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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 27.11.2009, 10:46
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peppschmier peppschmier ist offline
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Standard Kurzkennzeichen ohne eVB?

Hallo liebe Gemeinde,

gibt es hier jemanden, der schon einmal bei seiner Zulassungsstelle ein Kurzkennzeichen für einen "papierlosen" Trailer bekommen hat, ohne eine Versicherungsbestätigung (z.B. eVB-Nummer) vorlegen zu müssen?
__________________
Gruß Patrick
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  #2  
Alt 27.11.2009, 11:09
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...ohne Versicherungsbestätigung bekommst du niemals nicht kein Kennzeichen bzw. keine Zulassung. Punkt.
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #3  
Alt 27.11.2009, 11:13
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peppschmier peppschmier ist offline
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Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
...ohne Versicherungsbestätigung bekommst du niemals nicht kein Kennzeichen bzw. keine Zulassung. Punkt.
Soll aber auch anders gehen, zumindest früher einmal (siehe Beitrag von "Arno"):

http://forum.boote-magazin.de/showthread.php?t=6321
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Gruß Patrick
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  #4  
Alt 27.11.2009, 11:31
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Zitat:
Zitat von peppschmier Beitrag anzeigen
Hallo liebe Gemeinde,

gibt es hier jemanden, der schon einmal bei seiner Zulassungsstelle ein Kurzkennzeichen für einen "papierlosen" Trailer bekommen hat, ohne eine Versicherungsbestätigung (z.B. eVB-Nummer) vorlegen zu müssen?

Für sämtliche Bootstrailerüberführungen habe ich noch nie eine Doppelkarte oder Versicherungsbestätigung benötigt (bei 4 verschiedenen Zulassungsstellen).
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Peter

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  #5  
Alt 27.11.2009, 11:38
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Geht ohne.
Nur das wissen nicht alle Zulassungsstellen.
__________________
Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #6  
Alt 27.11.2009, 11:38
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Grüß dich Peter,

d.h. Du hast ein KKZ nur durch die Vorlage deines Personalausweises und die Angabe der Fahrgestellnummer des Trailersbekommen? Kannst Du mir die entsprechenden Zulassungsstellen benennen und wann das war, denn die freundliche Lady hier bei unserer Institution wollte mir das heute einfach nicht glauben und auch der Amtleiter schien nicht wirklich Bescheid zu wissen. Musste dann letztendlich eine eVB vorlegen.
__________________
Gruß Patrick
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  #7  
Alt 27.11.2009, 11:42
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Zitat:
Zitat von derausdemnorden Beitrag anzeigen
Geht ohne.
Nur das wissen nicht alle Zulassungsstellen.
Wo geht das, in welchen Städte/Orte/ Geimenden/ Kreise? Bitte konkrete Angaben machen, die leg ich dann der hiesigen Zulassungsstelle vor (man bat mich explizit darum). Vielleicht werden die dann auch schlauer und zukünftige Versuche von mir oder "Leidensgenossen" in meiner nähren Umgebung ohne Versicherungsbestätigung an ein KKZ zu kommen gehen um einiges einfacher über die Bühne.
__________________
Gruß Patrick
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  #8  
Alt 27.11.2009, 11:56
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von peppschmier Beitrag anzeigen
Wo geht das, in welchen Städte/Orte/ Geimenden/ Kreise? Bitte konkrete Angaben machen, die leg ich dann der hiesigen Zulassungsstelle vor (man bat mich explizit darum). Vielleicht werden die dann auch schlauer und zukünftige Versuche von mir oder "Leidensgenossen" in meiner nähren Umgebung ohne Versicherungsbestätigung an ein KKZ zu kommen gehen um einiges einfacher über die Bühne.

München-Land ( http://www.landkreis-muenchen.de/landratsamt/114.htm )
am 30.10.2009
__________________
Beste Grüße

John
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  #9  
Alt 27.11.2009, 11:56
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Schnuffi Schnuffi ist offline
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@Patrick

Wenn du in Düsseldorf ein KKZ holen willst, kannst du es vergessen.
Die geben keine KKZ mehr ohne Vers. Bestätigung bzw. Kopie der Betriebserlaubnis, Kfz.-Schein, raus.
Das ist Fakt.

Der Grund ist, man will damit den Handel gewisser Landsleute unterbinden.


Gruß Werner
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  #10  
Alt 27.11.2009, 12:06
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Zitat:
Zitat von Schnuffi Beitrag anzeigen
@Patrick

Wenn du in Düsseldorf ein KKZ holen willst, kannst du es vergessen.
Die geben keine KKZ mehr ohne Vers. Bestätigung bzw. Kopie der Betriebserlaubnis, Kfz.-Schein, raus.
Das ist Fakt.

Der Grund ist, man will damit den Handel gewisser Landsleute unterbinden.


Gruß Werner

Ich war heut morgen auf der "anderen" Seite, in Neuss. Die haben das KKZ wie gesagt auch nicht ohne eVB rausgerückt. Waren aber sehr nett und sind scheinbar ehrlich daran interessiert zu erfahren, wo das auch ohne eVB geht. Nachdem ich nämlich angemerkt habe, das es im Stuttgarter Raum anscheinend ohne funktioniert, haben die sofort die Zulassungsstelle in der badenwürrtembergischen Landeshauptstadt angerufen. Aber da geht es wohl auch nicht ohne.
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Gruß Patrick
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  #11  
Alt 27.11.2009, 13:55
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Zitat:
Zitat von peppschmier Beitrag anzeigen
Wo geht das, in welchen Städte/Orte/ Geimenden/ Kreise? Bitte konkrete Angaben machen, die leg ich dann der hiesigen Zulassungsstelle vor (man bat mich explizit darum). Vielleicht werden die dann auch schlauer und zukünftige Versuche von mir oder "Leidensgenossen" in meiner nähren Umgebung ohne Versicherungsbestätigung an ein KKZ zu kommen gehen um einiges einfacher über die Bühne.
Ging bei mir auch, Kreis Herzogtum-Lauenburg (S-H)
Habe mich dort vorher telefonisch erkundigt.

http://www.herzogtum-lauenburg.de/
Klick Dich mal über Verwaltung durch bis Fachdienst Srassenverkehr, da gibbs ne Weitsprechnummer

Gruß
Martin
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Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein)

Geändert von burmi (27.11.2009 um 13:58 Uhr) Grund: link hinzu
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  #12  
Alt 27.11.2009, 14:05
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Jaaaa,


so ist der Behördenschwachsinn

Habe ich schon mit dem Amtsleiter diskutiert , der findet das übrigends genauso schwachsinning.

Man braucht für ein Kurzzeitkennzeichen eine Versicherungsbestätigung, bei dieser Anweisung hat keiner an die Bootstrailer gedacht, die doch für die richtige Zulassung weder steuer noch versicherungspflichtig sind.

Eigendlich würde vom gesunden Menschenverstand her ein Folgekennzeichen (das selbe wie am Zugfahrzeug) reichen, denn Steuerhinterziehung machen wir nicht, da steuerfrei und fehlende Versicherung haben wir auch nicht, da eh die Versicherung des Zugfahrzeuges haften muß. Und Halterfeststellung über die Folgenummer wäre ja auch möglich.

Aber wie gesagt GESUNDER Menschenverstand.

Ich habe den dann mit roter Nummer geholt.

Kann man nicht verstehen, muß man auch nicht

Gruß Tom
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  #13  
Alt 27.11.2009, 14:21
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Das Folgekennzeichen gabs früher, aber da waren wohl etliche Anhängerbesitzer für Sportgeräte nicht so gewissenhaft mit der Sicherstellung der Verkehrssicherheit ihrer Anhängsel................
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  #14  
Alt 27.11.2009, 14:32
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Zitat:
Zitat von peppschmier Beitrag anzeigen
Grüß dich Peter,

d.h. Du hast ein KKZ nur durch die Vorlage deines Personalausweises und die Angabe der Fahrgestellnummer des Trailersbekommen? Kannst Du mir die entsprechenden Zulassungsstellen benennen und wann das war, denn die freundliche Lady hier bei unserer Institution wollte mir das heute einfach nicht glauben und auch der Amtleiter schien nicht wirklich Bescheid zu wissen. Musste dann letztendlich eine eVB vorlegen.

Viel schlimmer, ich habe das Kurzzeitkennzeichen nur mit Personalausweis und OHNE jegliche Fahrzeugdaten bekommen....

Letztes Mal bei der Zulassungsstelle Hannover Langenhagen vor ca 2 Monaten.

eVB ist nicht nötig da Du ein zulassungspflichtiges aber nicht versichungspflichtiges Fahrzeug holst. Genauso habe ich das in den Zulassungsstellen Springe, Garbsen, Ronnenberg und Langenhagen (alles Region Hannover) ohne Probleme durchgezogen und nur beim ersten Mal eine doofe Rückfrage gehabt aber trotzdem immer Kzk bekommen.
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  #15  
Alt 27.11.2009, 15:11
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Zitat:
Zitat von peppschmier Beitrag anzeigen
Hallo liebe Gemeinde,

gibt es hier jemanden, der schon einmal bei seiner Zulassungsstelle ein Kurzkennzeichen für einen "papierlosen" Trailer bekommen hat, ohne eine Versicherungsbestätigung (z.B. eVB-Nummer) vorlegen zu müssen?

...ohne Papiere dürftest du aus der Nummer raus sein...

...und ich kann die Zulassungstante bzw. den Onkel verstehen, der sagt: "...nix eVb, nix Kennzeichen, Verschtähen...".
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Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #16  
Alt 27.11.2009, 17:03
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Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
...ohne Papiere dürftest du aus der Nummer raus sein...

...und ich kann die Zulassungstante bzw. den Onkel verstehen, der sagt: "...nix eVb, nix Kennzeichen, Verschtähen...".
Papierlos heißt in meinem Fall holländischer Trailer, jedoch mit Fahrgestellnummer und Typenschild (und jetzt bitte keine gutgemeinten Vorschläge von wegen Papiere beim Hersteller anfragen, hab ich alles schon erfolglos hinter mir).

Kzk hab ich ja jetzt mit der eVB von meiner KFZ-Haftpflicht bekommen. Da ich den Trailer aber nicht zulassen muss/will, weil er nur zweimal im Jahr benötigt wird, will ich das in Zukunft natürlich so einfach wie möglich haben.

Danke allen für ihre Infos. Montag werde ich die "Liste" dann mal den Zulassungsspezialisten hier zukommen lassen.
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Gruß Patrick
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  #17  
Alt 27.11.2009, 17:19
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Huups, so hatte ich das nicht verstanden. Ich dachte: "papierlos" = gegenwärtig nicht zugelassen.

Die Kurzzeitzulassung in M-Land ging in meinem Fall deshalb, weil der Trailer erst frisch vom Sachverständigen kam. Man sagte mir auf der Zulassungstelle, daß der Trailer binnen 12 Monaten nach der Begutachtung oder neu vorgeführt zugelassen werden muß. (Hätte auch gleich zulassen können; ich will die TÜV-Hauptfälligkeit nur im Frühjahr und nicht im Herbst.)

Beabsichtigst Du, viele Jahre lang im Frühjahr und Herbst einmal kurzzuzulassen? Ich fürchte, das dürfte schon aus TÜV-Gründen nicht gehen.
__________________
Beste Grüße

John

Geändert von JohnB (27.11.2009 um 17:20 Uhr) Grund: Tippfehler
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  #18  
Alt 27.11.2009, 17:59
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Huups, so hatte ich das nicht verstanden. Ich dachte: "papierlos" = gegenwärtig nicht zugelassen.

Die Kurzzeitzulassung in M-Land ging in meinem Fall deshalb, weil der Trailer erst frisch vom Sachverständigen kam. Man sagte mir auf der Zulassungstelle, daß der Trailer binnen 12 Monaten nach der Begutachtung oder neu vorgeführt zugelassen werden muß. (Hätte auch gleich zulassen können; ich will die TÜV-Hauptfälligkeit nur im Frühjahr und nicht im Herbst.)

Beabsichtigst Du, viele Jahre lang im Frühjahr und Herbst einmal kurzzuzulassen? Ich fürchte, das dürfte schon aus TÜV-Gründen nicht gehen.
Die Zulassung im Frühjahr nützt Dir nix, der TÜV wird auf den Abnahmemonat zurückgeklebt und nicht auf das Zulassungsdatum.

Die Zulassungsstelle interessiert die Fahrzeugdaten für das KZK nicht, die trägt man erst ins rosa Scheinchen ein, wenn man weiss, was man für ein Fahrzeug erworben hat.
Das Ding ist Blanko, man könnte ja eine Deutschlandrundfahrt veranstalten, mit dem Ziel irgendwo irgendwas zu erwerben.......

TÜV ist für ein KZK völlig uninteresant, du bist als Fahrer für die Verkehrssicherheit des Vehikels verantwortlich.
Der von mir mit KZK abgeholte Trailer (mit Boot)ist 1993 abgemeldet worden................
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  #19  
Alt 27.11.2009, 18:42
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
..............

Beabsichtigst Du, viele Jahre lang im Frühjahr und Herbst einmal kurzzuzulassen? Ich fürchte, das dürfte schon aus TÜV-Gründen nicht gehen.

Genau das ist mein Plan, da mir sonst nur eine Vollabnahme beim TÜV übrig bleibt und die laut Aussage des TÜVs allein schon um die 200 € kosten soll. Gleichzeitig müsste ich noch eine Bremsberechnung anfertigen lassen (kostet ca. 30 €). Nur kann man an dem Trailer leider keinerlei Angaben mehr zu den Radbremsen finden, welche ich für die Berechnung benötige. Ergo ohne Bremsberechnung keine Abnahme, ohne Abnahme keine Papiere, ohne Papiere keine Zulassung. Selbst wenn ich es irgendwie schaffe eine Bremsberechnung zu bekommen, sind für die ganze Chose bis zur grünen Nummer schnell 300 € fällig. Damit kann ich über den anderen Weg locker 15 Kurzzeitkennzeichen finanzieren. Bei zwei Einsätzen im Jahr sind das allein schon 7,5 Jahre. Wenn ich jetzt noch die in der Zeit alle zwei Jahre wiederkehrende TÜV-Abnahme mit einrechne, verlängert sich der Finanzierungszeitraum für das Kzk bei der angedachten Nutzung nochmals um einige Jahre.
Ich glaub nicht, das ich meine jetzige Kombi Boot/Trailer solange mein eigen nennen werde.
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Gruß Patrick
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  #20  
Alt 27.11.2009, 19:01
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...vor vier Wochen habe ich hier in Aachen ein KZK für den Trailer beantragt. um damit zum Tüv zu fahren.
Brauchte keine eVB. War selber überrascht! Hatte nur zur Sicherheit eine eingepackt.
Ich denke aber auch, das du ohne irgendwelche Papiere kaum eine chance hast ohne eVB eine KZK zu bekommen. Der gute Herr oder die gute Dame im Straßenverkehrsamt hat ja keine möglichkeit zu prüfen ob der "Anhänger" versicherungsfrei ist. Alles andere ist meiner Meinung nach nur Glück.

Grüße,
David
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  #21  
Alt 27.11.2009, 19:15
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Zitat:
Zitat von peppschmier Beitrag anzeigen
Da ich den Trailer aber nicht zulassen muss/will, weil er nur zweimal im Jahr benötigt wird, will ich das in Zukunft natürlich so einfach wie möglich haben.
.
Wie machst Du es dann in Zukunft?
Die "zwei Male" ist doch dann bestimmt ein Boot drauf.
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Jörg

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  #22  
Alt 27.11.2009, 19:55
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Zitat:
Zitat von burmi Beitrag anzeigen
Die Zulassung im Frühjahr nützt Dir nix, der TÜV wird auf den Abnahmemonat zurückgeklebt und nicht auf das Zulassungsdatum.
Gilt das auch für eine ERSTzulassung?
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Beste Grüße

John
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  #23  
Alt 27.11.2009, 20:40
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Gilt das auch für eine ERSTzulassung?

Ich bin überfragt, könnte mir das allerdings vorstellen, datt iss ja kein neuer mit ner unbefleckten Betriebserlaubnis.
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  #24  
Alt 27.11.2009, 20:45
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Wie machst Du es dann in Zukunft?
Die "zwei Male" ist doch dann bestimmt ein Boot drauf.
.............das ist doch bestimmt nur eine einmalige Aktion..............

obwohl, wenn ich das Ding mehrmals im Jahr bewegen wollte, würde ich ihn auch, na ja, sagen wir mal, legalisieren.........

Der Trailer unter unserem Panther,den ich mit KZK geholt habe, iss ne Einzelanfertigung vom "VEB Traktor Weimar", alter Brief vorhanden, gibt keine Probleme mit ner Wiederzulassung..........
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Geändert von burmi (27.11.2009 um 21:07 Uhr) Grund: verdaddelt
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  #25  
Alt 28.11.2009, 13:12
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Zitat:
Zitat von burmi Beitrag anzeigen
.............das ist doch bestimmt nur eine einmalige Aktion..............
Genau, einmalig im Frühling und einmalig im Herbst....jedes Jahr.
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