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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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BSH Zulassung für Beleuchtung wirklich nötig?
Habe auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Strassenentwicklung die Broschüre Sicherheit auf dem Wasser, Leitfaden für Wassersportler Ausgabe 2008 gefunden. Dort habe ich gesehen, dass die Beleuchtung für Sportboote nicht unbedingt BSH Zugelassen sein muss. Habe ich das richtig verstanden?
Zitat: Lichterführung auf Seeschifffahrtsstraßen Auf den Seeschifffahrtsstraßen sind Lichter bei jedem Wetter von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang zu führen. Bei verminderter Sicht gilt diese Regelung auch am Tage. Es dürfen nur vom BSH baumustergeprüfte Positionslaternen verwendet werden. Produkte aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die den deutschen technischen Anforderungen nicht entsprechen, werden einschließlich der im Herstellerland durchgeführten Prüfungen, Zulassungen und Überwachungen als gleichwertig anerkannt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau – Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit – gleichermaßen erreicht wird. |
#2
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Zitat:
Es muß also eine Bauartabnahme des entsprechenden europäischen Landes (ein Zertifikat etc.) vorliegen. Ganz ohne geht es leider nicht. Gilt m. W. auch nur für den Seebereich, da für den Binnenbereich das BSH nicht zuständig ist. Die kleinen Leuchten, die z. B. an amerikanischen Booten sind, fallen somit nicht darunter.
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cul8er Barney Liber Friso (und am liebsten immer ) Smalltalker! Drink wat kloor is, et wat goor is un prot wat woor is. Der Kopf ist rund, damit man beim Denken die Richtung ändern kann. |
#3
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Guckst Du hier:
http://www.boote-forum.de/showthread...sh+beleuchtung Herzlich willkommen im übrigens
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Gruß Nils "Dunkel die andere Seite ist..." - "Halt die Klappe, Yoda, und iss deinen Toast!"
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#4
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wie im Zitat steht:
es dürfen nur vom BSH baumustergeprüfte Positionslaternen verwendet werden. Produkte aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die den deutschen technischen Anforderungen nicht entsprechen...als gleichwertig anerkannt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau – Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit – gleichermaßen erreicht wird. Dies betrifft allerdings nur Seeschiffahrtstrassen. 'Binne ist die BSH-zulassung meines wissens noch zwingend vorgeschrieben.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#5
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Es gibt also keine LED Leuchten die man Binnen fahren darf? Wie hoch ist eigentlich die Strafe?
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#6
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doch, es gibt auch BSH zugelassene LED-Leuchten
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Gruß Christian |
#7
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Zitat:
Grüße Christoph |
#8
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Das guckst Du dann hier, z.b. in #7:
http://www.boote-forum.de/showthread...sh+beleuchtung Ach so, da war noch was :
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Gruß Nils "Dunkel die andere Seite ist..." - "Halt die Klappe, Yoda, und iss deinen Toast!" Geändert von rumblefish (08.02.2010 um 14:19 Uhr)
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#10
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Zitat:
Leuchten am Fahrzeug führte und diese nicht zugelassen sind.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#11
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Hallo,
jetzt habt ihr auch mich verwirrt. Hatte mir vor Kurzem Beleuchtung für mein Boot bestellt. Da es ein kleines Konsolenboot ist, sind dort nur so Steckbuchsen für Lampen mit Mast vorhanden. Die passenden Lampen mit Mast sind nicht BSH zugelassen . Aber ich finde in der BinSchStrO keine Aussage darüber, das die Beleuchtung BSH zugelassen sein muss. Mein Fahrgebiet ist der Rhein. Hat vielleicht schon mal jemand Erfahrung mit dem Wasserschutz gemacht, wie streng das gehandhabt wird.
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Lg vom Rhein-Km 505 Patrick Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht sollte man den Kopf nicht hängen lassen. |
#12
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Moin,
in meinem Revier (Potsdamer Havel) habe ich noch nicht mitbekommen, daß jemand wegen der Beleutung verwarnt wurde. Ich selbst bin oft gestoppt worden und das übliche dann, aber wegen meiner Oldi-Lampen wurde kein Wort verloren. Gruß Dirk |
#13
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Zitat:
Einfach mal bei der Rennleitung anrufen oder beim WSA
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#14
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Hallo,
Zitat:
Zitat:
Bis dann Dominic
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#15
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Zitat:
ich denke ausführlicher und klarer kann man es gar nicht darstellen. Somit ist klar, dass die Lampen BSH zulassung haben muss.
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#16
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Danke euch.
Na dann bleibt nur zu Hoffen, das die Strafe nicht so hoch ausfällt, wenn die meine Lampen begutachten.
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Lg vom Rhein-Km 505 Patrick Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht sollte man den Kopf nicht hängen lassen. |
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