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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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Hilfe-Gasanlage..wie / was wird abgenommen?
Hallo von der Mosel,
in meinem Schwimmeimer habe ich noch aus Holländischer Erbschaft einen Gas -Durchlauferhitzer -Geysir von Vaillant.Auch wurde ein 4-flammiger Gaskocher von Seppelfricke verbaut. Da ich nun grade meinen Innenraum renoviere und die alten -Kupferleitungen austauschen muß-laut Gutachter, nun meine Frage, worauf muß ich achten wenn ich einen Gaskocher verbauen will-können das auch die üblichen 4-Flamm Haushaltskocher sein ? da meine Heizung 50mbar hat sollte auch der Herd abgenommen werden in 50 mbar... Hat jemand Erfahrungen damit einen solchen Gasdurchlauferhitzer( Gastherme?) abnehmen zu lassen für ein Boot. Ist nicht die erste Anlage die ich abnehmen lassen möchte, doch aus der Vergangenheit weiß ich das vieles machbar ist wenn man ein entsprechendes Beispiel an der Hand hat..... Wer hat also in dem Bereich ähnliche Erfahrungen gemacht ?Anlage ist derzeit ca 10 alt,war aber in Deutschland noch nicht abgenommen. So schönen Abend noch. Gruß Marc
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Hauptsache es macht Spaß |
#2
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Hallo Marc,
normal sind auf Booten inzwischen 35 mbr. Ich hatte auch das Problem. Der Prüfer muß eine entsprechend Qualifikation haben und die Gasanlage wird nach irgendeiner Vorschrift geprüft. Nimm mal die Suchfunktion im Forum. Das Thema haben wir schon mal durchgekaut. Du bekommst dann eine Art Tüfplakette und einen Nachweis für die Prüfung. Manche Marinas verlangen diesen Nachweis und für die Versicherung ist es allemal wichtig. LG Oliver
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AR OK FRIDR (Gute Ernte und Frieden)
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#3
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Mit deinem Gas - durchlauferhitzer wirst du wenig Glück haben. Unter anderem muß eine nichtverschließbare Zuluftöffnung vorhanden sein. Meinen habe ich deshalb rausgeschmissen. Paß auf, daß dein Gasprüfer Boote prüfen darf, Wohnwagen werden nach einer anderen Vorschrift geprüft. Für Gas auf Booten gilt die G 608, für Ww die G607.
Such dir einen Prüfer und spreche VOR dem Umbau alles mit ihm ab. Frage mal beim Polch in Traben-trarbach, der müte einen Prüfer kennen.
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Gruß Ewald
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#4
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Moin moin,
die Problematik mit der Prüfung ist mir bekannt, habe wie oben schon beschrieben, bereits mehrere Gasanlagen selber eingebaut- und auch abnehmen lassen.Das Problem ist nur, es ist unheimlich schwierig Antworten auf verschiedene Fragen zu bekommen... So habe ich unzählige Male von dem Prüfer, der die Anlagen abnimmt die Aussage erhalten, das ein best. Vorgang nicht abgenommen wird, nach Rückfrage im Campingbereich ihm dann mitteilte das dies da auch so gemacht wird, daraufhin habe ich von ihm die Freigabe bekommen es auch so zu machen..... und er hats dann auch abgenommen.... Nun habe ich besagten Durchlauerhitzer an Bord und würde gerne in Erfahrung bringen wie ich diesen abnehmen lassen kann, da dieses Teil zwar vor 10 Jahren verbaut wurde und offensichtlich neuwertig ist,auch wurde da was gemurmelt von wegen Altanlagen die bereits in Betrieb waren,aber keine genaue Antwort habe ich erhalten können.Nun die zweite Frage, kann ich einen normalen Gas-4 Flammenkocher verbauen ? hat jemant Erfahrung mit Altanlagen die aus dem Ausland eingeführt wurden und nun hier abgenommen werden ? Ev. soll dann die 50mbar Regelung noch greifen, sonst muß ich ja alles rausschmeißen.... Leider kann mir der zuständige Prüfer das nie so beantworten,obwohl er später die Anlagen dann abnimmt, hört sich komisch an, ich versteh es auch nie.Da es aber keinen anderen Sachverständigen an der ganzen Mosel gibt für die Erstabnahme solcher Anlagen, spielen wir jedesmal dieses Spiel Vielen Dank vorab- Marc
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Hauptsache es macht Spaß |
#5
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Wer will denn gleich in die Luft gehen ?
Bestandsschutz 50 mbar Neuanlage 30 mbar. Da Du neue Leitung legst 30 mbar . Ob es Haushaltsgeräte sind ist unerheblich , Du benötigst nur den entsprechenden Bausatz um das Gerät zu betreiben . Und bitte keine Düsen aufbohren . Gruss Micha |
#6
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Zitat:
neu errichtete Anlagen dürfen gemäß DIN EN ISO10239 sowohl mit 50 als auch 30 mb betrieben werden. Es dürfen nur Geräte in dieser (Neu)-Anlage eingesetzt werden, die speziell vom Hersteller als für den Gebrauch mit Flüssiggas in maritimer Umgebung bezeichnet sind; sie sind entsprechend den Einbauanweisungen des Herstellers in kleine Wasserfahrzeuge einzubauen. Ältere Gasanlagen und deren Geräte, die bereits einmal abgenommen und geprüft wurden haben Bestandsschutz. Geräte oder Anlagenteile die defekt, verrostet oder aus sonstigen Gründen ausgetauscht werden, müssen den neuen Vorschriften entsprechen wenn z.B. beim Austausch eines Geysers weitere Maßnahmen erforderlich sind weil z.B. der gleiche Geyser nicht mehr verfügbar ist.
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Charly
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#7
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Gibt es echt Herde und Kühlschränke,
Zitat:
Beim Boiler gibt´s das Bootsmodell, (leider! http://www.boote-forum.de/showthread...ghlight=boiler), klar. Aber beim Rest? |
#8
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Zitat:
ja, z.B. der hier Wenn im Zusammenhang mit speziellen Bootsgeräten mit dem Zusatz "DVGW geprüft" geworben wird, sind die in der Regel für Boote zugelassen. Gasgeräte in der Bundesrepublik sind grundsätzlich mit einer DVGW-Zulassung versehen. Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches gewährleistet damit die Sicherheit, dass das Gerät den festgesetzten DIN-Normen und den DVGW-Anforderungen für die Gastechnik entspricht.
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Charly |
#9
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Also ein Gerät kann "DVGW-geprüft" sein, aber trotzdem nicht für Boote zugelassen, z.B. eine Herd-Spülen-Kombi fürs Womo? Oh Mann, dann hab ich (noch) ein Problem.
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#10
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Es gibt eine spezielle Prüfnummer vom DVGW, die bekommen alle Geräte die für den Bootseinbau geeignet sind. Die hab ich aber z.Z. nicht zur Hand. Frag mal Deinen Gasprüfer oder direkt beim DVGW.
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Charly
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