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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Leidiges Thema crewliste Kroatien... ...Spezialfall ;-)
Wie mach ich das in diesem Fall mit der Crewliste:
Bin im August 3 Wochen in Kroatien und schlafe auf meinen Schiffchen, auch wenn es nur 6 Meter mißt. Ich muß also zunächst mal eine Crewlise abgeben. Mittendrin bekomme ich dann für eine Woche Besuch von einer Freundin, die dann natürlich auch solange fest zur Crew gehört . Kann ich Sie von Anfang an gleich für die ganzen 3 Wochen mit auf die Crewliste setzen, auch wenn Sie die meiste Zeit ja nicht mit an Board ist? Ist für den Eintrag in die Crewliste Ihr Perso notwendig oder reicht eine Kopie? Was ist eigentlich grundsätzlich mit Personen (in Bezug auf die Crewliste), die man "mal" mitnimmt, also nur tagsüber für eine Spritztour bzw. bis maximal eine Übernachtung bei ausgedehnteren Touren? Danke und Gruß Achim |
#2
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Hallo Achim,
Du kannst sie deswegen wahrscheinlich nicht mit auf die Liste nehmen, weil Du dafür ihren Ausweis brauchst, und den wird sie Dir nicht mitgeben. Es sei denn, Du nimmst den Reisepass und sie den Personalausweise oder umgekehrt... Ich würde es so machen, dass ich, wenn sie da ist, mit Deiner Crewliste zur Capetaneria gehen würde und da dann einfach Deine Freundin offiziell nachtragen würde. Auf jeden Fall würde ich nicht ohne die Liste fahren - bei den Croaten weiss man nie, in welcher Abkassiermentalität sie gerade sind: mir wollte einer mal den Führerschein nehmen wegen zu schnell mit dem Dinghi im Hafenbecken mit 4PS Aussenboarder auf ner Strecke von 50m quer rüber... Im Prinzip ist den Kroaten die Crewliste eigentlich Sch...egal, denen geht es um etwas ganz anderes: Als jemand, der nicht in einem Hotel, einer Pension oder einem Campingplatz wohnt, sind Boots-Übernachter nirgendwo gemeldet und zahlen demzufolge auch keine Kurtaxe! Und die Kroaten wollen a) wissen, wer sich gerade in ihrem Land rumtreibt - sprich, Du solltest irgendwo einmal angemeldet sein. Im Normalfall macht das Dein Vermieter - bei uns Bootsfahrern ist es eben die Crewliste. Und anmelden musst Du Dich in Deutschland auch. b) wie gesagt, geht's um's Kassieren der Kurtaxe Theoretisch reicht den Leutchen auch eine Meldebestätigung, falls Du und/oder Deine Freundin noch in einem Hotel oder so gemeldet sind - aber aus meinen Erfahrungen weiss ich, dass die Wasserbullen fürchterlich sauer auf die Strassenbullen sind, die viel mehr Möglichkeiten haben (schwarz) zu kassieren und dann probieren sie es eben mit allen Tricks... Also - trage brav Deine Freundin in Deiner Crewliste ein, lass sie abstempeln oder schreib gleich ne Neue mit beiden Personen drauf - kostjanix und Du bist auf der sicheren Seite Volker SY JASNA Wenn
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#3
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Vielleicht löst der Beitrag im anderen Forum von J. Straßburger Dein Problem:
"Liebe Freunde, ich habe die Sache mit der Crewliste soeben mit Miljenko Zanic, Hafenkapitän von Novi Vinodolski und enger Mitarbeiter des kroatischen Ministeriums für Seeverkehr in allen Sportboote betreffenden Fragen erörtert. Danach ist die Rechtslage wie folgt: In der entsprechenden Verordnung ist festgelegt, dass für Wasserfahrzeuge unter 5 m Länge bzw. mit einer Motorisierung von weniger als 5 kW keine Crewliste zu führen ist. Da sich diese Festlegung als wenig praktikabel erwies, hat das Ministerium für Seeverkehr in einer internen Erklärung alle kroatischen Hafenämter und Nebenstellen der Hafenämter angewiesen, eine Crewliste nur von den Fahrzeugen zu verlangen, die entsprechend der „Verordnung über die Ankunfts- und Aufenthaltsbedingungen ausländischer Boote und Yachten” vom 15. Februar 2002 unter die Kategorie „Yachten“ fallen und von „Booten“ (gemeint sind offene Sportboote mit Motorantrieb von mehr 4 kW) zwar die Permit-Gebühr aber keine Crewliste zu verlangen. Damit ist im Prinzip jedes offene Sportboot ohne Übernachtungsmöglichkeit vom Führen einer Crewliste befreit. Bei Grenzfällen, beispielsweise einem Sportboot mit Schlupfkabine, hängt die Frage der Crewlistenpflicht unmittelbar mit der Frage zusammen, in welche Kategorie das Boot bei der Bezahlung des Permits vom Hafenkapitän eingestuft wurde: a) als „Boot“ oder b) als „Yacht“. So könnt ihr an eurer eigenen „PRIJAVA“ erkennen, ob euer Boot eine crewlistenpflichtige „Yacht“ ist, oder ein nicht crewlistenpflichtiges „Boot“: Wenn der in der Gebührenaufstellung unter „sigurnost plovidbe“ (Schiffssicherheitsgebühr) eingetragene Betrag kleiner ist als 525 Kuna, gilt das Fahrzeug als nicht crewlistenpflichtiges „Boot“. Bei Beträgen ab 525 Kuna ist das Fahrzeug als crewlistenpflichtige „Yacht“ registriert. Es ist übrigens gar nicht erforderlich, bei der Anmeldung einer Yacht oder der Anmeldung eines Crewwechsels, eine „eigene“ Crewliste vorzulegen. Ich habe bisher in jedem Hafenamt den amtlichen kroatischen Vordruck benutzt und meistens füllte der Mitarbeiter des Hafenamtes gegen Vorlage der Pässe oder der Personalausweise die Crewliste selber aus!!! und stempelte sie ab. Mag sein, dass dem Hafenkapitän bei Charteryachten mit zehn-Mann-Crew die Lust am selber ausfüllen vergeht. Aber bei normaler Crewstärke bis vier Personen wurde die Crewliste immer vom Hafenamtsmitarbeiter selbst ausgefüllt. Damit dürfte die Frage „Crewliste“ ja oder nein doch sehr eindeutig geklärt sein! Grüße Redaktion BOOTE Jürgen Straßburger
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Gruß vom Oberrhein. |
#4
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Danke Euch beiden!
Das klärt vorerst meine Fragen! |
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