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  #1  
Alt 08.02.2010, 12:19
Schaefer1996 Schaefer1996 ist offline
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Standard BSH Zulassung für Beleuchtung wirklich nötig?

Habe auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Strassenentwicklung die Broschüre Sicherheit auf dem Wasser, Leitfaden für Wassersportler Ausgabe 2008 gefunden. Dort habe ich gesehen, dass die Beleuchtung für Sportboote nicht unbedingt BSH Zugelassen sein muss. Habe ich das richtig verstanden?

Zitat:

Lichterführung auf Seeschifffahrtsstraßen
Auf den Seeschifffahrtsstraßen sind Lichter bei jedem Wetter von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang zu führen. Bei verminderter Sicht gilt diese Regelung auch am Tage. Es dürfen nur vom BSH baumustergeprüfte Positionslaternen verwendet werden. Produkte aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die den deutschen technischen Anforderungen nicht entsprechen, werden einschließlich der im Herstellerland durchgeführten Prüfungen, Zulassungen und Überwachungen als gleichwertig anerkannt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau – Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit – gleichermaßen erreicht wird.
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  #2  
Alt 08.02.2010, 12:34
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Luger08 Luger08 ist offline
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Zitat:
Zitat von Schaefer1996 Beitrag anzeigen
Lichterführung auf Seeschifffahrtsstraßen
Auf den Seeschifffahrtsstraßen sind Lichter bei jedem Wetter von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang zu führen. Bei verminderter Sicht gilt diese Regelung auch am Tage. Es dürfen nur vom BSH baumustergeprüfte Positionslaternen verwendet werden. Produkte aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die den deutschen technischen Anforderungen nicht entsprechen, werden einschließlich der im Herstellerland durchgeführten Prüfungen, Zulassungen und Überwachungen als gleichwertig anerkannt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau – Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit – gleichermaßen erreicht wird.
Es dürfen nur vom BSH baumustergeprüfte Positionslaternen verwendet werden. Produkte aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die den deutschen technischen Anforderungen nicht entsprechen, werden einschließlich der im Herstellerland durchgeführten Prüfungen, Zulassungen und Überwachungen als gleichwertig anerkannt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau – Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit – gleichermaßen erreicht wird.

Es muß also eine Bauartabnahme des entsprechenden europäischen Landes (ein Zertifikat etc.) vorliegen. Ganz ohne geht es leider nicht. Gilt m. W. auch nur für den Seebereich, da für den Binnenbereich das BSH nicht zuständig ist. Die kleinen Leuchten, die z. B. an amerikanischen Booten sind, fallen somit nicht darunter.
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  #3  
Alt 08.02.2010, 12:35
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Guckst Du hier:

http://www.boote-forum.de/showthread...sh+beleuchtung

Herzlich willkommen im übrigens
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  #4  
Alt 08.02.2010, 12:36
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wie im Zitat steht:
es dürfen nur vom BSH baumustergeprüfte Positionslaternen verwendet werden.
Produkte aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die den deutschen technischen Anforderungen nicht entsprechen...als gleichwertig anerkannt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau – Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit – gleichermaßen erreicht wird.

Dies betrifft allerdings nur Seeschiffahrtstrassen.
'Binne ist die BSH-zulassung meines wissens noch zwingend vorgeschrieben.



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Gruß Volker
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  #5  
Alt 08.02.2010, 13:00
Schaefer1996 Schaefer1996 ist offline
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Es gibt also keine LED Leuchten die man Binnen fahren darf? Wie hoch ist eigentlich die Strafe?
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  #6  
Alt 08.02.2010, 13:18
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doch, es gibt auch BSH zugelassene LED-Leuchten
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Gruß
Christian
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  #7  
Alt 08.02.2010, 13:19
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Zitat:
Zitat von Schaefer1996 Beitrag anzeigen
Es gibt also keine LED Leuchten die man Binnen fahren darf? Wie hoch ist eigentlich die Strafe?
Doch! Es gibt mittlerweile von verschiedenen Herstellern auch LED Leuchten die BSH zugelassen sind. Z.B. Aquasignal Serie 32

Grüße
Christoph
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  #8  
Alt 08.02.2010, 14:07
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Zitat:
Zitat von Schaefer1996 Beitrag anzeigen
Wie hoch ist eigentlich die Strafe?
Das guckst Du dann hier, z.b. in #7:
http://www.boote-forum.de/showthread...sh+beleuchtung

Ach so, da war noch was :

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Geändert von rumblefish (08.02.2010 um 14:19 Uhr)
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  #9  
Alt 08.02.2010, 17:22
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Wurde auch hier schon mal durchdiskutiert.
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Rolf
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  #10  
Alt 08.02.2010, 20:02
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Zitat:
Zitat von Luger08 Beitrag anzeigen
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Es muß also eine Bauartabnahme des entsprechenden europäischen Landes (ein Zertifikat etc.) vorliegen. Ganz ohne geht es leider nicht. Gilt m. W. auch nur für den Seebereich, da für den Binnenbereich das BSH nicht zuständig ist. Die kleinen Leuchten, die z. B. an amerikanischen Booten sind, fallen somit nicht darunter.
Also Binnen weiss ich dass BSH zulassung erforderlich ist. Mein Stegnachbar hat einen Knollen von der Entenpolizei bekommen da er nur die klienen
Leuchten am Fahrzeug führte und diese nicht zugelassen sind.
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  #11  
Alt 09.02.2010, 20:38
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Amimitl Amimitl ist offline
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Hallo,
jetzt habt ihr auch mich verwirrt.
Hatte mir vor Kurzem Beleuchtung für mein Boot bestellt. Da es ein kleines Konsolenboot ist, sind dort nur so Steckbuchsen für Lampen mit Mast vorhanden. Die passenden Lampen mit Mast sind nicht BSH zugelassen .
Aber ich finde in der BinSchStrO keine Aussage darüber, das die Beleuchtung BSH zugelassen sein muss.
Mein Fahrgebiet ist der Rhein. Hat vielleicht schon mal jemand Erfahrung mit dem Wasserschutz gemacht, wie streng das gehandhabt wird.
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Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht sollte man den Kopf nicht hängen lassen.
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  #12  
Alt 09.02.2010, 21:00
WikingDirk WikingDirk ist offline
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Moin,

in meinem Revier (Potsdamer Havel) habe ich noch nicht mitbekommen, daß jemand wegen der Beleutung verwarnt wurde. Ich selbst bin oft gestoppt worden und das übliche dann, aber wegen meiner Oldi-Lampen wurde kein Wort verloren.

Gruß
Dirk
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  #13  
Alt 10.02.2010, 07:17
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Zitat:
Zitat von Amimitl Beitrag anzeigen
Hallo,
jetzt habt ihr auch mich verwirrt.
Hatte mir vor Kurzem Beleuchtung für mein Boot bestellt. Da es ein kleines Konsolenboot ist, sind dort nur so Steckbuchsen für Lampen mit Mast vorhanden. Die passenden Lampen mit Mast sind nicht BSH zugelassen .
Aber ich finde in der BinSchStrO keine Aussage darüber, das die Beleuchtung BSH zugelassen sein muss.
Mein Fahrgebiet ist der Rhein. Hat vielleicht schon mal jemand Erfahrung mit dem Wasserschutz gemacht, wie streng das gehandhabt wird.
Hi ich fahre auch auf den Rhein. Ich hab mir die BinSch... auch angeschaut und ebenfalls nichts gefunden. Wie ich aber oben schreibe hat bei uns einer einen Knollen von der Rennleitung bekommen.
Einfach mal bei der Rennleitung anrufen oder beim WSA
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  #14  
Alt 10.02.2010, 07:49
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
Zitat:
BinSchStrO § 3.02 Lichter und Signalleuchten Nr. 2
Es dürfen nur Signalleuchten verwendet werden, deren Lichter in horizontaler Ausstrahlung, Farbe und Stärke den Bestimmungen der Verordnung über die Farbe und Lichtstärke der Bordlichter sowie die Zulassung von Signalleuchten im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung oder der Verordnung über die Farbe und Lichtstärke der Bordlichter sowie die Zulassung von Signalleuchten in der Binnenschifffahrt auf Rhein und Mosel entsprechen.
http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech....02/index.html

Zitat:
BordlichterV-Bin § 2 Zuständige Behörde
Für die Durchführung der Typ- und Kontrollprüfung, die Erteilung des Zulassungszeugnisses und der
Kennzeichnung nach Abschnitt 4 der in § 1 Abs. 1 genannten Anlage ist das Bundesamt für
Seeschifffahrt und Hydrographie in Hamburg zuständig.
http://www.transportrecht.de/transpo...1216810631.pdf

Bis dann

Dominic
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  #15  
Alt 10.02.2010, 12:21
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billi billi ist offline
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danke Dominik Somas habe ich gesucht.
ich denke ausführlicher und klarer kann man es gar nicht darstellen.
Somit ist klar, dass die Lampen BSH zulassung haben muss.
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  #16  
Alt 10.02.2010, 21:09
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Amimitl Amimitl ist offline
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Danke euch.
Na dann bleibt nur zu Hoffen, das die Strafe nicht so hoch ausfällt, wenn die meine Lampen begutachten.
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