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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Änderung am Auspuff Konformitätserklärung ?
Kann mir jemand rechtlich auf die Sprünge helfen ?
Wenn ein Boot durch das WSA ordnungsgemäß zugelassen wurde (Konformitätserklärung lag vor) und nun im nachhinein, warum auch immer, der Auspuff des Motors umgeändert wurde, so dass das Boot nun wesentlich lauter ist als zuvor, liegt da ein Verstoß gg. schifffahrtsrechtliche Vorschriften vor oder wie ist das zu sehen. Im Strassenverkehr ist mir klar, dass dies mit Bußgeld geahndet wird, wie sieht das bei uns Sportbootfahrern aus. Kennt jemand die einschlägigen Rechtvorschriften, aus der Rili 94/25/EG und aus nationalen Umsetzung 10. GPSGV geht das m.E. nicht hervor, hat jemand Erfahrungen ? |
#2
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Da ist noch eine Frage offen:
http://www.boote-forum.de/showpost.p...1&postcount=13 Alle Jahre wieder ?
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Gruß Wolfgang
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#3
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Binnenschifffahrts-Untersuchungsordnung
§4a (1) => Verkehrsteilnahme für Sportboote nur mit CE § 124 Nr. 3 => Verstoß ist Ordnungswidrigkeit Nicht gefunden habe ich auf die Schnelle, wann die CE ungültig wird. Bezüglich Lärm vermutlich zumindest dann, wenn der entsprechende Test nicht mehr bestanden würde. Der sieht AFAIK vor: Vorbeifahrt in 25 m Abstand mit Maximalgeschwindigkeit (höchstens aber 38kn) darf nicht lauter als 75 dBA sein (78d BA bei Doppelmotorisierung). HTH
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Beste Grüße John Geändert von JohnB (26.11.2009 um 12:37 Uhr) Grund: Tippfehler |
#4
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Und wer das kontrolliert.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum
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#5
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Danke für die Antworten,
genau das ist das Problem, wann wird CE ungültig. |
#6
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Steht (allerdings nur indirekt) in der EU-Sportbootrichtlinie:
****ZITAT**** Artikel 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen (1) Diese Richtlinie gilt [..] c. in Bezug auf Geräuschemissionen für ii. Sportboote [..], an denen ein größerer Umbau des Bootes vorgenommen wird und die danach auf dem Gemeinschaftsmarkt innerhalb von fünf Jahren nach dem Umbau in Verkehr gebracht werden; [Es bezeichnet] d. "größerer Umbau des Motors" einen Umbau des Motors, der • möglicherweise dazu führt, dass der Motor die in Anhang I Teil B angegebenen Emissionsgrenzwerte überschreitet - ausgenommen ist der routinemäßige Austausch von Motorteilen, die die Emissionseigenschaften unverändert lassen - oder • die Motornennleistung um mehr als 15 % erhöht; e. "größerer Umbau des Bootes" einen Umbau eines Bootes, [..] • der einen größeren Umbau des Motors beinhaltet; ****ZITAT ENDE**** Somit muß neu CE-zertifiziert werden, wenn die Änderung möglicherweise dazu führt, daß der Motor die Emissionsgrenzwerte überschreitet. Also geht IHMO bei einer solchen Änderung die CE verloren.
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Beste Grüße John
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#7
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...nicht der Motor die Emmissionsgrenzwerte des Motors, sondern die Schallgrenzwerte des Bootes ;).
Neuer Nachweis wäre erforderlich, wenn die geltenden Vorgaben eines fahrzeuges zum Zeitpunkt des Inverkerbringens nun nicht mehr erfüllt wären, was bei Schallemmissionen beispielsweise bei einem Boot von Bj. 99 nicht erforderlich wäre.
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#8
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Was passiert wenn das Boot schon im Verkehr ist.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#9
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Dann müsste sich das erledigt haben
es heißt ja bei der CE: "Nach den z.Zt. gültigen Vorschriften" Ob das so zutrifft, kann ich natürlich NICHT Rechtsverbindlich sagen! Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#10
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...schön, dass wir diese Bürokraten, die uns so einen Mist in Brüssel einbrocken auch noch mit unseren Steuergeldern bezahlen...
Ich habe glücklicherweise eine gültig CE, aber was der Kram bringen soll, bleibt mir verschlossen...
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