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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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auto darf 550kg ungebremst-dann darf auch ein 600kg trailer?
hallo leute!
nachdem ich mich hier mittels suchfunktion bis zum kopfschmerz durchgelesen hab,stelle ich die frage nochmal zur beseitigung letzter zweifel hier ein: mein auto hat: eine zulässige anhängelast von 550kg UNGEBREMST von 1000kg GEBREMST der trailer hat: ein zulässiges gesamtgewicht von 600kg,eine höchstzulässige achslast von 650kg und ist UNGEBREMST da ich jetzt auch diesen schönen link der blauen elise über stützlast und definition anhängelast gelesen habe,gehe ich davon aus,daß alles in ordnung ist. habe meinen anhänger auf einer geeichten schrottwaage mit allem gerödel im boot (ich meinte nat.anhänger mit boot drauf) und vollem tank gewogen,da wog er unglaublicherweise genau 600kg. mein auto hat eine max stützlast von 85 kg. es wird immer wieder gesagt, man dürfe die stützlast im angehängten zustand dann vom zul.gG des anhängers abziehen. ich habe aber die ausführungen des anhängerhandlers so verstanden: wenn das zulässige gG des anhängers nicht (bei mir 600kg) überschritten wird,darf man die stützlast dem zul.anhängegwicht(bei mir 550kg ungebremst) zuschlagen. bei mir heißt das konkret: zwischen zul. ungebremsten anhängegewicht von 550kg undem zulässigen gesamtgewicht des trailers von 600kg besteht eine differenz von 50kg. 550kgzul.max.anhängegewicht+ stützlast von 85kg= 635kg - 35kg,damit das zul.ges.G des trailers von 600kg nicht überschritten wird. stimmt die rechnung so? ist alles im grünen bereich? danke euch allen schon mal grüße erik |
#2
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Hallo Erik,
mattgrün, denn es kommt auf die tatsächliche Stützlast an, nicht die theoretische. Außerdem darf die max. zulässige Stützlast auch des Trailer nicht überschritten werden.
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Beste Grüße John
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#3
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Moin Erik,
Wieviel Stützlast veträgt denn die Kupplung vom Anhänger? |
#4
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nach den ganzen zahlen versteh ich nurnoch bahnhof...?
Also ich persönlich denke, wenn in Schein steht zul. anhängelast ungebremst 550 kg dann darf man maximal 550 kg zul. gesamt g ungebremst anhängen, oder wie ? Klingt für mich so logisch
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Grüße von der Mosel Alex |
#5
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ergänzung:
stützlast der anhängerkupplung am auto= 85kg anhängerdeichsel auch 85 kg. zul. max stützlast für mein auto auch 85 kg. erik |
#6
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Folgende Regeln gelten:
1. Trailer: Das zuläss. max. Gesamtgewicht des alleinstehenden, also nicht angehängten Trailers darf nicht überschritten werden. 2. Zugwagen: Das zuläss. max. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs darf nicht überschritten werden. 3. Zug: Für manche Fahrzeuge ist unabhängig von der max. Anhängelast auch noch ein zuläss. max. Zuggewicht (Summe aus akt. Trailergewicht + akt. Zugfahrzeuggewicht) angegeben. Dieses ist dann ebenfalls einzuhalten. 4. Anhängelast: Im angehängten Zustand zählt die tatsächliche Stützlast nicht zur Anhängelast, aber zum Gewicht, das man ins Auto eingeladen hat. Nur bezüglich der Anhängelast wird also die aktuell vorhandene Stützlast virtuell vom Trailer ins Auto umgepackt. Für die obigen Regeln 1 und 3 spielt das keine Rolle; für die Regel 2 ist es relevant. Kleine Anmerkung: Eine Überschreitung der Anhängelast des Zugwagens kostet in DE bei 0-5% nix, bei 5-10% 10 EUR. 5. Stützlast: Weder die max. zulässige Stützlast des Zugwagens noch die max. zulässige Stützlast des Trailers dürfen überschritten werden. Der kleinere der beiden Werte ist also die Obergrenze für das Gespann.
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Beste Grüße John |
#7
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Du darfst die Stützlast nur dann abziehen, wenn das zGG deines Anhängers größer ist als die maximale Anhängelast deines Zugfahrzeuges.
Lies es hier einfach mal nach unter dem Punkt "Muss ich die Stützlast vom zulässigen Gesamtgewicht des Wohnwagens abziehen?": http://www.cara-vans.de/wohnwagen_un...and_pfalz/faq/
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Good Day To Be Alive, Sir |
#8
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Zitat:
Die zitierte Stelle Zitat:
wirft IMHO zwei Aspekte durcheinander: Fälle 1 und 2 betreffen die Frage, ob aufgrund der Stützlast ein Anhänger schwerer sein kann, als das zGG des Anhängers vorgibt (Antwort: nein). Fall 3 hingegen liegt die Frage zu Grunde, ob die maximale Anhängelast des Zugfahrzeugs quasi um die Stützlast erhöht werden kann (Antwort: ja). Daraus läßt sich deshalb noch nicht schließen, daß die Stützlast bei Fällen zGG < Anhängelast nicht auch zum Gewicht des Zugwagens zählt. Oder wo ist mein Fehler?
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Beste Grüße John
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#9
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Wenn das zgG des Trailers kleiner wäre, als die maximale Anhängelast des Zugfahrzeuges, würde dieser Strang hier garnicht existieren, Lars.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#11
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ja, diesen link von kuhnert kenn ich auch,und genau deshalb hat sich meine frage ergeben.
nach der ganzen leserei hier im forum bin ich mir immer noch nicht sicher,insbesondere nicht,ob die polizei diese regel so kennt oder aber annehmen will. es wird ja meistens immer erstmal alles verneint,was zugunsten des bürgers sein könnte,zu dieser meinung bin ich durch schlechte erfahrungen in allen bereichen von behörden gekommen im laufe der jahre. daher ist es wesentlich besser,selbst genauestens bescheid zu wissen und für den fall der fälle was schriftliches zur hand zu haben. daher führe ich ab sofort einen ausdruck dieser kuhnert-seite bei meinen fahrzeugpapieren mit. trotzdem,in meinem fall spielen ja 50kg anhängermehrgewicht eine rolle,und nicht die gesamte stützlast von 75oder 85 kg. ich stelle mir folgende situation vor: ordnungshüter halten mich an: hamse mal die fzg-papiere,auch für den anhänger? oh,der anhänger geht ja bis 600kg,den dürfense mit ihrem fzg gar nich ziehen. stützlast mitrechnen? ne,dürfense nich. das macht dann,moment mal.......... ich hab auch schon polizisten gehabt,die nicht wußten,wie man tüv oder asu-marken richtig lesen muß,oder auf der scheininnenseite der angelpapiere die verlängerung und gültigkeit nicht sehen wollten,dann aber meinten von bußgeld reden zu müssen. dabei waren meine papiere stets in ordnung. außerdem würde ich gerne wissen,ab wieviel übergewicht einem die weiterfahrt untersagt wird. und wo das steht. grüße an alle erik |
#12
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du darfst soga einen 850kg anhänger ziehen.wenn dieser nicht schwerer als 550kg ist.stützlast hin, stützlast her.wenn du auf den richtigen ordnungshüter triffst,sei froh wenn du mit nem blauen auge davon kommst.inmoment sind die jungs ganz besessen,alles anzuhalten was nen anhänger drann hat.
gruss harry
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#13
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manchmal sind die irgendwie vom hafer gestochen.
mich furzt das auch an,immer dieses getue um anhänger in d. eigene tüv-vorführung,eigene nummer,überprüfungen ect. unsere französischen freunde wenden sich kopfschüttelnd und mit grausen ab,wenn ich denen das erzähle. deutschland ist eben ein land der aufpasser..... dort kommt bei kleinanhängern die nummer vom auto drauf,und für den zustand des karren bist selbst verantwortlich. wenn was passiert,weil die reifen alt waren oder die radlager defekt,biste dran. da passiert deshalb auch nicht mehr als bei uns,eher weniger. grüße an alle erik |
#14
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Wenn ich mir so einige Gespanne und "Experten" in unserem Land anschaue, dann ist das auch ganz gut so... Gruß, Frank.
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Wer dauernd im Dreieck springt, hat offensichtlich Kreislaufprobleme.
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#15
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Vor ein paar Tagen selbst erlebt, Kombi mit nem kleinen Jeep auf dem Hänger, ich hab Vorfahrt, er ist noch so 20 m weg mit vielleicht 30 km/h, ich fahr also.
Hat gut gequietscht und er hat die 20 m voll ausgenutzt. Ob da das Verhältnis stimmte?
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Felix I hear the ferryman is half man, half boat |
#16
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Die meisten Experten in unserem Land sind aber weniger die Leute aus dem eigenen Land.
Auf der A12 erlebst du jeden Tag was ein Anhänger eigentlich nicht kann oder können sollte. Das Problem mit dem eigentlich Übergewichtigen Anhänger ungebremst an meine Firmenkarre kenn ich zur genüge. Beim Wiegen durch die Rennleitung wird das Kupplungsauflagegewicht vom Meßwert der Waage ( portable Waage der Blauen ) abgezogen. Abkuppeln tuen die nicht. Bei 10 % drüber - 1 point + 30 Öcken. Die Nachfrage zum Auflasten ( also runter auf 8% Steigung ), ergab bei meinem Auto zwar eine höhere gebremste Zuglast, aber die ungebremst blieb bei läppischen 500 Kg.
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Gruß Mike lieber einen guten Feind als einen schlechten Freund
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#17
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hallo mike,
haben die dir denn jemals auch noch die weiterfahrt untersagt? gruß erik |
#18
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ja. Weiterfahrt wurde Untersagt.
Durch Umpacken der 3 Benzintanks und einiges Gerödel in das Fahrzeug konnten wir nach nochmaligem Wiegen weiterfahren. Die Buße blieb aber. naja war ja auch klar. wir habens gewußt und sind selber Schuld. Hatten 580 Kg statt 500.
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Gruß Mike lieber einen guten Feind als einen schlechten Freund |
#19
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die frage:
was macht man,wenn man nicht mehr umpacken kann,weil das auto auch am limit ist,und man nicht mehr weiterfahren darf? dann steht man wohl zur belustigung(unterstelle ich mal) der uniformierten da und kann den adac zum abschleppen rufen? oh mann, wir wohnen 150km von der belgischen grenze weg,dort darf ich dann sogar über 100kmh OHNE!!!! aufkleber fahren. beste grüße erik |
#20
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Zitat:
Was sagt die Versicherung dazu, wenn der Trailer KEINE Freigabe für 100 km/h hat?
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Beste Grüße John |
#21
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man könnte sich auch einen "gebremsten" Anschaffen.
Da ich aber mir schon sicher bin, das ich in einigen Jahren mir eh ein Kajüter hole, laß ich´s erst mal. Mann wird ja älter. oder bequemer ? Hab nen Doblo. Der hat eigentlich mehr als genug Lastaufnahme und Stauraum. nur die ungebremsten 500Kg sind ein Knackpunkt, mit dem sich die Italiener wohl nicht sehr auseinander setzen müssen.
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Gruß Mike lieber einen guten Feind als einen schlechten Freund |
#22
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was sagt denn die versicherung erst,wenn man in frankreich 130kmh fährt?
ich mach mir lieber keinen kopf mehr,je mehr ich drüber nachdenke desto mehr scheinbare probleme tauchen auf....... ich überlade die achse nicht,sorge immer für max. belastbare,frische reifen und topfitte radlager und fahre vorsichtig wie eh und je.... und der rest ist mir jetzt egal,da wird man ja verrückt. grüße erik |
#23
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Zur Eingangsfrage, nein geht leider nicht, da hilft auch kein Trick.
Entweder größeres Auto, oder kleineren ungebremsten Hänger.
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Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma |
#24
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das seh ich aber inzwischen anders.bist du verkehrspolizist?
wenn die 600kg max.gesamtgewicht nicht überschritten werden, sind meine 550 ungebremsten kilo vom auto in ordnung, weil ich mir die 85kg stützlast in diesem fall anrechnen kann. d.h., von den theoretisch möglichen 85kg stützlast nehme ich nur 50kg,um das max zulässige gesamtgewicht des trailers nicht zu überschreiten. und dann paßt das. ich kauf doch nicht extra ein anderes auto wegen 50kg,das wär ja wahnsinn. gruß erik |
#25
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@Erik
genau so rechne ich auch. Anhänger alleine hat 600kg, 550kg auf der Achse plus 50kg auf der Kupplung. Dazu der TÜV Hessen: Die in den Fahrzeugpapieren eingetragene maximale Anhängelast (gebremst und ungebremst) darf um die tatsächlich auf dem Kugelkopf aufliegende Stützlast überschritten werden. -> Gutachten Seite 45 Mein Auto darf 450kg Anhängelast haben. Ich belade meinen 750kg Anhänger bis auf 500kg brutto. 450kg auf der Achse und 50kg auf dem Kugelkopf.
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Gruß Uwe - und hier meine Homepage |
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