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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 07.03.2010, 22:32
ronny ronny ist offline
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Standard Frage nach unverschuldetem Autobrand :(

Hallo zusammen,

letztes Wochende ist neben meinem Auto ein anders parkendes Fahrzeug abgefackelt. Leider hat es bei mir an der gesamten Tür dem Schweller und dem hinteren Kotflügel den Lack abgelöst. Auserdem noch den Spiegel und so ne Plastikfolie an der Tür angekokelt.

So jetzt zu meiner Frage
Am Schweller ist eine Beule sie vom Gutachter aus von einem Feuerlöscher kommt. Innen stinkt es nach einer Woche immer noch was den Gutachter leider nicht interressierte. Fensterhebe ist auch etwas fehlerhaft was nicht im Bericht steht ....
Ich trau dem ganzen nicht so ganz hoffe auch dass es am Rahmen nichts verzogen hat.
Soll ich auf meine Kosten noch ein zweites Gutachten erstellen lassen oder gibt es ne Möglichkeit das anzuzweifeln.

Ich habe halt echt keine Lust jetzt der Depp zu sein ....

schöne Grüsse Ronny
__________________
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  #2  
Alt 07.03.2010, 22:34
Martini M. Martini M. ist offline
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Standard

Hi!

Da die Wahl des Gutachters jedem freisteht, lass ein neues machen!

ich nehme an, der erste Gutachter war von der "Gegnerischen" Versicherung...
__________________
Gruß (und `ne Handbreit Wasser unter'm Kiel)

Markus und Tini
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  #3  
Alt 07.03.2010, 22:35
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Hi !

ADAC-Mitglied ? Rechtsschutzversichert ?

..wenn ja würde ich es auf jeden Fall nicht dem Zufall überlassen sondern den Profis.

Gruß, Jörg
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  #4  
Alt 07.03.2010, 22:37
ronny ronny ist offline
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Nein der Witz ist der war von meiner eigenen.
Das Problem ist, dass wenn der andere Wagen unverschuldet gekokelt hat, muss meine Versicherung den Grossteil des Schadens zahlen .... Auch muss ich meine Selbstbeteiligung zahlen. Bin verdammt sauer im Moment.
__________________
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  #5  
Alt 07.03.2010, 22:38
ronny ronny ist offline
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Rechtsschutz besteht.
Allerdings auch mit ner Selbstbeteiligung und ich finds echt doof 300 Euro zu zahlen wenn ich überhaupt nix dafür kann.....
__________________
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  #6  
Alt 07.03.2010, 22:40
ronny ronny ist offline
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hab noch n Bild von meinem Schaden bzw. einem Teil davon.
Kann man eigfentlich die Giftstoffe die im Innenraum hängen irgendwie messen lassen?
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Name:	auto.jpg
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  #7  
Alt 07.03.2010, 22:48
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klastey klastey ist offline
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Lass dich auf nichts ein.
Versicherungen sind auch nur Menschen.
Was die schreiben interressiert sie nach ihrem ersten Schreiben nicht mehr,

Je nach dem wie Hartnäckig du bist und wie viele Schreiben mit Rechnungen du schickst, bezahlen sie auch. Ist meine Erfahrung und dazu stehe ich auch.
Ich habe nicht geklagt. Sondern imme eine Rechnung nach der Anderen geschickt.
Durchschnittlich wurde 30% meiner Forderung bezahlt. Nach 5 Schreiben kannst du getrost aufhören denen zu schreiben. Da hatte ich mehr als ich je in Rechnung gestellt habe.
Die Krönung war immer die Begründung: ohne Anerkennung des Schadens zahlen wir freiwillig einen Abschlag.

Das was ich hier geschrieben habe ist beweisbar und auf meinem Konto eingegangen.
Allerdings hatte ich auch diesen Schaden und es war nichts ungerechtfertigt eingereicht.
__________________
Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #8  
Alt 07.03.2010, 23:07
Martini M. Martini M. ist offline
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Zitat:
Zitat von ronny Beitrag anzeigen
Nein der Witz ist der war von meiner eigenen.
Das Problem ist, dass wenn der andere Wagen unverschuldet gekokelt hat, muss meine Versicherung den Grossteil des Schadens zahlen .... Auch muss ich meine Selbstbeteiligung zahlen. Bin verdammt sauer im Moment.
Also quasi doch gegnerisch. Gegen Dich halt

Die wollen halt möglichst wenig zahlen...

Und Dein Selbstbehalt ist natürlich ärgerlich. Dann schließ doch einen Vertrag OHNE SB, dann haste das Problem nicht.

Ist aber teurer, und man will ja sparen...
__________________
Gruß (und `ne Handbreit Wasser unter'm Kiel)

Markus und Tini
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  #9  
Alt 07.03.2010, 23:13
ronny ronny ist offline
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Zitat:
Zitat von Martini M. Beitrag anzeigen
Also quasi doch gegnerisch. Gegen Dich halt

Die wollen halt möglichst wenig zahlen...

Und Dein Selbstbehalt ist natürlich ärgerlich. Dann schließ doch einen Vertrag OHNE SB, dann haste das Problem nicht.

Ist aber teurer, und man will ja sparen...
sorry hab nur 150 euro sb was ich auch ok finde aber warum wenn ich nix dafür kann ist doch echt doof
__________________
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  #10  
Alt 07.03.2010, 23:20
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Zitat:
Zitat von ronny Beitrag anzeigen
sorry hab nur 150 euro sb was ich auch ok finde aber warum wenn ich nix dafür kann ist doch echt doof
Wenn du gewinnst, kannst du es doch wieder einreichen
__________________
Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #11  
Alt 07.03.2010, 23:26
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Also wenn ich einen Schaden habe, gehe ich zu einem Bekannten. Der ist selbstständiger Gutachter. Ist da zufällig einer in deiner Nähe??

Oder fahr doch mal zu einer TÜV-Station. Die geben auch mal Auskunft und Tipps wie man weiter verfahren kann und ob das Gutachten gerechtfertig ist.

Gruss Florian
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  #12  
Alt 08.03.2010, 06:11
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Zitat:
Zitat von ronny Beitrag anzeigen
hab noch n Bild von meinem Schaden bzw. einem Teil davon.
Kann man eigfentlich die Giftstoffe die im Innenraum hängen irgendwie messen lassen?
Ja, wird nur keiner machen. Mach erstmal die Fenster auf und belüfte das Fahrzeug ordentlich.

Frage: Wie lange das Fahrzeug dem Feuer ausgesetzt und was sagt der Gutachter zu den Reifen auf der Fahrerseite ?
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Grüsse Ulli
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  #13  
Alt 08.03.2010, 06:20
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Zitat:
Zitat von Hexe-Crew Beitrag anzeigen
...was sagt der Gutachter zu den Reifen auf der Fahrerseite ?
...und zu den Kabeln in der Tür?
Die Isolierung ist doch mindestens dahin.
Das Gleiche zum Motor der elektr. Fensterheber und Spiegelverstellung.
Das Gleiche zur Türdichtung. Wunder dich nicht wenn's etwas zieht und Wasser reinkommt.
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Niemals mit den Händen in den Taschen
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  #14  
Alt 08.03.2010, 07:50
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Hi

Ob du den Gestank jemals aus dem Auto bekommst, daran wage ich als Feuerwehrmann zu zweifeln.
Deine Selbstbeteiligung ist zwar dahin wenn du ein eigenes Gutachten machst, aber die von deiner Autversicherung ist eh weg. und wenn dein Gutachter dir mehr rausholt ist dies doch vertretbar.
Unabhängig davon kannst du alle Schäden reparieren lassen auch wenn sie nicht im Gutachten aufgeführt sind. Die Versicherung muss Zahlen !!!
Teile die ausgebaut ersetzt wurden muss man natürlich zurspäteren Beweissicherung gegenüber der versicherung aufheben.

Ich hatte einen Unfall und das Gutachten kam auf 5000 DM die Reparaturkosten beliefen sich danach auf 11000 DM da beim Entfernen des Kotflügels festgestellt wurde das die Komplette Vorderkonstruktion verzogen war (im Voraus beim Gutachten nicht sichtbar). Die Versicherung wurde von meinem KFZ-Meister hirüber Informiert und es wurde ein Nachtragsgutachten erstellt. Versicherung zahlte Problemlos.
Der fall ist allerdings schon 1995 passiert und somit etwas lange her. Die Versicherungen fahren heute eien härtere Gangart, daher Rate ich dir zu einem eigenen Gutachter. Übrigens der TÜV oder die DEKRA beschäftigt solche leute. Diese Gutachten haben mehr Gewicht bei einem Rechtstreit als ein von der Versicherung geschickter gutachter, da sie unabhängig sind.
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Gruß Volker
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  #15  
Alt 08.03.2010, 07:52
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Zitat:
Zitat von ronny Beitrag anzeigen
hab noch n Bild von meinem Schaden bzw. einem Teil davon.
Das sieht ja echt übel aus. Hat nicht in irgendeinem anderen Thread einer nach einer schnellen Lösung zum Entlacken gefragt?

Darf man eigentlich bei Euch so viele Gutachter dran lassen, wie man will? In AT darf - angeblich - nur ein Gutachter bewerten; das erste Gutachten zählt. Wenn der Gutachter von der gegnerischen Versicherung schnell war, hast oft Pech gehabt.
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  #16  
Alt 08.03.2010, 08:04
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Christo Cologne Christo Cologne ist offline
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Zitat:
Zitat von ChrH Beitrag anzeigen
...In AT darf - angeblich - nur ein Gutachter bewerten; das erste Gutachten zählt. ...
Ist das echt so?
Das ist ja eine merkwürdige Regelung.
Dann arbeiten die Gutachter in AT also fehlerfrei.
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  #17  
Alt 08.03.2010, 08:08
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Zitat:
Zitat von Christo Cologne Beitrag anzeigen
Ist das echt so?
Das ist ja eine merkwürdige Regelung.
Dann arbeiten die Gutachter in AT also fehlerfrei.
Also hundertpro weiss ich es nicht, kenne es nur vom Hörensagen, dass kaputte Auto wurde zu einem Verwerter geschleppt. Dann war ruckzuck - während der Besitzer sich im Spital befand - der Gutachter von der gegnerischen Versicherung da und hat bewertet. Angeblich durfte da kein weiterer eigener Gutachter mehr dran.
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  #18  
Alt 08.03.2010, 08:18
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Lösung Gutachter
Stell eine schriftliche Mängelrüge, benenne die offensichtlich übersehenen Positionen und fordere zeitnahe Nachbesserung des Gutachtens, bzw schriftlichen Einwand der Rüge.
Falls du das nicht magst:

Lösung Versicherung
Versicherungen sind eigentlich nicht immer so, wie pauschal beschrieben, -rufe bei der Versicherung an ( zuständiger Sachbearbeiter, Schadenfallnummer) und schildere deine Bedenken und das diese notfalls ein 2 tes Gutachten ausräumen sollen. Der Mitarbeiter wird dir zu 99% helfen wollen. Allein die Tatsache das du ihnen Geld ersparst, weil kein Gegengutachten, Ersatzfahrzeug beauftragt werden muss, stimmt sie freundlich. Und die Versicherung wird deinem Gutachter auf die Füsse treten.
Falls du das auch nicht magst :

Lösung Werkstatt
Fährst du in die Markenwerstatt und redest mit dem KD Meister und bittest ihn gegen Prozentuale-Aufwandentschädigung die Sache pro forma für dich abzuwickeln.
(Oder auch gegen Abtretung reparieren zu lassen.)



Es darf dir unterm Strich keinerlei Nachteil entstehen. Stinkt die Kiste so stark das der Geruch nicht mehr wirtschaftlich zu beseitigen ist, wird der Wagen u.U. genullt und tod geschrieben.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
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Geändert von Freibeuter (08.03.2010 um 08:30 Uhr)
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  #19  
Alt 08.03.2010, 08:36
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Zitat:
Zitat von ChrH Beitrag anzeigen
... In AT darf - angeblich - nur ein Gutachter bewerten; das erste Gutachten zählt. Wenn der Gutachter von der gegnerischen Versicherung schnell war, hast oft Pech gehabt.
Nein, das ist nicht so. Muss wohl irgendein Missverständnis sein. Bin selber u.a. auch Gutachter (nicht für KFZ). Die Beweiswürdigung - welches Gutachten in welchem Umfang anerkannt wird - obliegt dem Gericht.

Oft haben Kläger und Beklagter je einen Gutachter, das Gericht beauftragt einen Dritten, dann wird noch ein vierter mit einem Gegengutachten beauftragt etc.etc.

Was es allerdings gibt, ist meines Wissens eine Art Übereinkunft zwischen den Versicherungen, dass üblicherweise nicht zwei Gutachter Kosten verursachen, sondern dass die eine Versicherung dem Gutachter der anderen ebenfalls bis zu einem bestimmten Grad vertraut. Neun von zehn Fällen in diesem Geschäft - wie in jedem anderen auch - sind Standardfälle. Der geschilderte sicher nicht, daher wird auch nicht mit "Standard-Prozeduren" zu verfahren sein.

Ich empfehle - wie andere auch schon - unbedingt und sofort den eigenen Rechtsschutz beizuziehen. Es geht um Fristen, Beweissicherung und das "richtige" Vorgehen. "Normales Rechtsempfinden" unterscheidet sich von der anwaltlichen und gerichtlichen Praxis, wie alle hier wissen, erheblich.
Das ist zwar so unterhaltsam wie Zahnarzt, aber genauso unvermeidlich.
__________________
Gruss Andreas

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Geändert von ghaffy (08.03.2010 um 08:42 Uhr)
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  #20  
Alt 08.03.2010, 09:02
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Zitat:
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Nein, das ist nicht so.
Danke für die Aufklärung.
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  #21  
Alt 08.03.2010, 09:11
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......wenn neben meinem Auto eine Kiste warum auch immer brennt und mein Auto beschädigt, dann ist das für mich ein Haftpflichtschaden, den die Versicherung des abgebrannten Fahrzeuges bezahlt.

Meine eigene Versicherung geht ds erstmal gar nichts an. Es sei denn ich will im Vorfeld den Schaden schnell beheben und melde es der Vollkasko. Meiner bescheidenen Meinung nach ist dafür definitiv nicht die Teilkasko zuständig, da mein Auto nicht Ursache für die Beschädigung war.

Und im Haftpflichtschadenfall (und nur da) darf sich der Geschädigte einen Sachverständigen/Gutachter seiner Wahl aussuchen.
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #22  
Alt 08.03.2010, 10:00
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Zitat:
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......wenn neben meinem Auto eine Kiste warum auch immer brennt und mein Auto beschädigt, dann ist das für mich ein Haftpflichtschaden, den die Versicherung des abgebrannten Fahrzeuges bezahlt.

...
Das ist eben nicht zwingend so, deshalb ist eine rechtsfreundliche Vertretung anzuraten. Die Haftpflichtversicherung des zuerst brennenden Fzg ist nur leistungspflichtig, wenn der Brand überhaupt aus dem Betriebs- und Halterrisiko resultiert. Es ist daher u.a. wichtig zu wissen, was Brandursache war, und das geht aus dem Eingangsposting mE nicht hervor.

(Vergleiche zB BGH Az.: VI ZR 210/06 v. 27-11-07)
__________________
Gruss Andreas

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  #23  
Alt 08.03.2010, 15:42
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Die Haftpflichtversicherung des zuerst brennenden Fzg ist nur leistungspflichtig, wenn der Brand überhaupt aus dem Betriebs- und Halterrisiko resultiert. Es ist daher u.a. wichtig zu wissen, was Brandursache war, und das geht aus dem Eingangsposting mE nicht hervor.
(Vergleiche zB BGH Az.: VI ZR 210/06 v. 27-11-07)
Das ist offensichtlich so. Wenn das Auto durch einen inneren Defekt oder gar Fehlbedienung brannte, haftet der Halter, zahlt also dessen Haftpflichtversicherung.
Wenn es aber z.B. von unbekannter Hand angezündet wurde, dann bist auch Du deren Opfer - wie der Eigner des anderen Autos. Dann ist Deine eigene Versicherung zuständig - wenn Du gegen Feuer versichert bist.
In einer ähnlichen Lage habe ich übrigens durch ein freundliches Gespräch mit dem Gutachter ganz problemlos die nachträgliche Ergänzung eines von ihm übersehenen Schadens erreichen können.

sea u in denmark
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  #24  
Alt 08.03.2010, 15:46
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Hallo zusammen,

letztes Wochende ist neben meinem Auto ein anders parkendes Fahrzeug abgefackelt. Leider hat es bei mir an der gesamten Tür dem Schweller und dem hinteren Kotflügel den Lack abgelöst. Auserdem noch den Spiegel und so ne Plastikfolie an der Tür angekokelt.

So jetzt zu meiner Frage
Am Schweller ist eine Beule sie vom Gutachter aus von einem Feuerlöscher kommt. Innen stinkt es nach einer Woche immer noch was den Gutachter leider nicht interressierte. Fensterhebe ist auch etwas fehlerhaft was nicht im Bericht steht ....
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schöne Grüsse Ronny
deswegen der offene Feueralarm letzte Woche?

ich hoffe das ganze geht noch gut aus für dich...
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  #25  
Alt 08.03.2010, 16:07
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Bernd Bernd ist offline
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Zitat:
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......wenn neben meinem Auto eine Kiste warum auch immer brennt und mein Auto beschädigt, dann ist das für mich ...
Da haben wir wieder den Unterschied von gefühltem und realem Recht.
Bernd
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Bernd
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