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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Aufenthalt auf dem Vordeck erlaubt??
Ist es erlaubt währen der Fahrt auf dem Vordeck zu liegen oder dieses zu betreten? In der Bedienungsanleitung einer größeren Yacht habe ich gelesen:
"Das Betreten des Vordecks ist nicht gestattet; keine Arbeitsdeck!" Daraus ergibt sich eine Reihe von Fragen: Wie soll das zu verstehen sein? Wer bringt die Fender aus? Wer bedient die Leinen? Kann die Polizei Bußgeld erheben? Was ist mit der Haftung wenn etwas passiert: z.B. beim Schleusen? Was sagt Ihr dazu?
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#2
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es liegt wohl einzig und allein in der verantwortung des skippers, wer, wieviele, wielange und wozu personen aufs vordeck kommen.
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#3
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Ich erlaube meinen Kid's in Verdrängerfahrt in den Altrheinarmen auf dem Vordeck an der Reling zu Sitzen,aber nur wenn sie eine Automaticweste anhaben.
In Gleitfahrt halte ich es für unverantwortlich. Gruß Gauner
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#4
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Oder schreibt dies die Werft nur in Ihre Bedienungsanleitung um sich rechtlich abzusichern, falls mal etwas passieren sollte?
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#5
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Das würde ich auch annehmen
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#6
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Zeig mir das Vordeck der "größeren" Yacht und ich sag dir warum
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#7
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Das ist das Vordeck um das es geht!
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#8
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Ich habe noch nie von einer Vorschrift gehört, dass das Betreten des Vorschiffs wärend der Fahrt verboten ist. Bei Segelbooten ist das Setzen des Gennackers oder Spinnackers ohne Betreten des Vorschiffs auch schlichtweg unmöglich, des Weiteren Ankermanöver oder Vorbereitung des Anlegemanövers,
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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#9
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Wahrscheinlich das GFK zu dünn erwischt da vorne.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#10
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wenn man das sowieso nicht betreten darf, wozu braucht man dann eine Reling?
Der Zusatz in der Anleitung ist wahrscheinlich dem selben Volk von prozessgeilen Volltrotteln gewidmet, denen man auch noch sagen muss, dass heißer Kaffee heiß ist und das man Haustiere nicht in der Waschmaschine reinigen und danach in der Mikrowelle trocknen darf! Liebe Grüße Jan
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Mitglied der Chaotencrew und das ist gut so!!! Nicht alles, was glänzt ist Gold. Manche glänzen mit grenzenloser Dummheit und sind trotzdem arm dran. |
#11
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Nicht in der Waschmaschine? Scheiße, Helga, hol die Katze wieder raus, geht wohl nicht ...
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#12
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Bei dem Vordeck (ohne Süllrand und Gangbord) und der Rutschgefahr des abgerundeten Decks ist bei
überkommendem Wasser sicherlich die Gefahr bei einem Aufenthalt dort nicht ungefährlich. In langsamer Fahrt (beim An- und Ablegen) ist die Gefahr sicher nicht so groß, als wenn das Boot bei schneller Fahrt durch die Wellen stampft und Wasser über das Vordeck spritzt.
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cul8er Barney Liber Friso (und am liebsten immer ) Smalltalker! Drink wat kloor is, et wat goor is un prot wat woor is. Der Kopf ist rund, damit man beim Denken die Richtung ändern kann.
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#13
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Dieser Satz hat was mit "CE" zu tun - wenn man es genau wissen möchte: diese Vorschrift bezieht sich auf eine der einzuhaltenden Normen: "ISO 15085 - Kleine Wasserfahrzeuge - Verhütung von Mann-über-Bord-Unfällen und Bergung"
Es geht im wesentlichen um folgende Bedingungen: Die Norm definiert ein Arbeitsdeck als jenen Bereich, der für - den Zugang zum Schiffsinneren - den ZUgang zu dem / den Motore(n) - Mooring- und Ankermanövern genutzt wird. Dabei muss je nach Schiffsgrösse und Entwurfskategorie das Arbeitsdeck bestimmten Anforderungfen entsprechen: Mindest-Relingshöhe, Anti-Rutsch-Belag, Fuss-stoppleiste, Festhaltepunkte, Handläufe usw... Jeder Hersteller muss im Handbuch für den Schiffsführer das Arbeitsdeck definieren bzw. erklären. In deinem Fall wird es schlichtweg so sein, dass die Kriterien lt. ISO nicht erfüllt werden und dieser Passus im Handbuch steht . Bavaria? |
#14
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Wenn man das Vordeck dieser abgebildeten Kiste (21 bis 25 Fuss oder so?) für Anker- oder Mooring-Manöver nicht betreten darf, dann ist das wohl so, als dürfte man das Boot nicht in Wasser geben, weil die EN-ISO 15085 auch fordert, dass ein sicheres An- und Ablegen möglich sein muss.
Wenn das der Grund sein sollte, dann sollen sie sich die Kiste an die Wand nageln, kaufen würd ich die - schon aus Prinzip - nicht.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#15
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also nur rückwärts anlegenund die klampen nur von steg aus belegen!?
wenn man glück hat,ist da noch ein ausleger am steg ach ne, dann darf man ja wieder auf`s deck die probleme möchte ich nicht haben
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Gruß Katja u. Boris ___________________ " Es ist ja wie es ist" ----------------------- Boot fahren ist,als ob man unter der kalten Dusche steht und 100€-scheine zerreißt |
#16
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Zitat:
Ach so, ein Laufdeck als Working Deck muss auch eine Mindestbreite je nach Entwurfskategorie aufweisen, was auch nicht jedes Boot schafft
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