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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 10.01.2010, 12:20
haiko haiko ist offline
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Standard Österreich Strafzettel Verjährungsfrist ?

Hallo Forum,

brauch mal wieder "jemanden der sich mit sowas auskennt"

Habe gestern ein Einschreiben von der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz
bekommen (Steiermark) Bin angeblich am 03.08.09 statt 80km/h satte
117km/h gefahren (habe mich halt so auf Kroatien gefreut) und die
Ösis wollen jetzt 160€ von mir haben.
In Deutschland wäre das ja verjährt (3mon.) aber wie ist das in der
Alpenrepublik ?
Gruß vom
Haiko
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  #2  
Alt 10.01.2010, 12:22
ChrH ChrH ist offline
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Sind leider 6 Monate

Gäbe aber Möglichkeiten, sich davor zu drücken

Nebenbei: Finde das noch verhältnissmässig günstig.
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  #3  
Alt 10.01.2010, 12:24
Benutzerbild von Carlson
Carlson Carlson ist offline
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Sind es in Deutschland nicht auch mittlerweile 6 Monate?
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  #4  
Alt 10.01.2010, 12:25
caracas caracas ist offline
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Hallo
Hast ein D Kennzeichen?
Wurdest Du von vorne oder von hinten geplitzt ?
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Die Hunde bellen aber die Karawane zieht weiter.
Gruß Herbert
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  #5  
Alt 10.01.2010, 12:26
jaguar10 jaguar10 ist offline
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Zitat:
Zitat von Carlson Beitrag anzeigen
Sind es in Deutschland nicht auch mittlerweile 6 Monate?
das ist vollkommen richtig!!!!!!!!
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  #6  
Alt 10.01.2010, 12:27
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von haiko Beitrag anzeigen
Hallo Forum,

brauch mal wieder "jemanden der sich mit sowas auskennt"

Habe gestern ein Einschreiben von der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz
bekommen (Steiermark) Bin angeblich am 03.08.09 statt 80km/h satte
117km/h gefahren (habe mich halt so auf Kroatien gefreut) und die
Ösis wollen jetzt 160€ von mir haben.
In Deutschland wäre das ja verjährt (3mon.) aber wie ist das in der
Alpenrepublik ?
Gruß vom
Haiko

Du weißt doch sicher nicht mehr, wer zu diesem Zeitpunkt von Deiner Familie das Auto gefahren hat - gelle ??!!

In Ösistan werden die Beweisfotos in der Regel noch immer von hinten gemacht. Laß Dir doch bitte nachweisen, wer auf dem Foto erkennbar ist, damit der tatsächliche Fahrer zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Ähm - nach deutschen Recht kannst Du die Auskunft verweigern, wenn es sich bei dem Fahrer um ein Familienmitglied handelt (Zeugnisverweigerungsrecht).
In Ösistan gibt es so etwas nicht, jedoch kann österr. Recht nicht deutsches Recht aus den Angeln heben .....
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Gruß Fred
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  #7  
Alt 10.01.2010, 12:30
haiko haiko ist offline
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....also letztes Jahr waren es in D noch definitiv 3 mon.
Das war aber nicht meine Frage
Wie ich geblitzt worden bin, weiß ich leider nicht, vermute aber mal von
vorne............
Wenn ich mich drücken könnte, immer her mit den Tips, gerne auch als PN
Gruß vom
Haiko
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  #8  
Alt 10.01.2010, 12:39
caracas caracas ist offline
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Hallo Haiko

Als 1. Legst Du gegen den Strafbescheid Einspruch ein.

Das geht so:
Ich erhebe innerhalb offener Frist gegen den Strafbescheid Zahl .......... von der Behörde Name.... Einspruch.

Begründung: keine.

Dann abwarten was kommt.

Wenn Du Glück hast kommt nichts mehr: Den Deutsche PKW´S müßen von vorne geplitzt werden, damit man auch den Fahrer sieht. Die Össis rüsten Ihre Geräte jetzt um. Für A Kennzeichen gilt das nicht

Alles per Einschreiben.Sehr wichtig
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Die Hunde bellen aber die Karawane zieht weiter.
Gruß Herbert
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  #9  
Alt 10.01.2010, 12:41
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immermutig immermutig ist offline
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Zitat:
Zitat von haiko Beitrag anzeigen
....also letztes Jahr waren es in D noch definitiv 3 mon.
Das war aber nicht meine Frage
Wie ich geblitzt worden bin, weiß ich leider nicht, vermute aber mal von
vorne............
Wenn ich mich drücken könnte, immer her mit den Tips, gerne auch als PN
Gruß vom
Haiko
Also wirklich Haiko, zahl die paar Kröten ein.
Bei nicht Zahlung gibts bei uns Durchfahrtsverbot.
__________________
LG. Hans
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  #10  
Alt 10.01.2010, 12:46
caracas caracas ist offline
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Zitat:
Zitat von immermutig Beitrag anzeigen
Also wirklich Haiko, zahl die paar Kröten ein.
Bei nicht Zahlung gibts bei uns Durchfahrtsverbot.

A soan Blödsinn habe ich noch nicht gehört. Durchfahrtsverbot zzzz.
Er is doch ka Schwerverbrecher. Nur wenn er nichts unternimmt also sprich Einspruch oder bei Nichtzahlung wird in D um Rechtshilfe angesucht und die D - Behörden treiben dann das Geld für die Össis mit Mehrkosten bei Ihm ein.
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Die Hunde bellen aber die Karawane zieht weiter.
Gruß Herbert
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  #11  
Alt 10.01.2010, 12:51
Benutzerbild von Snackman
Snackman Snackman ist offline
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Zitat:
Zitat von caracas Beitrag anzeigen
A soan Blödsinn habe ich noch nicht gehört. Durchfahrtsverbot zzzz.
Er is doch ka Schwerverbrecher. Nur wenn er nichts unternimmt also sprich Einspruch oder bei Nichtzahlung wird in D um Rechtshilfe angesucht und die D - Behörden treiben dann das Geld für die Össis mit Mehrkosten bei Ihm ein.
So ein Blödsinn ist das gar nicht. Das Wort ist halt schlecht gewählt. Mich haben die Ösis mal nen halbes Jahr später rausgezogen und ordentlich abkassiert.
Das ist dann wahrscheinlich das einzigste was passiert.
Grüße
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Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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  #12  
Alt 10.01.2010, 12:53
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@ Herbert

war ja nur Spass
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LG. Hans
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  #13  
Alt 10.01.2010, 12:58
caracas caracas ist offline
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Zitat:
Zitat von immermutig Beitrag anzeigen
@ Herbert

war ja nur Spass
Hab i ma glei gedocht
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Gruß Herbert
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  #14  
Alt 10.01.2010, 13:02
Benutzerbild von Fred
Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von Snackman Beitrag anzeigen
So ein Blödsinn ist das gar nicht. Das Wort ist halt schlecht gewählt. Mich haben die Ösis mal nen halbes Jahr später rausgezogen und ordentlich abkassiert.
Kommt ganz drauf an, warum und wie die Rechtslage war !


Zitat:
Zitat von haiko
Wenn ich mich drücken könnte, immer her mit den Tips
Einfach mein vorheriges Posting lesen - da steht alles drin.
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Gruß Fred
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  #15  
Alt 10.01.2010, 13:02
bootsmann bootsmann ist offline
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Wenn du durch Ösiland gebrettert bist und der Bescheid ist rechtens, dann zahle !
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben
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  #16  
Alt 10.01.2010, 13:03
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immermutig immermutig ist offline
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Hier gibts was zum Thema

http://kaernten.orf.at/stories/413311/
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LG. Hans
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  #17  
Alt 10.01.2010, 13:15
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ghaffy ghaffy ist offline
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Der Inhalt des Grundgesetzes von Deutschistan hat sich mittlerweile bis hier zu uns durchgesprochen, daher werden aus Verwaltungseinsparungsgründen spätestens seit 2003 keine solchen Forderungen mehr versandt, wenn sie nicht bei der Einbringung deutschem Recht standhalten.

Es kann daher sinnvoll sein davon auszugehen, dass die Beweissituation hinreichend ist.

"Durchfahrtverbote" oder der - theoretisch mögliche aber praktisch kaum denkbare - Fall, dass im Zuge einer Verkehrskontrolle eine solche Sache Schwierigkeiten bereiten könnte, sind eher auszuschließen.

Was meinem Kenntnisstand zufolge passieren wird: Unsere Behörden beauftragen ein Deutsches Inkassobüro mit der Einbringung der Forderung. Mit dem kann man sich dann herumschlagen, nicht ohne gute Aussicht auf Erfolg, den man sich allerdings auch erarbeiten muss. Nur stillhalten und ignorieren wird, glaube ich, nicht reichen.
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Gruss Andreas

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Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
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  #18  
Alt 10.01.2010, 13:28
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immermutig immermutig ist offline
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Zitat:
Zitat von bootsmann Beitrag anzeigen
Wenn du durch Ösiland gebrettert bist und der Bescheid ist rechtens, dann zahle !
da brauchst nicht arg brettern
zahl auch jedes Jahr zur Hauptsaison
da sind unsere ganz pingelig.

Aber rund um den Polizeiball in Wien hab ich noch nie eine Alkoholkontrolle gesehen
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  #19  
Alt 10.01.2010, 13:32
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Nur mal zur Info

Zitat:
Europaweite Vollstreckung von Geldsanktionen
Bußgelder über 70 Euro aus dem EU-Ausland werden voraussichtlich
ab dem 1. Oktober 2010 auch in Deutschland vollstreckt werden.
Davon können je nach Land bis zu zwei Jahre alte Strafzettel betroffen sein.
Quelle:
ADAC, Wichtige Neuerungen für Kraftfahrer im Jahr 2010


Gruß
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #20  
Alt 10.01.2010, 13:33
haiko haiko ist offline
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.....erst mal recht herzlichen Dank

Werde jetzt Einspruch einlegen und dann sehen wir weiter. Wenn es
wirklich ein Foto von mir gibt, dann mach' ich auch nicht lange rum, dann
wird bezahlt. Erwischt ist erwischt....

Gruß vom
Haiko
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  #21  
Alt 10.01.2010, 14:07
caracas caracas ist offline
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Zitat:
Zitat von haiko Beitrag anzeigen
.....erst mal recht herzlichen Dank

Werde jetzt Einspruch einlegen und dann sehen wir weiter. Wenn es
wirklich ein Foto von mir gibt, dann mach' ich auch nicht lange rum, dann
wird bezahlt. Erwischt ist erwischt....

Gruß vom
Haiko
Hallo Haiko

Das ist sehr sehr anständig von Dir. Aber berichte da alles weiter. Ich bin von Haus aus neugierig.
Ich glaube, wenn Du da heil rauskommst und nichts bezahlen mußt, dann wäre eine kleine Spende für das Boote -Forum angebracht.
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Die Hunde bellen aber die Karawane zieht weiter.
Gruß Herbert
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  #22  
Alt 10.01.2010, 14:13
Benutzerbild von glumpo
glumpo glumpo ist offline
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Zitat:
Zitat von haiko Beitrag anzeigen
Hallo Forum,

brauch mal wieder "jemanden der sich mit sowas auskennt"

Habe gestern ein Einschreiben von der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz
bekommen (Steiermark) Bin angeblich am 03.08.09 statt 80km/h satte
117km/h gefahren (habe mich halt so auf Kroatien gefreut) und die
Ösis wollen jetzt 160€ von mir haben.
In Deutschland wäre das ja verjährt (3mon.) aber wie ist das in der
Alpenrepublik ?
Gruß vom
Haiko

Hmmmm, sind beide zur selben Zeit erwischt worden
Bei mir war es im Grazer Tunnel mit 112, habe aber nur 24€ bezahlen müssen, trotz Bootshänger
Strafzettel kam nach 5 Wochen

Kan n es sein dass Du noch eine Art Versäumung oben stehen hast
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  #23  
Alt 10.01.2010, 14:17
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
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Für den Plabutsch-Tunnel in Graz ist die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz nicht zuständig.
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Gruss Andreas

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Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
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  #24  
Alt 10.01.2010, 17:09
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Zitat:
Zitat von haiko Beitrag anzeigen
Hallo Forum,

brauch mal wieder "jemanden der sich mit sowas auskennt"

Habe gestern ein Einschreiben von der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz
bekommen (Steiermark) Bin angeblich am 03.08.09 statt 80km/h satte
117km/h gefahren (habe mich halt so auf Kroatien gefreut) und die
Ösis wollen jetzt 160€ von mir haben.
In Deutschland wäre das ja verjährt (3mon.) aber wie ist das in der
Alpenrepublik ?
Gruß vom
Haiko
Hatte das gleiche Spiel vor 3 Jahren.
Wenn du in den nächsten 10-20 Jahren nicht mehr mit diesem Fahrzeug und Kennzeichen nach Österreich möchtest, kannst du dir die Zahlung überlegen.
Deutschland bietet keine Amtshilfe um das Geld einzutreiben, wenn der Fahrer auf dem Radarfoto nicht zu erkennen ist.
Ansonsten musst du bei jeder Einreise in A damit rechnen, dass du die
160 Euro zzgl. aller Zinsen und Bearbeitungsgebühren bezahlen musst
und bis zur Zahlung in Haft gehst.


Da wir nach Kroatien wollten, habe ich zähneknirrschend bezahlt.
...und das war etwas mehr als bei dir.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #25  
Alt 10.01.2010, 18:06
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
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Nur mal zur Info


Europaweite Vollstreckung von Geldsanktionen
Bußgelder über 70 Euro aus dem EU-Ausland werden voraussichtlich
ab dem 1. Oktober 2010 auch in Deutschland vollstreckt werden.
Davon können je nach Land bis zu zwei Jahre alte Strafzettel betroffen sein.

Gruß
UWE
Nicht rechtskräftige Vollstreckungen, die gegen deutsche Gesetze im Grundsatz verstoßen sind davon nicht betroffen !
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Gruß Fred
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