boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 07.06.2004, 11:04
Benutzerbild von BARTMAN
BARTMAN BARTMAN ist offline
Captain
 
Registriert seit: 03.06.2003
Ort: immer am Wasser
Beiträge: 495
Boot: keins mehr, letztes Boot: Grand S520S Yamaha F100DETL
47 Danke in 25 Beiträgen
Standard Tanken in Luxemburg

Hai

Nach Auskunft vom Zoll in Koblenz (Stand von heute) ist die Situation bzw. Rechtslage folgendermaßen:
Wenn man in Lux. mit seinem PKW tankt ist die Einfuhr eines Reservekanisters im Auto mit bis zu zwanzig Liter Inhalt mit der Spritsorte des KFZ frei. Also Dieselauto mit 20L Diesel im Ersatzkanister. ok. Dieselauto mit 20l Benzin im Ersatzkanister = Zoll zahlen.
Und umgekehrt
Wenn nun das Boot auf dem Trailer hinten dran hängt darf auch das Boot betankt werden und ein 20l Reservekanister im Boot mit der Treibstoffsorte des Bootes zollfrei eingeführt werden.
Das Mitführen von Reservekanistern in Luxemburg ist jedoch verboten. Erfahrungsgemäß drücken die Luxemburger jedoch die Augen zu wenn man nach dem Tanken gleich wieder nach Deutschland zurückfährt.
__________________
Beste Grüße Uwe





Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 07.06.2004, 11:22
Benutzerbild von Rauti
Rauti Rauti ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 15.02.2002
Ort: mit Dom
Beiträge: 1.991
Boot: Hoffentlich das Letzte
3.087 Danke in 1.104 Beiträgen
Standard

Der Zoll ist ein Aspekt, die Bedingungen der Versicher und der Spediteure ein anderer!

(Ich meine, bei beiden ist nur der tRansport eines Bootes mit leerem tank zulässig )
__________________
Gruss Thomas,

Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen.
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 07.06.2004, 22:29
Benutzerbild von BARTMAN
BARTMAN BARTMAN ist offline
Captain
 
Registriert seit: 03.06.2003
Ort: immer am Wasser
Beiträge: 495
Boot: keins mehr, letztes Boot: Grand S520S Yamaha F100DETL
47 Danke in 25 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Rauti
Der Zoll ist ein Aspekt, die Bedingungen der Versicher und der Spediteure ein anderer!

(Ich meine, bei beiden ist nur der tRansport eines Bootes mit leerem tank zulässig )
Hai Thomas,
wenn dem so wäre dann müsste ja jeder mit einem Einbautank im Boot mit einem 20l Kanister im Auto so lange hin und her fahren bis der Bootstank voll ist. Das wäre natürlich dann auch gegeben wenn ich hier in Deutschland mein Boot betanken will. Oder ich fahre an eine Wassertankstelle respektive Tankstelle am Wasser und lass da denn kostbaren Saft hineinlaufen.
Irgenwie kann ich mir das nicht vorstellen.
Was sagen denn unsere Versicherungsprofis dazu.
Darf ich mein Boot nur trocken trailern um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren. Das würde manchen anderen wohl auch interessieren.
Gruss Uwe
__________________
Beste Grüße Uwe





Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 08.06.2004, 15:27
Benutzerbild von blaue-elise
blaue-elise blaue-elise ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 26.03.2003
Ort: Quickborn bei Hamburg
Beiträge: 2.892
Boot: Rocca "Plan B" und Regal 6.8 Ventura
7.889 Danke in 1.891 Beiträgen
Standard

Ich kann hier nur für alle bei mir Versicherten sprechen (die Anderen bitte sicherheitshalber selbst nachfragen).
Für die Bootskasko ist es kein Problem, da das fahrfertige Boot inkl. der Betriebsstoffe auch bei Landtransporten versichert ist und ein voller Tank somit keine Gefahrenerhöhung darstellt.
Für die Bootshaftpflicht gilt es ebenso.
Das eigentliche Problem aber ist meines Erachtens das Unfallrisiko des Gespanns (Zugfahrzeug+Trailer), also KFZ-Haftpflicht.
Da ich keine KFZ-Versicherungen vertreibe, bleibt nur die Nachfrage bei der jeweiligen Gesellschaft. Meine eigene KFZ-Vers. leistet auch hier, wie es die anderen handhaben kann ich nicht sagen.
Auf jeden Fall kann es immer Probleme geben, wenn gegen behördliche Bestimmungen verstossen wird. Habe aber leider keine darüber gefunden.

Da aber eine Haftpflichtversicherung sogar bei grober Fahrlässigkeit leistet, müsste schon Vorsatz nachgewiesen werden.
Bin zwar kein Jurist, aber ich glaube nicht, dass das überhaupt möglich wäre.

Gruß
Norman
Mit Zitat antworten top
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 23:27 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.