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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Trailer unterstellen
Ich bin heute gefragt worden, ob ich einen Trailer bei uns auf dem Grundstück unterstellen lassen würde - derjenige hat wohl den TÜV verpennt und das Ding muss von der Strasse. Größe usw. weiß ich noch nicht, scheint aber ziemlich lang zu sein.
Was muss man dabei beachten? Vertrag machen, was muss da drin stehen? Was ist, wenn dem Trailer auf unserem Grundstück was passiert oder wenn der Mensch den wohlmöglich nicht abholt? Ich kenne den Trailerbesitzer selber nicht, nur seinen Vater. Bin für Tipps dankbar! Anneke |
#2
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Lasse Dir unterschreiben, dass du für Schäden jeglicher Art nicht haftest und der Trailer auf eigenes Risiko untergestellt ist.
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Gruß Jürgen Träume nicht Dein Leben, lebe Deine Träume, denn das Leben ist zu kurz um nur zu träumen.
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#3
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Hallo.
Auf jeden Fall einen Zeitrahmen eintragen. Bei Nichtabholung geht der Trailer in Dein Eigentum über. MvG Gert
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#4
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Dan meldest du dich bei mir.
Ich hol den dann kostenlos bei dir ab.
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning
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#5
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Bilder? Preis?
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Björn |
#6
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Schau dass der Hänger eine eigene Versicherung hat und nicht mit den grünen Kennzeichen übers Fahrzeug. Bist du wenigstens bei Schäden durch den Hänger etwas abgesichert.
Gruss Sepp |
#7
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Zitat:
Ausser der Hänger ist nicht sichtbar und oder durch ein Tor versperrt Abschleppen werden sie ihn sicher nicht.
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#8
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Huch, ich musste meinen Thread erstmal wieder suchen, warum ist der denn verschoben worden???
Naja ich hab ihn ja gefunden. Erstmal vielen Dank für die Tipps, das werde ich machen. Heute bekomme ich die genauen Abmessungen, erstmal sehen ob der überhaupt durch die Einfahrt passt und dann ganz nach hinten aufs Grundstück, da muss er ganz schön zirkeln. Einsehbar ist das so ohne weiteres wohl nicht. Aber da kann er dann trotzdem einen Strafzettel bekommen??? Das wußte ich auch nicht. Anneke |
#9
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Wenn du Geld dafür haben möchtest dann machst du entweder einen Einlagerungsvertrag oder das ganze ist durch das HGB geregelt.
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Gruß Christian
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#10
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Zitat:
Wenn es nicht EInsehbar ist, dann wirds auch keine Strafzettel geben, meine Autos stehen bei mir auf dem Grundstück, und wenn der Tüv abgelaufen ist dann steigt der Polizeibeamte übern Zaun und hängt mir einen Zettel an die Scheibe.
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#11
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Zitat:
Wie die Polizei gekommen ist da sich ein Nachbar aufgeregt hat musste ich ihn nur auf mein Grundstück stellen bzw. in die Garage, auch wenn diese immer offen war und dann hatten sie schon keine Handhabe mehr. |
#12
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Zitat:
Komisch, bei mir wird sofort geschrieben, egal wo das Auto steht, er hats mir so erklärt" ich habe die Möglichkeit damit zu fahren" und das zählt anscheinend |
#13
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Zitat:
der auf privatem Grundstück stand, Strafe zahlen müssen.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#14
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Und was mache ich wenn ich wie bei meinem damaligen BMW Cabrio Saisonkennzeichen habe. Da habe ich auch die Möglichkeit zu fahren.
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#15
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Werden wir mal rechtlich. Deine Garageneinfahrt ist im Sinne des Gesetzes ein öffentlich zugängliche Verkehrsfläche.
Sobald aber der Hänger z. B. im Garten steht und dieser durch ein Tor verschlossen ist und ist es nur 20 cm hoch. Bekommt der liebe Herr Kollege Probleme wenn er Strafzettel verteilt. |
#16
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Den Strafzettel bekommt der Halter nach Haus geschickt.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#17
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Stimmt, aber es ist trotzdem nicht rechtens.
Sobald das Grundstück nicht mehr öffentlich zugänglich ist. Sprich durch Zaun oder Schranke oder Absperrseil abgesperrt ist, hat er absolut keine Handhabe mehr. |
#18
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Dachte ich auch.
Als ich nicht zahlen wollte, hat man mir ersatzweise Logie in einem nette "Hotel" angeboten. Zahnbürste, 3 Zigaretten pro Tag...mitbringen. Ist kein Witz, nu rauch ich nicht mehr
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#19
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...solange das Fahrzeug angemeldet ist, kann damit (theoretisch) am Straßenverkehr teilgenommen werden. Somit ist es egal, wo das Teil abgestellt wird. Wenn es nicht soviel Arbeit machen würde, würden die Zulassungsstellen definitiv alle Halter anschreiben und einen regelmäßigen Nachweis der Hauptuntersuchungen anfordern...
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...
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#20
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Das mit dem Trailer wird immer lustiger. Nun habe ich die Abmessungen bekommen - 1,7 m hoch, 1,3 m breit - und der Mast sei 7 m lang. Der liegt auf der Zeichnung auf dem Boot. Das heißt ja wohl, es ist kein leerer Trailer, sondern einer mit Boot drauf????
Ich werde mir das nachher mal angucken, steht angeblich ein paar Straßen weiter. Ein Boot mit einem 7-m-Mast muss doch breiter sein als 1,3 m, oder täusche ich mich da????? Vielleicht komm ich so ja günstig zu einem Boot...... Anneke |
#21
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Zitat:
Genau so kenne ich es auch, bin jedes Jahr mindestens zwei mal dran, er geht zwar nicht auf das Grundstück um nachzusehen, aber wnen er es von der Strasse aus sieht ...ist der Zettel dran Mittlerweile kennen wir uns schon ganz gut und er klingelt mit netter mündlciher Erinnerung wegen Tüv |
#22
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Ich hab jetzt mal mit meinem Kollegen in Passau telefoniert und jetzt weiss ich auch warum ich keinen Zettel bekommen habe.
Sieht als folgendermaßen aus: Wenn das Fahrzeug abgemeldet ist brauchst du auch keinen Tüv und kann keinen Strafzettel verteilen. Also HÄNGER abmelden fertig. Steht das Fahrzeug auf dem Grundstück und ist angemeldet, auch in einem abgeschlossenen Raum, hat die Polizei das Recht sich auf dem Grundstück Zugang zu verschaffen und zu strafen. Da man ja die Möglichkeit hätte jederzeit zu fahren. Bei mir war in beiden Fällen das Fzg. abgemeldet, also daher keine Strafe. Hoffe das war jetzt für alle Beteiligten hilfreich |
#23
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Hallo! Also da setzt für mich als gelernten Österreicher aber die Logik aus. Ich kann mir doch um Gottes Willen 300 Fahrzeuge ohne TÜV (bei uns §57a Plakette) auf mein Grundstück stellen, sofern ich keinen Umweltschaden damit anrichte. Wozu sollte bitte ein Fahrzeug alle Bedingungen erfüllen, um im Verkehr zugelassen zu sein, dass ich mir dieses auf meinem Grundstück abstelle. Also ehrlich gesagt möchte ich das gerne sehen, dass ein Exekutivbeamter über meinen Zaun springt und dann eine Strafe verfügt. Der wird bis zu seinem Lebensende einen Schulweg absichern, dass könnt ihr mir glauben.
Ich denke, da sind ein paar Geschichten sehr Nahe an Baron Münchhausen. CIAO loki |
#24
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Zitat:
Wenn er länger als 8 Monate (waren es acht?)abgelaufen ist, gibt es dafür sogar Punkte.
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#25
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Ein angemeldetes Fahrzeug hat stets verkehrssicher
zu sein, dazu gehört die gültige HU.
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