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Segel Technik Technikfragen speziell für Segelboote.

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  #1  
Alt 05.12.2009, 21:32
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Standard Seemeilen

Ich bin 14 und mache warscheinlich nächstes jahr ein törn da wollte ich mal fragen ob ich da auch schon Seemeilen sammeln kann ich habe letzten Sommer meinen Grundschein gemacht. Oder kann man nur sammeln wenn man den Motorboot schein binnen hat.
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  #2  
Alt 05.12.2009, 21:42
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Kann es sein, daß du Österreicher bist?
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  #3  
Alt 05.12.2009, 21:44
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Warum
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  #4  
Alt 05.12.2009, 21:49
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Wegen dem Grundschein und dem Seemeilen sammeln.
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  #5  
Alt 05.12.2009, 23:47
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moin ;)
naja, ich denke er hat die vermutung wegen dem österreicher, weils hier in deutschland soviel ich weiß nicht wirklich einen "grundschein" gibt...

lass dir die meilen auf jeden fall bestätigen, einfach die route, gesamtmeilen, position an board - und zum schluss die unterschrift vom skipper drunter, ein fehler kanns nie sein ;) - wie die gesetzliche lage sein wird, bis du nen "richtigen" schein machst bei dem du die meilen brauchst kann man nie wissen ;)

grüße
martin
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  #6  
Alt 06.12.2009, 01:06
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den Segelgrundschein gibts aber (auch) bei uns in D:
http://www.sportbootschulen.de/grundschein/segeln.html


Für Deutschland gilt:
Meilen brauchst du dir noch nicht zwingend bestätigen lassen:

Zwar kannst du mit 14 den SpoBo Binnen machen, dafür brauchst du aber keine Meilen.

Meilen (300) brauchst du erst für dem Sportküstenschifferschein. Um den zu erwerben, mußt du aber erst den Sportbootführerschein See machen, und dazu mußt du mindestens 16 sein.

Kurz gesagt: Meilen sammeln lohnt erst ab 16 - unter Scheingesichtspunkten jedenfalls

Schaden tuts aber natürlich trotzdem nichts und Spaß machen tut Segeln sowieso

Zu den Scheinen und deren Voraussetzung schau auch mal hier: http://www.sportbootschulen.de/segel...ebersicht.html
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Gruß Thomas
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  #7  
Alt 06.12.2009, 07:44
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Zitat:
Zitat von ToDi Beitrag anzeigen
...Kurz gesagt: Meilen sammeln lohnt erst ab 16 - unter Scheingesichtspunkten jedenfalls
Warum sollte man die Meilen nicht vorher sammeln?

Meinen A-Schein hatte ich komplett mit 14 gemacht (incl. Motor!). Der Motorteil wurde dann automatisch mit 16 gültig. Warum sollte es beim SBF/SKS anders sein?
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Gruß
Stefan
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  #8  
Alt 06.12.2009, 10:47
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Zitat:
Zitat von Vierzigplus Beitrag anzeigen
Warum sollte man die Meilen nicht vorher sammeln?

Meinen A-Schein hatte ich komplett mit 14 gemacht (incl. Motor!). Der Motorteil wurde dann automatisch mit 16 gültig. Warum sollte es beim SBF/SKS anders sein?
ich zitier mich aus meinem Beitrag oben:
Zitat:
Meilen (300) brauchst du erst für dem Sportküstenschifferschein. Um den zu erwerben, mußt du aber erst den Sportbootführerschein See machen, und dazu mußt du mindestens 16 sein.

hast du auch mal den Link angeschaut, den ich angegeben habe

aber ich zitier lieber mal aus dem Link:
Zitat:
Voraussetzungen: Sportbootführerschein-See (SBF-See), Nachweis von 300 Seemeilen nach Erwerb des Sportbootführerschein-See
und den SpoBo See gibts halt erst mit 16
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Gruß Thomas
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Geändert von ToDi (06.12.2009 um 10:52 Uhr)
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  #9  
Alt 06.12.2009, 17:50
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Hallo Maedmax,

soviel wie ich weiß brauchst Du 350 Seemeilen für die SKS-Prüfung. Vorraussetzung für SKS ist aber der Segel und Motor Binnen und dann erst noch der See.

Würde mir aber trotzdem alle vom Skipper bestätigen lassen. Gibt da ein "Meilenbuch" zum nachweisen. 10 Euro bei Niemeyer.
Oder wie ich das "Seglerbuch" vom DSV, gilt als offizielles Dokument und ist numeriert.

Gruß Stefan
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  #10  
Alt 06.12.2009, 20:53
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Zitat:
Zitat von ToDi Beitrag anzeigen
...und den SpoBo See gibts halt erst mit 16
Stimmt.
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Gruß
Stefan
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  #11  
Alt 07.12.2009, 12:48
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Eddi II Eddi II ist offline
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Zitat:
Zitat von klassikfinn Beitrag anzeigen
Hallo Maedmax,

soviel wie ich weiß brauchst Du 350 Seemeilen für die SKS-Prüfung. Vorraussetzung für SKS ist aber der Segel und Motor Binnen und dann erst noch der See.

Gruß Stefan
Das stimmt so nicht ganz.
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung SKS ist der SBF See (mit Binnen hat das gornix zu tun) und 300 Seemeilen auf einem Segler m. prov. Skipper.
Die Seemeilen aus meinem Meilenbuch wurden nicht anerkannt.
__________________
Jörg
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  #12  
Alt 07.12.2009, 13:55
klassikfinn klassikfinn ist offline
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Zitat:
Zitat von Eddi II Beitrag anzeigen
Das stimmt so nicht ganz.
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung SKS ist der SBF See (mit Binnen hat das gornix zu tun) und 300 Seemeilen auf einem Segler m. prov. Skipper.
Die Seemeilen aus meinem Meilenbuch wurden nicht anerkannt.
Vorraussetzung für SKS ist der See, und Vorraussetzung für See ist Binnen mit Motor.
So hatte ich es gemeint.
Vor der Prüfung hatten wir unseren Meilentörn gemacht. Ein Nachweis vom Skipper wurde dann dem Prüfer vorgelegt. Meilentörn und Prüfung hatten wir auf dem selben Schiff und selben Skipper.
Wenn man die Meilen aber auf einem anderen Schiff, mit anderen Skipper macht, wird das "Seglerbuch" vom DSV anerkannt, und gelte als Dokument, weswegen es auch numerierte Bücher sind, die es mit der jeweiligen Nummer nur einmal gibt (nicht Meilenbuch). So hatte ich es wenigstens verstanden.
Den Sportboot Motor gibt es erst mit 16, sodaß man mit dem See auch bis dahin warten muß.

Gruß Stefan
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  #13  
Alt 07.12.2009, 14:55
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Eddi II Eddi II ist offline
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Zitat:
Zitat von klassikfinn Beitrag anzeigen
Vorraussetzung für SKS ist der See, und Vorraussetzung für See ist Binnen mit Motor.
So hatte ich es gemeint.

Gruß Stefan
Nein Stefan,
Vorraussetzung für den SBF See ist eben nicht der SBF Binnen
Diese beiden Scheine sind völlig unabhängig voneinander.
SKS und SBF See haben mit Binnen überhaupt nichts zu tun.
__________________
Jörg
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  #14  
Alt 07.12.2009, 15:40
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Hallo Max,
schön mal wieder was von Dir zu hören .
___

Guckst Du Sportseeschifferscheinverordnung:
Zitat:
...

§ 6 Voraussetzungen zum Erwerb des Sportküsten-, Sportsee- und Sporthochseeschifferscheins

(1) Ein Bewerber kann auf Antrag einen Sportküstenschifferschein für Yachten mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel nach dem Muster der Anlage 1a erhalten, wenn er

1. im Besitz des Sportbootführerscheins-See nach § 1 der Sportbootführerscheinverordnung-See ist,

2. den Nachweis erbringt, daß er mindestens 300 Seemeilen auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart im Küstenbereich zurückgelegt hat, und

3. in einer theoretischen und praktischen Prüfung seine Befähigung zum Führen von Yachten in Küstengewässern nachgewiesen hat.

...
Als Seemeilen-Nachweis sollte das Formular vom DSV (pdf) auch reichen (für SSS bzw. SHS reicht es bis heute jedenfalls). Wenn unklar, vorher einach mal den Prüfungsausschuß-Vorsitzenden wegen Formvorschriften ansprechen.

Links:
http://www.dsv-pa-rhein-ruhr.de
http://www.pa-hessen.de
...

Gruß Ralph
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  #15  
Alt 08.12.2009, 15:00
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Zitat:
Zitat von Eddi II Beitrag anzeigen
Nein Stefan,
Vorraussetzung für den SBF See ist eben nicht der SBF Binnen
Diese beiden Scheine sind völlig unabhängig voneinander.
SKS und SBF See haben mit Binnen überhaupt nichts zu tun.
Echt .
Dann könnte ein Segelanfänger gleich See mit Motorboot machen? Ohne den ehemaligen A-Schein?
Für Leute die an der Küste wohnen ist der Binnen natürlich nicht wirklich interresant, daß klingt logisch.
Wobei darf man dann mit nur See tiefer in den "Fluß" fahren wo dann irgentwann die Binnenschifffahrtsordnung gilt?

Gruß Stefan
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  #16  
Alt 08.12.2009, 16:17
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Zitat:
Zitat von klassikfinn Beitrag anzeigen
Wobei darf man dann mit nur See tiefer in den "Fluß" fahren wo dann irgentwann die Binnenschifffahrtsordnung gilt?
Nein, darf man nicht. Binnen braucht man den Binnenschein.
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  #17  
Alt 08.12.2009, 16:20
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Zitat:
Zitat von ToDi Beitrag anzeigen
ich zitier mich aus meinem Beitrag oben:

hast du auch mal den Link angeschaut, den ich angegeben habe

aber ich zitier lieber mal aus dem Link:
und den SpoBo See gibts halt erst mit 16

So unterstützt das Internet die Legendenbildung. Die Regelung, dass die 300 Meilen nach dem SBF ersegelt werden müssen, wurde schon vor mehreren Jahren abgeschafft. Durch das Zitieren veralteter Internetlinks wird diese Falschinformation aber auch heute noch fleißig weiterverbreitet.
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  #18  
Alt 08.12.2009, 17:39
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Volker Volker ist offline
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler Beitrag anzeigen
Nein, darf man nicht. Binnen braucht man den Binnenschein.
Hier sind die Grenzen der (deutschen) Binnengewässer:
((aus: http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech...SeeSchStrO.pdf))
Musst Du auf Anlage klicken und dann auf römisch III

Gruß

Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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  #19  
Alt 08.12.2009, 18:40
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler Beitrag anzeigen
So unterstützt das Internet die Legendenbildung. Die Regelung, dass die 300 Meilen nach dem SBF ersegelt werden müssen, wurde schon vor mehreren Jahren abgeschafft. Durch das Zitieren veralteter Internetlinks wird diese Falschinformation aber auch heute noch fleißig weiterverbreitet.


ich hab damals noch unter der alten Regelung gelernt und dann den Angaben des "Verbandes deutscher Spotbootschulen" (!) vertraut, diese sollten das mE wissen und richtig angeben .

Aber du hast recht, wenn man sich mal die Texte der Verordnungen anschaut, sind zum Erwerb des SKS nur 300 Meilen auf einer Yacht erforderlich, nicht mehr nach Erwerb des SpoBo See. Allerdings ist für den SKS immer noch der SpoBo See erforderlich, für den man 16 Jahre alt sein muß

Hier mal die Links zu den jeweiligen Verordnungen (in der Hoffnung, dass wenigstens das BMJ die aktuelle Version verwendet )

Sportbootführerschein See:
http://www.gesetze-im-internet.de/sp...019880973.html

Zitat:
§ 2 Eignung und Befähigung

(1) Eine Fahrerlaubnis kann erhalten, wer 1.das 16. Lebensjahr vollendet hat,
2.körperlich und geistig zum Führen eines Sportbootes tauglich und auf Grund seines Verhaltens im Verkehr als zuverlässig anzusehen ist und
3.seine Befähigung zum Führen eines Sportbootes nachgewiesen hat.
Bewerber, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bedürfen der schriftlichen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Sportküstenschifferschein:
http://www.gesetze-im-internet.de/sp...020610992.html

Zitat:
§ 6 Voraussetzungen zum Erwerb des Sportküsten-, Sportsee- und Sporthochseeschifferscheins

(1) Ein Bewerber kann auf Antrag einen Sportküstenschifferschein für Yachten mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel nach dem Muster der Anlage 1a erhalten, wenn er 1.im Besitz des Sportbootführerscheins-See nach § 1 der Sportbootführerscheinverordnung-See ist,
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  #20  
Alt 08.12.2009, 19:45
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Zitat:
Zitat von ToDi Beitrag anzeigen


ich hab .... den Angaben des "Verbandes deutscher Spotbootschulen" (!) vertraut, diese sollten das mE wissen und richtig angeben .
Ein Grundproblem des Internet.

Erstelle eine Website auf der Du behauptest die Erde sei eine Scheibe. Wenn Du genug Leute findest die diese Seite zitieren und verlinken wird das zum allgemein akzeptierten Fakt.

Was den Verband deutscher Sportbootschulen anbelangt darf man wohl durchaus wirtschaftliche Interessen hinter der Falschinformation vermuten.
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  #21  
Alt 08.12.2009, 20:16
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler Beitrag anzeigen
Was den Verband deutscher Sportbootschulen anbelangt darf man wohl durchaus wirtschaftliche Interessen hinter der Falschinformation vermuten.
Seitens eines Verbandes, der sich schließlich mit den gesetzlichen Regelungen seines Tätigkeitsgebietes auskennen sollte, finde ich diese Falschinformation extrem ärgerlich, ich hab die deswegen mal angeschrieben. Mal schauen, ob ich ne Antwort kriege:

Zitat:
Ich beziehe mich auf Ihre Angaben zum SKS:
"Sportküstenschifferschein

Voraussetzungen: Sportbootführerschein-See (SBF-See), Nachweis von 300 Seemeilen nach Erwerb des Sportbootführerschein-See"

Leider ist diese Angabe seit mindestens einem Jahr nicht korrekt, da für den Erwerb des SKS die Ableistung von Seemeilen unabhängig von dem vorherigen Erwerb des SpoBo See sind. Zu finden unter:
http://www.gesetze-im-internet.de/sp...020610992.html
dort § 6 Abs. 1

Es wäre bestimmt auch im Sinne der Führerscheinerwerber, wenn die Angaben auf Ihrer Seite auf den aktuellen Stand gebracht werden könnten.
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  #22  
Alt 08.12.2009, 20:21
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Das wurde vor mehr als 5 Jahren geändert. Für ein "Versehen" hält sich der Fehler auf dieser Website schon ein wenig zu lange.
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  #23  
Alt 08.12.2009, 20:31
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler Beitrag anzeigen
Das wurde vor mehr als 5 Jahren geändert.
ich hatte keine Lust, dass jetzt auch noch nachzugucken und die letzte erwähnte Änderung in dem Verordnungstext war 2008

Meine Scheine sind auch schon was älter, daher hatte ich extra nachgeschaut, bevor ich die Behauptung da oben gepostet hatte

Sollte ich ne Antwort kriegen, poste ich die hier
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  #24  
Alt 09.12.2009, 17:57
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die Antwort war aber schnell da:


Zitat:
Wed, 09. Dec 2009 09:35:14

Sehr geehrter Herr ,
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir werden die Seite diesbezüglich
überarbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Katja X.
da bin ich mal gespannt, noch ist sie nicht geändert
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  #25  
Alt 16.02.2010, 17:04
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Hi, auch hier findest Du zum Thema SKS (Kasten rechts) und der rechtlichen Seite des Ganzen brauchbare Infos. Gruss Bendecho
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