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  #1  
Alt 31.03.2010, 21:49
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Hagrid Hagrid ist offline
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Standard Zulassungsbescheinigung Teil II

Hallo Leutz,
lege mir gerade die Unterlagen für den Verkauf meines alten Trailers zurecht.
Ich habe da die Zulassungsbescheinigung Teil I, den alten Fahrzeugschein.
Aber ich habe gar keine Zulassungsbescheinigung Teil II, was früher der Brief war.
Ich habe eine Betriebserlaubnis für zulassungsfreie Fahrzeuge auf der Rückseite des Gutachtens der Einzelabnahme.

mein neuer Trailer hat auch keinen Teil II sondern nur ein COC Papier.

ist das alles richtig?

greeetz Frank
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  #2  
Alt 31.03.2010, 22:14
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Betriebserlaubnis sollte reichen, Brief gabs wohl nicht für Trailer.

Bernd.
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  #3  
Alt 31.03.2010, 22:18
TomHH
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Hmmm, mein alter HEKU hatte eine schwulrosafarbene ABE, dafür hatte ich aber keinen Fahrzeugschein für das Teil. Der Halter und das Kennzeichen wurden in die ABE eingetragen und dort abgestempelt.

Mein jetziger Wicktrailer hat einen ganz normalen Kfz-Brief (ZLB II) und das CoC.
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  #4  
Alt 31.03.2010, 22:23
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Hab noch ein Heku da, aber keine Papiere. Bekomme ich nachträglich noch einen und wenn wie, wie viel kostet das?

Zur Zeit nehme ich ihn nur zum Rangieren in der Halle!
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MFG
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  #5  
Alt 31.03.2010, 22:25
TomHH
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Zitat:
Zitat von Kamikaze Beitrag anzeigen
Hab noch ein Heku da, aber keine Papiere. Bekomme ich nachträglich noch einen und wenn wie, wie viel kostet das?

Zur Zeit nehme ich ihn nur zum Rangieren in der Halle!

Hatte die ABE damals auch verlegt

Heku wollte für eine neue ABE richtig Kohle haben. Bin mit dem Trailer dann zum TÜV gefahren und habe eine Einzelabnahme machen lassen.

War billiger als eine neue ABE und ich war Erstbesitzer.
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  #6  
Alt 04.04.2010, 10:43
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Hagrid Hagrid ist offline
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es geht auch ohne... der neue Trailer wurde gestern angemeldet...

Bescheinigung der Herstellers, Tüvpapiere und gut ist

allerdings mit viel Glück... Online Anmeldungen sind bei uns für Trailer nicht möglich, steuerfrei und 100km/h Zulassungen am Samstag eigentlich auch nicht.

Die freundliche Dame am Schalter des Straßenverkehrsamt hat es dennoch gemacht. Vielen Dank nochmals, falls sie das hier liest.

greeeetz Frank
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