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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
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"BootsTÜV"
Hallo erstmal,
bin neu hier und hab gleich eine Frage: War bisher nur ausserhalb Europas unterwegs, wo so etwas ja meist lockerer gehandhabt wird. Bei Strassenfahrzeugen gibt es da ja jede Menge zu beachten, ist das bei Booten auch so? Gibt es technische Spezifikationen, Beschränkungen bei Speed, Leistung, Größe, Lautstärke......? Gibt es ein Zulassungsverfahren, das Boote aus dem Ausland passieren müssen ? Bin da etwas ratlos ? Besten Dank Ralf |
#2
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Zitat:
ja gibt es ich glaub ab 1996 benötigts du eine sog. konformitätsbescheinigung des herstellers zur anmeldung beim wsa. am besten da anrufen die sagen dir das genau. TÜV hmm... was fürn TÜV? wenn du ein boot hast das für 30 ps geeignet ist sollteste halt nicht 100 draufhängen. denke mal solange sich das alles so bissl im rahmen bewegt lässt man dich in ruhe. das einzige was das wsa sehen will ist die motornummer und eigentumsnachweis boot und motor. zumindestens beim wsa ab. zettel ausfüllen 18 euronen auf den tisch des hauses und gut. das geht sogar auf dem postweg. bei mir zumindenstens. jedenfalls waren die dort sehr nett und sagen dir genau was du alles brauchst. die anmeldeforms sowie ne anleitung bekommst du im internet beim wsa auf pdf... ausdrucken anmelden und kennzeichen aufs boot ... gut is. gruß feivel |
#3
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Zitat:
Ich finde es unanständig von dir, was du uns hier an Texte "vorsetzt" Außerdem solltest du dich im boote-forum.de erst einmal kundig machen, bevor du dein "Halbwissen" hier kund tust! Mit "GLAUBE" kommt man nicht weiter! UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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#4
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Zitat:
Na - Boote-Tüv !!! So etwas gibt es tatsächlich - am Bodensee.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#5
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Zitat:
Deshalb bitte kein Full-Quote von diesen Texten. Das überbrückt jede Ignore-Liste.
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Beste Grüße John
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#7
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Ich wollte ja mit meinem ersten Beitrag keinen Streit provozieren......
Es war einfach eine Frage. Ok anders. Ich habe 2 Boote, ein Glastron Carlson CV23 und ein 81er Hondo Jet. Beide sind bisher in den USA gelaufen. Da ich in den nächsten Jahren hauptsächlich in D sein werde, würde ich die beiden gern mitnehmen. Beide sind recht ordentlich motorisiert, das Hondo ist ausserdem laut und schnell. Was muss ich tun, um sie in D legal zu fahren, lohnt das überhaupt ? Mit meinem Motorrad hat das alles irgendwie geklappt, war aber schon ein wenig Rennerei, vor allem für mich teilweise unverständlicher Papierkram. Ich möchte nur wissen, was mich erwartet ? Das ist alles. Gibt es eine offizielle Stelle, bei der man anfragen kann ? Danke Gruss |
#8
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und erst recht nicht mit dem katholischen
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#9
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hey melde die sachen einfach an beim binenschifffahrtsamt in deutschland gibt es keinen tüv,ausser was der kollege vorher geschrieben hat fürn bodensee und in spanien gibt es das für boote(wecke keine schlafenden hunde)
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#10
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Ok, das beruhigt mich schonmal, hört sich einfach an....
Danke Dir !! Was ist mit Auflagen ? Lautstärke ?? Leistung ??? Kein Problem ? |
#11
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Ui UI, selbstverständlich gibt es keinen "TÜV" im Sinne einer periodisch - technsichen Abnahme, sehr wohl aber ein CE-Konformitätsbewertungsverfahren, das bei jedem Boot angewendet wird, wenn es erstmalig in der EU in verkehr gerbracht wird.
Das Hondo ist wegen Baujahr und offensichtlich Lärm nicht mehr zulassungsfähig. Glastron hängt vom Baujahr ab. Die Suchfunktion hier im Forum hilft dir weiter. Ich hoffe "bootshop-niederrhein" ist kein fachmann, andernfalls wäre diese unqualifizierte Aussage noch fataler, als sie es so schon ist - sorry!
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#12
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Iralfi, du bekommst durch den Zoll kein Boot nach "D" ohne ein "CE-Zertifikat". Es wird mittels einer "Nachträgl. Bescheinigung über die Bauart" geprüft, Lärm- und Abgasemissionen sind dabei ein wesentliches Thema. Sind die Boote laut und alt, wird es schwierig. Wie gesagt, nutze die Suchfunktion ;)
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#13
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Zitat:
du solltest bei deinem Spezialgebiet bleiben oder dich vorher hier im boote-forum.de kundig machen, bevor du so etwas schreibst Zitat:
Schau doch mal unter Motorentechnik, dort kannst du mit Wissen glänzen Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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#14
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Ich habe die Boote beide über 10 Jahre in den USA gefahren, habe dort gelebt und würde sie ungern hergeben, sind halt komplett restauriert worden. Das Hondo ist schon ein Krawallo, ich fahr es auch kaum.
Wg. dem Zoll sehe ich kein Problem, die wollen immer nur Kohle sehen. Werde mich mal bei den Stellen erkundigen. Das Glastron gab es so wohl auch in D und in der Schweiz, ist ein Bj 80, bin aber nicht ganz sicher. Ich find es schön, nit den Kids ist es etwas zu klein, aber mir gefällt es eben. Dann schau ich mal, ob ich mit der Suchfunktion klarkomme. Bin einfach etwas verunsichert, da es so viele Meinungen gibt. Danke !! |
#15
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Wenn die Boote in US zugelassen sind und du als Gast mit den Booten nach D kommst solltest du die Boote doch mit US Flagge und deutscher Gastlandflagge fahren können.
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning
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#16
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Es hat nichts zu tun, ob es die Boote hier schon gab oder immer noch gibt - es geht um jedes einzelne Boot.
Wenn du deinen Wohnsitz nicht in der EU hast bzw. die Boote auch woanders registriert sind, dann ist es anders, das ist klar. Wenn du nach D ziehst udn die Boote mitbringst (importierst = in Verkehr bringst) dann nicht. ich sehe für beide Boote schwarz. |
#17
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Dafür muss es doch irgendeine Grundlage geben?? In D gibt es für jeden Mist eine Regelung, wo finde ich sowas? Bisher hört sich das alles nach Meinung an, ist nicht böse gemeint. Ich hänge an den Dingern, es sind Klassiker in denen viel Arbeit steckt und die ich so bei einem deutschen Händler, wie Du schreibst nicht bekomme.
Mit den Harleys ging es auch, eigentlich sogar problemlos. Welches Amt ist zuständig ? |
#18
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Das Zauberwort für die Suchefunktion heißt CE-Zertifizierung.
Die ist für alle Boote in der EU ab einem gewissen Alter nötig. Es könnte sein, daß Deine Boote von einer Altersregelung profitieren können.
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Beste Grüße John |
#19
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Ich wiederhole mich ungern: die Suchfunktion hilft - stöbere einfach nach "Import USA" oder vergleichbares. |
#20
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Es gibt zwei Möglichkeiten: entweder man "dreht" etwas und bewegt sich damit weg von den gesetzlichen Rahmenbedingungen oder lässt es bleiben. Dritte Möglichkeit: Umbau, Anpassung - ich denke es würde den Wert der Boote übersteigen. |
#21
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Grüß Dich Udo,
man müßte mal einen Musterthread für dieses Thema anlegen, diese Fragen kommen immer wieder . Vielleicht ein Vorschlag für unsere Moderatoren ? Bestimmt gibt es einiges hierzu im BF, aber leider achten viele Schreiber nicht auf gute Überschriften, was die Suchmaschine beschleunigen würde . Und oft steht sehr viel Halbwissen u. Wirr-warr drin . Einige Suchende geben da bestimmt schnell auf . Zum Thema direkt kann ich leider nicht's handfestes schreiben, da bist Du der Fachmann . Ich meine aber mal irgendwo gelesen zu haben, dass man als Privatmann an der CE vorbei kommt u. der Zoll in Amsterdam auch nicht darauf achtet (oder achten muß?) . Es ging um Privat kauft in den USA von Privat, ohne Händler . Udo, wenn der Ralf nun sein Privateigentum mitbringt, um hier wieder privat zu fahren, gibt es denn hier keine Sonderlösung o. CE-Befreiung ? Wenn er dann ebenfalls wie die Selbstbauer 5 Jahre nicht weiter verkaufen darf, ist es doch bestimmt kein Problem für Ralf . (?) Viele Grüße : TOMMI
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#22
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Nicht nur. Im Ösiland müssen wir alle 5 Jahre zur technischen Überprüfung.
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Mit wassersportlichen Grüßen aus der nördlichen Nähe von Wien Johann |
#23
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#24
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Ich würde es als deutscher Rückkehrer auf jeden Fall versuchen,
die Boote, die mein langjähriges Eigentum sind, in D einzuführen.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum
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#25
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Hallo Udo,
ich finde das CE-Verfahren wirklich begründet, schützt es letzt endlich die User . Und vor allem kommt nicht massenhaft Schrott auf's EU-Wasser . (der Privatimport wäre also ausgenommen), gäbe es dazu nicht eine Zollverordnung, die das unterbindet. Ist ja wieder mal toll, dass alle an einem Strang ziehen . Ich würde es als deutscher Rückkehrer auf jeden Fall versuchen, die Boote, die mein langjähriges Eigentum sind, in D einzuführen. Hallo Cyrus, was ist aber, wenn der Ralf z.B. nur ein Jahr bleiben würde, wäre das ganze Verfahren dann noch im Verhältnis ? Ich bin wirklich für Korrektheit, aber wenn sich schon Behörden nicht einig sind, dann .......... Hallo Ralf, kann ich Dir nur sagen, versuche Deine Boote über NL rein zu bringen . Das soll kein Massenaufruf sein, aber ich finde in Ralf's Beispiel sollte doch so etwas richtig möglich sein . Die ganzen Bootsverbände sollten vielleicht mal die Gesetzgeber in den A..... treten . Grüße : TOMMI |
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