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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
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Österreich Strafzettel Verjährungsfrist ?
Hallo Forum,
brauch mal wieder "jemanden der sich mit sowas auskennt" Habe gestern ein Einschreiben von der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz bekommen (Steiermark) Bin angeblich am 03.08.09 statt 80km/h satte 117km/h gefahren (habe mich halt so auf Kroatien gefreut) und die Ösis wollen jetzt 160€ von mir haben. In Deutschland wäre das ja verjährt (3mon.) aber wie ist das in der Alpenrepublik ? Gruß vom Haiko
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Lieber V8 als 16v |
#2
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Sind leider 6 Monate
Gäbe aber Möglichkeiten, sich davor zu drücken Nebenbei: Finde das noch verhältnissmässig günstig.
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#3
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Sind es in Deutschland nicht auch mittlerweile 6 Monate?
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#4
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Hallo
Hast ein D Kennzeichen? Wurdest Du von vorne oder von hinten geplitzt ?
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Die Hunde bellen aber die Karawane zieht weiter. Gruß Herbert |
#5
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das ist vollkommen richtig!!!!!!!!
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#6
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Zitat:
Du weißt doch sicher nicht mehr, wer zu diesem Zeitpunkt von Deiner Familie das Auto gefahren hat - gelle ??!! In Ösistan werden die Beweisfotos in der Regel noch immer von hinten gemacht. Laß Dir doch bitte nachweisen, wer auf dem Foto erkennbar ist, damit der tatsächliche Fahrer zur Rechenschaft gezogen werden kann. Ähm - nach deutschen Recht kannst Du die Auskunft verweigern, wenn es sich bei dem Fahrer um ein Familienmitglied handelt (Zeugnisverweigerungsrecht). In Ösistan gibt es so etwas nicht, jedoch kann österr. Recht nicht deutsches Recht aus den Angeln heben .....
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#7
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....also letztes Jahr waren es in D noch definitiv 3 mon.
Das war aber nicht meine Frage Wie ich geblitzt worden bin, weiß ich leider nicht, vermute aber mal von vorne............ Wenn ich mich drücken könnte, immer her mit den Tips, gerne auch als PN Gruß vom Haiko
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Lieber V8 als 16v |
#8
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Hallo Haiko
Als 1. Legst Du gegen den Strafbescheid Einspruch ein. Das geht so: Ich erhebe innerhalb offener Frist gegen den Strafbescheid Zahl .......... von der Behörde Name.... Einspruch. Begründung: keine. Dann abwarten was kommt. Wenn Du Glück hast kommt nichts mehr: Den Deutsche PKW´S müßen von vorne geplitzt werden, damit man auch den Fahrer sieht. Die Össis rüsten Ihre Geräte jetzt um. Für A Kennzeichen gilt das nicht Alles per Einschreiben.Sehr wichtig
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Die Hunde bellen aber die Karawane zieht weiter. Gruß Herbert
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#9
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Zitat:
Bei nicht Zahlung gibts bei uns Durchfahrtsverbot.
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LG. Hans
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#10
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Zitat:
A soan Blödsinn habe ich noch nicht gehört. Durchfahrtsverbot zzzz. Er is doch ka Schwerverbrecher. Nur wenn er nichts unternimmt also sprich Einspruch oder bei Nichtzahlung wird in D um Rechtshilfe angesucht und die D - Behörden treiben dann das Geld für die Össis mit Mehrkosten bei Ihm ein.
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Die Hunde bellen aber die Karawane zieht weiter. Gruß Herbert
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#11
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Zitat:
Das ist dann wahrscheinlich das einzigste was passiert. Grüße
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Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... |
#12
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@ Herbert
war ja nur Spass
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LG. Hans |
#13
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Die Hunde bellen aber die Karawane zieht weiter. Gruß Herbert |
#14
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#15
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Wenn du durch Ösiland gebrettert bist und der Bescheid ist rechtens, dann zahle !
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben |
#16
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LG. Hans
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#17
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Der Inhalt des Grundgesetzes von Deutschistan hat sich mittlerweile bis hier zu uns durchgesprochen, daher werden aus Verwaltungseinsparungsgründen spätestens seit 2003 keine solchen Forderungen mehr versandt, wenn sie nicht bei der Einbringung deutschem Recht standhalten.
Es kann daher sinnvoll sein davon auszugehen, dass die Beweissituation hinreichend ist. "Durchfahrtverbote" oder der - theoretisch mögliche aber praktisch kaum denkbare - Fall, dass im Zuge einer Verkehrskontrolle eine solche Sache Schwierigkeiten bereiten könnte, sind eher auszuschließen. Was meinem Kenntnisstand zufolge passieren wird: Unsere Behörden beauftragen ein Deutsches Inkassobüro mit der Einbringung der Forderung. Mit dem kann man sich dann herumschlagen, nicht ohne gute Aussicht auf Erfolg, den man sich allerdings auch erarbeiten muss. Nur stillhalten und ignorieren wird, glaube ich, nicht reichen.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#18
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Zitat:
zahl auch jedes Jahr zur Hauptsaison da sind unsere ganz pingelig. Aber rund um den Polizeiball in Wien hab ich noch nie eine Alkoholkontrolle gesehen
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LG. Hans |
#19
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Nur mal zur Info
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ADAC, Wichtige Neuerungen für Kraftfahrer im Jahr 2010 Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#20
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.....erst mal recht herzlichen Dank
Werde jetzt Einspruch einlegen und dann sehen wir weiter. Wenn es wirklich ein Foto von mir gibt, dann mach' ich auch nicht lange rum, dann wird bezahlt. Erwischt ist erwischt.... Gruß vom Haiko
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Lieber V8 als 16v |
#21
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Das ist sehr sehr anständig von Dir. Aber berichte da alles weiter. Ich bin von Haus aus neugierig. Ich glaube, wenn Du da heil rauskommst und nichts bezahlen mußt, dann wäre eine kleine Spende für das Boote -Forum angebracht.
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Die Hunde bellen aber die Karawane zieht weiter. Gruß Herbert |
#22
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Zitat:
Hmmmm, sind beide zur selben Zeit erwischt worden Bei mir war es im Grazer Tunnel mit 112, habe aber nur 24€ bezahlen müssen, trotz Bootshänger Strafzettel kam nach 5 Wochen Kan n es sein dass Du noch eine Art Versäumung oben stehen hast |
#23
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Für den Plabutsch-Tunnel in Graz ist die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz nicht zuständig.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#24
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Zitat:
Wenn du in den nächsten 10-20 Jahren nicht mehr mit diesem Fahrzeug und Kennzeichen nach Österreich möchtest, kannst du dir die Zahlung überlegen. Deutschland bietet keine Amtshilfe um das Geld einzutreiben, wenn der Fahrer auf dem Radarfoto nicht zu erkennen ist. Ansonsten musst du bei jeder Einreise in A damit rechnen, dass du die 160 Euro zzgl. aller Zinsen und Bearbeitungsgebühren bezahlen musst und bis zur Zahlung in Haft gehst. Da wir nach Kroatien wollten, habe ich zähneknirrschend bezahlt. ...und das war etwas mehr als bei dir.
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Gruß vom Oberrhein.
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#25
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Zitat:
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
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