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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Bootskauf Schweizer Händler
Hallo liebe BF´ler,
zuerst vorab sorry falls dies bereits gepostet wurde, ich habe in der Suche nichts dergleichen gefunden. Ich habe am vergangenen Wochenende ein Boot mit deutscher Zulassung über einen Händler in der Schweiz erworben. Der Händler verkauft im Auftrag seines deutschen Kunden, Boot besitzt eine ADAC-Zulassung, welche aber 2009 abgelaufen ist. Auf der Anmeldung steht auch die deutsche Adresse des Veräussers. Ist es ein Problem dass die Zulassung abgelaufen ist?? Nun habe ich gestern diverse Speditionen mit meinem Anliegen befragt, da erhielt ich als Antwort, dass dies zuerst angemeldet, deklariert, verzollt und ggf. versteuer werden muss?? Nach meinen Recherchen war ich der Meinung dass, wenn ich ein Boot mit deutscher Zulassung erwerbe, dies nicht zu einem umsatzsteuerpflichten Vorgang führt, ergo keine Einfuhrumsatzsteuer an der Grenze von CH - D zu begleichen ist.Zumindest dachte ich dies bis gestern.......Sprich, mehr oder weniger lade ich es auf einen Hänger und fahre es nach Deutschland. Wie gesagt, ich bin im starken Zweifel nun ob der Aussagen der Spediteure, als Bonus rief mich heute morgen noch ein ebenfalls angefragter Schweizer Spediteur an und teilte mir mehr oder weniger das gleiche mit:"Wenn die am Zoll mitbekommen dass das Boot in der Schweiz war, dann ist Einfuhrumsatzsteuer fällig", dies wären seine Erfahrungswerte?? Hat jemand da Erfahrungen bzw. kann dies jemand bestätigen dass meine Annahme, bisher, falsch war?? Danke im voraus, Gruss Cylber
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Formula 382 Fastech |
#2
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Wer ist denn der Verkäufer auf dem Kaufvertrag, der schweizer Händler oder der bisherige deutsche Eigener?
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Es grüßt Bernd aus M-V Wenn ich den See seh, brauch ich kein Meer mehr |
#3
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Melde es doch einfach beim WSA an,
pappst die neuen Nummernschilder dran und gut ist`s.
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#4
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moin,
zuerst mal danke ob der antworten. @rammidammi; der schweizer händler hat mir eine rechnung gegeben in der er eindeutig lediglich die vermittlung des bootes bescheinigt. also nix wie: "hiermit verkaufe ich....." nach weiteren gesprächen mit recherchen bin ich nun so weit, dass ich mir einen kaufvertrag mit dem ursprünglichen besitzer ausstellen lasse. so würde dann auch bescheinigt werden dass von einem deutschen an einen deutschen ein boot mit deutschler zulassung verkauft wird. ich kann mir trotzdem beim besten willen nicht vorstellen dass ein schweizer händler, welcher ja nur dazwischen geschaltet ist, eine steuerbare handlung auslöst, sprich die einfuhrumsatzsteuer würde beim wiedereintritt in die EU fällig werden. @klastey: eine anmeldung beim wsa oder beim adac ist jedoch kein allheilmittel, ich will keinen stress mit den behörden und wie es richtig ist, wird dadurch auch nicht klar.so ein hinweis nutzt wenig bis nichts. Gruss Cylber
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Formula 382 Fastech |
#5
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Moin,
deutsches Zugfahrzeug, deutsche Bootszulassung. Welcher Zöllner sieht da einen zollpflichtigen Vorgang? Gruss Micha |
#6
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Der Zoll in Basel sowie der deutsche wie auch schweizer Spediteur sehen einen umsatzsteuer-relevanten Vorgang.
Entweder haben die Holzköpfe nichts verstanden, oder die Spediteure haben einen Mist gefragt a la: "ich habe einen kunden wo ein boot bei einem schweizer händler gekauft hat". Der schweizer Spediteuer hat sogar noch was von Transitpapieren gefaselt, also es wird immer wilder. Gruss Cylber
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Formula 382 Fastech |
#7
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Lass Dir vom Vorbesitzer erstmal die Originalrechung geben und dann kannst Du sehen ob er überhaupt irgendwo die Umsatzsteuer abgeführt hat.
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#8
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Einfuhrumsatzsteuer und Zoll mußt Du zahlen, wenn das Boot außerhalb der EU hergestellt und noch nicht ordnungsgemäß in die EU eingeführt wurde oder wenn es ausgeführt wurde.
Du brauchst deshalb den Nachweis, daß für das Boot vom EU-Erstkäufer die USt in der EU gezahlt wurde. Hast Du diesen, könnte es nur noch ein Problem geben, wenn das Boot wieder ausgeführt wurde. Ein Boot gilt in der Regel dann automatisch als ausgeführt, wenn es mehr als drei Jahre durchgehend im EU-Ausland war (man kann ja immer wieder mal in der EU gewesen sein ). Eine gute Beratung gibt der deutsche Zoll in seinem Infocenter (Tel: 0351/44834-510). Da muß man auch noch nicht gleich Roß und Reiter nennen. BTW: Die ADAC-Zulassung läuft nicht aus, auch den der ADA$ mitunter den Eindruck erweckt. Sie gilt zumindest binnen unbegrenzt. Dazu hilft Dir die Suchefunktion des Forums weiter.
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Beste Grüße John |
#9
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Danke ob des Hinweises der Zoll-Infostelle.
Diese habe ich bereits gestern über die Suchfunktion des Forums gefunden und gestern abend dort eine Email mit dem Sachverhalt vorgetragen.Zu meinem Erstaunen war heute vormittag um 9.30 Uhr schon eine erschöpfende Auskunft von dort gegeben. Es geht bei dem Sachverhalt nicht dadrum ob für das Boot irgendwann USt bezahlt worden ist. Dies ist wohl das gleiche Problem analog bei den von mir beauftragten Herren Spediteure, es wurde einfach nicht richtig verstanden. Das Boot hat eine deutsche Zulassung befand sich im Erstbesitz, das Problem hier war dergestalt, dass diverse Stellen die Meinung vertraten, durch die Vermittlung des Schweizer Händlers fällt EUSt an. Dies wäre aber nur der Fall wenn der Schweizer Händler das Boot in seinem Namen veräussert, was aber im vorliegenden Fall nicht gegeben ist, da er nur als Vermittler auftritt. Falls der Schweizer Händler als Veräusserer auftritt, so wäre beim einführen nach D (oder anderes EU-Land) unwiderruflich EUSt fällig geworden, völlig nebensächlich ob in den Vorjahren "irgendwann einmal USt im EU-Beitrittsgebiet" abgeführt wurde oder nicht. Gruss Cylber
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Formula 382 Fastech |
#10
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Klar, wenn ein Händler in CH ein Boot verkauft, hat er es ja aus der EU ausgeführt - was man schon daran sieht, daß er keine EU-USt für den Verkauf abführt.
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Beste Grüße John |
#11
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Zitat:
Du hast ein Deutsches Boot gekauft.
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
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