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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Und die Rechnung wird voller und voller...
Was die sich so wünschen, was nun alles auf ner ordentlichen Rechnung zu stehen hat...
Zitat:
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#2
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Du solltest Dankbar sein den ....
Zitat:
Solange ich sie steuerlich nicht geltend mache, muß ich doch keine Rechnung aufheben, oder täusche ich mich?
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#3
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Ich werte das so, als würde ich meine Kunden für blöd verkaufen.
Wer die Rechnung steuerlich geltend macht, ist Geschäftsmann und hat das in der Regel gelernt. Ist sone Art Bevormundung finde ich. Dann müßte da auch draufstehen, dass er sich dreimal täglich die Zähne putzen soll.
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#4
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Ich denke da gerade an die Handwerkerrechnungen vom Haus, die steuerlich absetzen kann - privat.
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#5
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Zitat:
Kann man auch reine Materialrechnungen absetzen??? Bin der Meinung es gehen nur Rechnungen über Dienstleistungen...? Ist gerade Thema bei uns wegen sanierung des Hauses...
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht bitte PN. |
#6
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Beim vermieteten Haus kannst du alles absetzen, beim selbst genutzten nur die Arbeitskosten.
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#7
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Ja,so war auch unser stand der dinge..Mist...
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht bitte PN. |
#8
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Zitat:
Zitat:
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#9
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Selber lesen: Zitat:
Aber mal ehrlich. Ich war auch vor die Spruch dazu angehalten meine Rechnungen (Buchhaltung) 10 Jahre aufzubewahren
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#10
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Zitat:
Bei Bauleistungen schon, unabhängig vom steuerlichen Ansatz! Ist im §14b UStG (Aufbewahrung von Rechnungen) geregelt. Den Hinweis auf die Aufbewahrungsfristen in der Rechnung für Privatkunden finde ich schon in Ordnung. Eine sehr kleiner, aber in Zukunft vielleicht sehr hilfreicher Beitrag zum Service am Kunden.
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Viele liebe Grüße aus dem Unstrut- und Geiseltal Holger
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#11
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Zitat:
Hat sich das Finanzamt über die Grundsteuer zigfach zurückgeholt. Würde ich sooo nie wieder machen. mfG Opi2 |
#12
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Zitat:
Ich bilde mir ein, bei meinem Geschäft als Personengesellschaft hatte ich nur 6 Jahre Aufbewahrungspflicht und die 10 Jahre hätten damals auch schon bei einer AG etc. gegolten. |
#13
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Ich kenne nur 10 Jahre.
Dabei fällt mir ein... ich kann ja schon wieder ein paar Jahre zum Schredder bringen.
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#14
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Zitat:
6 JAhre: empfangene und abgesandete handelsbriefe, angebote, auch akkreditive, bankbürgschaften und aktenvermerke über handelsgeschäfte 10 Jahre: der Rest
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Gr€€ts Stefan
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#15
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Zitat:
Ich sende meine Angebote und auch AG-Rechnungen sowie allen Schriftverkehr per online-Biefpost. Also ich: kein Papier - Kunde: Papier
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#16
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Nun noch mal Klartext für einen blöden Unternehmensberater - mich:
Bin gerade dabei, mir neues Briefpapier erstellen zu lassen. Muss dieser Spruch nun drauf, wenn ich es als Rechnungsvorlage benutze??? Oder muss ich nur die Rechnungen 10 Jahre aufheben? fragt Volker Ist das schon rechtskräftig oder nur ein Regierungsgedankenpfurz?
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#17
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Zitat:
angebote: 6 ag re: 10 schriftverkehr handel 6
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Gr€€ts Stefan
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#18
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Ich würde mich MAXIMAL zu einer Zeile in Mikroschrift am Fußende hinreißen lassen.
Ungefähr in der Art: "Aufbewahrungspflicht für dieses Dokument: gewerblich 10 Jahre, privat 2 Jahre." Da steht ja auch, man soll es rechtlich 'schwammig' halten, ich bin ja keine Rechtsberatung !!
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#19
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Zitat:
DU als unternehmer mußt deine ausgangsrechnungen 10 jAhre aufheben... ...auf die 2 jährige aufbewahrungspflicht für privatleute muss z.B. ein handwerker ab 150.-- nur bei BAULEISTUNGEN hinweisen, sonst nicht ausnahmen gibt es noch bei der 13b besteuerng, aber das führt jetzt zu weit....
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Gr€€ts Stefan
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#20
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Der Hinweis gehört aber nicht auf jede Rechnung...
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Gruß Benny |
#21
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Zitat:
hab ich oben schon geschreiben... betrifft nur bauleistungen... ...wobei der montagelohn einer küche von den finanzämter schon als bauleistung anerkannt wird
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Gr€€ts Stefan
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#22
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Ich hoffe, dass Messe-Bau nicht auch dabei ist....
Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#23
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Mann sollte zwischen Messebauern und Milchbauern schon unterscheiden
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#24
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Nicht verkehrt, aber achte auf die Signatur bei Ausgangsrechnungen an gewerblichen Kunden. Ohne die Signatur werden die Rechnungen nicht unbedingt vom FA anerkannt!
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Viele liebe Grüße aus dem Unstrut- und Geiseltal Holger
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#25
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Zitat:
Nee nee, ich lasse sie über fax.de, einem Online-Dienstleister verschicken. Sie werden dort richtig auf Papier gedruckt und per Briefpost versendet. Das kostet mich weniger als selbst einen Umschlag in die Hand zu nehmen und damit zum Kasten zu laufen... Der Kunde bekommt auf jeden Fall Papier. Vorteil ist, ich kann von überall aus richtige Angebote und Rechnungen verschicken. Und was ich bis 16h dort hin sende, ist deutschlandweit am nächsten Tag beim Kunden.
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