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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Sportbootführerscheine nach ECE- Richtlinie Nr. 40
Hallo,
Im Oktober des Jahres 1998 einigte sich die Hauptarbeitsgruppe Binnenschifffahrt der Wirtschaftskommission der Vereinten Nation in der Resolution Nr. 40 auf die Einführung eines „Internationalen Zertifikats für Führer von Sportbooten“. Vorrangig ging es dabei um ein einheitliches Aussehen und die darauf zu plazierenden erforderlichen Daten. In der Schweiz genügt der Hochseeschein des CCS diesen Anforderungen. In Deutschland besitzen alle amtlichen Führerscheine ab dem 1. April 2000 dieses Format. Früher erworbene Sportbootführerscheine können in die aktuelle Form umgeschrieben werden. Vom königlichen NL Yachtclub werden jedes Jahr geführte Bootstouren veranstaltet. In diesem Jahr auch nach Frankreich. Der planende Reiseleiter hat die Teilnehmer darauf aufmerksam gemacht, dass ab dem 1.7.04 Frankreich nur noch Führerscheine in der o.a. Form anerkennt. Es ist davon auzzugehen, dass andere Länder nachziehen. Für Führerscheinbesitzer in D deren Scheine vor dem 01.04.2000 ausgestellt wurden bedeutet dies, dass eine Umschreibung in die neue (international anerkannte Form) notwendig wird.
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Charly |
#2
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Re: Sportbootführerscheine nach ECE- Richtlinie Nr. 40
Zitat:
noch niemand von dieser wirklich einschneidenden Änderung berichtete, die bereits in drei Wochen wirksam werden soll. Hast Du den DSV mal zu dieser Frage angeschrieben? Zweifelnde Grüße - Belem |
#3
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Re: Sportbootführerscheine nach ECE- Richtlinie Nr. 40
Zitat:
le loup |
#4
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Ist das nicht schon lange bekannt ?
Ich habe meine Scheine in 97 gemacht und im Januar 01 umschreiben lassen. Ich meine, Mitte 2000 ging das doch alles mal durch die Presse oder ? Grüße Heinz |
#5
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Hallo,
mal blöd gefragt: Wo kann man die alten Führerscheine umschreiben lassen? Gruß Markus
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Wer die Freiheit aufgibt, um mehr Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. |
#6
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ganz einfach:
beim DMYV / DSV in Hamburg anrufen, Antragsformular schicken lassen, ausfüllen, Passbilder und Originalführerschein beilegen, Gebühren zahlen und nach ein paar Tagen bekommt man die neuen Dokumente. (So war das jedenfalls 2001) Grüße Heinz |
#7
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Anträge gibts im Net beim DSV:
http://www.dsv.org/index.cfm?PRIVATE...u1=1404&STYLE=[default]&PRIVATE_IAKTUELLERNODE_MENU2=1094&CS=C9445C3F8B6D 6D6CF9D8FE810A13A747 Ich kann den Link leider nicht ändern Gruß
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Gruß, Michael ____________________ Navigare necesse est!!! |
#8
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Gibt es irgendwo Bilder wie die alten und wie die neuen Scheine aussehen?
Gruß Gerrit |
#9
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Der alte Schein kommt dann mit zurück??
Wir dieser ungültig gestempelt???
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#10
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@gerrit/apiroma:
nein, die alten Scheine kommen nicht (ungültig gestempelt) zurück, die werden einbehalten! So sehen die „neuen“ aus: Persönliche Daten entfernt, bedenke hier kann JEDER mitlesen. Bernd
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Grüße Thomas Geändert von T.R. (25.03.2014 um 12:26 Uhr) |
#11
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Moin,
ich hab eben mit dem DSV telefoniert, um mich dahingehend auch noch mal schlau zu machen. Tenor war dort, dass die alten Scheine durchaus ihre Gültigkeit und Anerkenung im Ausland behielten, exklusive derjenigen aus den 70`ern und älter. Gleiches gelte für die Funkzeugnisse neuerer Art, Beschränkt gült. Betriebszeugnis I u.ä. Man könne, müsse aber nicht SFB-Binnen und See, resp. Funkzeugnis umschreiben. Die Änderung als solche bezöge sich im Endeffekt nur auf eine dritte dazukommende Seite mit eine weiteren Sprache. Daher Frage an Euch: Ist den schon mal jemand im Ausland darauf angesprochen woren, dass sein Führerschein nicht -mehr- den Bestimmungen entspräche? Ich möchte beileibe keine zusätzliche Verwirrung stiften, aber wüßte schon gerne, ob der Aufwand lohnt. BTW, wie lange dauert die Umschreibung erfahrungsgemäß, vorausgesetzt man schafft alle erforderlichen Unterlagen bei. Kai |
#12
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Re: Sportbootführerscheine nach ECE- Richtlinie Nr. 40
Zitat:
wie schon hier in anderen Beiträgen geschrieben wurde... die Sache ist nicht neu, nur Frankreich will wohl ab diesem Jahr keine "alten" Scheine mehr anerkennen. Ich wollte hier nur den Hinweis bringen, dass einige Länder wohl langsam ernst machen und nur noch die Führerscheine gemäß der Resulution Nr. 40 anerkennen. Wer nicht ins Ausland fährt, braucht auch nicht umschreiben zu lassen.
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Charly |
#13
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Zitat:
die von mir zitierte Reiseleitung des königlich niederländischen Yachtclubs ist sehr erfahren und besitzt sehr viele Hintergrundinformationen. Wenn die die Teilnehmer auf solche Vorschriften (und dann noch mit Datumsangabe) hinweisen, tun die dies in der Regel nicht ohne Grund.
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Charly |
#14
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Hallo,
hab gerade mit dem Deutschen Motoryachtverband gesprochen. Die "alte" Fürhrerschein-Form hat im Ausland keinen Bestandsschutz. Die Länder können die alte Form anerkennen, müssen aber nicht.
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Charly |
#15
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Zitat:
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#16
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Die Niederlande erkennen nur noch die neuen Führerscheine (Sportbootführerschein Binnen/See) an.
Bei Kontrollen wird sonst kassiert Gruß Sunwind |
#17
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Zitat:
Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#18
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Hallo Bernd, hallo Cyrus,
Ihr seid ja wirklich fürsorglich!!! :-o Super ! Danke, im Stress der Vorbereitung auf unsere Fahrt nach Murter (heute Nacht!) habe ich das Unkenntlichmachen übersehen!
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Grüße Thomas Geändert von T.R. (25.03.2014 um 12:26 Uhr) |
#19
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Zitat:
P.S. Viel Spaß im Urlaub!
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#20
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Ist soeben geschehen!
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Grüße Thomas |
#21
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Und er ganze Aufwand nur, weil ich nicht mehr weis wann ich meine Scheine gemacht habe und um Bilder von den aktuellen Ausweisen gebeten habe
Vielen Dank nochmals! Gruß Gerrit |
#22
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Zitat:
15 m sind bei weniger als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit, ist das völlig belanglos, da dafür in NL überhaupt kein Führerschein benötigt wird. Für diejenigen, die mal den kompletten Text der Resolution Nr. 40 lesen möchten, hier ist ein Link auf das Dokument (im PDF-Format): http://www.unece.org/trans/doc/final...S-SC3-147e.pdf Belem |
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