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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 21.02.2010, 19:26
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Hausbootbewohner Hausbootbewohner ist offline
Captain
 
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Standard Trailer zulassen ohne TÜV?

Hallo Forumsmitglieder,

heute habe ich mein "neues" Boot in Österreich abgeholt.
Für den Trailer existieren noch alte deutsche Dokumente, allerdings ist der deutsche TÜV schon Jahre abgelaufen, da der Trailer in Österreich zugelassen war.
Kann man einen Trailer in D zulassen ohne gültige TÜV-Abnahme?
Und falls nicht, kann ich mit dem beladenen Trailer beim TÜV vorfahren oder muss hierzu das Boot abgeladen sein? Wie sieht es dann aus, wenn z.B. die Bremsen ungleich ziehen, schickt mich der TÜV da gleich wieder vom Hof oder bekommt man dann eine vorläufige Abnahme mit Pflicht zur Wiedervorführung?
Ich habe dem Verkäufer zugesichert, dass ich ihm Nummernschild und östr. Zulassung noch diese Woche zurücksende...
Vorab schon vielen Dank für Eure Mithilfe.
Viele Grüße,
Andreas
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  #2  
Alt 21.02.2010, 19:29
Diesel_Wiesel Diesel_Wiesel ist offline
Commander
 
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Also der Trailer darf nicht beladen sein.

Wenn die Bremsen nicht stimmen, Räder eiern, oder die auflaufbremse zu gerostet ist, bekommst du einen Abnahme, aber die neue Plakette erst, wenn du dieses Mängel behoben und den Trailer wieder vor geführt hast!


Gruß Maurice
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  #3  
Alt 21.02.2010, 19:35
jaguar10 jaguar10 ist offline
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mein boot stand immer drauf bei der tüv abnahme. die bremse muß gleichmäßig bremsen sonst gibt es kein tüv.
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  #4  
Alt 21.02.2010, 19:35
Benutzerbild von Hausbootbewohner
Hausbootbewohner Hausbootbewohner ist offline
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Vielen Dank!
Das heisst dann wohl, dass ich nächste Woche gleich mal das Bott wassern muss...
Ich wollte eigentlich auf frühlingshafteres Wetter warten.
Nun denn, nochmals vielen Dank!
Grüße,
Andreas
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  #5  
Alt 21.02.2010, 19:39
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OK, danke!
Dann werd ich einfach mal beim TÜV mitsamt Boot vorbeischauen und mein Glück versuchen. Vielleicht klappt ja alles auf Anhieb, wär doch auch mal was...
Viele Grüße,
Andreas
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  #6  
Alt 21.02.2010, 19:40
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...mein Tipp wäre erstmal einfach mit dem Boot drauf zum Tüv zu fahren. Ich habe damit keine schlechten Erfahrungen gemacht. War vor einigen Wochen mit meinem Trailer beim TÜV, der Trailer war seit 5 Jahren überfällig. Abnahme mit Boot drauf war kein Problem. Natürlich muss der Rest schon passen

Grüße,
David
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  #7  
Alt 21.02.2010, 20:02
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Galaxy2001 Galaxy2001 ist offline
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Wenn der Trailer länger wie 18 Monate nicht in Deutschland zugelassen war,ist meines Wissens eine Neuabnahme fällig.

Ich würde auch mit Boot zur Prüfstelle fahren
__________________
MFG Sascha
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  #8  
Alt 21.02.2010, 20:04
jaguar10 jaguar10 ist offline
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Zitat:
Zitat von Galaxy2001 Beitrag anzeigen
Wenn der Trailer länger wie 18 Monate nicht in Deutschland zugelassen war,ist meines Wissens eine Neuabnahme fällig.

Ich würde auch mit Boot zur Prüfstelle fahren
das ist nicht mehr aktuell

das ist mein wissensstand
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  #9  
Alt 21.02.2010, 20:06
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Galaxy2001 Galaxy2001 ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von jaguar3210 Beitrag anzeigen
das ist nicht mehr aktuell

das ist mein wissensstand
Ok,Danke für Info

Letztes Jahr im Sommer mussten wir die ScXXXX Abnahme noch durchführen lassen
__________________
MFG Sascha
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  #10  
Alt 21.02.2010, 20:09
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timo 72 timo 72 ist offline
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hallo

was ein quatsch seit wann darf das boot nicht auf dem trailer sein beim tüv
das hab ich ja noch nie gehört.
die boote bei uns waren bis jetzt immer auf dem trailer beim tüv.


gruß timo
__________________
Hellwig Marathon de Luxe V 470
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  #11  
Alt 21.02.2010, 20:19
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Standard Kein Problem

Zitat:
Zitat von Diesel_Wiesel Beitrag anzeigen
Also der Trailer darf nicht beladen sein. ...

Gruß Maurice
So ein Quatsch !


Ohne gültige Hauptuntersuchung gibt es auch keine Zulassung.

Wenn Du noch deutsche Papiere hast, reicht eine "einfache" Hauptuntersuchung nach §29 StVZO, eine Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis nach §21 StVZO ist nicht mehr erforderlich. Demnach kannst Du zum TÜV oder zur DEKRA, aber auch zur KÜS oder zur GTÜ gehen, je nachdem, was bei Euch geht.

Ob der Trailer beladen ist oder leer ist im Prinzip egal, für die Beurteilung der Abbremsung ist es sogar besser, wenn er beladen ist.

Wenn Du vorher nicht selbst schauen willst, fahr direkt hin und behebe alle Mängel, die man Dir aufschreibt.

Gleich vom Hof schicken wird man Dich nicht, eine angefangene Hauptuntersuchung wird auch zu ende gebracht und man gibt Dir einen Bericht mit allen Mängeln.

Eine Zulassung gibt es nur, mit "ohne Mängel" oder mit "geringe Mängel".
Bei "erhebliche Mängel" mußt Du umgehend die Mängel instandsetzen und den Trailer innerhalb von 1 Monate (gerechnet vom Tage nach der HU an) den Trailer wieder vorführen.
(Vom Tage nach der HU heißt, daß der Prüfungstag quasi doppelt zählt, wenn Du z.B. am 20.02. vorführst, gilt der Bericht einschließlich des 20.03.)

Wenn Du vorher selbst malschauen möchtest hier mal eine Chekliste:

- gehen alle Lichter ? Schlußlicht, Kennzeichen, Bremse, Blinker (bei Trailer Erstzulassung vor 01.01.1991 auch Nebelschlußleuchte)
- sind die Rückstrahler OK ? (rot und dreieckig)
- sind seitliche Rückstrahler vorhanden ? (Ab EZ 01.01.1981 Nachrüstpflicht, gelb und NICHT dreieckig)

- Hat Dein Kupplungskopf eine Verschleißanzeige ?, steht der Zeiger noch im Mittelfeld ?
- Ich die Staubmanschette der Auflaufbremse beschädigt ?
- Stimmen die Reifengrößen ?
- Wachel mal dran, haben die radlager Spiel ?
- Sind Stoßdämpfer dran, dann wackel mal dran, ob die Lager noch OK sind.
- Sind die Radabdeckungen OK ?

Mache eine Fahrprobe.

Zieh die Feststellbremse an und laß jemanden den Trailer wegziehen, wenn die bremse blockiert ist das Top, wenn das Zugfahrzeug merkliche Probleme hat, den Trailer zu ziehen, wird das noch hinkommen.

Mach die Feststellbremse los und laß Den Fahrer beschleunigen und eine Vollbremsung machen. Von dem Weg, den die Auflafbremse bietet (Siehe Manschette) sollte nur 2/3 an Weg zurückgelegt werden. Wenn der Trailer vollaufläuft oder gar durchschlägt, ist das nicht OK.

Häng den Trailer ab und drücke gegen den Kupplungskopf, wenn sich das schwr reindrücken läßt, dann ist der Auflaufdämpfer OK, Du mußt da einen Widerstand spüren, weil Du gegen Öl drücken mußt.

- Ist das Abreißbremsseil dran ?
- Wackel mal am Gestänge, wenn das lose ist, Bremse einstellen (Aber bitte ich die Stange kürzer stellen !!!)

So, das mal als kurze Anleitung für einen Vorabcheck.

Ansonsten kenne ich weder TüV noch DEKRA Prüfer die jemals gebissen haben ;o)

Für die Zulassung benötigst Du bei einem "Anhänger für Sportgeräte - Bootstransporter" nur eine gültige HU, die techn. Daten (in Form des alten deutschen Briefes), und die derzeitigen Papiere. Der Trailer ist steuer- und versicherungsfrei, also brauchst Du keine Versicherungsbestätigung.

Viel Spaß damit.


Gruß Tom
__________________
... in dies inevitabiliter augetur numerus illorum qui culum meum lingent... (alte lat. Lebensweisheit)
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  #12  
Alt 21.02.2010, 20:24
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Hausbootbewohner Hausbootbewohner ist offline
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Hallo Tom,

herzlichen dank für diese überaus detaillierte Beschreibung und Anleitung zum Testen.
Da werde ich mich doch gleich mal daran machen, diese Checkliste abzuarbeiten.

Viele Grüße,
Andreas
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  #13  
Alt 21.02.2010, 20:24
jaguar10 jaguar10 ist offline
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Zitat:
Zitat von TOM Milos 585 Beitrag anzeigen
So ein Quatsch !


Ohne gültige Hauptuntersuchung gibt es auch keine Zulassung.

Wenn Du noch deutsche Papiere hast, reicht eine "einfache" Hauptuntersuchung nach §29 StVZO, eine Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis nach §21 StVZO ist nicht mehr erforderlich. Demnach kannst Du zum TÜV oder zur DEKRA, aber auch zur KÜS oder zur GTÜ gehen, je nachdem, was bei Euch geht.

Ob der Trailer beladen ist oder leer ist im Prinzip egal, für die Beurteilung der Abbremsung ist es sogar besser, wenn er beladen ist.

Wenn Du vorher nicht selbst schauen willst, fahr direkt hin und behebe alle Mängel, die man Dir aufschreibt.

Gleich vom Hof schicken wird man Dich nicht, eine angefangene Hauptuntersuchung wird auch zu ende gebracht und man gibt Dir einen Bericht mit allen Mängeln.

Eine Zulassung gibt es nur, mit "ohne Mängel" oder mit "geringe Mängel".
Bei "erhebliche Mängel" mußt Du umgehend die Mängel instandsetzen und den Trailer innerhalb von 1 Monate (gerechnet vom Tage nach der HU an) den Trailer wieder vorführen.
(Vom Tage nach der HU heißt, daß der Prüfungstag quasi doppelt zählt, wenn Du z.B. am 20.02. vorführst, gilt der Bericht einschließlich des 20.03.)

Wenn Du vorher selbst malschauen möchtest hier mal eine Chekliste:

- gehen alle Lichter ? Schlußlicht, Kennzeichen, Bremse, Blinker (bei Trailer Erstzulassung vor 01.01.1991 auch Nebelschlußleuchte)
- sind die Rückstrahler OK ? (rot und dreieckig)
- sind seitliche Rückstrahler vorhanden ? (Ab EZ 01.01.1981 Nachrüstpflicht, gelb und NICHT dreieckig)

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- Ich die Staubmanschette der Auflaufbremse beschädigt ?
- Stimmen die Reifengrößen ?
- Wachel mal dran, haben die radlager Spiel ?
- Sind Stoßdämpfer dran, dann wackel mal dran, ob die Lager noch OK sind.
- Sind die Radabdeckungen OK ?

Mache eine Fahrprobe.

Zieh die Feststellbremse an und laß jemanden den Trailer wegziehen, wenn die bremse blockiert ist das Top, wenn das Zugfahrzeug merkliche Probleme hat, den Trailer zu ziehen, wird das noch hinkommen.

Mach die Feststellbremse los und laß Den Fahrer beschleunigen und eine Vollbremsung machen. Von dem Weg, den die Auflafbremse bietet (Siehe Manschette) sollte nur 2/3 an Weg zurückgelegt werden. Wenn der Trailer vollaufläuft oder gar durchschlägt, ist das nicht OK.

Häng den Trailer ab und drücke gegen den Kupplungskopf, wenn sich das schwr reindrücken läßt, dann ist der Auflaufdämpfer OK, Du mußt da einen Widerstand spüren, weil Du gegen Öl drücken mußt.

- Ist das Abreißbremsseil dran ?
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Für die Zulassung benötigst Du bei einem "Anhänger für Sportgeräte - Bootstransporter" nur eine gültige HU, die techn. Daten (in Form des alten deutschen Briefes), und die derzeitigen Papiere. Der Trailer ist steuer- und versicherungsfrei, also brauchst Du keine Versicherungsbestätigung.

Viel Spaß damit.


Gruß Tom

100% RICHTIG DAFÜR WÜRDE ES IN DER SCHULE EINE 1 geben
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  #14  
Alt 21.02.2010, 20:27
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Zitat:
Zitat von Diesel_Wiesel Beitrag anzeigen
Also der Trailer darf nicht beladen sein.

Wenn die Bremsen nicht stimmen, Räder eiern, oder die auflaufbremse zu gerostet ist, bekommst du einen Abnahme, aber die neue Plakette erst, wenn du dieses Mängel behoben und den Trailer wieder vor geführt hast!


Gruß Maurice
Stimmt nicht, Trailer sollte sogar beladen sein, sonst kann man die Bremsen nicht vernünftig teste!
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #15  
Alt 21.02.2010, 20:29
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Ach ja, ich vergaß:

- Bei Anhängern über 750kg braucht man noch zwei Unterlegkeile dazu.

Gruß Tom
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  #16  
Alt 22.02.2010, 19:36
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Standard geschafft!

Wer wagt, gewinnt

Hallo allerseits,
heute mal die Checkliste abgearbeitet und bei der Dekra vorgefahren.
Hat einwandfrei geklappt, trotz leicht unterschiedlicher Bremsleistung und einem defekten Rücklicht (bei meiner Kontrolle gings noch) gleich die Unterlagen zur Zulassung erhalten.

Danke nochmals an alle, die mit Rat zur Seite standen, besonders an Tom Milos 585!
Grüße,
Andreas
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