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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 15.12.2009, 01:08
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Akki Akki ist offline
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Was die sich so wünschen, was nun alles auf ner ordentlichen Rechnung zu stehen hat...

Zitat:
"Ist die Leistung für den unternehmerischen Bereich des Rechnungsempfängers erbracht worden, muss die Rechnung zehn Jahre aufbewahrt werden. In anderen Fällen beträgt die Aufbewahrungsfrist zwei Jahre. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ( § 14 Abs. 1 UStG) ausgestellt worden ist (§ 14b Abs. 1 UStG). Die Verletzung der Aufbewahrungsfrist kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden (§ 26 a UStG)."
http://www.pcwelt.de/start/computer/...gen/index.html
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  #2  
Alt 15.12.2009, 01:23
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Du solltest Dankbar sein den ....
Zitat:
Insoweit stellt der Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht lediglich eine zusätzliche Dienstleistung gegenüber Ihren Kunden dar.


Solange ich sie steuerlich nicht geltend mache, muß ich doch keine Rechnung aufheben, oder täusche ich mich?
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  #3  
Alt 15.12.2009, 01:41
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Akki Akki ist offline
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Ich werte das so, als würde ich meine Kunden für blöd verkaufen.

Wer die Rechnung steuerlich geltend macht, ist Geschäftsmann und hat
das in der Regel gelernt. Ist sone Art Bevormundung finde ich.

Dann müßte da auch draufstehen, dass er sich dreimal täglich die
Zähne putzen soll.
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Akki

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  #4  
Alt 15.12.2009, 01:44
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Zitat:
Zitat von payed Beitrag anzeigen
Wer die Rechnung steuerlich geltend macht, ist Geschäftsmann und hat das in der Regel gelernt.
Ich denke da gerade an die Handwerkerrechnungen vom Haus, die steuerlich absetzen kann - privat.
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  #5  
Alt 15.12.2009, 02:05
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Ich denke da gerade an die Handwerkerrechnungen vom Haus, die steuerlich absetzen kann - privat.

Kann man auch reine Materialrechnungen absetzen???
Bin der Meinung es gehen nur Rechnungen über Dienstleistungen...?
Ist gerade Thema bei uns wegen sanierung des Hauses...
__________________
Gruß,Schwarznase ...

Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht bitte PN.
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  #6  
Alt 15.12.2009, 02:57
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Zitat:
Zitat von schwarznase81 Beitrag anzeigen
Kann man auch reine Materialrechnungen absetzen???
Bin der Meinung es gehen nur Rechnungen über Dienstleistungen...?
Ist gerade Thema bei uns wegen sanierung des Hauses...
Beim vermieteten Haus kannst du alles absetzen, beim selbst genutzten nur die Arbeitskosten.
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  #7  
Alt 15.12.2009, 02:58
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Beim vermieteten Haus kannst du alles absetzen, beim selbst genutzten nur die Arbeitskosten.
Ja,so war auch unser stand der dinge..Mist...
__________________
Gruß,Schwarznase ...

Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht bitte PN.
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  #8  
Alt 15.12.2009, 06:50
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schnorps40 schnorps40 ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Du solltest Dankbar sein den ....


Solange ich sie steuerlich nicht geltend mache, muß ich doch keine Rechnung aufheben, oder täusche ich mich?
Lesen !

Zitat:
"Ist die Leistung für den unternehmerischen Bereich des Rechnungsempfängers erbracht worden, muss die Rechnung zehn Jahre aufbewahrt werden.
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  #9  
Alt 15.12.2009, 08:29
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Zitat:
Zitat von schnorps40 Beitrag anzeigen
Lesen !

Selber lesen:

Zitat:
In anderen Fällen beträgt die Aufbewahrungsfrist zwei Jahre.

Aber mal ehrlich.

Ich war auch vor die Spruch dazu angehalten meine Rechnungen (Buchhaltung) 10 Jahre aufzubewahren
__________________
Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


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Propeller - Abgasanlagen - Generatoren
Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens.
Siehe auch www.kegel.de
Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen.

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  #10  
Alt 15.12.2009, 08:48
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Solange ich sie steuerlich nicht geltend mache, muß ich doch keine Rechnung aufheben, oder täusche ich mich?

Bei Bauleistungen schon, unabhängig vom steuerlichen Ansatz! Ist im §14b UStG (Aufbewahrung von Rechnungen) geregelt. Den Hinweis auf die Aufbewahrungsfristen in der Rechnung für Privatkunden finde ich schon in Ordnung. Eine sehr kleiner, aber in Zukunft vielleicht sehr hilfreicher Beitrag zum Service am Kunden.
__________________
Viele liebe Grüße aus dem Unstrut- und Geiseltal

Holger
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  #11  
Alt 15.12.2009, 08:50
Opi2 Opi2 ist offline
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Zitat:
Zitat von schwarznase81 Beitrag anzeigen
Kann man auch reine Materialrechnungen absetzen???
Bin der Meinung es gehen nur Rechnungen über Dienstleistungen...?
Ist gerade Thema bei uns wegen sanierung des Hauses...
Hab ich auch immer brav gemacht!
Hat sich das Finanzamt über die Grundsteuer zigfach zurückgeholt. Würde ich sooo nie wieder machen.
mfG

Opi2
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  #12  
Alt 15.12.2009, 11:35
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Aber mal ehrlich.

Ich war auch vor die Spruch dazu angehalten meine Rechnungen (Buchhaltung) 10 Jahre aufzubewahren
Kann es sein, daß das von der Art des Unternehmens abhängt?
Ich bilde mir ein, bei meinem Geschäft als Personengesellschaft hatte ich nur 6 Jahre Aufbewahrungspflicht und die 10 Jahre hätten damals auch schon bei einer AG etc. gegolten.
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  #13  
Alt 15.12.2009, 11:40
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Ich kenne nur 10 Jahre.

Dabei fällt mir ein... ich kann ja schon wieder ein paar Jahre zum Schredder bringen.
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Akki

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  #14  
Alt 15.12.2009, 11:46
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Kann es sein, daß das von der Art des Unternehmens abhängt?
Ich bilde mir ein, bei meinem Geschäft als Personengesellschaft hatte ich nur 6 Jahre Aufbewahrungspflicht und die 10 Jahre hätten damals auch schon bei einer AG etc. gegolten.
steht alles im HGB § 238 i.V.§ 257 und irgendein & der Abgabenordnung

6 JAhre:
empfangene und abgesandete handelsbriefe, angebote, auch akkreditive, bankbürgschaften und aktenvermerke über handelsgeschäfte

10 Jahre:
der Rest
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Gr€€ts Stefan
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  #15  
Alt 15.12.2009, 11:49
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Zitat:
Zitat von sst Beitrag anzeigen
6 JAhre:
empfangene und abgesandete handelsbriefe, angebote, auch akkreditive, bankbürgschaften und aktenvermerke über handelsgeschäfte..
Steht da auch was von Papierlos

Ich sende meine Angebote und auch AG-Rechnungen sowie allen
Schriftverkehr per online-Biefpost. Also ich: kein Papier - Kunde: Papier
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Akki

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  #16  
Alt 15.12.2009, 11:54
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Nun noch mal Klartext für einen blöden Unternehmensberater - mich:

Bin gerade dabei, mir neues Briefpapier erstellen zu lassen.
Muss dieser Spruch nun drauf, wenn ich es als Rechnungsvorlage benutze???

Oder muss ich nur die Rechnungen 10 Jahre aufheben?

fragt

Volker

Ist das schon rechtskräftig oder nur ein Regierungsgedankenpfurz?
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  #17  
Alt 15.12.2009, 11:58
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Zitat:
Zitat von payed Beitrag anzeigen
Steht da auch was von Papierlos

Ich sende meine Angebote und auch AG-Rechnungen sowie allen
Schriftverkehr per online-Biefpost. Also ich: kein Papier - Kunde: Papier
jau, gilt auch für papierlos sprich datenträger

angebote: 6
ag re: 10
schriftverkehr handel 6
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Gr€€ts Stefan
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  #18  
Alt 15.12.2009, 11:59
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Ich würde mich MAXIMAL zu einer Zeile in Mikroschrift am Fußende hinreißen lassen.

Ungefähr in der Art:

"Aufbewahrungspflicht für dieses Dokument: gewerblich 10 Jahre, privat 2 Jahre."


Da steht ja auch, man soll es rechtlich 'schwammig' halten, ich bin ja keine Rechtsberatung !!
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  #19  
Alt 15.12.2009, 12:12
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Zitat:
Zitat von Volker Beitrag anzeigen
Nun noch mal Klartext für einen blöden Unternehmensberater - mich:

Bin gerade dabei, mir neues Briefpapier erstellen zu lassen.
Muss dieser Spruch nun drauf, wenn ich es als Rechnungsvorlage benutze???

Oder muss ich nur die Rechnungen 10 Jahre aufheben?

fragt

Volker

Ist das schon rechtskräftig oder nur ein Regierungsgedankenpfurz?
Volker,

DU als unternehmer mußt deine ausgangsrechnungen 10 jAhre aufheben...

...auf die 2 jährige aufbewahrungspflicht für privatleute muss z.B. ein handwerker ab 150.-- nur bei BAULEISTUNGEN hinweisen, sonst nicht
ausnahmen gibt es noch bei der 13b besteuerng, aber das führt jetzt zu weit....
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Gr€€ts Stefan
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  #20  
Alt 15.12.2009, 12:20
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Der Hinweis gehört aber nicht auf jede Rechnung...

Zitat:
Aufbewahrungspflicht:
§ 14 Absatz 4 Nr. 9 UStG in Verbindung mit § 33 UStDV:
Einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers (nur bei Bauleistungen).
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechnung
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Gruß
Benny
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  #21  
Alt 15.12.2009, 12:30
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Zitat:
Zitat von derbenny99 Beitrag anzeigen
Der Hinweis gehört aber nicht auf jede Rechnung...

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechnung

hab ich oben schon geschreiben...
betrifft nur bauleistungen...

...wobei der montagelohn einer küche von den finanzämter schon als bauleistung anerkannt wird
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Gr€€ts Stefan
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  #22  
Alt 15.12.2009, 12:56
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Ich hoffe, dass Messe-Bau nicht auch dabei ist....

Volker
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  #23  
Alt 15.12.2009, 13:04
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Zitat:
Zitat von Volker Beitrag anzeigen
Ich hoffe, dass Messe-Bau nicht auch dabei ist....

Volker

Mann sollte zwischen Messebauern und Milchbauern schon unterscheiden
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  #24  
Alt 15.12.2009, 13:05
HoGoe HoGoe ist offline
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Zitat:
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Schriftverkehr per online-Biefpost. Also ich: kein Papier - Kunde: Papier
Nicht verkehrt, aber achte auf die Signatur bei Ausgangsrechnungen an gewerblichen Kunden. Ohne die Signatur werden die Rechnungen nicht unbedingt vom FA anerkannt!
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Holger
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  #25  
Alt 15.12.2009, 13:09
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Zitat von HoGoe Beitrag anzeigen
Nicht verkehrt, aber achte auf die Signatur bei Ausgangsrechnungen an gewerblichen Kunden. Ohne die Signatur werden die Rechnungen nicht unbedingt vom FA anerkannt!

Nee nee, ich lasse sie über fax.de, einem Online-Dienstleister verschicken.
Sie werden dort richtig auf Papier gedruckt und per Briefpost versendet.
Das kostet mich weniger als selbst einen Umschlag in die Hand zu nehmen
und damit zum Kasten zu laufen...

Der Kunde bekommt auf jeden Fall Papier. Vorteil ist, ich kann von überall
aus richtige Angebote und Rechnungen verschicken. Und was ich bis 16h
dort hin sende, ist deutschlandweit am nächsten Tag beim Kunden.
__________________
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