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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Bootskauf ....Welche Dokumente???
Moin
Nächste Woche werde ich mein neues Boot beim Händler abholen. Das Boot wird als Gebrauchtboot verkauft. ( Direkt vom Händler und nicht im Auftrag vom Kunden ec.) Folgende Dokumente bekomme ich vom Händler: 1. Rechung 2. CE-Kennzeichnung 3. Handbuch des Bootes Ist das alles oder muss noch auf was achten? Oder habe ich gar was vergessen?
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Gruß Yannik |
#2
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Nachweis, das in Vergangenheit die MwSt in der EU entrichtet wurde.
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#3
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Ist das ein Dokument oder ein Schriftstück des Händlers?
Und wofür brauche ich das Schriftstück? Weil die Rechung fürdas Boot wird ja wohl mit 19% Ausgezeichnet sein. Sorry die Frage aber das ist mein erster Bootskauf
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Gruß Yannik |
#4
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Hallo Yannik,
die Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer reicht
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#5
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Zitat:
Gerade bei 2 und 3 sind die Händler manchmal etwas findig. Die Rechnung ist in der Regel unproblematisch. Direkt vom Händler ist nicht zwangsläufig ein Qualitätsmerkmal. Es gibt auf dem Sektor genügend mitternachtsgraue
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Gruß Wolfgang
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#6
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Die Zollbehörden haben letztes jahr in einigen Aktionen den "zollredlichen" Besitz von Booten geprüft: http://www.zoll.de/f0_veroeffentlich...fen/index.html
Ich habe deshalb beim Zoll angerufen, und nach den verlangten Nachweisen gefragt. Bei Importware ist man demnach auf der sicheren Seite, wenn der Erstkaufvertrag der Einfuhr oder eine Bestätigung des Zolls vorgelegt wird, daß die Abgaben entrichtet wurden. Der Kaufvertrag mit 19% USt reicht nicht, da er nur belegt, daß der letzte Verkäufer USt abgeführt hat. Das sagt nichts über die ordnungsgemäße Verzollung beim früheren Import. Bei EU-Ware ist natürlich nichts zu verzollen.
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Beste Grüße John |
#7
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Bei Punkt 2 und 3,kommt es aber auch auf das BJ des Bootes an.
Viel Glück für deinem Kauf. Gruß Rudi
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#8
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Zitat aus dem Artikel: "Nicht zuletzt auch aufgrund der durchweg positiven Resonanz - auch von Seiten der Sportbootfahrer und der Hafenanlieger ..".
Und wer soll das glauben? Wenn ich in meiner Freizeit gepisackt werde habe ich keine positive Resonanzen! So 'nen Schwachsinn haben die bei uns zum Glück noch nicht veranstaltet! Und wie soll so etwas nachgewiesen werden, wenn man, so wie im Fall meines Coronets, bereits der Viert- oder Fünftbesitzer ist und das Boot (immerhin BJ. 70!) sowieso immer nur im Heimatland des aktuellen Besitzer angemeldet war? Da sollen die sich gefälligst mal an den Erstbesitzer wenden und mich im Kraut lassen! Da gehe ich doch gleich in den Saft, wen ich so etwas lese! Aber Hauptsache gestohlene Daten verwenden - ob dafür auch USt. gezahlt wurde?
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Mit wassersportlichen Grüßen aus der nördlichen Nähe von Wien Johann |
#9
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Erstmal vielen Dank für euer Antworten
Aber Das Boot ist ein Quicksilver 360 Fish mit Baujahr 2004 gebaut in Polen und verkauft in Deutschland. Entfehlt dann der Mehrwirtsteuernachweis? Auf der Rechung für die Anzahlung ist die MwSt. mit 0% Ausgezeichnen. Allerdings steht auf der Rechung auch groß Gebrauchtfahrzeugrechnung drauf. Ist das so alles okay. Oder muss ich drauf bestehen eine Rechnung mit 19% zu bekommen?
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Gruß Yannik |
#10
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der damalige Käufer oder auch Händler sollten aber ja noch Belege haben,Wenn das Boot in Deutschland verkauft wurde,dann sollte auch die Mwst. bezahlt worden sein.
Gruß Rudi |
#11
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Okay dann werde ich den Händler beim Abholen des Bootes fragen, da er das Boot auch als Neuboot verkauft hat und jetzt wieder angekauft hat (Der Eigner ist leider verstorben)
Vielen Dank euch allen für die Mühe
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Gruß Yannik Geändert von Yannik (25.03.2010 um 21:55 Uhr) |
#12
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Zitat:
das ist ganz schlecht, dann tritt der Händler nur als Vermittler auf und wenn du mal Probleme mit dem Zoll bekommst, mußt du das Boot nachversteuern, wenn du keine Rechnung mit MWST hast
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#13
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Zitat:
Okay. Aber Vermittler? Der Händler schreibt mir doch im Namen seiner Firma eine Rechung, also steht er auch da hinter oder? Weil sonst müsste ich ja einen Vertrag mit dem Vorbesitzer machen. Dann werde ich das jetzt wohl mal mit dem Händler reden. Aber vielleicht hat er ja noch die Rechung von damals im System....
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Gruß Yannik |
#14
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Boot ist 2004 in Polen produziert worden, Polen ist 2004 der EU beigetreten, also ist vermutlich das Boot in der EU in Verkehr gebracht worden. Irgendwo muss wohl Mehrwertsteuer bezahlt worden sein, entweder in Polen - dort beträgt der Satz übrigens 22 Prozent - oder eben in Deutschland. Das muss ich doch an Hand von Unterlagen feststellen lassen. Aber wenn das Boot in der EU produziert sowie in der EU erstmals in Verkehr gebracht wurde und den Gemeinschaftsraum nie verlassen hat, kräht doch vermutlich ohnehin kein Hahn nach einem Mehrwertsteuernachweis.
Gruß Peter |
#15
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Hallo.
Wenn das Boot auf dem Gelände des Händlers verkauft wird, ist der Händler doch Verkäufer. Normalerweise bekommt er doch auch eine Provision oder Standgeld. Im Namen des Eigners verkaufen, ist doch nur eine Umgehung von Garantie, Gewährleistung und evtl. Steuern. MvG Gert |
#16
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So mal kurze Abschlussmeldung:
Habe heute das Boot abgeholt. Alles gut gelaufen. Habe alle erforderlichen Dokumente bekommen. Auch einen MWSt. Nachweis. Vielen Dank an alle, ich hätte den MWSt. Nachweiß glatt vergessen. So und morgen geht es zum Wasser und Schifffahrtsamt zum Anmelden und dann das ganze noch schnell versichern und noch alles Aufbauen (Motor ec.) und Donnerstag ist Probefahrt.
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Gruß Yannik |
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