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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 26.12.2009, 13:14
Benutzerbild von Smutjem
Smutjem Smutjem ist offline
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Standard Betr.Schiffanmelden

Hallo wo muß ich unser Schiff 14,60m x4,00m/ 20 To Neubau anmeld?
Binnenschifffahrtsregister in Meppen oder WSA WasserSchiffahrtsAmt
mfg Smutjem
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  #2  
Alt 26.12.2009, 13:56
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sheti sheti ist offline
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Moin,
Ist das nicht egal?
__________________
gruß Jan
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  #3  
Alt 26.12.2009, 14:08
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45meilen 45meilen ist offline
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Gehe zum WSA, dort bekommst Du dann auch die Nummer und den Bootspass
__________________
Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #4  
Alt 26.12.2009, 15:25
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simon-2 simon-2 ist offline
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gabs nicht irgendwas, dass man Schiffe ab 10to Verdrängung im Binnenschifffahrtsregister eintragen muss? Bei meinem Boot (Verdrängung ca 200kg ) steht jedenfalls drin "Verdrängung < 10t", also irgendwas muss es damit auf sich haben...
Aber kann sein, dass das WSA das gleich alles auf einmal machen kann..?
__________________
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  #5  
Alt 26.12.2009, 15:33
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Zitat:
Zitat von simon-2 Beitrag anzeigen
Bei meinem Boot (Verdrängung ca 200kg ) steht jedenfalls drin "Verdrängung < 10t"
Hab' nachgerechnet: stimmt
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  #6  
Alt 26.12.2009, 16:08
pickup pickup ist offline
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" Die Wasserverdrängung bei Fahrzeugen von mehr als 10m³ ist durch eine
amtliche Bescheinigung nachzuweisen. Wir weisen darauf hin, dass bei einer Wasserverdrängung von mehr als
10m³ bei größter Eintauchung der Eigentümer verpflichtet ist, das Schiff zur Eintragung

beim Binnenschiffsregister anzumelden. "

Das steht beim Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens
beim WSA in der Ausfüllhilfe drin.

http://www.wsv.de/service/formblaett...ennzeichen.pdf

Geändert von pickup (26.12.2009 um 16:13 Uhr) Grund: Link eingefügt
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  #7  
Alt 27.01.2010, 18:29
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Smutjem Smutjem ist offline
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Hallo
pickup
Beim WSA kann man das Schiff nicht anmelden,da die Wasserverdrängung über 10m³beträgt.Beim Binnenschiffsregister sagte man uns man müsse zum Anmelden einen Deutschenheimathafen angeben.Unser Heimathafen ist aber inRoermond und deshalb können wir das Schiff nicht in Deutschland anmelden.Na dann NICHT!!!!!!!!!!!!!!

mfg Smutjem

Geändert von Smutjem (27.01.2010 um 18:34 Uhr)
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  #8  
Alt 28.01.2010, 01:11
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Luger08 Luger08 ist offline
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Zitat:
Zitat von Smutjem Beitrag anzeigen
........Beim Binnenschiffsregister sagte man uns man müsse zum Anmelden einen Deutschenheimathafen angeben.Unser Heimathafen ist aber inRoermond und deshalb können wir das Schiff nicht in Deutschland anmelden.Na dann NICHT!!!!!!!!!!!!!!
Heimathafen ist/kann der Ort sein, wo der Besitzer seinen Wohnort hat (braucht nicht mal ein Ort sein, der einen Hafen hat). In Roermond braucht deshalb nicht der Heimathafen sein, es ist der (vorübergehende) Aufenthaltsort des Schiffes.
__________________
cul8er
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  #9  
Alt 28.01.2010, 02:09
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Smutjem Smutjem ist offline
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Hallo luger08
Die Leute vom Binnenschiffsregister sagten uns man muß einen Heimathafen in Deutschland haben.Selbst wenn man in Deutschland den Hafen wechseln würde müsse man diesen um melden.
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  #10  
Alt 28.01.2010, 06:49
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Versuche es zu begreifen: Der Heimathafen ist nicht zwingend der Hafen in dem das Schiff vowiegend liegt. Gib als Heimathafen deinen Wohnort an, und gut ist es. Ob das Schiff jemals seinen Heimathafen sieht ist schlicht egal.


Übrigens: Die Eintragung in das Binnenschiffsregister ist ein ziemliches Theater. Erkläre dein Boot einfach zum Seeschiff und hole dir ein Flaggenzertifikat oder trage es in ein Seeschiffsregister ein. Das geht bei dieser Größe ohne amtliche Vermessung.
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  #11  
Alt 28.01.2010, 07:14
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Kalle Kalle ist offline
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Schon tausend Mal geschrieben: Nehmt das Flaggenzertifikat dann gibt es keine Probleme und als kleine Zugabe wird das dann sogar auf frz. Seewasserstraßen akzeptiert!
__________________
Gruß an alle
Kalle
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