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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 24.04.2010, 22:53
Benutzerbild von michav8
michav8 michav8 ist offline
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Standard Habe wir hier jemanden der sich mit Gewerbemiete / Nebenkosten auskennt ?

Hallo !

Steht eigentlich schon alles in der Überschrift !
Gibt es hier jemanden ?
Hätte mal ein paar Fragen.


MfG Michael
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  #2  
Alt 26.04.2010, 17:26
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Warum stellst Du Deine Fragen nicht hier rein
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  #3  
Alt 26.04.2010, 17:42
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nightforce nightforce ist offline
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Sicher wegen der vielen Fehlantworten, und sich und das Problem nicht zu outen, versteh ich vollkommen.
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Gruß Frank
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  #4  
Alt 26.04.2010, 20:12
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michav8 michav8 ist offline
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Zitat:
Zitat von schnorps40 Beitrag anzeigen
Warum stellst Du Deine Fragen nicht hier rein

Hallo !

Wo hier ?


MfG Michael
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  #5  
Alt 26.04.2010, 20:28
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Zitat:
Zitat von michav8 Beitrag anzeigen
Hallo !

Wo hier ?


MfG Michael
Hallo Michael,
natürlich hier, wo sonst

Was willst du nun wissen, ein bisschen kenne ich mich da aus.

Liebe Grüße
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Liebe Grüße Andrea

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  #6  
Alt 26.04.2010, 20:51
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michav8 michav8 ist offline
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Hallo !

Mein Vermieter kommt selbst nach mehrfacher Aufvorderrung nicht mit der Nebenkostenabrechnung rüber, muss ich nu zum Anwalt rennen oder krieg ich ,,ihn'' auch anders unter Druck gesetzt ?
Wir reden von einem Zeitraum von drei Jahren a. 1,50 auf den qm x 300 qm pro Monat.



MfG Michael
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  #7  
Alt 26.04.2010, 21:00
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barrier-riff barrier-riff ist offline
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Zitat:
Zitat von michav8 Beitrag anzeigen
Hallo !

Mein Vermieter kommt selbst nach mehrfacher Aufvorderrung nicht mit der Nebenkostenabrechnung rüber, muss ich nu zum Anwalt rennen oder krieg ich ,,ihn'' auch anders unter Druck gesetzt ?
Wir reden von einem Zeitraum von drei Jahren a. 1,50 auf den qm x 300 qm pro Monat.



MfG Michael
Rechnung / Miete angemessen kürzen
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Gruß Jürgen

Ist heute eigentlich Mittwoch oder Donnerstag ??
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  #8  
Alt 26.04.2010, 21:00
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nightforce nightforce ist offline
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Einen Vermieter zum Geld annehmen zwingen würd ich nie, wenn die durchschnittlichen Kosten (1,50 € x300m³) bekannt sind, dann lege sie auf ein Tagesgeldkonto und freu dich über den Gewinn.
Zur Steuereinreichung- ..Betriebsausgaben sollte das vorerst reichen und pauschal in der Summe auch angerechnet werden.
Der Vermieter ist grundsätzlich nicht daran gebunden, dir jährlich eine Abrechnung zukommen zu lassen, wenn dies vorab im Mietvertrag pauschal mit 1,5x300 geregelt ist.
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Gruß Frank
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  #9  
Alt 26.04.2010, 21:08
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barrier-riff barrier-riff ist offline
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Zitat:
Zitat von nightforce Beitrag anzeigen
Einen Vermieter zum Geld annehmen zwingen würd ich nie, wenn die durchschnittlichen Kosten (1,50 € x300m³) bekannt sind, dann lege sie auf ein Tagesgeldkonto und freu dich über den Gewinn.
Zur Steuereinreichung- ..Betriebsausgaben sollte das vorerst reichen und pauschal in der Summe auch angerechnet werden.
Der Vermieter ist grundsätzlich nicht daran gebunden, dir jährlich eine Abrechnung zukommen zu lassen, wenn dies vorab im Mietvertrag pauschal mit 1,5x300 geregelt ist.
Verjährung beachten !! Bei Rückforderungen !! Hätte er noch Forderungen an Dich lass sie verjähren
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  #10  
Alt 26.04.2010, 21:17
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Genau, aber bei der Steuer würd ich genau die 1,5x300 angeben als Nebenkosten.
Meldet er sich nicht, dann freu dich über den gewinn auf deinem Konto, meldet er sich, und verlangt mehr über den Gesamtzeitraum , dann verjährungsmäßig abschmettern, will er weniger, auch ein Grund zur Freude.
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Gruß Frank
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  #11  
Alt 26.04.2010, 22:16
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Zitat:
Zitat von barrier-riff Beitrag anzeigen
Rechnung / Miete angemessen kürzen

Hallo !

Da liegt das Problem, ich binn gerade in neue Räume gezogen !


MfG Michael
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  #12  
Alt 26.04.2010, 22:21
makana makana ist offline
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Zitat:
Zitat von michav8 Beitrag anzeigen
Wir reden von einem Zeitraum von drei Jahren a. 1,50 auf den qm x 300 qm pro Monat.

MfG Michael
http://www.anwalt-mietrecht.de/aktue...echnungen.html

Überschreitet der Vermieter jedoch diese 12-Monatsfrist, kann er in der Regel gemäß § 556 Abs.3 S.3 BGB vom Mieter keine Nachzahlung mehr verlangen.
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  #13  
Alt 26.04.2010, 22:23
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Zitat:
Zitat von michav8 Beitrag anzeigen
Hallo !

Da liegt das Problem, ich binn gerade in neue Räume gezogen !


MfG Michael
Darf ich das richtig verstehen, du bist beim gleichen Vermieter gewechselt, sagen wir mal, aus 150m² auf die 300m² in ein anderes Gebäude?

Was sagt der Mietvertrag dazu, gab es Änderungen, gibt es noch Keinen?
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  #14  
Alt 26.04.2010, 22:24
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Zitat:
Zitat von nightforce Beitrag anzeigen
Einen Vermieter zum Geld annehmen zwingen würd ich nie, wenn die durchschnittlichen Kosten (1,50 € x300m³) bekannt sind, dann lege sie auf ein Tagesgeldkonto und freu dich über den Gewinn.
Zur Steuereinreichung- ..Betriebsausgaben sollte das vorerst reichen und pauschal in der Summe auch angerechnet werden.
Der Vermieter ist grundsätzlich nicht daran gebunden, dir jährlich eine Abrechnung zukommen zu lassen, wenn dies vorab im Mietvertrag pauschal mit 1,5x300 geregelt ist.

Hallo !


Zitat:
Geld annehmen zwingen
Durch die relativ große Fläche ist die Nebenkostenvorauszahlung recht hoch. Ich verbrauche aber recht wenig,da viel als Lagerfläche genutzt. Strom (Computer ab und zu mal Kommpressor) Wasser (nur zum Hände waschen,Klo recht selten) Heizung (war uneffektiv deshalb so gut wie nicht an gehabt)

Lange Rede kurzer Sinn, habe es mal überschlagen mit den Werten die ich zum rechnen habe, Stromverbrauch,Wasser,Wärmemengenzähler.
Es steht eine Erstattung von ca. 7.500,- im Raum, sonnstige Kosten wie Versicherrung,Steuer usw. noch nicht berücksichtigt.


MfG Michael
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  #15  
Alt 26.04.2010, 22:25
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Zitat:
Zitat von nightforce Beitrag anzeigen
Darf ich das richtig verstehen, du bist beim gleichen Vermieter gewechselt, sagen wir mal, aus 150m² auf die 300m² in ein anderes Gebäude?

Was sagt der Mietvertrag dazu, gab es Änderungen, gibt es noch Keinen?

Hallo !

Nein' neuer Vermieter, neue Räume .


MfG Michael
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  #16  
Alt 26.04.2010, 22:26
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Zitat:
Zitat von makana Beitrag anzeigen
http://www.anwalt-mietrecht.de/aktue...echnungen.html

Überschreitet der Vermieter jedoch diese 12-Monatsfrist, kann er in der Regel gemäß § 556 Abs.3 S.3 BGB vom Mieter keine Nachzahlung mehr verlangen.
Hallo !


Soweit ich weiss trifft das bei Gewerbemiete nicht zu !


MfG Michael
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  #17  
Alt 26.04.2010, 22:33
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Zitat:
Zitat von michav8 Beitrag anzeigen
Hallo !

Nein' neuer Vermieter, neue Räume .


MfG Michael
Aha, und die Nebenkosten vom Vormieter..?
Kommt immer darauf an, was vereinbart war, hat er mit dir fixe Nebenkosten vereinbart, dann sind die abzuführen,sprich die 1,5x300, hat er flexible Kosten vereinbart, dann muß eine Abrechnung erfolgen, und der Vermieter sich auch darum kümmern, daß du die Abrechnung zeitgemäß p.A. erhältst.
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  #18  
Alt 26.04.2010, 22:37
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Hallo !


Im Mietvertrag steht ,,Nebenkostenvorauszahlung 1,50 pro qm''


MfG Michael
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  #19  
Alt 26.04.2010, 23:57
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Zitat:
Überschreitet der Vermieter jedoch diese 12-Monatsfrist, kann er in der Regel gemäß § 556 Abs.3 S.3 BGB vom Mieter keine Nachzahlung mehr verlangen.
Das trifft auch auf Gewerbemieten zu.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #20  
Alt 27.04.2010, 00:01
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Zitat:
Zitat von michav8 Beitrag anzeigen
Hallo !


Im Mietvertrag steht ,,Nebenkostenvorauszahlung 1,50 pro qm''


MfG Michael
Dann mußt du das als gegeben hinnehmen, hast du ja sicher auch bei Vertragsabschluß, und das auch abführen, unabhängig davon , ob es jemals einen Nebenkostenausgleich geben wird.
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  #21  
Alt 27.04.2010, 05:38
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Zitat:
Zitat von michav8 Beitrag anzeigen
Hallo !


Im Mietvertrag steht ,,Nebenkostenvorauszahlung 1,50 pro qm''


MfG Michael
Zitat:
Zitat von nightforce Beitrag anzeigen
Dann mußt du das als gegeben hinnehmen, hast du ja sicher auch bei Vertragsabschluß, und das auch abführen, unabhängig davon , ob es jemals einen Nebenkostenausgleich geben wird.
Klingt unlogisch.

Er zahlt ja keine Nebenkostenpauschale, sondern eine Vorauszahlung.
Nach meinem Ermessen ist der Vermieter dann auch zur Erstellung einer Abrechnung verpflichtet.
http://aktuell.szary.de/abrechnungsf...rhaeltnis-688/

Kanzler
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  #22  
Alt 27.04.2010, 07:17
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Zitat:
Zitat von nightforce Beitrag anzeigen
Sicher wegen der vielen Fehlantworten, und sich und das Problem nicht zu outen, versteh ich vollkommen.
Du meinst solche Fehlantworten, wie Deine in dem Thread kürzlich, wo es um Rohrverstopfungen ging


@ michaV8
Bei Gewerbemietverträgen gilt üblicherweise, was vertraglich vereinbart wurde. Entscheidend ist also, was Dein Mietvertrag zu dem Thema beschreibt.

Das Wohnraummietrecht ist bei Gewerbemietverträgen nicht anwendbar.

Der Hinweis Nebenkostenvorauszahlung deutet natürlich darauf hin, daß Abrechnungen vom Vermieter zu erstellen sind.
Steht sonst noch etwas zu den Neben-/Betriebskosten im Vertrag ??
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  #23  
Alt 27.04.2010, 07:31
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nightforce nightforce ist offline
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Zitat:
Zitat von schnorps40 Beitrag anzeigen
Du meinst solche Fehlantworten, wie Deine in dem Thread kürzlich, wo es um Rohrverstopfungen ging
Willst du mich anmachen, du Vogel??
Das waren keine Fehlantworten, und hier hat das schon garnichts zu suchen.
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  #24  
Alt 27.04.2010, 08:24
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Hallo !

Eh' keine klopperreien in meinem Fred !


MfG Michael
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  #25  
Alt 27.04.2010, 08:29
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Zitat:
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Klingt unlogisch.

Er zahlt ja keine Nebenkostenpauschale, sondern eine Vorauszahlung.
Nach meinem Ermessen ist der Vermieter dann auch zur Erstellung einer Abrechnung verpflichtet.
http://aktuell.szary.de/abrechnungsf...rhaeltnis-688/

Kanzler


Hallo !


Genau das ist der Punkt, nach meinem logischen Ermessen würde ich das auch so sehen.
Wenn im Mietvertrag eine ,,Nebenkostenpauschale'' stehen würde wäre für mich alles klar, dieses hätte ich dann auch nicht so unterschrieben.

MfG Michael
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Geändert von michav8 (27.04.2010 um 21:17 Uhr)
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