers und damit ohne Nummer. Zeig doch mal ein Foto des Trailers.
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Gruß, Jörg! |
#12
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Ok der Bilderwunsch ist groß vielleicht hilft es ja.
Hier mal einige Bilder!!!! Bin für jeden Tipp dankbar!!! Kennt jemand Fa. Räss Typ Blitz aus den 60ern. Das ist mein Boot und auch hierfür suche ich Datenblätter und Teilequellen. Herzliche und bittende Grüße |
#13
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Zitat:
Meine Reifen vom Anhänger waren 40 Jahre alte Weißwandreifen und wurden vom TÜV als sehr schön und OK bezeichnet Auch steht in meiner Betriebserlaubnis nix von einer Achsnummer, sondern der TÜV Mann suchte lediglich die vierstellige eingeschlagene Fahrgestellnummer im Rahmen. Die war so dick überstrichen, dass er mir empfahl, die neu einschlagen zu lassen |
#14
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Jetzt wo du da was vom 100 km/h Zulassung schreibst.
Mit fällt ein das die Jungs in Blauweis sagten, mit einem PKW darf man keine Anhänger ziehen die 6er oder 25er Beschilderung tragen. Die Zugmaschine darf nicht schneller sein als das gezogene Objekt, wobei die Landwirte mit 50er Traktoren auch 25 Anhänger ziehen, ich blicke da nicht durch und möchte aber auch keinen Ärger ich brauche meinen Führerschein und es wird ja alles was mit der STVO zu hat auf den Führerschein umgelegt. So zumindest meine Befürchtung. Ich schätze ich werde die Bremsen abbauen und den Trailer als Eigenbau abnehmen lassen. Dann muss ich einen Brief erstellen lassen die Zulassung Vollabnahme und all den Scheiß blechen. Kommt so auf ca 200 Euro. Gruß vom enttäuchten Neuling, der mal an das Gute glaubte |
#15
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Wo ist denn dein Standort?
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#16
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Zitat:
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#17
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hier wirst du wohl schlecht Karten haben.
Retuschier die Sache und Fahre mit nem schlechtem Gewissen oder besser, Benutze / Verkaufe das Teil als Sliphänger. Bei dem Bj. würd ich mir mal die Holme alle genau ansehen. Die Überraschung wird wahrscheinlich irgendwo anders Lauern. Schweißen am Zugrohr ist wie erwähnt nicht zulässig. Nachträgliches Verzinken - nur mal nebenbei - ebenfalls nicht.
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Gruß Mike lieber einen guten Feind als einen schlechten Freund |
#18
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mmmhhh klingt logisch aber was wollten die mir damit sagen, viele reden von schaff dir nen Quad an oder einen kleinen Schlepper mit dem darf man das wohl,
Mein Standort ist bei Mainz, warum ??? |
#19
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Was ist den ein Slipanhänger so Wert, wenn ich dann die 200 draufrechne reicht es wahrscheinlich wirklich schon fast für einen mit Papieren.
Gruß |
#20
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kommt drauf an was du schon für den Hänger ausgegeben hast oder
noch ausgeben mußt außer dem Gutachten. Evtl. brauchst du ja selber nur einen slipper mit nem unverzinkten haste immer mal wieder Arbeit. so wie ich sehe ist er sogar gebremst ? ich hoffe nicht hydraulisch. sorry - seh grad -Gestänge also mechanisch.
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Gruß Mike lieber einen guten Feind als einen schlechten Freund |
#21
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Hallo dermitdembootschwimmt,
da steckt wirklich eine Menge Arbeit drin, die Stütze zwischen Zugrohr und Achse kannst du auch vergessen wenn es dir wirklich ernst ist mit einer Zulassung würde ich alles abflexen was an das Zugrohr geschweisst wurde, die Stellen müßen dann abgeschliffen und der ganze Trailer lackiert (oder verzinkt werden)werden dann neue Achse Räder Bremsanlage Zugmaul anders wirst du keinen TÜV bekommen lohnt also nicht wirklich
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#22
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[quote=c.kennedy;1494537]kommt drauf an was du schon für den Hänger ausgegeben hast oder
noch ausgeben mußt außer dem Gutachten. Evtl. brauchst du ja selber nur einen slipper Mir würde in der Tat einer zum Slippen reichen aber ich muss ca 400-500m zum Wasser überwinden, wenn ich nur wüsste was ich für so ein 25 km/h Schild beachten muss und ob es da irgend eine Möglichkeit für mich gibt.??? Habe sogar gelesen das der §18 komplett gestrichen wäre, die Bauern fahren doch aber auch noch mit den 25er Schildern rum. Soweit ich weis muss nur eine ABE für den Trailer vorliegen dann wird der vom TÜV geprüft und bleibt zulassungsfrei. Leider sagen die Jungs mit Stern, kannste knicken, weil ich das mit dem PKW ziehen möchte, versteh ich nicht warum das verboten ist. aber der Trailer hat "nur" Flugrost, er ist an keiner Stelle wirklich zerfressen. Bin selbst Metaller und denke das ich das einschätzen kann. |
#23
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Wollt es wissen, weil hier im BF einer angeboten wird, ist aber bei Berlin,
hat sich wohl erledigt. |
#24
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Hallo dermitdembootschwimmt,
wenn das eh nur 500m sind würde ich mir da nicht so viele Gedanken machen warum solls du denn den Hänger nicht ziehen dürfen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#25
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Ich glaube wir drehen uns im Kreis, ich werde den Trailer als Slipwagen, Hafentrailer verkaufen und mir einen Straßentauglichen zulegen.
Warum man das angeblich nicht darf weis ich ja nicht, das sagte mir ein Polizist. Ich kenne mich da nicht aus und habe deshalb erhofft im Forum eine Antwort zu finden. Vielen Dank für eure Ideen und Anregungen. Gruß |
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