boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 40 von 40
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 02.12.2009, 23:32
bootepaul bootepaul ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 06.03.2008
Ort: Darmstadt
Beiträge: 131
52 Danke in 30 Beiträgen
Standard ich hätte da mal eine rechtliche frage...

hi,

ich habe das auf einer seite für flugboote gelesen,

kann ja wohl nicht sein das jeder der ein wasserflugzeug hat einfach so auf dem z.b. rhein landen kann, oder sehe ich das falsch?

Gemäß OVG-Urteil vom Februar 2001:
Wasserstraßen sind für Wasserflugzeuge und Flugboote in der Bundesrepublik Deutschland frei zu befahren!

bin mal auf anworten gespannt...
paul
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 02.12.2009, 23:35
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.03.2005
Ort: Oberpfalz
Beiträge: 13.096
Boot: Volksyacht Fishermen
44.735 Danke in 16.479 Beiträgen
Standard

Unter befahren fällt nicht fliegen.
Starten und landen bedarf außer bei "Notlandungen" immer eine Genehmigung.
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 02.12.2009, 23:38
GrunAIR GrunAIR ist offline
Mod a.D.
 
Registriert seit: 21.02.2007
Beiträge: 5.779
16.519 Danke in 6.285 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Unter befahren fällt nicht fliegen.
Starten und landen bedarf außer bei "Notlandungen" immer eine Genehmigung.
... sofern ein Motor vorhanden ist...

Gruß Torben
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 02.12.2009, 23:40
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.03.2005
Ort: Oberpfalz
Beiträge: 13.096
Boot: Volksyacht Fishermen
44.735 Danke in 16.479 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von GrunAIR Beitrag anzeigen
... sofern ein Motor vorhanden ist...

Gruß Torben
Genau deshalb steht "Notlandungen" in " ..".

Aber ich habe mal gelernt, eine Außenlandung fällt unter Notlandung, da keine andere Möglichkeit besteht.
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 02.12.2009, 23:43
GrunAIR GrunAIR ist offline
Mod a.D.
 
Registriert seit: 21.02.2007
Beiträge: 5.779
16.519 Danke in 6.285 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Genau deshalb steht "Notlandungen" in " ..".

Aber ich habe mal gelernt, eine Außenlandung fällt unter Notlandung, da keine andere Möglichkeit besteht.
Und wir hatten Zettel für die Presse dabei: Aussenlandung ist keine Notlandung, weil nichts kaputt ist...
Wer weiß, wo da wieder die Wahrheit liegt...

Gruß Torben
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #6  
Alt 03.12.2009, 05:51
Benutzerbild von Fred
Fred Fred ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Bodenseekreis
Beiträge: 4.828
Boot: Windy 22HC
4.376 Danke in 2.227 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von GrunAIR Beitrag anzeigen
Aussenlandung ist keine Notlandung

Gruß Torben
So ist es !
__________________
Gruß Fred
-------------------------------------
Bootfahren in Kroatien
-------------------------------------
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #7  
Alt 03.12.2009, 08:09
Benutzerbild von Nichtschwimmer78
Nichtschwimmer78 Nichtschwimmer78 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 17.08.2009
Ort: Ndb. ab Dezember Nähe Nordmaling/Västerbottens/Schweden
Beiträge: 564
Boot: Kleines GFK Typ???
898 Danke in 650 Beiträgen
Standard

Also soviel ich weiß sind Aussenlandungen schon erlaubt (beschäftige mich mit dem Thema Gyrocopter und da man da keine 50m Lande/Startbahn braucht kann man auch auf Nachbars Wiese landen )Sie müssen halt vorher angekündigt werden.(Beim zuständigen Tower für das Gebiet).
Ob das auch für Wasserflächen gilt?Braucht man dann nen SBF für wenns über 5PS hat?
__________________
---Da werden sie geholfen
Der Nichtschwimmer78 aka. Stefan
Servus, du Land der begrenzten Möglichkeiten, aber der unbegrenzten Unmöglichkeiten, ich schreibe leise: Servus.
Bald bin ich hier raus.
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 03.12.2009, 08:29
Benutzerbild von thommygun
thommygun thommygun ist offline
Captain
 
Registriert seit: 23.02.2009
Ort: Rastatt
Beiträge: 473
Boot: Seahorse Segeljolle
328 Danke in 194 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Nichtschwimmer78 Beitrag anzeigen
Also soviel ich weiß sind Aussenlandungen schon erlaubt (beschäftige mich mit dem Thema Gyrocopter und da man da keine 50m Lande/Startbahn braucht kann man auch auf Nachbars Wiese landen )Sie müssen halt vorher angekündigt werden.(Beim zuständigen Tower für das Gebiet).
Ob das auch für Wasserflächen gilt?Braucht man dann nen SBF für wenns über 5PS hat?
Das stimmt so nicht ganz!
Eine aussenlande Übung muss vorher angemeldet werden, eine aussanlandung selber nicht. Du darfst aber trotzdem keine Aussenlandung machen wenn keine nötig ist. Kannst ja mal versuchen welche zu tun. Ruck zuck wäre Dein Pilotenschein (sofern vorhanden) weg. Du wirst NIE eine Genehmigung zur aussenlandung von einem Tower bekommen, da dieser dann die volle Verantwortung für diese Landung trägt. Starten und Landen ist in Deutschland nur auf Start und Landebahnen erlaubt die auch Genehmigt worden sind. In Frankreich kannste mit deinem Gyro landen wo Du willst sofern Du niemand gefährdest.
__________________
Gruß Thomas


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #9  
Alt 03.12.2009, 08:38
Benutzerbild von Flybridge
Flybridge Flybridge ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 14.04.2005
Ort: zw. K und D
Beiträge: 9.287
Boot: Merry Fisher 645
25.189 Danke in 9.024 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von thommygun Beitrag anzeigen
In Frankreich kannste mit deinem Gyro landen wo Du willst sofern Du niemand gefährdest.
In Frankreich braucht man auch keinen Pilotenschein zum Paragliden. Da kauft man sich einen Schirm und hüpft vom nächsten Berg runter.

Ich denke, dass diese Dinge (Ort der Landung) im Luftfahrtrecht geregelt sind. Vielleicht meldet sich ja noch ein Pilot, der was dazu sagen kann. M.W. darf man als Führer eines Luftfahrzeuges in D nur auf den dafür genehmigten Flächen landen. Wenn ich dann mit dem Gyrocopter oder Hubschrauber privat landen möchte, benötige ich dann eine gesonderte Landegenehmigung.

Ob dann die Wasserstraßen für Flugzeuge frei gegeben sind, ist eine andere Sache. Dann wäre z.B. eine Landung auf dem Rhein erlaubt, wenn diese Landung nach dem Luftfahrtrecht genehmigt wäre. Anders herum würde es ja kein Sinn machen.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 03.12.2009, 09:02
Benutzerbild von thommygun
thommygun thommygun ist offline
Captain
 
Registriert seit: 23.02.2009
Ort: Rastatt
Beiträge: 473
Boot: Seahorse Segeljolle
328 Danke in 194 Beiträgen
Standard

Ich bin Pilot!
Und Du darfst nicht auf dem Rhein oder sonst wo, worauf Du gerade Lust hast Landen. Klipp und Klar nur auf Start und Landebahnen die von der Deutschen Flugsicherung als Start und Landebahn genehmigt worden sind.
Und glaube nicht das da nicht nachgefragt wird wenn Du zuviele aussenlandungen machst.

http://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fenlandung

da hat es einer schön aufgeschrieben
__________________
Gruß Thomas


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #11  
Alt 03.12.2009, 09:11
Benutzerbild von Nichtschwimmer78
Nichtschwimmer78 Nichtschwimmer78 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 17.08.2009
Ort: Ndb. ab Dezember Nähe Nordmaling/Västerbottens/Schweden
Beiträge: 564
Boot: Kleines GFK Typ???
898 Danke in 650 Beiträgen
Standard

Dankeschön, mir ist nur durch die Gyrocopter Darstellung das so vorgekommen als ob das problemlos möglich wäre
Denn dann wohl nicht so..
Gyrocopter und Pilotenschein haben? na schön wäre es, das kann ich unter Männerträume verbuchen, vielleicht irgendwann mal..
Aber was man vorher schon weiß ist doch auch ned schelcht, natürlich nur wenns richtig ist.
__________________
---Da werden sie geholfen
Der Nichtschwimmer78 aka. Stefan
Servus, du Land der begrenzten Möglichkeiten, aber der unbegrenzten Unmöglichkeiten, ich schreibe leise: Servus.
Bald bin ich hier raus.
Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 03.12.2009, 09:40
Benutzerbild von Fred
Fred Fred ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Bodenseekreis
Beiträge: 4.828
Boot: Windy 22HC
4.376 Danke in 2.227 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von thommygun Beitrag anzeigen
Das stimmt so nicht ganz!
Eine aussenlande Übung muss vorher angemeldet werden, eine aussanlandung selber nicht.
Das ist sonicht richtig.
Außenlandeübungen dürfen / können jederzeit vom Lehrer mit Schüler auf dem im Betriebahandbuch des Ausbildungsbetriebes / Vereins durchgeführt werden. Eine separate Anmeldung ist nicht erforderlich.
In der Regel handelt es sich bei den Außenlandungs-Übungsplätzen um Segelfluggelände.

Landungen bzwl solche Übungen auf Wasser, gleich welcher Art, sind in Deutschland grundsätzlich verboten.

Selsbt Conrado Dornier durfte anläßlich des Besucher seines Cousin mit der DO24, der dann eine Sondererlaubnis
zur Landung auf dem Bodensee vor FN erhalten hatte, mit seiner Seastar nicht auf dem See landen.
__________________
Gruß Fred
-------------------------------------
Bootfahren in Kroatien
-------------------------------------
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #13  
Alt 03.12.2009, 09:45
Benutzerbild von Nichtschwimmer78
Nichtschwimmer78 Nichtschwimmer78 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 17.08.2009
Ort: Ndb. ab Dezember Nähe Nordmaling/Västerbottens/Schweden
Beiträge: 564
Boot: Kleines GFK Typ???
898 Danke in 650 Beiträgen
Standard

Mal auf Doof gefragt wie siehts da in Schweden aus?
hab leider noch nix im Net gefunden
__________________
---Da werden sie geholfen
Der Nichtschwimmer78 aka. Stefan
Servus, du Land der begrenzten Möglichkeiten, aber der unbegrenzten Unmöglichkeiten, ich schreibe leise: Servus.
Bald bin ich hier raus.
Mit Zitat antworten top
  #14  
Alt 03.12.2009, 09:47
Benutzerbild von thommygun
thommygun thommygun ist offline
Captain
 
Registriert seit: 23.02.2009
Ort: Rastatt
Beiträge: 473
Boot: Seahorse Segeljolle
328 Danke in 194 Beiträgen
Standard

Ja Fred da haste recht! Du solltest vielleicht auch mal wieder Fliegen
Ich meinte auch wenn Du eine Aussenlandeübung mit einem Motorgetrieben Flugzeug vor hast die nicht auf einem anderen Flugplatz sind, solltest Du dies anmelden zumindest ist der Tower bei uns immer sehr froh darüber. Sonst werden sie mit Absturtz meldungen überhäuft
__________________
Gruß Thomas


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten
Mit Zitat antworten top
  #15  
Alt 03.12.2009, 10:00
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.03.2005
Ort: Oberpfalz
Beiträge: 13.096
Boot: Volksyacht Fishermen
44.735 Danke in 16.479 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Vielleicht meldet sich ja noch ein Pilot, der was dazu sagen kann. ...
Da haben sich anfangs nur Piloten bzw. ehemalige gemeldet, Micha.

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, kommt es darauf an, ob Segelflugzeug, Ballon oder Motorflugzeug.
Ein Ballonfahrer benötigt auch kein gemehmigtes Startareal, muß seinen Start aber anmelden. Ballons und Segelflugzeuge dürfen beide ohne Anmeldung oder Genehmigung außenlanden, wenn notwendig.
Mit Zitat antworten top
  #16  
Alt 03.12.2009, 10:29
bootepaul bootepaul ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 06.03.2008
Ort: Darmstadt
Beiträge: 131
52 Danke in 30 Beiträgen
Standard

hier mal was zum ansehen wie sowas aussieht, kennt der ein oder andere ja schon, frankfurt/main. die entenpolizei hat alles vor und hinter der landefläche abgeriegelt, wie auf dem video zu sehen ist. also müsste er wohl eine genehmigung gehabt haben.

http://www.youtube.com/watch?v=DP1fX...eature=related

die landung auf dem bodensee hab ich nicht gefunden.
Mit Zitat antworten top
  #17  
Alt 03.12.2009, 15:24
Benutzerbild von Fred
Fred Fred ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Bodenseekreis
Beiträge: 4.828
Boot: Windy 22HC
4.376 Danke in 2.227 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von thommygun Beitrag anzeigen
Ja Fred da haste recht! Du solltest vielleicht auch mal wieder Fliegen
Ich meinte auch wenn Du eine Aussenlandeübung mit einem Motorgetrieben Flugzeug vor hast die nicht auf einem anderen Flugplatz sind, solltest Du dies anmelden zumindest ist der Tower bei uns immer sehr froh darüber. Sonst werden sie mit Absturtz meldungen überhäuft
Unsere Außenlandegelände waren / sind der dortigen Bevölkerung hinreichend bekannt. Für unseren Verein war das z.B. Segelfluggelände Staringen und Heiligenberg.

Als ich meinen Fluglehrer beim BW-Luftsportring Laupheim gemacht habe, ist mein Lehrer mit mir zu einem abseits gelegenen Acker und dort musste ich als Lehreraspirant Notlandeübungen machen (natürlich von rechts) - allerdings ohne aufsetzen, sondern durchstarten in ca. 2m Höhe.

Du meinst für Euch wohl Baden-Baden (früher Oos) oder Söllingen ?
__________________
Gruß Fred
-------------------------------------
Bootfahren in Kroatien
-------------------------------------
Mit Zitat antworten top
  #18  
Alt 03.12.2009, 15:28
Benutzerbild von Fred
Fred Fred ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Bodenseekreis
Beiträge: 4.828
Boot: Windy 22HC
4.376 Danke in 2.227 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von bootepaul Beitrag anzeigen

die landung auf dem bodensee hab ich nicht gefunden.
Die habe ich als Eigenvideo .....

Da ist Conrado mit der Seastar hinterhergehechelt.
__________________
Gruß Fred
-------------------------------------
Bootfahren in Kroatien
-------------------------------------
Mit Zitat antworten top
  #19  
Alt 03.12.2009, 15:48
Benutzerbild von thommygun
thommygun thommygun ist offline
Captain
 
Registriert seit: 23.02.2009
Ort: Rastatt
Beiträge: 473
Boot: Seahorse Segeljolle
328 Danke in 194 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Unsere Außenlandegelände waren / sind der dortigen Bevölkerung hinreichend bekannt. Für unseren Verein war das z.B. Segelfluggelände Staringen und Heiligenberg.

Als ich meinen Fluglehrer beim BW-Luftsportring Laupheim gemacht habe, ist mein Lehrer mit mir zu einem abseits gelegenen Acker und dort musste ich als Lehreraspirant Notlandeübungen machen (natürlich von rechts) - allerdings ohne aufsetzen, sondern durchstarten in ca. 2m Höhe.

Du meinst für Euch wohl Baden-Baden (früher Oos) oder Söllingen ?

Hallo Fred,
ja Flughafen Karlsruhe-Baden (Söllingen). Da unser kleiner Flugplatz in der Anflugschneise vom Airpark befindet sind wir immer in Kontakt zu denen wenn wir besondere sachen machen, da auch schon die Kontrollzone bei 1000ft anfängt.
__________________
Gruß Thomas


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten
Mit Zitat antworten top
  #20  
Alt 03.12.2009, 15:51
Benutzerbild von Fred
Fred Fred ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Bodenseekreis
Beiträge: 4.828
Boot: Windy 22HC
4.376 Danke in 2.227 Beiträgen
Standard

Das ist natürlich eine besondere Situation. Die auf dem Tower wissen ganz gerne, was da so in der Gegend herumturnt ....

Kennst Du auch den Deutschlandflug ??
__________________
Gruß Fred
-------------------------------------
Bootfahren in Kroatien
-------------------------------------
Mit Zitat antworten top
  #21  
Alt 03.12.2009, 15:58
Benutzerbild von thommygun
thommygun thommygun ist offline
Captain
 
Registriert seit: 23.02.2009
Ort: Rastatt
Beiträge: 473
Boot: Seahorse Segeljolle
328 Danke in 194 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Das ist natürlich eine besondere Situation. Die auf dem Tower wissen ganz gerne, was da so in der Gegend herumturnt ....

Kennst Du auch den Deutschlandflug ??

Wenn man mit denen ordentlich kommuniziert darf man auch immer schön die Anflüge auf den Airpark üben da schicken die auch mal nen Ferieneflieger in die Schleife , wir kommen ganz gut mit den Tower Leuten aus.
Wenn Du den Wettbewerb Deutschlandflug DAeC meinst den kenne ich habe aber noch nie daran teilgenommen.
__________________
Gruß Thomas


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten
Mit Zitat antworten top
  #22  
Alt 03.12.2009, 16:11
Benutzerbild von Fred
Fred Fred ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Bodenseekreis
Beiträge: 4.828
Boot: Windy 22HC
4.376 Danke in 2.227 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von thommygun Beitrag anzeigen
Wenn Du den Wettbewerb Deutschlandflug DAeC meinst den kenne ich habe aber noch nie daran teilgenommen.
Das solltest Du mal machen ....
Mein erster war 1985.
__________________
Gruß Fred
-------------------------------------
Bootfahren in Kroatien
-------------------------------------
Mit Zitat antworten top
  #23  
Alt 03.12.2009, 16:36
Benutzerbild von fliegerdidi
fliegerdidi fliegerdidi ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 03.11.2009
Ort: Im wilden Süden
Beiträge: 872
2.546 Danke in 974 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen

Als ich meinen Fluglehrer beim BW-Luftsportring Laupheim gemacht habe, ist mein Lehrer mit mir zu einem abseits gelegenen Acker und dort musste ich als Lehreraspirant Notlandeübungen machen (natürlich von rechts) - allerdings ohne aufsetzen, sondern durchstarten in ca. 2m Höhe.
Und sowas schreibt ein angehender Fluglehrer.....
Wenn hier das Regierungspäsidium mitliest, hast du schneller deinen Schein weg, als erworben !( und dein Fluglehrer auch ! )
( du hast hier öffentlich eine Staftat zugegeben ! )
Das ist eine illegale Unterschreitung der Mindestflughöhe und ist somit verboten.

Und zu Übungzwecken heißt das " Ziellandeübung " und ist nur auf ausgewiesenen Flugplätzen mit Zustimmung des Flugleiters erlaubt , da hier meißt die Platzrunde nicht eingehalten und die Mindestflughöhe unterschritten wird.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #24  
Alt 03.12.2009, 16:44
Benutzerbild von Fred
Fred Fred ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Bodenseekreis
Beiträge: 4.828
Boot: Windy 22HC
4.376 Danke in 2.227 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von fliegerdidi Beitrag anzeigen
Und sowas schreibt ein angehender Fluglehrer.....
Jungchen - das war 1990 !!!
Da dachtest Du noch garnicht ans Fliegen !


Zitat:
Zitat von fliegerdidi Beitrag anzeigen
Wenn hier das Regierungspäsidium mitliest, hast du schneller deinen Schein weg, als erworben !( und dein Fluglehrer auch ! )
( du hast hier öffentlich eine Staftat zugegeben ! )
Das ist eine illegale Unterschreitung der Mindestflughöhe und ist somit verboten..
Blödsinn - ich habe von angemeldeten Außenlandegeländen geschrieben - bei Laupheim ist das nun mal ein Acker ! Oder glaubst Du, daß ein Hauptmann der Heeresfliegen etwas illegales in seinem Dunstbereich machen würde ?

Zitat:
Zitat von fliegerdidi Beitrag anzeigen
Und zu Übungzwecken heißt das " Ziellandeübung " und ist nur auf ausgewiesenen Flugplätzen mit Zustimmung des Flugleiters erlaubt , da hier meißt die Platzrunde nicht eingehalten und die Mindestflughöhe unterschritten wird.
Eine Ziellandeübung ist etwas völlig anderes !
Die wird über einem Flugplatz in 2000ft Ground über der Schwelle in Landerichtung begonnen und endet ohne Motorleistung im Bereich von 200m max. hinter der Schwelle.

Ich stelle fest, Du solltest Dein Wissen etwas auffrischen !
__________________
Gruß Fred
-------------------------------------
Bootfahren in Kroatien
-------------------------------------
Mit Zitat antworten top
  #25  
Alt 03.12.2009, 17:14
Konteradmiral Konteradmiral ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 01.09.2006
Ort: Ruhrstadt
Beiträge: 1.073
Boot: Moderboot
Rufzeichen oder MMSI: Ahoi Freunde
2.862 Danke in 1.224 Beiträgen
Standard

Bei meiner prüfung zum PPL A. ( 1985 ) hat mir der Prüfer vom RP plötzlich das Gas auf Leerlauf gezogen und erklärt . Motorausfall !

Unter uns war ein großer Acker, auf dem gerade ein Trecker unterwegs war.

Ich bin dann dort angeflogen. In ca 5 bis 10 m Höhe bekam ich dann die Anweisung durchzustarten.

Der Treckerfahrer hat nicht schlecht gestaunt, als wir so niedrig an ihm vorbei sind.

Scheinbar wußte der Prüfer vom RP wohl nicht, daß es verboten war.

Und Außenlandungen mit dem Segler sind gar nicht so schlimm.
Meine sind immer gut gegangen.
__________________
Beste Grüße - Hans

Ohne Moos nix los...

Urheberrecht aller von mir eingestellten Fotos liegt bei mir. Kopieren und Verwendung nur mit meiner Erlaubnis.
Mit Zitat antworten top
Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 40 von 40



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 01:54 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.