|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
|
Themen-Optionen |
#1
|
||||
|
||||
Pfeife oder Glocke über 12 m?
Jetzt habe ich gelernt, das WENN ich eine Glocke, habe diese schön glänzen muss , aber meine ursprüngliche Frage blieb leider auf der Strecke
Muß ich eine haben oder nicht (die Schiffspapiere sagen 12,06 Rumpf - 12,35 über alles) ? Gruß Gerrit |
#2
|
||||
|
||||
Glocke oder nicht ?
Mein lieber Gerrit,
eindeutig NEIN , ich habe KEINE Vorschrift, in den mir vorliegenden Unterlagen gefunden, die dies verbindlich verlangen ! Ich habe doch deine Frage weiter oben schon beantwortet - Nebelsignal geben - womit auch immer - hauptsache es ist laut genug !!!! Es sei den , du wilst GLASEN - dann brauchts du eine GLOCKE !!!!
__________________
Es grüßt Dich / Euch der PETER. |
#3
|
||||
|
||||
Na, Peter - habe leider meine Bücher fast alle am Schiff, aber ich kann mich erinnern - ich glaube, es war der Grundsitzer bei Nebel, der 5 x hupen und 1x klingeln muß. Oder so ähnlich.
Weiss aber nicht mehr, ab wieviel Meter Bootslänge! Volker SY JASNA
__________________
Rotwein hat keinen Alkohol! |
#4
|
||||
|
||||
Abgeschrieben aus:
Segelfüherschein BK (von Axel Bark): Bei verminderter Sicht Bei verminderter Sicht (Nebel, Schneefall, Regengüsse etc.) schreibt die SeeSchStr0 ergänzende Schallsignale vor. Fahrzeuge unter 12 m Länge brauchen diese Signal nicht zu geben, müssen dann aber alle 2 Minuten ein anderes kräftiges Schallsignal geben. Im Fahrwasser schräg oder quer vor Anker liegende oder auf Grund sitzende Fahrzeuge (jede Minute) - unter 100m Länge: Rasches Läuten der Glocke (5s) mit darauffolgenden 5 Einzelschlägen. ...... Insoweit klar, Glocke kaufen und montieren. Aber die Fragen sind dann immer noch: wo montieren, wie groß und wird das wirklich kontrolliert? Gruß Gerrit |
#5
|
||||
|
||||
Gerrit, nimm doch eine elektronische Glocke.
Bin überzeugt das es soetwas gibt in irgendwelchen Bastelläden. Kam mir soeben als ich an des Führerscheinprogramm von DK dachte. Im Kapitel der Schallsignale wird dir das dort auch akustisch beigebracht. Gruß Wilfried |
#6
|
||||
|
||||
Hallo,
habe gerade mal mit dem netten, freundlichen Herrn F. beim BSH telefoniert. Also für Boote über 12 m ist ein vom BSH zugelassenes Schallsignal Pflicht. Eine Glocke (mit mind. 20 cm Durchmesser) ist ( seit Sept. 2003) nicht mehr vorgeschrieben für Fahrzeuge bis 20 m Länge. Glockentöne müssen bei unsichtigem Wetter von Ankerliegern abgegeben werden. Wenn man ankert und keine Glocke hat, sind Maßnahmen zu treffen wie sie gute Seemannschaft erfordert (z.B. andere Schallsignale, Kochtopf usw.)
__________________
Charly |
#7
|
||||
|
||||
Hallo,
denke, Charly hat recht (das mit der Glocke ist mir neu ... auf den Ausbildungsschiffen haben wir extra eine dabei, weil die Prüfer sie bei SSS-Prüfungen sehen wollen). Das Ganze ist geregelt in den Anhängen der KVR/ColReg, nicht im nationalen Recht.
__________________
Immer eine Handbreit Sonne zwischen den Wolken wünscht Friedhold http://www.rubin-xiv.de - die Homepage der "Rubin XIV" |
|
|