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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 29.04.2010, 23:51
Benutzerbild von Raffi1963
Raffi1963 Raffi1963 ist offline
Commander
 
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Standard Grünes Kennzeichen

Huhu alle zusammen,
also..ich möchte mir in nächster Zeit einen Trailer zulegen.

Jetz hab ich meinen Versicherungsonkel gefragt wie dass mit den grünen Kennzeichen ist .Und .....er hat gesagt "Was für grüne Kennzeichen, die gibt`s nur für die Landwirtschaft".
Meine Frage ans Forum.
Wer hat ein grünes Kennzeichen und welche Bedingungen sind daran geknüpft?
Ist es günstiger den Trailer normal anzumelden. (Er soll auch für Fahrten Durch die Schweiz nach Ialien genutzt werden)
Danke für Eure Antworten
Thorsten
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  #2  
Alt 29.04.2010, 23:57
GrunAIR GrunAIR ist offline
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Bislang gab es grüne Kennzeichen u.a. für Sportgeräteanhänger - habe auch eins und das ging automatisch bei der Zulassung.
Fahrt in andere Länder ohne Probleme - keine Steuern, aber TÜV.

Gruß Torben
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  #3  
Alt 30.04.2010, 00:01
monkeytownhenry monkeytownhenry ist offline
Captain
 
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Standard

...hallo Thorsten,
du kannst deinem versicherungsonkel ruhig sagen das er keine ahnung hatt.
bootstrailer bekommen automatisch grünes kennzeichen, sind steuer und versicherungs frei.
dürfen aber auch nicht anderweitig genützt werden, also nur boote drauf.
ob du es zusätzlich versicherst, bleibt es dir überlassen.
gruß
heinrich
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  #4  
Alt 30.04.2010, 06:16
Benutzerbild von KatjaB
KatjaB KatjaB ist offline
Commander
 
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Standard

Hi Thorsten,
wie schon gesagt , darfst nur das Boot raufpacken,bist aber über das Zugfahrzeug versichert!
genauso haben wir das auch gemacht
vielleicht hat Dein V-Onkel zuviele Trecker gesehen
Gruß Katja
__________________
Gruß Katja u. Boris
___________________
" Es ist ja wie es ist"
-----------------------
Boot fahren ist,als ob man unter der kalten Dusche steht und 100€-scheine zerreißt
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  #5  
Alt 30.04.2010, 06:26
Benutzerbild von Schwanensee
Schwanensee Schwanensee ist offline
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Hallo Thorsten,

dein Trailer bekommt immer ein grünes Kennzeichen, denn der ist zweckgebunden, nur zum Transport eines Sportgerätes zu gebrauchen.

Das wird bei der Anmeldung deines Trailer auf dem Landratsamt gemacht und ist somit steuerfrei.
Wenn du den Trailer jedoch gewerblich zum Transport von Booten benutzt, bekommst du keines.

Wir haben einen Hänger gebaut, der nur zum Transport von Motorrädern und dem Zubehör, wenn man auf Rennen geht gebaut. Der hat auch ein grünes bekommen.
Kritisch wird es nur, wenn wir den für andere Zwecke verwenden und kontrolliert würden. Wäre da dann was anderes drin, müssten wir alle Jahre, die er angemeldet ist, nachversteuern.
Aber mit einem Trailer kann man ja auch nicht umziehen, oder einen Baumarkt leerkaufen.

Liebe Grüße
__________________
Liebe Grüße Andrea

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  #6  
Alt 30.04.2010, 06:35
Ixxus Ixxus ist offline
Cadet
 
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Boot: Rascala FM 17
6 Danke in 6 Beiträgen
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Es ist genau so, wie von den Anderen dargelegt.....und dazu kommt noch, dass Du mit dem grünen Kennzeichen des Sonntags sogar einen als LKW zugelassenen Pick-Up oder Transporter zum Ziehen verwenden kannst, da der Verwendungszweck durch das grüne Kennzeichen auf nicht-gewerblich beschränkt ist.... .....also unbedingt auf dem Grünen bestehen und den V-Onkel zwingen
__________________
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  #7  
Alt 30.04.2010, 07:06
Benutzerbild von Cedrik270405
Cedrik270405 Cedrik270405 ist offline
Admiral
 
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Auch mein Hundeanhänger hatte ein Grünes Kennzeichen .
Durft auch nur meine Hunde damit transportieren!! Es bekommen alle Anhänger auf denen nur Sportgreäte transportiert werden Grüne Kennzeichen!
__________________
Gruß Harald
Ernsthafter Sport hat mit fair play nichts zu tun.
Er ist fest verbunden mit Hass, Eifersucht, Prahlerei, dem ignorieren aller Regel und dem sadistischen Vergnügen, Zeuge von Gewalt zu sein. George Orwell
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  #8  
Alt 30.04.2010, 07:16
Wohnbusfahrer
Gast
 
Beiträge: n/a
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... und sogar als gewerbliche. Ich kenne einen Anhängerverleih, der explizit darauf hingewiesen hat, dass er die Bootsanhänger vermietet, trotzdem hat er ein grünes, steuerfreies. Weil es ja trotzdem ein zweckbestimmter Sportanhänger bleibt.
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  #9  
Alt 30.04.2010, 07:38
Benutzerbild von poros
poros poros ist offline
Captain
 
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312 Danke in 118 Beiträgen
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Hallo Bootsfahrer,

habe da auch meine Erfahrungen gemacht. Habe ein Boot in Österreich gekauft, was dann (ich meine natürlich den Hänger) bei uns nochmal eine komplette HU-Untersuchung sowie neue Papiere erhalten hat. Und jetzt wird es keiner glauben, aber der nette TÜV Mitarbeiter wollte mir auch kein grünes Kennzeichen geben. Erst nach mehrmaligen Diskussionen habe ich dieses erhalten. Ich kenne die Gesetzesgrundlage nicht, aber er sagte mir diese wär bei Sportbootanhängern Auslegungssache.
Und ich hab doch eins! grins!
Grüße Timo
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  #10  
Alt 30.04.2010, 07:38
Benutzerbild von Trikeflieger2
Trikeflieger2 Trikeflieger2 ist offline
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Zitat:
Zitat von Schwanensee Beitrag anzeigen
Hallo Thorsten,

dein Trailer bekommt immer ein grünes Kennzeichen, denn der ist zweckgebunden, nur zum Transport eines Sportgerätes zu gebrauchen.
....
Hallo,

das ist nicht richtig: Man kann den Trailer genauso mit einem schwarzen Kennzeichen bekommen, muss dann aber den Trailer versteuern und versichern. Das macht dann Sinn, wenn man weiß, dass man ihn auch für andere Dinge verwenden möchte. Macht man auf den Rahmen Siebdruck- oder Aluplatten, dann hat man einen Plattformhänger, auf dem alles mögliche transportiert werden kann und sogar ein Smart Platz haben würde.

Bei einem grünen Kennzeichen, darf der Hänger nur für Sportgeräte genutzt werden.

Gruß Axel
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  #11  
Alt 30.04.2010, 07:51
Wohnbusfahrer
Gast
 
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von poros Beitrag anzeigen
der nette TÜV Mitarbeiter wollte mir auch kein grünes Kennzeichen geben.
Ich kenne die hessischen Gebräuche nicht, aber hier in Berlin bekommt man das Kennzeichen auch nicht von TÜV oder Dekra, sondern von der Zulassungsstelle.
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  #12  
Alt 30.04.2010, 08:00
Benutzerbild von Pille112
Pille112 Pille112 ist offline
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Grüne Kennzeichen gibt es für zweckgebundene Kraftfahrzeuge und Anhänger:
Landwirtschaft
Sport
kommunale/gemeinnützige Aufgaben

Das dein Versicherungsonkel sich nicht mit grünen Kennzeichen auskennt (auskennen will) liegt vielleicht daran das es versicherungsfrei ist. Böse Zungen behaupten sogar das Versicherungen damit keinen Profit machen können

Ausgegeben werden diese Kennzeichen von der Zulassungsstelle (nicht TÜV) nur, wenn die Genehmigung zur Steuerbefreiung vom Finanzamt vorliegt. Oftmals liegt diese schon beim Erwerb des Fahrzeugs vor. Diese Fahrzeuge mit dem grünen Kennzeichen dürfen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden. Wird das Fahrzeug zu einem anderen Zweck verwendet, so ist das ein Vergehen gegen das Steuergesetz und kann straffrechtlich verfolgt werden.
__________________
Gruß Carsten

Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen.
(Sokrates)

SAR-Seenotruf 124 124 MRCC Bremen
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  #13  
Alt 30.04.2010, 08:02
Benutzerbild von Seestern
Seestern Seestern ist offline
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Zitat:
Zitat von Schwanensee Beitrag anzeigen

[...]
Wenn du den Trailer jedoch gewerblich zum Transport von Booten benutzt, bekommst du keines.
[...]
Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
... und sogar als gewerbliche. Ich kenne einen Anhängerverleih, der explizit darauf hingewiesen hat, dass er die Bootsanhänger vermietet, trotzdem hat er ein grünes, steuerfreies. Weil es ja trotzdem ein zweckbestimmter Sportanhänger bleibt.
Und Ihr widersprecht Euch nicht mal: der eine hat das Gewerbe "Anhängerverleih" von Anhängern, mit denen Privatleute nichtgewerblich Sportgeräte transportieren (und kriegt ein grünes Kennzeichen), der andere das Gewerbe "Boote Dritter gegen Entgelt transportieren", der kriegt keins.
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #14  
Alt 30.04.2010, 08:52
Benutzerbild von Cedrik270405
Cedrik270405 Cedrik270405 ist offline
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Und Ihr widersprecht Euch nicht mal: der eine hat das Gewerbe "Anhängerverleih" von Anhängern, mit denen Privatleute nichtgewerblich Sportgeräte transportieren (und kriegt ein grünes Kennzeichen), der andere das Gewerbe "Boote Dritter gegen Entgelt transportieren", der kriegt keins.



Sind halt viele vom Fach



bin schon wech
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  #15  
Alt 30.04.2010, 09:27
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Zitat:
Zitat von monkeytownhenry Beitrag anzeigen
...hallo Thorsten,
...
bootstrailer bekommen automatisch grünes kennzeichen, ...
Das ist definitiv falsch!!!
Automatisch geht da gar nix, das passiert nur auf Nachfrage und je nach Kompetenz des Sachbearbeiters mehr oder weniger problemlos.
Leider gibts auch einige die davon (wie dein versicherungsonkel) noch nie was gehört haben
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  #16  
Alt 30.04.2010, 09:31
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Bei einem grünen Kennzeichen, darf der Hänger nur für Sportgeräte genutzt werden.
Hier im Forum hab ich mal gelesen daß man damitalles transportieren darf was direkt oder indirekt mit dem Sport zu tun hat zB Bauholz um einen Steg oder Bollwerk oder sowas zu bauen.

Ich weiß aber nicht mehr wer das war. Das ging glaub ich bis vor gericht, aber er hat Recht bekommen.


Wenn ich einen trailer hätte weiß ich nicht ob ich nicht doch ein schwarzen Vorzihen würde, dann bezahl ich zwar 50€ /J für ST und Vers aber ich kann auch mal ne Couch oder anderes sperriges Zeug transportieren.
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  #17  
Alt 30.04.2010, 09:32
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Um die Verwirrung mal komplett zu machen,
es ist völlig egal ob der Sportgeräteanhänger ein grünes oder schwarzes Kennzeichen angeschraubt bekommt.
An der Steuerbefreiung... ändert sich nichts.
Was in den Papieren steht, ist wichtig.
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Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #18  
Alt 30.04.2010, 09:33
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Um die Verwirrung mal komplett zu machen,
es ist völlig egal ob der Sportgeräteanhänger ein grünes oder schwarzes Kennzeichen angeschraubt bekommt.
An der Steuerbefreiung... ändert sich nichts.
Was in den Papieren steht, ist wichtig.
LOL
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  #19  
Alt 30.04.2010, 09:39
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Trikeflieger2 Trikeflieger2 ist offline
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Um die Verwirrung mal komplett zu machen,
es ist völlig egal ob der Sportgeräteanhänger ein grünes oder schwarzes Kennzeichen angeschraubt bekommt.
An der Steuerbefreiung... ändert sich nichts.
Was in den Papieren steht, ist wichtig.
Das kann aber so nicht richtig sein, denn dann hätte ich vor 3 Wochen ein schwarzes Kennzeichen bekommen. Die sind nämlich bei uns auf der Zulassungsstelle vorrätig. Da ich aber ein steuer- und versicherungsbefreites Kennzeichen wollte, musste ich mir ein grünes Kennzeichen machen lassen.

Gruß Axel
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  #20  
Alt 30.04.2010, 09:43
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Das kann aber so nicht richtig sein......
Gruß Axel
Doch, hatte auch schon ein schwarzes Kennzeichen am Trailer und war steuerfrei, macht anscheinend jedes LRA anders

Wolfgang
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  #21  
Alt 30.04.2010, 09:48
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Das kann aber so nicht richtig sein, denn dann hätte ich vor 3 Wochen ....
Wenn das bei Dir so war,
muß es dann wohl so richtig sein.
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Gruß aus Berlin
Jörg

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  #22  
Alt 30.04.2010, 09:56
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Hi, Du musst im Fahrzeugbrief einen Eintrag habe (Wortlaut habe ich gerade nicht zur Hand) dann bekommst Du die grünen Kennzeichen.
Problem ist aber, das der Hänger normalerweise nicht versichert ist. Ich habe aber mit meiner Versicherung trotzdem was aushandeln können.
__________________
Gruß aus Dortmund

Michael
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  #23  
Alt 30.04.2010, 09:58
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checki checki ist offline
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Zitat:
Zitat von audioconcept Beitrag anzeigen
Hi,
Problem ist aber, das der Hänger normalerweise nicht versichert ist. Ich habe aber mit meiner Versicherung trotzdem was aushandeln können.
Wie das mit der Versicherung dieser Anhänger ist,
wird regelmäßig immer Montags im BF erläutert.
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

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  #24  
Alt 30.04.2010, 09:58
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Trikeflieger2 Trikeflieger2 ist offline
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Zitat:
Zitat von idefix01 Beitrag anzeigen
Doch, hatte auch schon ein schwarzes Kennzeichen am Trailer und war steuerfrei, macht anscheinend jedes LRA anders

Wolfgang
Das liegt dann aber an der Unwissenheit der dortigen Angestellten: Ich hätte auch ein schwarzes bekommen. Erst auf meine Nachfrage, ob das denn richtig sei und ob ich nicht ein grünes bekommen müsste, viel es ihr wie Schuppen aus den Augen

Es gibt auch Fälle, wo Kennzeichen 2x ausgegeben werden, d.h. aber nicht, dass es auch legal ist.

Das grüne Kennzeichen hat ja den Sinn, den Hänger oder das Fahrzeug als "steuerbefreit" zu erkennen. Darum kann es sich nur um ein Versehen handeln, wenn man ein schwarzes Kennzeichen trotz Steuerbefreiung bekommt.

Gruß Axel
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  #25  
Alt 30.04.2010, 10:01
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Und Ihr widersprecht Euch nicht mal: der eine hat das Gewerbe "Anhängerverleih" von Anhängern, mit denen Privatleute nichtgewerblich Sportgeräte transportieren (und kriegt ein grünes Kennzeichen), der andere das Gewerbe "Boote Dritter gegen Entgelt transportieren", der kriegt keins.
Um die Verwirrung komplett zu machen: auch der gewerbliche Bootstransporteur kann ein grünes Kennzeichen bekommen. Das hat dann allerdings eine andere Bedeutung, er bekommt es, wenn er für das ziehende Fahrzeug einen Anhängerzuschlag zahlt. Dann ist der Anhänger steuerfrei, darf aber nur mit Fahrzeugen gezogen werden, für die Anhängerzuschlag bezahlt wird
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